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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 92 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
Hallo

Hab heute ( mal wieder ) mit jemanden von der BNA telefoniert .

Das Schreiben welches mir bescheinigt das der Vorgang vorerst auf Eis gelegt ist bis vom Gesetzgeber festgelegt wird wer den Spass bezahlt bekomme ich nicht .

Begründung : weil eben die Gesetzeslage dies nicht klar definiert , das " jemand " bezahlen muss steht ausser Frage .

Davon kann man jetzt halten was man möchte .

Das ich keine Bestätigung bekomme das keine Kosten für mich entstehen so wie auch das Kosten für mich entstehen ist klar , weil eben nicht feststeht wer die Musik bezahlt .

Das lustige an der Sache ist ( so wurde mir gesagt ) das noch garnicht festgelegt wurde wieviel z.b. ( mal Laienhaft gesagt ) eine Stunde Messen kostet , oder wieviel die Anfahrt der Aussendienstler kostet .

Das muss man sich mal vorstellen , da hat sich bisher niemand Gedanken drum gemacht . :roll:

Das wäre das gleiche als wenn ich eine Autowerkstatt eröffnen würde mir aber vorher gar keine Gedanken dazu gemacht hätte wieviel ich für meine Arbeit an Geld bekommen möchte .

Ich denke das das Thema durch ist und man keine Hilfe bekommen wird .

Was jetzt kein Vorwurf an die BNA sein soll .

Vermutlich ist dies die Absicht des Gesetzgebers , möglichst grosse Hürden ( finanzieller Aufwand ) aufzubauen die den kleinen Mann abschrecken .

Wie gesagt , dies ist nur eine Vermutung .... ein Schelm wer böses denkt .

Wie auch immer , die BNA wird sich bei mir melden wenn es etwas neues gibt , fragt sich nur wann das sein wird . :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
[quote]... Das lustige an der Sache ist ( so wurde mir gesagt ) das noch garnicht festgelegt wurde wieviel z.b. ( mal Laienhaft gesagt ) eine Stunde Messen kostet , oder wieviel die Anfahrt der Aussendienstler kostet .

Das muss man sich mal vorstellen , da hat sich bisher niemand Gedanken drum gemacht . [/quote]Da gab es zumindest früher aber schon eine Preisliste und das war eher eine Horrror-Liste. Ich weiß nicht, ob da nur eine Deckel drauf gelegt wurde oder ob es einfach nur um die Anwendung dieser Preisliste geht. Z.Zt. ist eine Berechnung auf Eis gelegt, aber mehr temporär als good-will.

Fall ich die VO noch finde, poste ich nach. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
So kann man natürlich auch Störmeldungen unterdrücken...und dann später sagen
" Da meldet ja keiner was also gibst auch keine"...
Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Das muss mal dringen richtig durchdacht werden.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
[quote]

Das Schreiben welches mir bescheinigt das der Vorgang vorerst auf Eis gelegt ist bis vom Gesetzgeber festgelegt wird wer den Spass bezahlt bekomme ich nicht .

Begründung : weil eben die Gesetzeslage dies nicht klar definiert , das " jemand " bezahlen muss steht ausser Frage .
[/quote]

Es ist im Gesetz festgelegt, dass Du nichts bezahlen musst wenn Du den EMV Beitrag entrichtet hast.

https://www.buzer.de/gesetz/12303/a202267.htm

Lass die antanzen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
moin zusammen

Die kommen in meinem Fall nicht nochmal raus so lange die Gesetzeslage nicht eindeutig geklärt wurde , und es steht eben nicht fest wer den Spass bezahlt .

Aussage des BNA Mitarbeiters .


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
[quote]moin zusammen

Die kommen in meinem Fall nicht nochmal raus so lange die Gesetzeslage nicht eindeutig geklärt wurde , und es steht eben nicht fest wer den Spass bezahlt .

Aussage des BNA Mitarbeiters .[/quote]

Und damit lässt Du Dich abspeisen?

Von mir bekämmen die eine Untätigkeitsbeschwerde und wenn das nicht hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
Die werden die Störungen nicht beseitigen können .

Es sind schlichtweg zuviele .

Wie sollten sie das denn machen , von allen Anbieter die Bandbreite reduzieren lassen ( betr. VDSL ) , was meinste was dann hier los ist wenn die Nachbarn nicht mehr mit der gewohnten Geschwindigkeit surfen können ?

Alle Powerlinegeräte einsammeln , obwohl diese die Pegel nicht überschreiten , mit welcher Begründung oder Berechtigung sollten Sie dies tun können ?

Selbst wenn dann keine Störungen mehr im Haus sind , dann gibt es immer noch die Nachbarhäuser , dort liegt auch noch einiges im Argen .

Selbst wenn dann Ruhe sein sollte , kauft sich ein paar Tage später wieder jemand ein Powerlinegerät oder entscheidet sich für VDSL , von anderen Geräten die Störungen verursachen können mal ganz zu schweigen .

Wo soll das hinführen ?

Das alles nur damit ich Störungsfreien Funkbetrieb machen kann ?

Das steht in keiner Relation zueinander .

Hier hätte schon viele Jahre vorher etwas passieren müssen damit es erst garnicht hätte so weit kommen können wie es jetzt der Fall ist , und damit meine ich jetzt nicht die hier vorliegenden Störungen sondern beziehe dies auf die Allgemeinheit .

Ich bin z.b. nicht im DARC , ich werde dort sicherlich auch nie Mitglied werden , denn der Verein hat es verpennt , der Verein hätte schon längst tätig werden müssen ( vor Jahren ) , wehret den Anfängen wie man so schön sagt .

Ich möchte hier jetzt auch nicht weiter diskutieren , weil die ganze Schreiberei eh nichts bringt .

Solbald es etwas neues zu berichten gibt werde ich mich melden .


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
Und wieder mal diese "Ich werde nie Mitglied" Tiraden weil der Verband ja angeblich verpennt hat. Der DARC (RTA) hat bei allen möglichen Dingen versucht Einfluss zu nehmen. Manches mal mit Erfolg aber andererseits sind Einwände auch ganz einfach erst garnicht berücksichtigt worden. Siehe bspw. die letzte Gesetzesänderung bzgl. EMV. Aber gerade die "Herausreder" schwächen die Möglichkeiten eines Verbandes weil sie zum einen zwar gerne von den "Errungenschaften" (bspw. neue Bänder etc.) profitieren aber zum anderen die Zeche nicht zahlen wollen. Je weniger Mitglieder ein Verband hat umso schlechter stehen dessen Chancen etwas auszurichten denn dazu gehört halt eben auch Kohle.

Welches ist jetzt die nächste Ausrede ??? Ich kenne sie noch nicht aber ich bin mir ziemlich sicher das die DARC Verweigerer nioch etliche finden werden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
[quote]Die werden die Störungen nicht beseitigen können .

Es sind schlichtweg zuviele .

Wie sollten sie das denn machen , von allen Anbieter die Bandbreite reduzieren lassen ( betr. VDSL ) , was meinste was dann hier los ist wenn die Nachbarn nicht mehr mit der gewohnten Geschwindigkeit surfen können ?
[/quote]

Die merken überhaupt nichts davon wenn Notches gesetzt werden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
Hi
wie isses wen ich von adsl auf vdsl 50 wechsel ? Ist dann die ganze Kurzwelle hinüber ?
Hab nur Unterdachantenne und Telefonkabel läuft da ein Stück parallel zu.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
[quote]Hi
wie isses wen ich von adsl auf vdsl 50 wechsel ? Ist dann die ganze Kurzwelle hinüber ?
Hab nur Unterdachantenne und Telefonkabel läuft da ein Stück parallel zu.
[/quote]

Du musst die Amateurfunkbänder vom Provider ausnotchen lassen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
Machen die das auch bei allen anderen Nachbarn in 1km Umkreis ?
Ist ja hier ganz normales Dorf, Haus an Haus mit was Garten hintenrum.
Wenn das NUR bei mir genotcht wird nützt das ja eher wenig...

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
[quote]Machen die das auch bei allen anderen Nachbarn in 1km Umkreis ?
Ist ja hier ganz normales Dorf, Haus an Haus mit was Garten hintenrum.
Wenn das NUR bei mir genotcht wird nützt das ja eher wenig...

73 de DL3FOX Uwe[/quote]

Moin Uwe,
Du kommst an VDSL nicht vorbei, da alle Netze wegen VOIP darauf umgestellt werden. Ich hatte bereits 2015 darauf umgestellt, da das Kabel zur Vermittlungsstelle nur etwa 200m lang ist und dann geht das ohne Glasfaser.

73
Gerhard

Nachtrag: lese auch hier ... ftopic25641.html
Ich habe keine Fritzbox da O2.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
[quote]Machen die das auch bei allen anderen Nachbarn in 1km Umkreis ?
Ist ja hier ganz normales Dorf, Haus an Haus mit was Garten hintenrum.
Wenn das NUR bei mir genotcht wird nützt das ja eher wenig...
[/quote]

Wieso 1km Umkreis?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Störung im kompletten Kurzwellenbereich
[quote]
Du kommst an VDSL nicht vorbei, da alle Netze wegen VOIP darauf umgestellt werden. [/quote]

Wäre zwar schön wenn es VDSL würde, aber das läuft auch mit ADSL, bei mir mit 6MBit Leitung.


  
 

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