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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 27 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hallo Horst,

Du benötigst einen Wohnsistz in DL, wenn Du ein DL-Call haben möchtest. Siehe § 3 Abs. 5 AFuG.

73
Stefan

DJ1SH | AH6VH


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hallo YLs und OMs,
die Argumente für die US-Amateurfunkprüfung kann ich nicht ganz nachvollziehen:
Persönlicher Lerneifer, einmal wieder Prüfungsstress, sehen was andere machen usw. ist ja alles o.k.; jeder soll auf seine Weise glücklich werden ...
Für USA (CEPT) braucht man mit Klasse A keine Gastlizenz für den Urlaub (aber ein wenig informieren kann nicht schaden!). Wenn man länger bleiben will/muss sollte es auch keine große Aktion sein. Auf meine Frage wurde mir gesagt "just send us a copy of your examination certificate and you will get a US-licence" (einen Wohnsitz oder zumindes Postanschrift in USA vorausgesetzt).
Für Französisch Polynesien geht es wohl kaum leichter als mit einer Deutschen A-Lizenz: Antrag per e-mail abgeschickt (mit Kopien der deutschen Lizenz, des Reisepasses, eines Passbilds und einer Hoteladresse und innerhalb von 24h (!) war die Gastlizenz per e-mail da; das Original kam ca. eine Woche später per Post. Kosten 0,00 € und etwas informieren.
Auch für die Osterinsel (Chile) ähnlich leicht: E-mail an den chilenischen Amateurfunkverband, nach 3 Tagen kam die e-mail: "You can count on your Guest-licence ... We are glad to help friends ... ". Kurze Zeit später kam die Kopie der Gastlizenz per e-mail. Das ist nicht ganz kostenlos, denn der chilenische Amateurfunkverband will die Portokosten ersetzt haben ... oder man wird Gastmitglied beim chilenischen Verband, das wird dann VIEL teurer!
Ob man in anderen Läncern (weltweit) mit einer US-Lizenz leichter eine Gastlizenz bekommt kann ich nicht beurteilen.

Viele Grüße

rio


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hi,

ich habe mich mal ein wenig eingelesen und meine Situation ist wirklich interessant.
Ich bin ueber Freunde hier in den USA zum Amateurfunk gekommen und habe die Pruefungen bis zur Extra class alle durchgemacht, ich hatte nie eine DL Zulassung.
Nun bin ich aktuell noch deutscher Staatsbuerger mit US Wohnsitz und Lebensmittelpunkt.
In Deutschland brauche ich einen deutschen Wohnsitz um ein DL Call beantragen zu koennen und nach CEPT Bestimmungen ist es wohl so, dass ich eine US Staatsbuergerschaft brauche um mit meinem US Call in DL funken zu duerfen.
Es sieht wohl so aus, dass ich entweder die CEPT Regelung ignoriere und quasi illegal in DL mit meinem US Call funke, oder versuche ueber die Adresse von Verwandten ein DL Call zu beantragen und darauf spekuliere, dass die das nicht nachpruefen.
Nachdem ich allerdings die Gebuehren fuer die Umschreibung gefunden habe sehe ich keine Notwendigkeit mehr fuer die 2 Wochen alle 2-3 Jahre ein DL Call zu beantragen :D
Ich werde wohl einfach auf Funk im Heimaturlaub verzichten....

Beste Gruesse und danke fuer die Info.

73 Horst


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hallo Horst,

zu bedenken wäre natürlich darüber hinaus, dass Rechnungen für EMV-Abgabe und Frequenznutzungsgebühr kommen. Die sind in DL unabhängig davon zu entrichten, ob man wirklich eine Station betreibt oder nicht.

73
Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote]H
Nun bin ich aktuell noch deutscher Staatsbuerger mit US Wohnsitz und Lebensmittelpunkt.
In Deutschland brauche ich einen deutschen Wohnsitz um ein DL Call beantragen zu koennen und nach CEPT Bestimmungen ist es wohl so, dass ich eine US Staatsbuergerschaft brauche um mit meinem US Call in DL funken zu duerfen.
[/quote]

Nein, Du brauchst nur ein gültiges US Call und kannst damit in DL funken.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Bist Du Dir sicher?

Ich habe auf den ARRL Seiten folgende Info gefunden: http://www.arrl.org/cept

[quote]Under the CEPT agreement, US Amateurs need to bring three things when traveling to a participating CEPT country:

1) Bring their original US license

2) Bring proof of US citizenship (generally in the form of a Passport)

3) Bring a copy of the FCC's Public Notice (this notice contains its information in three languages, English, French and German) which details what US Amateurs need to consider, and bring with them, when traveling to a CEPT country.
[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Naja, das ist eigentlich überall so, daß Du Deinen originalen Lizenznachweis, einen Ausweis/Paß zum Wohnortnachweis und ggf. Übersetzungen mitbringen mußt (ist bei unseren Lizenzen bereits eingedruckt). Was widerspricht hier jetzt der Aussage, daß Du mit dem US-Rufzeichen in DL Betrieb machen darfst? Geht ja um die Einreisekontrolle bzw. auch mal eine allgemeine Kontrolle, wenn Du Dich mal irgendwo ausweisen müßtest. Das kann dir auch als EU-Bürger innerhalb der EU "passieren" und beschränkt sich nicht nur auf Amatereurfunklizenzen.

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote]

... Siehe § 3 Abs. 5 AFuG.

DJ1SH | AH6VH[/quote]

[quote]
(5) Die im Frequenznutzungsplan (§ 46 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 - BGBl. I S. 1120) für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen gelten einem Funkamateur mit Wohnsitz in Deutschland als zugeteilt, wenn ihm ein oder mehrere Rufzeichen zugeteilt worden sind.
[/quote]

Die zitierte Rechtsnorm sagt nur aus, das einem Funkamateur mit Wohnsitz in DL bestimmte Frequenzen zugewiesen sind (und er sie damit sendeseitig benutzen darf).
Sie sagt nicht, dass man als Funkamateur mit deutschem Rufzeichen einen Wohnsitz in DL haben muss oder dassman einen Wohnsitz in DL haben muss, um ein Rufzeichen zugeteilt zu bekommen!
Außerdem gelten gem. diesem Text die Frequenzen auch ausländischen Funkamateuren mit Wohnsitz in DL zugeteilt, auch wenn sie kein deutsches Rufzeichen (aber ein Rufzeichen) haben. Denn im Text geht es nur um Rufzeichen und nicht um deutsche Rufzeichen.

-Lästermodus an -
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob mir die Frequenzen auch zugeteilt sind, wenn ich zwar einen Wohnsitz in DL habe, aber mich gerade nicht in DL aufhalte. Oder anders ausgedrückt: Kann ich auf Frequenzen Betrieb machen, die mir in DL zugeteilt sind, auch wenn ich mich nicht in DL aufhalte (denn die Frequenzen sind mir ja zugeteilt) :roll:
-Lästermodus aus -

[quote]
(1) Die Regulierungsbehörde (§ 10) läßt eine natürliche Person unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens auf Antrag zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zu, wenn sie eine fachliche Prüfung für Funkamateure erfolgreich abgelegt oder eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung nach § 2 Nr. 1 [color=#FF0000:sentj62k](Einschub DH8DAP: das ist eine HAREC)[/color:sentj62k] vorgelegt hat.
[/quote]

In diesem Absatz, in dem es tatsächlich um die Rufzeichenzuteilung und die Zulassung zum Amateurfunk geht, ist kein Wohnsitz in DL gefordert!

Auch im einschlägigen §9 der Amateurfunkverordnung ("Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst") ist kein Wohnsitz in DL vorgeschrieben!

Das aktuelle Formular zur Beantragung der Zulassung zum Amateurfunkdienst sieht unter den Angaben zum Antragsteller allerdings ausdrücklich einen Hauptwohnsitz in DL und auch einen Standort der Amateurfunkstelle in DL vor. Ob das so durch AFuG und AFuV gedeckt ist, sei dahingestellt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Zum Lästern. Da kommen dann die Regularien u.a. der IARU zum Tragen, die besagen, dass ich im Gastland nur auf den dort gemäss meiner Lizenzzuordnung freigegebenen Frequenzen Betrieb machen darf in der entsprechenden Leistungesklasse ! Das kann mehr oder auch weniger Freiheit bedeuten.

Das führt aber langsam ein bisschen abseits, denn der Lizenz Status zur USA ist bereits geklärt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hi,

wow ich bin beindruckt wie intensiv Ihr nachgeforscht habt. Herzlichen Dank.
Ich werde solange ich nicht meine Meinung aendere und irgendwann mal wieder nach DL zurueckkehre erst mal kein DL Call beantragen, einfach aufgrund der hohen Kosten fuer die Umschreibung.
Wenn ich mit dem US Call in DL wahrend des Urlaubs Betrieb machen darf, werde ich naechstes mal einen KX-3 mit Drahtantenne mitbringen und mal reinhoeren wie sich die Baender in Europa anhoeren.

Herzlichen Dank fuer die Informationen,

73 de Horst


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
[quote]
Wenn ich mit dem US Call in DL wahrend des Urlaubs Betrieb machen darf, werde ich naechstes mal einen KX-3 mit Drahtantenne mitbringen und mal reinhoeren wie sich die Baender in Europa anhoeren.
[/quote]

Auf welchen Bändern funkst Du denn jetzt hauptsächlich mit Europa?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: US-Amateurfunkprüfungen 2017
Hallo,

ich funke hier in den Staaten hauptsaechlich portabel sowie mobil im Auto auf 40m und 20m.
Europa klappt hier an der Westkueste mit meinen Mitteln ganz gut bei gehobenen Bedingungen, sonst eher weniger.
Ich habe Kurzwelle im Auto und hore jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit und Nachmittags auf dem Weg nach Hause rein und wenn die Bedingungen entsprechend gut sind nutze ich immer mal wieder die Gelegenheit und fahre fuer 1-2h auf einen nahegelegenen Huegel ;)

Gruesse,
Horst


  
 

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