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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !

Hallo Freunde …..
mein Freund baut ja gerade an einer Dreiband GP ( ftopic25169.html ).
Da bei haben wir keine Resonanzstelle finden können.
Nach dem mein Freund dann noch mal mit einem Ohm Meter dran gegangen ist, hat er überraschende Feststellungen machen müssen.

Er verwendete als Rohr Halterungen, Rohrschellen aus dem Sanitär Bereich, die Gummi als Zwischeneinlage besitzen. Beim messen des Widerstand des Gummi´s war die Überraschung Riesen Groß ! Das Gummi hatte kaum Widerstand und stellt deshalb zu Masse hin, fast einen Kurzschluss dar !
Als Montageplatte hat er eine s.g. Panzerlatte ( Boden für PKW Anhänger ) aus Holz verwendet,
Auch diese hatte nach einigen Regentagen einen geringen Widerstand, ob wohl die Platte mit Lack, zus. geschützt wurde.
Um die Gummi´s aus zu wechseln, wurde ein Schlauch von für einen Fahrradreifen erworben.
Test mit Ohm Meter ….... auch Niederohmig im K-Ohm Bereich !

Also …... unheimlich aufpassen, wenn Gummi für HF Anlagen verwendet werden soll.
Erst mit einem guten Ohm Meter messen, ob der Widerstand im Unendlichen Bereich liegt.

Will nicht wissen, wie viele Antennen aus diesem Grund nicht Richtig funktionieren.

vy 73 de Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
[quote]Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !

Als Montageplatte hat er eine s.g. Panzerlatte ( Boden für PKW Anhänger ) aus Holz verwendet,
Auch diese hatte nach einigen Regentagen einen geringen Widerstand, ob wohl die Platte mit Lack, zus. geschützt wurde.

[b:1k7iezyy][i:1k7iezyy]Normalerweise bestehen die Böden aus wasserfesten Siebdruckplatten, die kein Wasser aufnehmen können.[/i:1k7iezyy][/b:1k7iezyy]

Also …... unheimlich aufpassen, wenn Gummi für HF Anlagen verwendet werden soll.
Erst mit einem guten Ohm Meter messen, ob der Widerstand im Unendlichen Bereich liegt.

Will nicht wissen, wie viele Antennen aus diesem Grund nicht Richtig funktionieren.
[/quote]

Können nicht viele sein, denn Gummi wird an Antennen in der Regel nicht verwendet.

Schwarzes Gummi enthält meist Graphit zur Verstärkung, das leitet natürlich.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
[quote]Als Montageplatte hat er eine s.g. Panzerlatte ( Boden für PKW Anhänger ) aus Holz verwendet,
Auch diese hatte nach einigen Regentagen einen geringen Widerstand, ob wohl die Platte mit Lack, zus. geschützt wurde.[/quote]
Vermutlich das Material, das auch unter dem Begriff „Siebdruckplatte“ gehandelt wird (nicht weil man damit druckt, sondern weil eine Seite siebartig strukturiert ist). Das ist zwar beschichtetes Multiplex, also wasserfest verleimt und durch die abwechselnd gegenläufigen Faserrichtungen einigermaßen verzugsfrei, aber Holz zieht immer etwas Wasser – eine vollkommene Abdichtung wäre sehr aufwendig. Im Zusammenhang mit elektrischen und elektronischen Aufbauten würde ich deshalb Holzwerkstoffe außen grundsätzlich nicht verwenden.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
[quote][quote]Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !

Als Montageplatte hat er eine s.g. Panzerlatte ( Boden für PKW Anhänger ) aus Holz verwendet,
Auch diese hatte nach einigen Regentagen einen geringen Widerstand, ob wohl die Platte mit Lack, zus. geschützt wurde.

[b:2cnvb2j3][i:2cnvb2j3]Normalerweise bestehen die Böden aus wasserfesten Siebdruckplatten, die kein Wasser aufnehmen können.[/i:2cnvb2j3][/b:2cnvb2j3]

Also …... unheimlich aufpassen, wenn Gummi für HF Anlagen verwendet werden soll.
Erst mit einem guten Ohm Meter messen, ob der Widerstand im Unendlichen Bereich liegt.

Will nicht wissen, wie viele Antennen aus diesem Grund nicht Richtig funktionieren.
[/quote]

Können nicht viele sein, denn Gummi wird an Antennen in der Regel nicht verwendet.

Schwarzes Gummi enthält meist Graphit zur Verstärkung, das leitet natürlich.[/quote]


Kennen wir die Blindrate? Ich denke schon auch, dass so mancher bei seinen ersten Schritten hier und da falsche Werkstoffe verwendete, weil er im ersten Schritt nicht darüber nachdenkt bzw auch solche Probleme den Produkten nicht ansieht. Ich hab solche Schellen für Antennen noch nie verwendet, wäre aber unter Umständen genauso reingefallen.

Und ich glaube kaum, dass hier jeder groß schreibt, wenn eine Antenne nicht funktioniert hat. Da ging dann halt die Antenne nicht gut...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Hallo,

naja, bei einer 50-Ohm-Antenne sind Widerstände im Kilo-Ohm-Kereich nicht weiter schlimm. Zur Not schneidert man selbst PVC-Unterlegstreifen zurecht.
Oder man sucht nach komplett aus Kunstoff gefertigten Schellen.

Die "Siebdruckplatte" ist komplett Mist, jedenfalls für wetter-ungeschützt. Ihr Holz besteht leider aus Birke. Nur der Leim ist wasserfest, aber das nützt bei Birke als Substrat nicht wirklich viel.
Wenn Holz ungeschützt dem Wetter ausgesetzt wird, dann könnte eine Art Rotholz zum Einsatz kommen, bspw. Teak, vielleicht noch Okumee oder so.
Lärche geht auch, die gibt es meist getränkt im Baumarkt.
Mit irgend einem Lack können noch die oberfächennahen Fasern plastifiziert werden.


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Ich glaube, es ist besser, auf Holz für solche Outdoor-Anwendungen ganz zu verzichten. Bohren in Teak oder Lärche und etliche Tropenhölzer kann zur Quälerei werden, Teak läst sich wegen des Ölgehalts schwer verleimen, und Massivholz ist häufig auch nicht besonders dimensionsstabil. Holzwerkstoffplatten entfallen eigentlich sowieso, also dürften Kunststoffe eine gute Lösung sein. Braucht man z.B. eine solide Grundplatte, dann kann man bis zu einer gewissen Größe bei Discounter-Aktionen oder im Baumarkt Küchen-Schneidbretter für wenig Geld bekommen oder mal beim örtlichen Recyclinghof nachfragen, ob man die Deckplatte einer unterbaufähigen Wasch- oder Spülmaschine mitnehmen darf. Zuschneiden lässt sich das auch mit Hausmitteln noch recht gut.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
[quote]Ich glaube, es ist besser, auf Holz für solche Outdoor-Anwendungen ganz zu verzichten.[/quote]

Alle Oberlager auf den Antennenmasten bei DR1A bestehen aus Siebdruckplatten mit entsprechender Bohrung für das Drehrohr, in der Mitte durchgesägt, aus zwei Platten 25mm stark, die Schnittflächen 90° versetzt übereinander geschraubt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Die haben auch genug Leute im Team, um das alles in Schuss zu halten. Es spricht trotzdem nichts dagegen, von vornherein bessere Lösungen mit höherer Dauerhaltbarkeit zu wählen.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
[quote]Die haben auch genug Leute im Team, um das alles in Schuss zu halten. Es spricht trotzdem nichts dagegen, von vornherein bessere Lösungen mit höherer Dauerhaltbarkeit zu wählen.
[/quote]

Die Dauerhaltbarkeit hat sich bewährt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Ja, ja, sicher.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Hallo,

ganz genau, die Siebdruckplatte (Weichholz ohne Widerstandskraft) kommt nur zustande, wenn die Ahnung vom Werkstoff fehlt.
Das kann vorkommen, die Lernkurve ist dann entscheidend.
Das vertorft von Innen und siehst es noch nicht einmal.


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Das ist so nicht richtig. Die Wasserfesten, versiegelten 25 und 30mm starken Siebdruckplatten sind Multiplex und werden im Anhänger- und Kastenwagenbau verwendet. Da die Dinger einiges an Gewicht, durchaus auch mal punktuell, aushalten müssen, sind die so weich nicht!

Für die Schnittkanten gibt es entsprechende Beschichtungsmittel, mit denen sich die Platten nach dem Sägen auch wieder Wetter- und Wasserfest versiegeln lassen.

Es kommt also auf die Platte an, die verwendet wird. Und da gibts unterschiedliche.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Hallo,

ich weiß, das ist mir nicht neu.
Was du schreibst, ist einfach nicht relevant.
Entscheidend und zugleich Flaschenhals ist der minderwertige Faserstoff Birke, nicht der Leim.
Niemand wird auf dieser plünnigen Platte statische Haltbarkeit garantieren, außer "Alleskönner" und gottgleiche Überflieger.


peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Gummi ist nicht gleich Gummi …... beim Antennenbau !
Mein Sohn wird sich wundern, wenn er das liest. Er arbeitet seit eingen Jahren mit dem Werkstoff Holz und gerade diese Multiplexplatten. Wie geschrieben, die Sägeschnitte sind die kritsichen Stellen. Wird eine Schraube eingedreht, kann an dieser Stelle Wasser eindringen und die Platte geht über die Jahre kaputt.

Belastbar und Robust sind diese Platten und relativ gut Wetterfest auch. Nur ist und bleibt es eben Holz mit allen Vor-und Nachteilen.


  
 

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