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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 104 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Das im Detail wird dir nur der Gesetzgeber verraten können, wenn es denn dereinst soweit ausgegoren sein wird.

Bis dahin können wir uns hier lediglich mit dem Für und Wider die Köppe einhauen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]So so, und sämtliche Fahrzeuge der Rettungsdienste und ähnliche (BOS) mussten also zwangs Gesetzes ihre Kommunikationsgeräte aus den Dienstfahrzeugen deinstallieren? Interessant ...[/quote]

In der Tat. Wusste gar nicht, dass der Fahrer mit Blaulicht durch die Straßen rasend auch noch das Funkgerät bedient. Wieder was gelernt.

@Pascal: Scheint so zu sein, dass hier einige, verantwortungslose, Verkehrsteilnehmer um ihr Privileg fürchten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Warum sollten Funkgeräte allgemein immer ausgenommen sein? In HB9 ist das Bedienen des Funkgeräts inkl. Benutzung des Handmics schon heute verboten.[/quote]

Die Zeiten einer vorbildlichen Schweiz sind längst vorbei, also komm mal eben wieder runter. Das juckt hier niemanden, was in HB9 verboten ist. Fährst Du (hast Du) überhaupt ein Auto?
Fakt ist, dass die Unfälle passieren, weil Leute Texte auf dem Smartphone lesen und schreiben während der Fahrt. Wer es nicht glaubt, kann ja im Stadtverkehr mal eine SMS tippen. Das Telefonieren an sich ist ähnlich ablenkend wie der Polit-Mist im Radio, also müsste man analog dazu auch das Radio verbieten. Hat man aber nicht...komisch, oder? Wer im Auto funkt und neurologisch gesund ist, kann ohne Aufmerksamkeitsverlust eine Mikrofontaste drücken und dort rein sprechen! Bei den verlängerten Nervenbahnen der Schweizer allerdings, die sich im Straßenverkehr bewegen, als hätte man ihnen die Gliedmaßen verklebt, hat man das Problem erkannt und gebannt. Verbot, fertig. 2 km/h zu schnell... 1.000 Franken, fertig.

[quote]@Pascal: Scheint so zu sein, dass hier einige, verantwortungslose, Verkehrsteilnehmer um ihr Privileg fürchten.[/quote]

Verantwortungslos, weil man im Auto funkt?! So hast Du sicher schon immer gedacht, oder hast Du die Meinung mal frisch angenommen weil es gerade political correct zu sein scheint? Wie verbringst Du eigentlich den Tag, wenn Du grundsätzlich alles richtig machst?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Meine persönliche Erfahrung ist, dass ein Funkgespräch erheblich weniger ablenkt als eine Telefongespräch. Das liegt an der Prägnanz der Inhalte die vermittelt und beantwortet werden. Die Bedienung eines Funkgerätes lenkt allerdings auch ab.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote][quote]So so, und sämtliche Fahrzeuge der Rettungsdienste und ähnliche (BOS) mussten also zwangs Gesetzes ihre Kommunikationsgeräte aus den Dienstfahrzeugen deinstallieren? Interessant ...[/quote]

In der Tat. Wusste gar nicht, dass der Fahrer mit Blaulicht durch die Straßen rasend auch noch das Funkgerät bedient. Wieder was gelernt.

.....[/quote]

Der hat in der Regel einen Beifahrer dabei. Und warum sollte man dem zwangs Gesetz das Kommunikationsgerät deinstallieren?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Di eigentliche Frage lautet:
Schließt ein geplantes Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" zukünftig auch (private) Funkgeräte ein?[/quote]
Mal richtig lesen: "Automobilclubs hatten bereits vor Beginn des VGT auf die steigenden Unfallrisiken durch den Gebrauch von [b:1uuof46c]Smartphones, Tablets und sonstigen mobilen Computern[/b:1uuof46c] während der Fahrt hingewiesen. [u:1uuof46c]Das Verbot könnte solche Geräte betreffen[/u:1uuof46c]".

Unter sonstigen mobilen Computern würde ich auch Navigatoren verstehen.
Ichselbst betreibe die Navigation mittels meines Smartphones.

Ich denke mal, es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird. Die Industrielobby wird es schon richten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Meine persönliche Erfahrung ist, dass ein Funkgespräch erheblich weniger ablenkt als eine Telefongespräch. Das liegt an der Prägnanz der Inhalte die vermittelt und beantwortet werden. Die Bedienung eines Funkgerätes lenkt allerdings auch ab.[/quote]

Wenn ich bedenke, was für leeres, hohles Geschwätz so manches Teenager- und Jungerwachsenengespräch enthält, kann die Ablenkung auch nicht größer sein als die Inhalte mancher Relaisgespräche... :wink: :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Wer einmal in einem Auto mit modernem Touchscreen-Interface verzweifelt versucht hat, ohne hinzuschauen (!) den Sender im Radio zu wechseln oder die Heizung runter zu drehen, kann über diese Argumente nur lächeln. Statt tastbaren Knöpfen und Schaltern ("der linke große ist Lautstärke, der rechte Sender") muß man hinsehen, ob man an der richtigen Stelle über den Bildschirm wischt (und überhaupt im richtigen Menü ist). DAS ist der richtige BS.

Martin DB2MJ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]Die Zeiten einer vorbildlichen Schweiz sind längst vorbei, also komm mal eben wieder runter. Das juckt hier niemanden, was in HB9 verboten ist. Fährst Du (hast Du) überhaupt ein Auto?
Fakt ist, dass die Unfälle passieren, weil Leute Texte auf dem Smartphone lesen und schreiben während der Fahrt. Wer es nicht glaubt, kann ja im Stadtverkehr mal eine SMS tippen. Das Telefonieren an sich ist ähnlich ablenkend wie der Polit-Mist im Radio, also müsste man analog dazu auch das Radio verbieten. Hat man aber nicht...komisch, oder? Wer im Auto funkt und neurologisch gesund ist, kann ohne Aufmerksamkeitsverlust eine Mikrofontaste drücken und dort rein sprechen! Bei den verlängerten Nervenbahnen der Schweizer allerdings, die sich im Straßenverkehr bewegen, als hätte man ihnen die Gliedmaßen verklebt, hat man das Problem erkannt und gebannt. Verbot, fertig. 2 km/h zu schnell... 1.000 Franken, fertig.[/quote]

Weisst du, ich geb eigentlich einen grossen Scheiss auf Sachen wie 'vorbildliche Schweiz'. Und ja, ich fahre Auto und hab auch selbst eines.
Fakt ist, dass der Strassenverkehr keine Egotour ist; man befindet sich immer mit anderen dort und hat auch für die anderen Sorge zu tragen. Dass dieses Verständnis vielen Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger bis komplett abgeht, dafür muss ich nur mal raus auf die Strassen. Und genau, weil gewisse Leute einfach nichts kapieren, muss der Gesetzgeber leider immer wieder einschreiten und die Daumenschrauben anziehen. Niemand wünscht sich mehr als ich, dass unser Zusammenleben auch mit weniger Gesetzte ginge, nur leider verstehen gewisse Leute schlussendlich nur die Keule der Justiz. Also sei es drum...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote][quote]Die Zeiten einer vorbildlichen Schweiz sind längst vorbei, also komm mal eben wieder runter. Das juckt hier niemanden, was in HB9 verboten ist. Fährst Du (hast Du) überhaupt ein Auto?
Fakt ist, dass die Unfälle passieren, weil Leute Texte auf dem Smartphone lesen und schreiben während der Fahrt. Wer es nicht glaubt, kann ja im Stadtverkehr mal eine SMS tippen. Das Telefonieren an sich ist ähnlich ablenkend wie der Polit-Mist im Radio, also müsste man analog dazu auch das Radio verbieten. Hat man aber nicht...komisch, oder? Wer im Auto funkt und neurologisch gesund ist, kann ohne Aufmerksamkeitsverlust eine Mikrofontaste drücken und dort rein sprechen! Bei den verlängerten Nervenbahnen der Schweizer allerdings, die sich im Straßenverkehr bewegen, als hätte man ihnen die Gliedmaßen verklebt, hat man das Problem erkannt und gebannt. Verbot, fertig. 2 km/h zu schnell... 1.000 Franken, fertig.[/quote]

Weisst du, ich geb eigentlich einen grossen Scheiss auf Sachen wie 'vorbildliche Schweiz'. Und ja, ich fahre Auto und hab auch selbst eines.
Fakt ist, dass der Strassenverkehr keine Egotour ist; man befindet sich immer mit anderen dort und hat auch für die anderen Sorge zu tragen. Dass dieses Verständnis vielen Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger bis komplett abgeht, dafür muss ich nur mal raus auf die Strassen. Und genau, weil gewisse Leute einfach nichts kapieren, muss der Gesetzgeber leider immer wieder einschreiten und die Daumenschrauben anziehen. Niemand wünscht sich mehr als ich, dass unser Zusammenleben auch mit weniger Gesetzte ginge, nur leider verstehen gewisse Leute schlussendlich nur die Keule der Justiz. Also sei es drum...[/quote]

ist ja alles richtig, aber hey: wir reden hier von Amateurfunk. Da handelt es sich ohnehin um überdurchschnittlich begabte Bürger, die auch noch eine Minderheit darstellen. Die Unfälle durch Mikrofonbenutzung dieser Gruppe dürften gegen Null gehen. Das Thema ist m.E. vollkommen nutzlos. Die wirklichen Probleme sind facebookcheckende Teens, die reihenweise bei schönstem Wetter gegen Bäume fahren, weil die Botschaften aus dem WWW für diese Leute Priorität haben. Drastische Strafen wie 2.000€ oder mehr, in Verbindung mit Fahrverbot für 3 Monate im Erstfall und ein Jahr im Wiederholungsfall bringen diese Leute entweder lange Zeit von der Straße oder zur Einsicht. Aber mit dieser Meinung und dem Ruf nach mehr Repressalien gelte ich heute ja schon als Populist....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
so lange CW mit der Knie-Taste während der Fahrt nicht verboten wird, ist doch alles gut... :mrgreen:

73 Joe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Das mag ja schon sein, Miniwelle; nur hat der Gesetzgeber halt eben auch die Tendenz, ab einem gewissen Punkt alle über einen Kamm zu scheren, weil es laufend schwieriger wird, hier etwas zu verbieten und dort etwas ganz ähnliches durchgehen zu lassen. Jetzt auch mal mal die Diskussion aussenvorgelassen, wie stark nun Funkerei während der Fahrt ablenkt: sind wir wirklich drauf angewiesen, auch während der Fahrt zu funken? Besteht dafür eine irgendwie begründbare und berechtigte Notwendigkeit? Wenn ja, müsste man ja fast die Afuverbände zur Lobbyarbeit gegen ein eventuelles Gesetz ansetzen, was mir allerdings dann doch sehr übertrieben vorkommt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]...aber hey: wir reden hier von Amateurfunk. Da handelt es sich ohnehin um überdurchschnittlich begabte Bürger[/quote]
Hallo, hier Erde!
Mann, komm mal runter auf den Boden!

Ich bin sprachlos; mehr Arroganz geht nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
[quote]sind wir wirklich drauf angewiesen, auch während der Fahrt zu funken? Besteht dafür eine irgendwie begründbare und berechtigte Notwendigkeit? [/quote]

Mobilbetrieb macht sicher 60% meiner Funkaktivität aus. Natürlich ist das nicht notwendig. Ich mache es, weil ich es kann und es mir den Stop&Go-verseuchten Weg von und zum QRL angenehmer gestaltet. Würde das verboten, ist das wieder ein Stück Freiheit, welches einem genommen wird, ohne dass es an anderer Stelle dafür einen positiven Gegenwert gäbe.
Man hat generell das Gefühl, man reagiert heutzutage auf die Dummheit von wenigen mit der Einschränkung der Freiheit aller anderen. Das führt mittelfristig zu einer degenerierten Gesellschaft.... was aber ein ganz anderes Thema ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Talk: Verbot von "mobilen Kommunikationsmittel" im Auto
Geht mir ähnlich, Wegbegleitung von der Arbeit nach Hause.

Und wenn man mal verfolgt, wieviele Sondergenehmigungen für jeden Krampf in die Wege geleitet werden, wundert einen das auch nicht mehr.

Degenerierte Gesellschaft: Schau nur mal ins Nachmittagsprogramm diverser Fernsehsender, dann wurdert es einen nimmer...


  
 

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