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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
Ich kann nur empfehlen, den LETZTEN Eintrag in diesem Link zu lesen, der ist von heute und ich hatte gerade ein langes Telefonat mit dem Sachbearbeiter:

https://www.bundesnetzagentur.de/cln_14 ... ?nn=265778

Ich habe verstanden, dass:

Messeinsätze mit Gebühren belegt werden (können)
Der in Auftrag gebende (also z.B. ein FA) zahlt und sich das später zivilrechtlich (sofern er "Recht" bekommen hat) sich das beim realen Verursacher erstatten lassen kann.

Soweit, so gut, aber:

Auch laufende Messeinsätze und "Altaufträge" (mein Auftrag ist von Mitte letzten Jahres) können eventuell (dazu gibt es noch kein klares Statement) kostenmäßig auferlegt werden, das ist noch in der Prüfung. In meinem Fall hat der MA angeregt, die weiteren Prüfungen zurückzustellen und abzuwarten, wie sich das Ganze darstellen wird.

Die rechtliche Seite sehe ich als sehr fragwürdig an, de fakto wird das wohl kaum jemand so hinnehmen und ich sehe da ein riesen Konfliktpotenzial, daher habe ich meine persönliche Entscheidung bereits getroffen.

Hoffen wir im Falle der noch streitenden und belasteten Kollegen und Kolleginnen, dass die BNA eine "weise" Entscheidung trifft.

Bei Fragen->PN

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
Link ist ungültig, beim Copy&Paste ist wohl was falsch gelaufen. Bitte überprüf das nochmals und setz den kompletten Link rein.

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
Wir bezahlen doch schon Gebühren für die Frequenznutzung und "sauberhalten der Frequenzen". Wollen die jetzt doppelt abkassieren ?
Die spinnen doch...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
https://www.bundesnetzagentur.de/cln_14 ... ?nn=265778

Bitte melden, wenn der auch nicht geht, bei mir funzt es.

73
Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
der funktioniert, danke


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
[quote]Die spinnen doch...[/quote]
.... die Römer? ;->

Es gilt immer das Verursacherprinzip (Einsatz-Verursacher). Das ist doch anderswo auch nicht (mehr) anders: Wenn DU ein Auto, was [u:1uc8vhzv]ordnungswidrig[/u:1uc8vhzv] geparkt ist anzeigst, beispielsweise es stellt Dir die Einfahrt zu und der Fahrer ist nicht auffindbar, anzeigst und abschleppen läßt, zahlst DU die Zeche und mußt dann gegen den Halter/Fahrzeugführer klagen, um die Kohle zurückzubekommen...

Das gilt in anderen Bereichen ebenso.

Nein, "gerecht" und "passend" finde ich das nicht, aber die Behörden wollen halt Rechtssicherheit - und die bekommen sie nur, wenn sie den Auftraggeber am Kragen packen, denn der Gegenüber wird damit nicht einverstanden sein. Wir haben halt das Problem, daß wir meist die Leidtragenden sind und sich eben kein Ordnungsamt per Streifelaufen drum kümmert, ob wir Störungen haben.

Ich gehe allerdings davon aus, daß bei einem eindeutigen Verstoß nach wie vor davon abgesehen wird und der Verusacher direkt angegangen wird. So wie das bisher auch Praxis war. Du kannst ja nichts dafür, wenn Dein Nachbar das falsche Ende der Mikrowelle an die Sat-Dose anschließst und Dich mit Nebel zuschmeißt ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
[quote][quote]Die spinnen doch...[/quote]
.... die Römer? ;->

Es gilt immer das Verursacherprinzip (Einsatz-Verursacher). Das ist doch anderswo auch nicht (mehr) anders: Wenn DU ein Auto, was [u:1bx51o47]ordnungswidrig[/u:1bx51o47] geparkt ist anzeigst, beispielsweise es stellt Dir die Einfahrt zu und der Fahrer ist nicht auffindbar, anzeigst und abschleppen läßt, zahlst DU die Zeche und mußt dann gegen den Halter/Fahrzeugführer klagen, um die Kohle zurückzubekommen...

Das gilt in anderen Bereichen ebenso.

Nein, "gerecht" und "passend" finde ich das nicht, aber die Behörden wollen halt Rechtssicherheit - und die bekommen sie nur, wenn sie den Auftraggeber am Kragen packen, denn der Gegenüber wird damit nicht einverstanden sein. Wir haben halt das Problem, daß wir meist die Leidtragenden sind und sich eben kein Ordnungsamt per Streifelaufen drum kümmert, ob wir Störungen haben.

Ich gehe allerdings davon aus, daß bei einem eindeutigen Verstoß nach wie vor davon abgesehen wird und der Verusacher direkt angegangen wird. So wie das bisher auch Praxis war. Du kannst ja nichts dafür, wenn Dein Nachbar das falsche Ende der Mikrowelle an die Sat-Dose anschließst und Dich mit Nebel zuschmeißt ;-)[/quote]

Genau eben das will man ändern, nicht mehr Verursacherprinzip, sondern dem "Meldenden aufdrücken".....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
Dann zahlt der Opa der de Polizei meldet das sieen Garageneinfahrt zugeparkt ist ????


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
Ich gebs auf....

Das Forum ist informiert, wie das jeder für sich interpretiert, bleibt jedem selbst überlassen.... Aber ich fühle mich hinsichtlich dessen wohl, dass mein RZ in einem Jahr frei sein wird.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
[quote]Genau eben das will man ändern, nicht mehr Verursacherprinzip, sondern dem "Meldenden aufdrücken".....[/quote]

Genau - Du hast das nicht richtig gelesen! Also nochmal:

[quote]Es gilt immer das Verursacherprinzip [u:2bq3v7i4](Einsatz-Verursacher)[/u:2bq3v7i4].[/quote]

Den Einsatz verursacht immer der MELDER.... Ob uns das gerecht erscheint, oder nicht, ist ein anderes Ding. Das ist bei Feuerwehr und RTW genau so, bis die Gefahrensituation tatsächlich erkannt wurde. Danach bist Du entlastet.

[quote]Aber ich fühle mich hinsichtlich dessen wohl, dass mein RZ in einem Jahr frei sein wird.[/quote]

Wegen sowas? Dann mußt Du auch das Auto abmelden, denn da kann Dir das genau so auch passieren...

Ungerecht den Meldern gegenüber ist es auf jeden Fall. Es geht ihnen halt um ihre Rechtssicherheit und ob das nun in jedem Falle so umgesetzt wird, glaube ich noch nicht. Sie können das kaum bringen, wenn ein Isolator einer HV-Leitung auf dem Mast durchschlägt oder der Melder der hiesigen Stadtwerke was in den Stromkreis einkoppelt, weil ein Defekt vorliegt.

Ich denke das greift nur dann, wenn sie kommen, messen und feststellen, daß keine Grenzwerte (so sie denn korrekt interpretiert wurden!) verletzt werden und auch kein Schaden irgendwo vorliegt. Damit soll sicher verhindert werden, daß nicht angerufen wird, nur weil mal wetterbedingtes Prasseln und Knistern den Empfang versaut. Man soll sich der tatsächlichen STARKEN Störung halt sicher sein. In der Formulierung, wie es da steht, klingts natürlich sehr hart - aber wie sollen sie es denn auf "Amtsdeutsch" formulieren... Gesetze und Ordnungen klingen niemals freundlich - nur sachlich und nüchtern. Sonst würden sie ihren neutralen Status verlieren und wären angreifbar. Dann hätten sie bei uns am Schloßplatz noch mehr Verhandlungen ;-)


[quote]Dann zahlt der Opa der de Polizei meldet das sieen Garageneinfahrt zugeparkt ist ????[/quote]

Jab! Ich hatte das selbst mal und mußte dringend weg (nein, nicht zu Edeka Chips kaufen!). Habe dann vom Schleppen Abstand genommen, da mir knapp 400 EUR Gebühren und Schleppkosten in Aussicht gestellt wurden. Frag nicht, ob ich sauer war und mit denen diskutiert habe auf der Straße! Denn eigentlich heißt es, wenn die Polizei den Abschlepper bestellt, zahlt sie auch. Das ist aber offenbar nicht so, wenn "nur" eine Eninfahrt oder "nur" eine Garage zugestellt wird - das ist dann "Privatvergnügen". Das rechtlich drauf ankommen zu lassen, war mir dann zu langwierig. Meiner Ansicht nach war die Auslegung falsch - aber als Betroffener hat man das Gefühl ja schnell.

Sie haben den Nasenbär dann in der Sporthalle 100m weg aufgegabelt, weil er irgendwann nach fast zwei Stunden am Mobiltelefon erreichbar war. Muß man dazu noch IRGENDWAS schreiben?!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
[quote][quote]Genau eben das will man ändern, nicht mehr Verursacherprinzip, sondern dem "Meldenden aufdrücken".....[/quote]

Genau - Du hast das nicht richtig gelesen! Also nochmal:

[quote]Es gilt immer das Verursacherprinzip [u:3vzcrnab](Einsatz-Verursacher)[/u:3vzcrnab].[/quote]

Den Einsatz verursacht immer der MELDER.... [/quote]

Aber bezahlen muss er ihn selbstverständlich nicht.
Wäre ja noch schöner wenn ich ein Haus brennen sehe, 112 anrufe und dafür eine Rechnung bekäme.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
Bei mir geht www.bundesnetzagentur.de im Moment überhaupt nicht mehr ->> (Error code: ssl_error_no_cypher_overlap) ??

Ist bei der BNetzA was geändert worden ?? Rufzeichenabfrage geht ( http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateur ... ichen.aspx ), aber mit www......... geht garnix mehr.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
[quote]Aber bezahlen muss er ihn selbstverständlich nicht.
Wäre ja noch schöner wenn ich ein Haus brennen sehe, 112 anrufe und dafür eine Rechnung bekäme.[/quote]

Ich wiederhole:

[quote]Das ist bei Feuerwehr und RTW genau so, [u:fn8xm1f1][b:fn8xm1f1]bis die Gefahrensituation tatsächlich erkannt wurde. Danach bist Du entlastet.[/b:fn8xm1f1][/u:fn8xm1f1][/quote]

Ich schreibe nirgendwo, daß er grundsätzlich bezahlen muß!
Das ist die übliche Vorgehensweise gegen "Spaßanrufe". Auch wenn nicht alle zurückverfolgt werden können, 90% erwischen sie inzwischen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
N'abend

http://www.bundesnetzagentur.de geht hier (17.04 Uhr)

73
Franz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Kostennota bei Messeinsätzen der BNA
[quote] (Error code: ssl_error_no_cypher_overlap) ??[/quote]

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