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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote][quote] Beides dient eher für den Einsatz, im Professionellen Bereich,als kostenloser Betriebsfunk ersatz,[/quote]

Das ist schlicht und ergreifend FALSCH! PMR bedeutet "Private Mobile Radio" - da steht PRIVAT und nicht Profi oder gar Betriebsfunk! Folglich ist es kein Ersatz und dafür auch nicht gedacht. Bei Freenet verhält es sich ähnlich. Es sind private Kurzstrecken-Funkanwendungen. Punkt.[/quote]
Sagen wir so: Es wird als solches Verkauft, bzw bezeichnet. In der Allgemeinzuteilung gibt es aber keine Begrenzung der Nutzung. Also darf man es auch legal als Betriebsfunk-Ersatz oder ähnliches verwenden.
Allerdings darf man nicht vergessen, daß das eben jeder darf. Für Anwendungen die eine Störungsfreie Verbindung ohne "reinquatscher" erfordern, oder die eine gewisse Abhörsicherheit brauchen, ist das eher unbrauchbar. Da ist Betriebsfunk sinnvoller.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Bei uns macht eine professionelle Sicherheitsfirma die gesamte Kommunikation für einen Jahrmarkt über PMR! Ich habe das über Tage (eher Nächte) hinweg belauscht und stelle fest, dass die Firma bzw. die Security sehr professionell und gut kommuniziert und agiert. Auch muss ich mein Vorurteil über diese breiten Typen (in diesem Fall) revidieren. Die haben absolut perfekt gehandelt z.B. bei Messerstecherei, und die Weitergabe der Informationen an Polizei und Rettungsdienst war erstklassig. Ich konnte keinerlei Störungen des Funkverkehrs von außen feststellen. Ich hätte aber natürlich bösartig eingreifen können, wie auch jeder andere, der ein PMR-Gerät besitzt.
Bei aller Professionalität hat es mich sehr gewundert, dass diese Firma ein Jedermann-Frequenzspektrum nutzt. Das würde ich ändern.....und dann gäbe es 10 von 10 Punkte.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]Es wird als solches Verkauft, bzw bezeichnet. In der Allgemeinzuteilung gibt es aber keine Begrenzung der Nutzung. Also darf man es auch legal als Betriebsfunk-Ersatz oder ähnliches verwenden.[/quote]

Das P steht immer noch für PRIVAT - schon der Name schließt, egal ob Begrenzungen in der Verordnung stehen oder nicht, eine kommerzielle Nutzung damit aus. Daß der Gesetzgeber die zweite Auslegung des Wortes "privat" (also nicht die häusliche, sondern in Bezug auf "begrenzt abhörsicher") offiziell anerkennt, wäre mir bis jetzt nicht bekannt und für die unverschlüsselte Kommunikation auch unangebracht.

Daß Händler das als "billigen Betriebsfunk" anbieten macht es auch nicht automatisch zum Betriebsfunk-Ersatz per Gewohnheit... Es wird eine Formulierungslücke bewußt ausgenutzt und im Kleingedruckten steht dann ganz sicher der Hinweis, daß es sich um eine "private Kommunikationsform" handelt.

Wie oben schon erwähnt: was daraus gemacht wird und wie wichtig das den Kontrollorganen letztenendes ist, ist ein anderer Stiefel. Es wird vielen so gehen wie mir. Ich nutze das nicht (jedenfalls bis jetzt nicht), mir ist es wurscht. Würde ich es nutzen, ist die Reichweite so gering, daß eine Störung unwahrscheinlich bzw. unbedeutend wäre.

[quote]Bei aller Professionalität hat es mich sehr gewundert, dass diese Firma ein Jedermann-Frequenzspektrum nutzt.[/quote]
Ansich ein NoGo, grade bei Security und ähnlichen Services, wo ggf. auch private Personenangaben oder Inhalte übertragen werden. Nehmen wir mal an, eine Detektei observiert jemanden, läßt Namen, Aufenthaltsort und "Aktionsdetails" rüber und die halbe Nachbarschaft würde mithören... Guten Tag, Herr und Frau Datenschutz!

Andererseits konnte auch Jahrzehntelang der Polizeifunk mit hundsgewöhnlichen Geräten (verbotenerweise) mitgehört werden ;-> Und die haben mit privaten Daten (Namen, Geburtsdaten, Adressen etc.) auch nicht gespart. Passiert in Bezug auf Mißbrauch ist vergleichsweise wenig.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Ergänzung:
Nachdem ich mir nochmal die Allgemeinzuteilung 2016 und das Amtsblatt 40/2012 durchgelesen habe, wird der Begriff "Privat" dort nicht augegriffen - allerdings der europäische Vollbegriff und die Definition "PMR446" übernommen. Es wird auch auf ENen verwiesen, wobei ich diese jetzt nicht geprüft habe. Da im Zweifel jedoch EN die nationale Verfügung schlägt, glaube ich immer noch an den "privaten Funkdienst". ;-)

Im Amtsblatt stehen unter den Hinweise unter Punkt 3 auch die rechtlichen Verpflichtungen für die Frequenznutzer aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das kann man durchaus als Wink mit dem Zaunpfahl sehen, wobei das wieder so verschachtelt formuliert ist, daß wahrscheinlich nicht mal die BNetzA-Mitarbeiter genau wissen, wie sie mit sowas umgehen sollen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
"Privat" würde bedeuten, daß kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist?
Wo hast Du das denn her?

"Privat" kann oder muß hier wohl im Sinne von "nicht behördlich" (Dienste, Polizei, ...) verstanden werden. Mit "kommerziell" hat das nichts zu tun.

Denk mal an das berühmte Buzzword "PPP" (private public partnership). Oder an "Privatwirtschaft".


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Vielleicht hätte ich besser beide Kurzstreckenfunk Anwendungen getrennt nennen sollen.
PMR446 =Privat Mobil Radio auf 446 MHz das ist richtig. PMR446 wird vielfältig benutzt, ob privat
Sicherheitsdienst, Baustelle, Fahrschule, Babyphone etc. Da Allgemein Zugeteilt kräht kein Hahn danach.
Freenetfunk entstand auf Drängen der Fa. Motorola Teilbereich ehemaliges B Netz.
Anfangs wahren nur geschlossene Benutzergruppen, (Pilotton) auf 3 Kanälen erlaubt, da es als Kostenloser allgemein zugeteilter Betriebsfunk gedacht war. Ich möchte jetzt nicht auf Einzelheiten der Feenetfunk Entwicklung eingehen.
Fakt ist das Mittlerweile auch der Freenetfunk seit etlichen Jahren komplett offen ist, (ohne Pilotton) 6 Kanäle. Er wird ebenfalls im privaten wie auch im Gewerblichen genutzt.
Es kräht auch kein Hahn danach.

Der Freenetfunk sowie auch PMR446, sind in ihrer Eigenschaft, was völlig anderes als das was man unter CB Funk versteht, mal ganz abgesehen von der Frequenz und Leistung. Der Kurzstreckenfunk ist das für was es gedacht ist nichts anderes.
Außerdem könne beide Kurzstreckenfunk Anwendungen dem CB Funk eh nicht das Wasser reichen.

Grüße

73' Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]Anfangs wahren nur geschlossene Benutzergruppen, (Pilotton) auf 3 Kanälen erlaubt, da es als Kostenloser allgemein zugeteilter Betriebsfunk gedacht war.[/quote]
Naja, ganz so streng war es nicht. In der ersten Zulassung (Vfg 156/1996) hieß es : [quote]Er dient der Sprachübertragung zwischen zwei oder mehreren vorher festgelegten Partnern über kurze Entfernungen und ist [b:ftpo1a0z]in erster Linie[/b:ftpo1a0z] für den gewerblichen Gebrauch bestimmt. Anwendungen im privaten Bereich, z.B. innerhalb der Familie, unter Freunden und in Vereinen sind aber ebenfalls möglich.[/quote] (Hervorhebung von mir)
[quote]Die Funkanlagen müssen mit einer technischen Einrichtung (z.B. Pilottonverfahren) zur Adressierung versehen sein, die Funkverbindungen ausschließlich innerhalb einer zusammengehörenden Gruppe möglich macht.[/quote]Eine [i:ftpo1a0z]Pflicht[/i:ftpo1a0z] zur Nutzung der Verfahren gab es nicht.

73 Werner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]Die Funkanlagen müssen mit einer technischen Einrichtung (z.B. Pilottonverfahren) zur Adressierung versehen sein, die Funkverbindungen ausschließlich innerhalb einer zusammengehörenden Gruppe möglich macht. Eine [i:163ea9n8]Pflicht[/i:163ea9n8] zur Nutzung der Verfahren gab es nicht.[/quote]

Laut Vorschrift schon
Es war ein Zwischending von Jedermannsfunk mit Betriebsfunk Charakter, heute gibt es keine Verpflichtung mehr dazu.
Familien oder Vereines Funk war auch damals schon im Freenetfunk erlaubt, da gebe ich dir recht. Bis heute mit 3 Kanälen mehr und der Abschaffung von Geschlossenen Benutzergruppen, hat sich Freenetfunk nicht weiter entwickelt. Digitalfunk im Freenet wird sich nicht durchsetzen.
Bei PMR446 gab es ebenfalls keine nennenswerten Entwicklungen, im Gegenteil ein Rückschritt mit der Zusammenlegung der dpmr446 und PMR446 Kanälen.

73'
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Im Endefekt sind das irgendwo kastrierte Funkanwendungen. Es hat ja schon in den 1995 ger mit den 433/434 MHz 10mw angefangen. Wenn im VHF und UHF Bereich, dann mit wenigstens 5 Watt und externen Antennen.

73' Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
Problem ist eben das genau im Freenetfunk, auch ein Bereich des Kabelfernsehen liegt.
Eine Zeit lang habe ich den Freenetfunk bevorzugt gegenüber PMR446 behandelt, bei genauerer Betrachtung ist der auch nicht viel besser.
Würde man einen Bereich allgemein zuteilen, mit 5 Watt Minimum der eben nicht Kabelfernsehen etc. Stört, würde ich das als akzeptabel sehen.

73' Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote]Laut Vorschrift schon
Es war ein Zwischending von Jedermannsfunk mit Betriebsfunk Charakter, heute gibt es keine Verpflichtung mehr dazu.[/quote]Nein.
Ich habe die 156/1996 hier noch vorliegen; dort steht:[quote]Frequenzen [b:2sfw8k6u]können[/b:2sfw8k6u] durch die Auswahl einer der drei zugeteilten Frequenzkanäle und die Verwendung von Rufkodes vermindert werden.[/quote]Aber was soll's, ist ja lange geändert.

73
Werner


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Erfahrungsbericht Freenetfunk Warheit über die Reichweit
[quote][quote]Laut Vorschrift schon
Es war ein Zwischending von Jedermannsfunk mit Betriebsfunk Charakter, heute gibt es keine Verpflichtung mehr dazu.[/quote]Nein.
Ich habe die 156/1996 hier noch vorliegen; dort steht:[quote]Frequenzen [b:2slfnglh]können[/b:2slfnglh] durch die Auswahl einer der drei zugeteilten Frequenzkanäle und die Verwendung von Rufkodes vermindert werden.[/quote]Aber was soll's, ist ja lange geändert.

73
Werner[/quote]
Das war die Anfangszeit, da war das ganze noch nicht ganz so Liberal wie heute.
Zur damaligen Zeit, hätte ich mir erst recht noch kein Freenet Funkgerät gekauft.
Nach der Liberalisierung, war es dennoch enttäuschend, hätte man sich doch offiziell etwas im 2 Meter Band gewünscht, das zum den vielen Zugeständnissen, im CB- Funk von Seiten der Behörde eine weitere Bereicherung ist.
Stattdessen könnte man nur mit diesem Bereich etwas anfangen, mit nicht konformen Funkgeräten und Leistungen, mit der Gefahr einer OWI, oder zumindest einer Verwarnung, wenn man Glück hatte und das ersten mal aufgefallen ist. Ob es zunächst immer bei einer Verwarnung geblieben ist, weis ich nicht ich kenne nur einen Fall, bei dem wohl der Mitarbeiter der Bnetza das Nachsehen hatte. Für PMR446 gilt im übrigen genau das selbe.

Der CB Funk hat sich sich im Gegensatz dazu, in den 40 Jahren enorm weiterentwickelt, ua. sind Relais und Rundsprüche ebenfalls erlaubt.

73' Peter


  
 

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