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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 10 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich ?
Hi,
ich bastel gerade was mit Adisim PLL 4.1.
Wenn ich mein VFO Signal mit nem Quarz in den Bereich um 1,6 MHz runter mische und da ne integer PLL mit 100 Hz Steps laufen lasse komme ich an der sclimmsten Stelle so auf 85 Db/Wurzel Hz.

Reicht das für ne venrünftig Empfindlichkeit ? Hab alle angebotenen Loop Filter durchprobiert..wird nich besser.
Deutlich besser geht nur wenn ich die Schrittweite erhöhe, z.b. auf 1 KHZ.

Ist da irgendwo ein Denkfehler drinnen ? Gibts da Tricks ? Soll nicht zu komplex werden...

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Hi, alle PLL Spezis in Urlaub ?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Hallo,
die Angabe dB/Wurzel Hz kommt mir ein wenig merkwürdig vor.
Das Phasenrauschen wird üblicherweise in db/Hz angegeben und ist immer auch eine Funktion des Frequenzabstandes vom Träger.
Brauchbare Werte beginnen da bei etwa -135dBc/Hz in 10kHz Abstand. Für SSB kommen da nämlich noch 34dB dazu, wegen der Bandbreite.

73, André


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Hi Andre,
ich kann die PLL bei 100 Hz Steps laufen lassen oder bei1 KHz und danach danach durch 10 Teilen.
Die 1 KHz PLL ist schneller im einschwingen und besser im Phasenrauschen, richtig ?

Kan ich das Phasenrauschen im Bereich 0-3 KHz vergessen und mich nur um den Bereich "Ausserhalb" von meinem SSB Filter kümmen wegen dem reziproken mischen ? Also die Loop Filter so um 10KHz optimieren ?

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Hallo Uwe,
wie ist deine PLL aufgebaut?
Grundsätzlich gilt: Je höher die Referenzfrequenz und je tiefer die Vergleichsfrequenz um so kleiner das Phasenrauschen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Hab noch nix aufgebaut, ist aber ein PLL Langwellenempfänger mit 500 Hz CW Filter geplant.
Dazu die 100 Hz Steps..egal wie die zustande kommen ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Hallo Uwe,
mit einer Integer-N PLL wirst du das ohne Tricks nicht erreichen.
Knackpunkt ist der Teilerfaktor N. Je feiner die gewünschte Auflösung, desto größer muss N sein; desto größer ist aber auch das Phasenrauschen. :evil:
Der Ausweg aus diesem Dilemma wäre die Fractional-N PLL, wie sie auch in den hochwertigen Messgeräten zum Zuge kommt.(ab ca. 1980) Diese ist aber grundsätzlich mit Nebenwellen gesegnet, deren Beseitigung sehr aufwändig ist (Stichwort Sigma-Delta-Modulator)
Nicht ohne Grund gibt und gab es kein Amateurfunkgerät mit dieser Bauart.
Schaut man mal in die Geschichte der Afu-TRX sieht man verschiedenen Lösungsansätze.
Das erste waren VFO-gestützte PLLs. Das sind z.B. der TS820 und seine Nachfolger, auch TS180 und TS120...Das Auflösungsproblem war nicht vorhanden :-), wohl aber der Abstimmbereich und die digitale Einstellmöglichkeit.
Dann kam Icom mit seinem IC720 auf dem Markt. Abstimmbar in 100Hz-Schritten und durchgehender RX von 0.. bis 30MHz mit Up-Conversion!
Die Icom Ingenieure haben sehr wohl auch festgestellt das ein zu grosses N das Phasenrauschen stark verschlechtert. Ein Faktor 10 bei N bringt 20dB!
Sie haben für sich beschlossen bei einer Schrittweite von 10kHz aufzuhören. Die Zwischenschritte werden einfach durch das Ziehen der Referenzfrequenz erledigt :!:
Über ein einfaches R/R2 Netzwerk direkt am µC wird der Quarz mit einer C-Diode gezogen. Man muss nur die Abstimmspannung der C-Diode linearisieren.
Dieses Konzept hat sich lange gehalten und wurde auch von der Konkurrenz verwendet. Das wäre auch ein überschaubarer Weg für dich, Uwe.
Der nächste Schritt in der Afu-Welt war dann die PLL mit zwei Schleifen, da den Amateuren 100Hz Schritte nicht mehr ausreichten und die kleinen Frequenzungenauigkeiten nicht mehr toleriert wurden.
Der Preis dafür war ein erhöhtes Phasenrauschen. Nicht umsonst schlägt der alte IC740 in dieser Disziplin alle seine Nachfolger bis zum IC765.
Beim IC765 wurde schliesslich die zweite PLL durch eine DDS ersetzt. Das war der beste Synthesizer den Icom bis zum IC7851 gebaut hat. Alle seine Nachfolger leiden mehr oder weniger unter Phasenrauschproblemen. Die einen nah am Träger, die anderen weit davon entfernt. So hat der IC7600 einen Blockingrange eines TS820 von 1976 :shock:
Wie gesagt Uwe, man kann die Physik halt nicht überlisten. Natürlich spielt auch die Wahl des Loop-Filters eine Rolle. Aber an den grundsätzlichen Zusammenhängen ändert das erst mal nichts. Auch die Ordnung des Loop-Filters ist erst mal nicht so wichtig. Es ist durchaus legitim für die ersten Versuche ein rein passives Filter 3. Ordnung direkt an den Ausgang eines MC4044 zu hängen. Um die Einrastzeiten überschauber zu halten kann es ruhig eine Bandbreite von 10kHz haben.

73, André


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Sorry, konnte nicht mehr editieren. Ich meinte natürlich ein Filter 2. Ordnung.
Passive Filter höherer Ordnung sind meistens unnötig und erhöhen nur wieder das Phasenrauschen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Hi Andre,
das Konzept der "gezogenen PLL" kenne ich ja auch aus meinem K2 und den Lowe Empfängerm..
Da gibst zwei Probleme. Einmal den Hopser wenn der DA Wandler am Ende ist und auf den nächsten PLL Schritt ungechaltet wird ...UND ich hab wieder diese blöde Kapazitätsdiode mit Temperaturgang drinnen. Dafür gabs ja auch mal ein Nachrüstsatz für den K2, aber das Problem bleibt natürlich im System erhalten.

Fraktional N Pll macht aus dem (unkpopensierten) Konzept her viel Müll in Trägernähe, fällt für mich also eher weg.Ich denke da eher an ein Kozept mit 1 KHz /800 Hz Schritten das dann durch 10 oder 8 geteilt wird. Danach ähnlich wie mit Premixer Konzept mit nem Quarz dahin mischen wo man hin will. Ist für einzelne Bänder sicher machbar, für durchgehenden Empfänger eher schlecht.
Ich vermute auch mal das eine Teilerkette mit Flipflops ( :2 :4 :8) besser läuft als wenn ich durch 10 teilen muss(Phasenezittern wenn der Zähler umschaltet) .

Also mal erster Prototyp: 14 Bit PLL LM7001 oder so , VFO Signal :8.
200 Khz mechanischer Filter, VFO geht dann von 200-400 Khz. Bfo fest mit nem gezogenen Quarz.
Für SAQ und so sollte es eigentlich reichen.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wieviel PLL Phasenrauschen ist für Kurzwelle verträglich
Hallo Uwe,

[quote]Hi,
ich bastel gerade was mit Adisim PLL 4.1.
Wenn ich mein VFO Signal mit nem Quarz in den Bereich um 1,6 MHz runter mische und da ne integer PLL mit 100 Hz Steps laufen lasse komme ich an der sclimmsten Stelle so auf 85 Db/Wurzel Hz.[/quote]

85dBc/Hz innerhalb der Schleifenbandbreite scheint mir ein viel zu guter Wert zu sein, bei 100Hz Schrittweite liegt N immerhin bei 16000! Hast du in ADISim PLL halbwegs reale Angaben für die Phasenrauchglocke des VCO und der Referenz angenommen?

[quote] Reicht das für ne venrünftig Empfindlichkeit ?[/quote]

Wie stark der RX infolge rezipkroken Mischens desensibilisiert wird hängt nicht nur von der Güte des LO sondern auch vom Pegel der Störfrequenzen ab. Normalerweise stimmt man die Qualität des LO auf den verfügbaren Dynamikbereich des Frontends ab.

[quote]Hab alle angebotenen Loop Filter durchprobiert..wird nich besser.
Deutlich besser geht nur wenn ich die Schrittweite erhöhe, z.b. auf 1 KHZ.

Ist da irgendwo ein Denkfehler drinnen ? Gibts da Tricks ? Soll nicht zu komplex werden...[/quote]

Das Einfachste für einen VLF-RX wäre der Einsatz eines einfachen DDS Chips. Die nächstbeste Möglichkeit wäre eine einfache DDS-PLL Kombination. Dritte Möglichkeit besteht im Einsatz eines 2-Schleifen PLL Systems. Liegt z.B. die Schrittweite einer Schleife bei 10kHz und die der anderen bei 9,99kHz, lässt sich damit eine effektive Schrittweite von 10Hz realisieren.


  
 

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