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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Weil denen z.b. PMR nicht ausreicht...weil die jetzt aufm 2m Relais klönen wollen..weil...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Das alte K-Liz-Thema ist mit Schlagwörtern (im wahrsten Sinne des Wortes) bereits sowas von durchgekaut, daß wir es nicht neu auflegen müssen. Im zitierten blauen Text ist fast alles zusammengefaßt, was an Diskussionen bereits zum zwei Klassen-System lief. Anfang der 70er hatten wir den gleichen Zirkus A- vs C-Lizenz, obwohl die bis 1981 außer der CW-Prüfung 100pro identisch war. Damals war CW ebenfalls eine Charakter-Sache und nicht nur Betriebsart.

@Torsten_C: es ist eigentlich wurscht, in welchen Verein Du gehst, VFDB oder DARC (@Karsten: auch im VFDB hat es kräftig geknirscht). Beide Vereine bestehen zu >95% aus Mitgliedern und einem kleinen Teil Funktionäre. Das Leben findet im Ortsverband und auf den Bändern statt, den Rest kann man, muß aber nicht, mitmachen. Mit dem Beitrag wird zumindest zum Teil dann auch "die Basis" unterstützt. D.h. aus meiner Sicht: ja, in einen Verband solltest Du eintreten. Es kommt letztlich allen zu gute und nicht nur den Vorständen. Dummdödel gibt es überall und da sind beide Vereine ein repräsentativer Querschnitt ..... :-) . Ich bin seit 1959 im DARC (Hobby ein paar Jahre eher) und habe es bisher "überlebt".

Zur K-Liz habe ich schon gepostet. Nur noch mal zum Harmonisierungszwang: Es wird niemand gezwungen, der seine nationale Eigenständigkeit bewahren will. Wir haben ein sehr gutes Ausbildungssystem mit den DN-Calls, wo uns der Gesetzgeber sehr weit entgegen gekommen ist. Man sieht anhand der DN-Call-Anzahl, daß es auch sehr gut angenommen wird. Das hat weder die EU im Angebot, noch andere Länder und ersetzt in meinen Augen locker eine Baby-Lizenz. Die bisherigen Landes-Verbänder (GB, OE, HB) haben von der Einsteiger Lizenz nicht profitiert, aber das wird offensichtlich tot geschwiegen.

73 Peter (bin dann mal ein paar Tage weg)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Halt Peter; HB9 hat keine Zulassung auf dem Level der hier diskutierten K-Klasse.
Die HB3-Klasse entspricht weitestgehend der deutschen E-Klasse - mit Ausnahme, dass keine Sender gebaut oder modifiziert werden dürfen. Ebenso entsprechen die Bandfreigaben mit Ausnahme von 3cm den deutschen E-Klasse-Freigaben. Und der USKA hat die NOVICE auch nicht den Mitgliederschub gebracht, auf den spekuliert wurde - was auch nicht wundern darf - mittlerweilen haben sie ja nicht mal mehr nen funktionierenden Webauftritt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]@Karsten: auch im VFDB hat es kräftig geknirscht[/quote]

Ist bekannt.

Was der DARC macht, ist nichts weiter als sich an dem festzuhalten, was seinerzeit beschlossen wurde. Und da eine Novelle des AfuG sowieso ansteht, schließt man dies eben mit ein. Dass der DARC dies seit Jahren nur noch halbherzig betreibt zeigt, dass auch der DARC nicht mehr daran glaubt, dass es eine neue Mitgliederflut geben wird. Wie man die Forderungen/Wünsche der "instant gratification Genossen" mit dem Erhalt des Selbstbaurechts (und der Selbsterklärung) unter einen Hut bekommen will, bleibt abzuwarten.

Ich wage zu prophezeihen, dass man diesen Schritt im Nachgang bereuen wird, weil man damit den Ausbildungsbetrieb de fakto aufgibt und damit der Verein noch weniger Zugriff auf mögliche neue Mitglieder bekommt. Der Schuß wird also nach hinten losgehen.

Für mich jedenfalls ist es Erfolg genug daran mitgewirkt zu haben, dass die ELL rund 10 Jahre aufgeschoben wurde und vor allem, dass es keine nach dem englischen Vorbild sein wird (wie es seinerzeit angestrebt wurde).


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Die "Kinderklasse" ohne Selbstbau wäre für mich ok. Reicht ja wenn die höheren Klassen ( mit umfangreicher Technikprüfung) das dürfen.


73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]Die "Kinderklasse" ohne Selbstbau wäre für mich ok. Reicht ja wenn die höheren Klassen ( mit umfangreicher Technikprüfung) das dürfen.[/quote]

Das widerspräche den Randbedingungen, die der RTA beschlossen hat. Aber der DARC hat ja schon an anderer Stelle bewiesen, dass er Absprachen in weniger als 24 Monaten einseitig aufkündigt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]Hi,
es gitb Leute die beruflich stark eingebunden sind und kaum Zeit für die Lizenzvorbereitung haben.
Oder welche aus der "Maker" Scene die mal eben ein Funkmodul testen wollen..aber nie weltweit Kurzwelle machen wollen.[/quote]
Wenn man nichtmal die paar Minuten Zeit hat, um für die Prüfung zu lernen, hat man auch keine Zeit jemals Funkbetrieb durchzuführen. Der braucht nämlich deutlich mehr Zeit, als das lernen für die E-Lizenz. Also kann man sich dann die Prüfung auch sparen, man kann sowieso nichts damit anfangen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote]...Ich bin schon bei der jetzigen E-Klasse skeptisch, die per Multiple Choice und dank Internet-Training bestanden wird, ohne die Zusammenhänge zu verstehen...
…Solche Leute machen meist nur QSOs in Telefonie, weil sie mit den Programmen für die Digi-Modes nicht klarkommen und nicht gut schreiben können.…
[/quote]
Da fällt mir ein, dass ein DO'ler die wohl wirklich besten Gundlagenvideos über Digimodes bei Youtube gemacht hat: [url=https://youtu.be/n2FUXkr9l14:2w0k7osr]Klick[/url:2w0k7osr] + Folgevideos.

Ich finde eine Einsteigerlizenz nur gut, auch wenn ich selber (da entsprechendes Hintergrundwissen vorhanden war) direkt die A-Lizenz gemacht habe.
Es ist reichlich befremdlich zu meinem mit dem Wissen (auch wenn man nicht nur auswendig gelernt hat) der A-Lizenz würde man irgendeiner "Elite" angehören.

Gibt es Informationen (habe die CQ-DL nicht), welche Bänder mit der neuen Klasse genutzt werden dürfen (2m/70cm?)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
[quote][quote]...Ich bin schon bei der jetzigen E-Klasse skeptisch, die per Multiple Choice und dank Internet-Training bestanden wird, ohne die Zusammenhänge zu verstehen...
…Solche Leute machen meist nur QSOs in Telefonie, weil sie mit den Programmen für die Digi-Modes nicht klarkommen und nicht gut schreiben können.…
[/quote]
Da fällt mir ein, dass ein DO'ler die wohl wirklich besten Gundlagenvideos über Digimodes bei Youtube gemacht hat: [url=https://youtu.be/n2FUXkr9l14:i3sr75bg]Klick[/url:i3sr75bg] + Folgevideos.

Ich finde eine Einsteigerlizenz nur gut, auch wenn ich selber (da entsprechendes Hintergrundwissen vorhanden war) direkt die A-Lizenz gemacht habe.
Es ist reichlich befremdlich zu meinem mit dem Wissen (auch wenn man nicht nur auswendig gelernt hat) der A-Lizenz würde man irgendeiner "Elite" angehören.
[/quote]

In Deinem zitierten Text geht es um etwas anderes, nicht um Eliten und nicht um die A-Lizenz, da gab es allerdings auch Auswendiglerner die bis heute nicht wissen wo vorner und hinten ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Die Einsteigerlizenz / ELL ist nun beschlossen
Ich erlaube mir den Thread an der Stelle einfach zu schließen. Es ist schön, dass wir die Information aus dem ersten Beitrag hier lesen konnten, ich habe sie beim Überfliegen der CQDL nicht registriert.

Alles Weitere wurde aber schon in einem sehr umfangreichen Thread zur Genüge behandelt. Schon damals war der Thread fast nicht zu moderieren und hier passiert momentan wieder das gleiche.


Grüße
Michael


  
 

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