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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 46 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
Ich kopiere mal rüber vom DARC-Forum, weil es alle betrifft. Zu den diesjährigen 3-Jahresabrechnungen der BNetzA, im Vorpost zur Frage, warum wir für zugemüllte Frequenzen bezahlen müssen (mein Kommentar):

Meine kam bereits länger vor der MV, irgendwo um die EMVG Btags-Abstimmung herum. Hat mich ebenso gefuchst. Vom Betrag her ist es witzlos zu widersprechen, die Kosten sind im üblichen Rahmen, und ich habe bezahlt. Was mir aufgefallen ist, muß ich mal mit alten Rechnungen vergleichen, sind die seltsamen Disclaimer und Rechtsbelehrungen.

Wenn ich es richtig interpretiere zahlen wir an Vater Staat dafür, daß die Möglichkeit besteht, .....

Zitat: Die rechtliche Besonderheit eines [b:t66z4bee]Beitrags[/b:t66z4bee] gegenüber einer [b:t66z4bee]Gebühr[/b:t66z4bee] liegt darin, dass:
* für die Erhebung alleine die Möglichkeit der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen genügt.
* die beitragsrelevanten Leistungen und der damit verbundene Vorteil [b:t66z4bee]nicht konkret [/b:t66z4bee] einem einzelnen Nutzer [b:t66z4bee]zugeordnet werden müssen[/b:t66z4bee].

Ich befürchte, daß demnächst alle Männer einen Kindergeld-[b:t66z4bee]Beitrag[/b:t66z4bee] entrichten müssen, weil wir Männer die Möglichkeit ..... haben, und es nicht bestimmten Vätern zugeordnet werden muß.

Juristen ................................. brrrrrrrrrrr, 73 Peter

Quelle: Beilage zu beiden Rechnungen "Info: Beiträge für Freuenzzuteilungen". BNetzA Stand 16.8.2016, gleich oben am Kopf des Schreibens.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[quote]
Zitat: Die rechtliche Besonderheit eines [b:1qjfkba3]Beitrags[/b:1qjfkba3] gegenüber einer [b:1qjfkba3]Gebühr[/b:1qjfkba3] liegt darin, dass:
* für die Erhebung alleine die Möglichkeit der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen genügt.
* die beitragsrelevanten Leistungen und der damit verbundene Vorteil [b:1qjfkba3]nicht konkret [/b:1qjfkba3] einem einzelnen Nutzer [b:1qjfkba3]zugeordnet werden müssen[/b:1qjfkba3].

Ich befürchte, daß demnächst alle Männer einen Kindergeld-[b:1qjfkba3]Beitrag[/b:1qjfkba3] entrichten müssen, weil wir Männer die Möglichkeit ..... haben, und es nicht bestimmten Vätern zugeordnet werden muß.

Juristen ................................. brrrrrrrrrrr, 73 Peter[/quote]


Das kennen wir doch schon von der früheren GEZ. Ich glaube, die haben dort abkopiert!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
Die früheren Renter-Generationen haben noch mit dem Kissen auf dem Fensterbrett die Nachbarn kritisch beäugt und kritisiert, seit einigen Jahren geht der Trend jedoch zu digitalen Formen der Verschwendung von zu viel Zeit mit zu wenig Inhalt: Dem Aufregen über DARC, BNetzA oder andere teuflischen Institutionen wie die Jugend beispielsweise oder was auch immer.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[quote]Dem Aufregen über DARC, BNetzA oder andere teuflischen Institutionen wie die Jugend beispielsweise oder was auch immer.[/quote]

Die "bessere" Alternative ist also Duckmäusern, schlucken und machen lassen?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[quote].....oder andere teuflischen Institutionen wie die Jugend beispielsweise oder was auch immer.[/quote]

Daß es dir heute so gut geht, ist nicht DEIN Verdienst, sondern der, der früheren Rentnergenerationen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
Okay, es wird immer wieder, nicht mal regelmäßig, eine Zahlung von uns verlangt, die unserem Empfinden nach nicht in die Sache investiert wird, wie wir es gerne hätten.

Wird die KFZ-Steuer 100% richtig für die Strassen verwendet?
Wird die Hundesteuer zum Wegräumen der Kackhaufen verwendet? Hier gibts nicht mal ansatzweise etwas, dass diese Steuer rechtfertigt!!

Also gehe ich davon aus, dass unser Beitrag in den großen Topf fließt und dort letztendlich für viele Dinge verwendet wird.

Dieses würde mich nicht mal stören, wenn wenigstens die BnetzA so viel Wirkungskraft hätte, um überhaupt etwas zu erreichen! In der CQDL steht dieser Satz und ich habe ihn schon live erlebt: Hier stoßen Interessenkonflikte zusammen, weil die Funkamateure die empfindlichsten geräte haben für ganz schwache Signale und die "Aussendungen der Störquellen" eben ihre Grenzwerte einhalten. Und jetzt entscheidet das Maß der höheren Wichtigkeit. Und somit sind wir unwichtig!

Oder soll diese Aussage uns mal zum Nachdenken anregen? Die meisten Amateure nutzen ja nur einen Bruchteil der zugelassenen Leistung aus. Sollen wir jetzt alle mit 750 Watt arbeiten und lieber den dafür Kämpfen, dass diese Grenze auf 1000 Watt oder mehr angehoben wird? Jede Wette, unsere Funkanalge könnte alle Grenzwerte perfekt einhalten, aber wir müssten die Leistung reduzieren, wenn dem Nachbar seine Heizung auf Dauerbetrieb deswegen schalten würde...

Verkehrte Welt.

Tja, und nun sucht man als Staat und BnetzA den Weg der geringsten Kosten. Denn die Herren der BnetzA sehen sich selber ja auf verlorenem Posten! Eine Institution, die da ist und bezahlt werden muss, aber eigentlich auch wegbleiben könnte.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
Die Hundesteuer wurde "erfunden", damit die Bürger nicht zu viele Hunde besitzen. Durch eine Zahlung - so dachte man - wird die Zahl der Hundebesitzer beschränkt.

Es sollte sichergestellt sein, daß nur Zahlungskräftige sich einen Hund anschaffen, damit später nicht zu viele streunende ausgesetzte Tiere durch die Straßen laufen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[quote]Die Hundesteuer wurde "erfunden", ...[/quote]

"Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt ..."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schaumweinsteuer

Als ich 1987 mein Rufzeichen erhielt, waren pro Monat 3,- DM zu entrichten. Rechnet man den Betrag heute um, sind es rund 4,82 DM. Also ich finde das inflationsbereinigt ok. Und zurück zur Schaumweinsteuer:

"Die Sekt- oder Schaumweinsteuer ist ein bekanntes Beispiel für Abgaben, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt, aber nach Wegfall des Zwecks nicht wieder abgeschafft wurden."

Warum also, sollten die Gebühren abgeschafft werden? Und auch damals gab es keinen Rechtsanspruch auf ungestörten Empfang durch Zahlung der Gebühr.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[quote]Die früheren Renter-Generationen haben noch mit dem Kissen auf dem Fensterbrett die Nachbarn kritisch beäugt und kritisiert, seit einigen Jahren geht der Trend jedoch zu digitalen Formen der Verschwendung von zu viel Zeit mit zu wenig Inhalt: ..... [/quote]Warum sollen Rentner nichts dazu lernen und so wie die bonobo's das Kissen vor die Tastatur legen ?? Gleiches Recht für Jung und Alt, auch was den Inhalt betrifft.

Das idiotische bei der Hundesteuer ist, aus der Diskussion unserer Gemeinderäte zur Einführung und Begründung durch den Bürgermeister (sinngemäß): "Wir müssen die Hundesteuer einführen, obwohl wir es für Unsinn halten. Die Kommunalaufsicht verlangt zu bzw. vor der Vergabe von Zuschüssen an die Gemeinden, daß die alle Möglichkeiten für ihre Finanzen bereits ausgeschöpft hat. Es kann passieren, daß Zuschußanträge abgelehnt werden, wenn wir die Hundesteuer links liegen lassen." Und so zahlen wir halt für unseren Hund den horrenden Beitrag von 16 Euro im Jahr, ohne Ratenzahlung alles auf einmal ........

Afu: Kommunikation über Brief, Funk, ....... war historisch immer schon ein hoheitliches Recht des Staates, daß er gegen Zahlung von Gebühren in Teilen an andere abgab. Mit der Idee, möglichst alle Kosten des Staates auf den Verursacher um zu legen (80er/90er Jahre), anstelle die Gemeinschaft zu belasten, ist einiges pervertiert. Wir zahlen im Prinzip kaum wesentlich mehr pro Jahr, als die frühere Pauschalgebühr, aber dafür mit einem Verwaltungsaufwand, der sicher etliche neue Planstellen geschaffen hat. Dafür hat man dann die Planstellen gestrichen, zugunsten der Industrie, die früher konsequent und effektiv geschlamperte und störende Geräte gar nicht erst auf den Markt hat kommen lassen. Es lebe der Fortschritt.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[quote]Und so zahlen wir halt für unseren Hund den horrenden Beitrag von 16 Euro im Jahr, ohne Ratenzahlung alles auf einmal ........[/quote]

Hallo Peter,

da hast Du es gut, bei uns:

für den 1. Hund 120,00 EUR
für den 2. Hund 156,00 EUR
für jeden weiteren Hund 204,00 EUR

Nur ein Dorf (2km) weiter im gleichen Amtsbezirk:

a) für den 1. Hund 50,00 EURO
b) für den 2. Hund 100,00 EURO
c) und für jeden weiteren Hund 150,00 EURO

dafür für "gefährliche" Hunde:

a) für den 1. Hund 400,00 EURO
b) für den 2. Hund 800,00 EURO
c) und für jeden weiteren Hund 1.200,00 EURO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
Der Staat ist immer nur gut im erfinden neuer Steuern..aber die werden natürlich NIE mal abgeschafft wenn die an sich Unfug oder überholt sind..

Reitwegesteuer in NRW.. denkste davon werden die Reit-Waldwege gepflegt ? nö...sicher nich..
Hundesteuer...werden davon im Stadtgebiet Hundespielwiesen gebaut ? nö...

u.s.w.

Ist schon irgendwie ein krankes System.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[quote]Der Staat ist immer nur gut im erfinden neuer Steuern..aber die werden natürlich NIE mal abgeschafft [/quote]

Naja, nicht ganz: Vermögenssteuer, Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Oder gesenkt: Spitzensteuersatz.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
"Die Autobahnmaut wird für deustche Autofahrer kostenneutral werden"..
ha ha..


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[quote]Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben![/quote]
*Raute*

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 33140.html


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: TKG- und EMVG-"Beiträge/Gebühr"
[i:9c21aqu2]Guenther, Dir wird leider nichts übrig bleiben![/i:9c21aqu2]

Um zum Anfang zurückzukommen, es betrifft [b:9c21aqu2]nicht alle![/b:9c21aqu2] :wink:
Die Schwarzfunker nehmen vielleicht deshalb wieder zu.
Neulich hatte ich mal nächtens im Rahmen einer Reinigungsaktion -weil ich meine Geräte mal abgestaubt hatte um die Funktion zu überprüfen, um diese alten Kästen dann zu Weihnachten noch überteuert in der Bucht an den Mann zu bringen, beim Scantest auf 2m festgestellt, dass dort mal wieder etwas los war.
Ich habe darüber erfreut und erstaunt auch gar nicht bemerkt, dass keine kompletten Rufzeichen genannt wurden.
Beim Kontakt mit einem anderen OM wurde ich dann aufgeklärt, dass ich den Kontakt nicht wieder aufnehmen solle, da es sich nicht um OM's sondern um SF's handeln würde. (SF=siehe oben)
Beim erneuten Kontakt in den folgenden Tagen fragte ich nach und stellte fest, dass es sich um einen Bekannten ex OM handelte, der sein Rufzeichen zurückgegeben hatte.
Er und sein Freundeskreis funken jetzt auf nicht durch OV belegte QRG's munter nach Mitternacht und meinten, dass dies gar nicht mehr geahndet werde.
Es gibt also doch wieder Protestbewegungen, welche zwar juristisch zweifelhaft sind, aber manchmal zum Nachdenken animieren, da ich von den betreffenden SF's darauf hingewiesen wurde, dass der Betrag für die Prüfung von vielen auch für überteuert gehalten wird.
Da stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob es wirklich rechtens ist, von allen Haushalten die GEZ Gebühr pauschal einzuziehen, auch wenn es Leute gibt, die keinen Fernseher betreiben. Siehe:
https://translate.googleusercontent.com ... um-JtCLi-w
Es werden auch keine Ausnahmen für Geringverdiener etc. gemacht. An die von Uwe angesprochene Maut möchte ich gar nicht erst denken.
Ebenfalls an die von meinem Schorsteinfeger erhalte Information, dass demnächst auch Heizkessel erneuert werden sollen, welche zwar die Abgaswerte einhalten, aber älter als 30 Jahre sind. Auch müssen bei Neubauten demnächst erhöhte Dämmungen vorgesehen werden (was ja mehr Geld kostet), damit wir unsere Emissionseinsparungen, die von der Regierung beschlossen wurden, einhalten. ( USA und China grinsen-mal sehen was Trump vorhat) Das alles kostet und treibt die Mieten und Grundkosten hoch. Wir sind ja ein reiches Land und können uns das leisten! (Ich kenne allerdings ein paar Leute, die jetzt weniger für Heizung zahlen, aber für die Sanierung, die nach 10 Jahren auch nicht zurückgenommen wird, letztendlich in der Summe doch mehr bezahlen.)
Sorry für die nicht ganz afuspezifischen Ausführungen, aber wenn keine Proteste wenigstens artikuliert werden, zieht man uns eines Tages noch das letzte Hemd aus.
:) Die Bestattungskosten/Friedhofsgebühren- Diskussion werde ich mal in ein anderes Forum verlegen, sonst platzt dem Admin noch der Kragen :twisted:
Zur Auflockerung zum Abschluß noch das Problem optisch dargestellt.
73 Mario


  
 

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