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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 104 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Hier: http://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber- ... ms-im-auto
Essen und Trinken ist auch verboten usw.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]
Heute braucht man für die Bedienung mit Subtönen, Frequenzwecheln, digitalen Funk und all diesen Schnick-Schnack einen dickes Handbuch um durch die Miniaturtasten, der vielen Anzeigen auf den Minidisplays, Touchscreen und Submenüs noch durchzukommen. [/quote]
Kann ich nicht behaupten, [url=http://www.funkhandel.com/bilder/produkte/gross/Hytera-MD655_b3.jpg:c7bivqif][u:c7bivqif]mein derzeitiges Funkgerät[/u:c7bivqif][/url:c7bivqif] hat nur 6 Bedientasten...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Besten Ndak für die Info. Da dies vom BFU ist, kann die angewendete Praxis abweichend sein.

73, Peter - HB9PJT

[quote]Hier: http://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber- ... ms-im-auto
Essen und Trinken ist auch verboten usw.[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Hier: http://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber- ... ms-im-auto
Essen und Trinken ist auch verboten usw.[/quote]


Sex auch? :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Funkgeräte werden ganz sicher immer vom Verbot ausgeschlossen sein, allein schon wegen der immer noch vielen Funkdienste die diese in Fahrzeugen benötigen. [/quote]

Die Besatzungen von Rettungsdienst-, Polizei-, Feuerwehrfahrzeugen etc. sind aber regelmäßig zu zweit unterwegs, zumindest wenn es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Einer fährt, der andere übernimmt andere Tätigkeiten.

Und worin der Sinn besteht, z. B. bei voller Fahrt über die Autobahn ein QSO (womöglich auf KW) zu fahren, habe ich nicht verstanden. Wenn es ganz "dringend" sein sollte, kann man eben irgendwo das Auto abstellen und gut is'.

vy 73 de Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]
Und worin der Sinn besteht, z. B. bei voller Fahrt über die Autobahn ein QSO (womöglich auf KW) zu fahren, habe ich nicht verstanden. Wenn es ganz "dringend" sein sollte, kann man eben irgendwo das Auto abstellen und gut is'.
[/quote]

Ja genau, machst Du wahrscheinlich auch wenn Du mit der Familie unterwegs bist.
Sobald Dich jemand anspricht fährst Du erstmal auf einen Parkplatz, stellst das Auto ab und gut is´.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
:lol: :headphones:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Nach der neuen Prüfungsverordnung muß man jetzt das kleine "c" innerhalb einer Sekunde finden! Erst dann bekommt man die neue Klasse[b:1w8hqf82] A[size=150:1w8hqf82]+[/size:1w8hqf82][/b:1w8hqf82]

[img:1w8hqf82]https://img5.picload.org/image/rolciiol/sehtestc.jpg[/img:1w8hqf82]
Schafft man es bei Tempo 200 km/h bekommt man[b:1w8hqf82][size=150:1w8hqf82] ++[/size:1w8hqf82][/b:1w8hqf82] (wie beim Kühlschrank) Das wird dann an das Rufzeichen wie /mm angehängt.
Soviel zum wichtigen Funken auf der Autobahn bei schneller Fahrt. Trotzdem noch 73 Mario :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
....cool.....ich habe das kleine "c" unter einer Sekunde gefunden.
Rufzeichenzusatz "+++" und die Erlaubnis bei 300 km/h mit der linken Hand zu funken und mit der rechten nebenbei am Smartphone Nachrichten einzutippen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Mal ehrlich - solange das nicht Vorschrift bei Strafe ist, langweilt mich dieser Mist zu Tode. Jeder muss und sollte für sich selbst entscheiden (und verantworten) was er sich zutraut und was nicht.....
Wenn ich mich auf der Autobahn gemütlich auf der rechten Spur einreihe und mit dem Strom im lockeren Reisetempo relaxt vor mich hinbewege habe ich kein Problem damit, nebenbei das eine oder andere QSO zufahren.
Hab ichs besonders eilig und lasse es mal ordentlich laufen, schalte ich die Kiste aus und konzentriere mich lieber auf die Straße...
Kurzwelle hab ich sowieso nicht im Auto - und wenns mal so wäre - ich denke mit "übers Band drehen" und das eine oder andere SSB-QSO durchziehen....empfinde ich doch etwas aufwändiger und ablenkender als ein Relaisratscherl und würde ich möglicherweise dann nicht machen......

...aber, wie gesagt...muss jeder für sich selbst entscheiden.

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Ja genau, machst Du wahrscheinlich auch wenn Du mit der Familie unterwegs bist.
Sobald Dich jemand anspricht fährst Du erstmal auf einen Parkplatz, stellst das Auto ab und gut is´.[/quote]

Du hast aber schon ein grundsätzliches Einsehen dahingehend, dass es einen gewichtigen Unterschied macht, ob ich am Transceiver während der Fahrt umfangreiche Einstellungen vornehme (Band, Frequenz, Lautstärke, Squelch, Repeaterablage etc.) oder ob ich mich mit meinem Mitfahrer zwanglos unterhalte, oder?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote].... Die Besatzungen von Rettungsdienst-, Polizei-, Feuerwehrfahrzeugen etc. sind aber regelmäßig zu zweit unterwegs, zumindest wenn es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Einer fährt, der andere übernimmt andere Tätigkeiten. ...[/quote]Zum Rettungsdienst habe ich bereits gepostet. Wenn bei der Einsatzfahrt der Patient hinten drin liegt (Rückfahrt), haben der/die Leute beim Patienten u.U. wichtigeres zu tun als zu funken. Dann bleibt es oft genug am Fahrer hängen -- in DL an sich kein Problem. In OE hat der mal dafür ein Urteil kassiert.

QSO während der Fahrt: Ich habe jahrelang auf Allein-Fahrten ins QRL und Dienstreisen 2m-QSOs gefahren. Da gehört es einfach dazu, daß man die Relais auf der Strecke kennt oder 145.500. Oft kennt man auf häufigen Strecken auch die OV-Frequenzen. Das kann man vorher in Ruhe einspeichern oder einen Scan laufen lassen (1 Knopfdruck). Wenn es heikel wird, legt man das Mike weg, und fertig. Ich wurde bisher nur einmal angehalten, als ich mit Mike in der Hand einen vollbesetzten Streifenwagen überholte (4 Mann). Die standen dann (ohne Waffen zu zeigen) ums Auto herum, wollten "die Funklizenz zeigen Sie uns bitte auch...." dann außer dem üblichen Papierkram nur noch wissen, wie weit ich denn funken könne (war in München BAB-Ende und ich habe das Zugspitzrelais vorgeführt - GottseiDank war gerade kein ...(Spinner) .... dort).

Es war eigentlich nur zur Baader-Meinhof Zeit kritisch. Da bin ich sehr oft angehalten worden (mit MP schußbereit an der Beifahrertür), speziell wenn die XYL dabei war während der Wohnungssuche im Raum München. Wir waren dann mit Funkantenne, HU - Kennzeichen (Hanau = Frankfurter Raum) und Pärchen wohl voll im Raster. Zu der Zeit habe ich mir in Sichtweite von Streifenwagen das Funken verkniffen, weil mir das auch alleine Kontrollen einhandelte. Außer dem obigen Fall wurde aber nur ein einziges Mal die Liz mit den Papieren verlangt.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]
Du hast aber schon ein grundsätzliches Einsehen dahingehend, dass es einen gewichtigen Unterschied macht, ob ich am Transceiver während der Fahrt umfangreiche Einstellungen vornehme (Band, Frequenz, Lautstärke, Squelch, Repeaterablage etc.) oder ob ich mich mit meinem Mitfahrer zwanglos unterhalte, oder?[/quote]

Ich wüsste nicht welche umfangreichen Einstellungen ich da vornehme sollte wenn ich meinen VFO auf eine freie Frequenz drehe die VOX einschalte, CQ rufe und mich mit den Anrufern zwanglos unterhalte.
Allerdings würde ich auch nie auf die Idee kommen über irgendwelche Repeater zu funken oder FM zu machen.
Ich habe immer nur auf 40m oder 80m gefunkt, hin und wieder auch auf 20m.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]
Ich wüsste nicht welche umfangreichen Einstellungen ich da vornehme sollte wenn ich meinen VFO auf eine freie Frequenz drehe die VOX einschalte, CQ rufe und mich mit den Anrufern zwanglos unterhalte.[/quote]

Tja, Du hast das korrekt beschrieben: "Ich wüsste nicht..." - Nichtwissen ist aber kein Argument.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Ich habe jahrelang mobil Kurzwelle gemacht. Ist sehr entspannend während der Fahrt. Und man hat Zeit zum Funken. Ich sehe da keine Probleme. Ist kein Unterschied zwischen FM über Repeater und DX auf Kuzrwelle in SSB. Zahlreiche OM's machen sogar CW während der Fahrt.

73, Peter - HB9PJT


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]

Und worin der Sinn besteht, z. B. bei voller Fahrt über die Autobahn ein QSO (womöglich auf KW) zu fahren, habe ich nicht verstanden.
vy 73 de Peter[/quote]

Hm...mag sein daß sich dem einen oder anderen der Sinn nicht erschließt, aber wo ist denn da das Problem wenn es um die Aufmerksamkeit geht?
Ich mache insbesondere auf längeren Fahrten immer gern Mobilbetrieb, das hält mich wach :D.
Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten durch den Funkbetrieb im Auto wacher und aufmerksamer zu sein als ohne. Das zeigt sich insbesondere bei den mittlerweile immer häufiger vorkommenden Verkettungen mindestens 12km + X langer Baustellen, in denen 60km/h Höchstgeschwindigkeit gelten. Das dadurch entstehende Ermüdungspotenzial ist sonst selbst mit starkem Kaffee kaum in den Griff zu bekommen.
Vermutlich habe ich deswegen auch noch niemanden umgebracht oder bin mit dem Auto irgendwo gegen gefahren, weil mich ein QSO nicht abgelenkt sondern im Gegenteil eher dafür sorgt daß auch in anstrengenden Situationen (unendliche Baustellen mit Schneckentempo, endlose Geradeausfahrten bei Dunkelheit usw.) der Prozessor zwischen den Ohren nicht in Richtung Ruhemodus tendiert.
Zumindest habe ich es auch bei aktiven Mobilbetrieb mehr als einmal hinbekommen einem plötzlich 5m vor mir ohne zu blinken ausscherenden Laster auszuweichen o.ä.
Leute...wir müssen uns doch mal vor Augen führen womit wir es zu tun haben wenn wir Mobilbetrieb machen. Wir schreiben keine Doktorarbeit hinter dem Lenkrad oder sehen einen fesselnden Spielfilm, sondern wir unterhalten uns via Funk. Nicht mehr, nicht weniger. Da haben die quasselnde Ehefrau auf dem Beifahrersitz und/oder quengelnde Kinder auf der Rückbank einen weitaus höheren Ablenkungswert als ein QSO auf der Kurzwelle.
Also entspannt bleiben. Nicht jeder Mist muß gesetzlich geregelt werden, nur weil einige sehr wenige ohne haarkleine Vorgaben im wirklichen Leben nicht selbständig denken und existieren können.
Diese ganze Einschränkerei und Bevormunderei geht mir jedenfalls langsam wirklich auf den Sack!
Die Leute, die sich berufen fühlen anderen unentwegt Vorschriften machen zu wollen sollten vielleicht mal lieber produktiv arbeiten gehen, das kann einige Flausen durchaus dauerhaft kurieren.
Vy 73
Wilfried, DJ1WF


  
 

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