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Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
[quote]Kein Ahnung was Du mit Mod meinst, die Kombination aus flinker Hochspannungssicherung und nachgeschaltetem Glitchwiderstand, der auch nicht durchbrennen kann, hat sich jedenfalls bestens bewährt.[/quote]
Hallo,

obwohl es bereits erwähnt wurde:
Post #3, Mod 2)

So, und jetzt kommt es:
- angeblich ist die Schmelzsicherung zu wenig spannungsfest
- angeblich ist der Zementwiderstand zu klein
- unterschwellig ist angeblich die Spannungsfestigkeit vom Widerstand zu gering

Dem halte ich voll entgegen:
Wenn unter Berücksichtigung des Schmelzintegrals der Sicherung dimensioniert wurde,
ist es noch lange kein Grund diese gute Sache madig zu machen.
Mit der Mod wurde ein Schiff vom Stapel gelassen, das weit besser schwimmen kann als das Original.

Wer hier mal eben Kritik unterm linken Bein ausübt, sollte es dann auch besser beherrschen können.


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
Ich glaube die Spannungsfestigkeit des Widerstands ist bei dem zu erwartenden Anodenstrom eher zweitrangig: Wenn auf einer Seite 3500 V anliegen und ander anderen Seite 3450 V, dann reden wir hier über 50 V, das schaffen sogar kleine SMD-Widerstände in der Bauform 0603 oder 0402. Problem ist bei den sehr kleinen Bauformen die Verlustleistung, und deswegen muss es ein Zementwiderstand sein. - Ich glaube das ohmsche Gesetz haben nicht viele der mitlesenden verstanden und sehen nur rot, weil da etwas von 3,5 kV steht...

Die Sicherung könnte einen Lichtbogen brennen lassen, HV-Sicherungen haben nicht umsonst größere Isolationsabstände. Jedoch muss so eine 250 V Glassicherung auch bei einem Surge von 4 kV sicher auslösen. Der Strombereich, in welchem 10 mm mit einem Lichtbogen überbrückt werden, erreichen wir mit der PA im Leben nicht.

Wo ist also das Problem an dieser pragmatischen Lösung? Solange alles ordentlich isoliert und nichts "lebensgefährlich" aufgebaut ist?

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
Ich bleibe bei dem Tip mit 30mm Sicherungen mit 1000 Volt Nennspanung. Sind kaum teurer als die 20mm Europa Modelle.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
[quote]Ich glaube die Spannungsfestigkeit des Widerstands ist bei dem zu erwartenden Anodenstrom eher zweitrangig: Wenn auf einer Seite 3500 V anliegen und ander anderen Seite 3450 V, dann reden wir hier über 50 V, das schaffen sogar kleine SMD-Widerstände in der Bauform 0603 oder 0402. Problem ist bei den sehr kleinen Bauformen die Verlustleistung, und deswegen muss es ein Zementwiderstand sein. - Ich glaube das ohmsche Gesetz haben nicht viele der mitlesenden verstanden und sehen nur rot, weil da etwas von 3,5 kV steht...
[/quote]

Kannst Du gerne ausprobieren was mit dem SMD Widerstand passiert wenn auf einer Seite 3,5KV anliegen und auf der anderen Seite durch den Plasma Überschlag in der Röhre Null Volt.
Ein Zementwiderstand fackelt dabei übrigens auch ab.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
[quote]Kannst Du gerne ausprobieren was mit dem SMD Widerstand passiert wenn auf einer Seite 3,5KV anliegen und auf der anderen Seite durch den Plasma Überschlag in der Röhre Null Volt.
Ein Zementwiderstand fackelt dabei übrigens auch ab.[/quote]
Hallo,

komm, hör auf mit dem Ausdenken.
Anscheinend wurde hier bereits alles geschrieben, nur noch nicht von dir.


peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
[quote]Ich bleibe bei dem Tip mit 30mm Sicherungen mit 1000 Volt Nennspanung. Sind kaum teurer als die 20mm Europa Modelle[/quote]
Hallo,

wenn Platz vorhanden ist, warum nicht.

Es ist leider immer eine doofe Rennerei, wenn man Ersatz braucht
und es ist tatsächlich nicht wirklich nötig.
Die rechnerische Überprüfung mit zeitlich veränderbaren Größen gehört ja auch nicht gerade zum Allgemeinwissen.


peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
[quote]Hallo Röhrenfreunde!

Gibt es die Möglichkeit eine EIMAC 3-500Z, die ein Vakuumproblem hat wieder zu "regenerieren"?
...Nur was kann man machen, wenn es zu einem "blauen" Blitz-Überschlag kommt bevor die Anode rot wird?

[/quote]Da hatten wir mal angefangen :shock:
Also nochmal zum Mitschreiben siehe Post#2:
Bei den Versuchen die Anode mit kleinen Spannungen glühen zu lassen muss man nur aufpassen das Gitter nicht zu überlasten.
1000Volt Ua und etwa +25Volt Ug als Startwert haben sich bewährt.
In der Praxis trennt man bei der PA die Primärwicklungen von Heiztrafo und Anodentrafo. Letzterer wird über einen dicken Stelltrafo angeschlossen.
Dann benötigt man noch ein Netzteil 40Volt 2 Ampere. Damit kann man das Gitter positiv vorspannen.
Nun entfernt man eine Röhre, da das Anodennetzteil mit zwei Röhren gleichzeitig überfordert ist.
Heizung an, UG auf +25 Volt und Ua auf 1kV langsam hochfahren. Ia sollte sich bei 100ma einpendeln.
Wenn alles gut ist kann man UG langsam auf knapp 40Volt hochfahren. Jetzt sollte die Röhre schon ein wenig glühen. :-) Ia dabei rund 300mA.
Aufs Gitter aufpassen! Bei 40Volt darf da nicht mehr als 500mA Ig fliessen.
Wenn man bis hierher gekommen ist hat man es eigentlich geschafft. Man lässt die Röhre 10min ziehen. Danach erhöht man vorsichtig die Anodenspannung und auch die Verlustleistung.
Immer aufpassen , das Ia nicht über 300mA kommt. Sonst fackelt der Trafo ab. Bei Ua 2KV und Ia 200mA lässt man die Röhre 30 min glühen. Dann Kampfpause für den Trafo und dann nochmal 30min. Dann sollte das Vakuum wieder hergestellt sein.
Das gilt aber nur für grundsätzlich intakte Röhren. Röhren die ohne Glitch-Schutz schon mal geflasht haben sind meistens Schrott. Wenn die Röhre Geräusche macht dito.
Daher sollte man beim Röhrentausch grundsätzlich o.a. Maßnahmen ergreifen. Den Kindergarten zu seiner Realisierung kommentiere ich mal nicht. :-)

73, André

PS: Es ist durchaus eine gute Idee den Luftstrom auf die Anode, aber nur diesen!, zu reduzieren. Es kommt ja ausschliesslich darauf an das die Anode glüht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
Hallo,

kann es auch sein, daß ein Gitter im Rohr durch Kathodenbestandteile für einen Überschlag aktiviert werden kann?


peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
[quote][quote]Hallo Röhrenfreunde!

Gibt es die Möglichkeit eine EIMAC 3-500Z, die ein Vakuumproblem hat wieder zu "regenerieren"?
...Nur was kann man machen, wenn es zu einem "blauen" Blitz-Überschlag kommt bevor die Anode rot wird?

[/quote]Da hatten wir mal angefangen :shock:
[/quote]

Ich ergänze noch mit einigen Links zum Thema:

http://www.w8ji.com/fault_protection.htm

http://www.somis.org/d-amplifiers2.html

http://amfone.net/Amforum/index.php?topic=29361.0;wap2

https://pa0fri.home.xs4all.nl/Lineairs/ ... 922eng.htm

http://lists.contesting.com/pipermail/a ... 21560.html

http://www.lb3hc.net/archives/1171

http://www.kanthal.com/en/products/resi ... resistors/


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
Hallo,

wobei zwar "viel" ergänzt wurde, aber ohne Kommentar nur sehr wenig davon verwertbar ist.

Ich warne nur vor Somis und PA0FRI, wenn selbst keine Ahnung oder Mitgefühl für so ein Dingens vorhanden ist.
Die vermitteln auch Käse.
Zumindest PA0FRI ist in dieser Beziehung ein Abschreiber der schneller textet, als er denken kann.
Gut verwertbar sind eigentlich nur seine schönen Bilder, um eine Impression von Dimensionen zu erhalten.

So ein Glitch mit einer Sicherung ist eine Sache im µs-Bereich, das mal als Kommentar zum Ersatzschaltbild zur Simulation von so einem "Glitch".


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
Hallo,

weil die Anoden-Sicherung ein ganz zentrales Bauteil ist und man bei der Arbeit an einem Verstärker ohne diesen Schutz leicht mit den Nerven am Ende sein kann, deshalb hier der nachgeschobene Hinweis auf meine relativ lumpige Ausführung:
Eska 520.617 20 x 5 mm 250V/1A flink Ausschaltvermögen 35A Schmelzintegral 1,36A²s
Conrad 535907

Jede andere Sicherung in 5x20/flink wird sicherlich mit besseren Daten glänzen, als meine vorliegende Ausführung
Wer den Schutz so noch nicht integriert hat, sollte damit besser nicht warten.
Das ist weit wichtiger, als sich nach Sondersicherungen zu verrenken.


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
[quote]Hallo,

kann es auch sein, daß ein Gitter im Rohr durch Kathodenbestandteile für einen Überschlag aktiviert werden kann?...[/quote]Wohl kaum. Das ist eher bei indirekt geheizten Röhren der Fall.
Bei schlechtem Vakuum zündet das Plasma an der Stelle der höchsten Feldstärke. Das ist meistens oben an der Innenseite der Anode.
Hier für die etwas zart Besaiteten noch ein Tip.
Wenn man z.B. bei ebay nach Mikrowelle Sicherung 5KV 1A sucht, bekommt man für 8€ einen Sicherungshalter mit Kabelenden und für 10€ 5 Sicherungen...
Das ist für die Hosenträger-und Gürtel-Fraktion. Ich habe auch schon einige normale Sicherungen in Anodenkreisen verbaut und noch nie Probleme, auch im Falle eines Auslösens der Sicherung, gehabt. Eine ist halt mal geplatzt...
Was ich aber sicher weiß, das es ohne Sicherung und Widerstand zu recht verheerenden Schäden innerhalb der PA kommen kann.
Ich habe einmal eine Henry 2KD nach einem solchen Glitch bekommen. Ergebnis: Beide Röhren defekt, Anodendrossel defekt, Gleichrichter defekt, Elkos defekt, Instrument defekt. Ein teures Vergnügen. :shock:

73, André
Edit: Die Zenerdiode war natürlich auch hin...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: EIMAC 3-500Z Vakuum
[quote]Wohl kaum. Das ist eher bei indirekt geheizten Röhren der Fall.
Bei schlechtem Vakuum zündet das Plasma an der Stelle der höchsten Feldstärke. Das ist meistens oben an der Innenseite der Anode.[/quote]
Hallo,

ja, meine ZD war auch hinüber. Schwund ist halt überall.
Ich meine egal welche Sicherung, sie muß *vorrangig* ein relativ niedriges Schmelzintegral vorweisen können.

Ich hatte jedenfalls den Eindruck, daß nach Last der Überschlag immer frühzeitiger entstand.
Nach dem Abkühlen dann wieder später.
Kann es sein, daß ein Überschlag selbst Aktivierungs-Material aufs Gitter transportieren kann?

Die Rede von sogenannten VHF-Parasitätsschwingingen ist ein großes Märchen.
Bei einem massiven Überschlag reagieren die eingebauten Induktivitäten selbstverständlich entsprechen mit "VHF", wie jeder Knallfunkensender.


Peter


  
 

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