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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 9 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Frage zur Erdung der Station
Hallo zusammen,

ich plane gerade die Einrichtung meines Shacks und mache mir dabei auch Gedanken über die Erdung. Bei meinem Netzteil (Diamond GSV-3000) ist der Minuspol des Ausgangs mit der Schutzerde verbunden. Dadurch haben alle berührbaren Teile des Transceivers inklusive der Außenleiter der PL-Buchsen einen Widerstand von fast 0 Ohm zum Schutzkontakt der Steckdosen.

Ist es in so einem Fall trotzdem noch nötig, den Erdungskontakt des Transceivers an irgendwas anzuschließen? Ich hätte zum Beispiel die Möglichkeit, ihn an das Heizungsrohr anzuschließen - das ist im Keller neben dem Schutzleiter am Fundamenterder angeschlossen und zwischen Heizungsrohr und Schutzkontakt messe ich einen Widerstand von ca. 3 Ohm. Wäre eine Erdung darüber sinnvoll oder würde ich mir darüber eher eine Erdschleife erzeugen?

Die gleiche Frage für die Erdung der Antenne: Ich verwende eine Langdraht-Antenne, in deren Anleitung explizit darauf hingewiesen wird, dass sie geerdet werden soll (Schutz vor statischen Aufladungen). Ich hätte die Möglichkeit, die Erdung an die Regenrinne oder an die Erdung der Sat-Anlage anzuschließen. Zwischen Erdung der Sat-Anlage und dem Erdkontakt der Antenne messe ich aber bereits nur wenige Ohm, da die Antenne über den Transceiver bzw. dessen Kontakt zum Netzteil ja bereits geerdet ist. Zwischen Regenrinne und Erdung der Sat-Anlage scheint keine elektrische Verbindung zu bestehen. Wäre es sinnvoll, die Langdraht-Antenne über die Erdung der Sat-Anlage zu erden oder wäre das auch eine Erdschleife durch die Transceiver-Erdung?

Wenn ich alles richtig verstanden habe, sollte es durch die Erdnung des Netzteils nicht notwendig sein, den Transceiver oder die Antenne nochmals zu erden. Bei Gewitter könnte ich die Antenne abklemmen und stattdessen (!) über die Sat-Anlage erden.

Grüße

fpw


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Erdung der Station
Hallo,
es gibt zwei verschiedene Arten von Erdung. Eine Erdung soll verschleppte Spannungen eliminieren und eine soll Blitzteilströme ableiten und für Potentialausgleich sorgen. Der Schutzleiter verhindert, das Metallgehäuse lebensgefährliche Spannungen führen können.
Die Erdungsschraube an Funkgeräten dürfte für Portabelbetrieb gedacht sein.
Ohne Überprüfung der Sat-Antennenerdung kann ich deren Verwendung nicht empfehlen. Oft genügt deren Ausführung nicht der Mindestanforderung. Heizungsrohre wie auch Wasserleitungen werden leider immer mehr in Kunststoff ausgeführt (spätestens bei Reparaturen wird die elektrische Durchgängigkeit unterbrochen.) Die Verwendung ist nicht mehr zulässig. Für Funkantennen gilt die VDE 0855-300, der Potentialausgleich hat darin größerer Mindestdrahtquerschnitt von 10qmm.
Metallene Dachrinnenfallrohre sind elektrisch meistens oben und unten nicht durchgängig, da gesteckt. Kunststoffausführung scheidet aus verständlichen Gründen aus.
Langdrahtantennen benötigen Funkenstrecken und Widerstände oder Drossel zur Ableitung statischer Spannung und Erdung.
Ohne sich mit dem Thema eingehend zu befassen und gegebenenfalls fachkundige Hilfe vor Ort in Anspruch zu nehmen, wirst du für dich die optimale und kostengünstigste Lösung nicht finden.
Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, Eigentum oder Miete spielt natürlich auch eine Rolle. Wurde ein Erder gesetzt und ist dieser mit der Potentialausgleichsschiene verbunden?

MfG


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Erdung der Station
[quote]Metallene Dachrinnenfallrohre sind elektrisch meistens oben und unten nicht durchgängig, da gesteckt. [/quote]
Das zumindest wäre noch eine Sache, die man mit zwei Stücken 10-qmm-Kupferleitung, vier Ösen und 4 Blindnieten (bzw. bei einer Guss-Bodeneinführung 3 Blindnieten und einer Schraube) auf die Schnelle lösen könnte.

Ansonsten ist es natürlich richtig, dass man bei einer Materie, für die andere ein ganzes Berufsleben aufwenden, keine individuelle Rundum-Beratung in einem einzelnen Forenposting leisten kann. Ohne Lektüre von Fachliteratur und Einarbeitung ins Fachgebiet wird's wohl nicht gehen.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Erdung der Station
quote="Spock"]Hallo,
es gibt zwei verschiedene Arten von Erdung. Eine Erdung soll verschleppte Spannungen eliminieren und eine soll Blitzteilströme ableiten und für Potentialausgleich sorgen. Der Schutzleiter verhindert, das Metallgehäuse lebensgefährliche Spannungen führen können.
Mindestanforderung. Heizungsrohre wie auch Wasserleitungen werden leider immer mehr in Kunststoff ausgeführt (spätestens bei Reparaturen wird die elektrische Durchgängigkeit unterbrochen.) Die Verwendung ist nicht mehr zulässig. Für Funkantennen gilt die VDE 0855-300, der Potentialausgleich hat darin größerer Mindestdrahtquerschnitt von 10qmm.
Langdrahtantennen benötigen Funkenstrecken und Widerstände oder Drossel zur Ableitung statischer Spannung und Erdung.
MfG[/quote]

1. Der Einwand das es zwei verschiedene Erdungen ist falsch
Seit ca. 2005 ist laut VDE der innere und äußere Blitzschutz zusammen gefasst. Dafür ist die Fachfirma oder Privatperson verantwortlich.

2. Der Mindestdrahtquerschnitt ist 16²mm CU oder 25²mm AL oder 50²mm Eisen ist wohl richtig.
Altanlagen haben Bestandsschutz, Eigenheimbesitzer können bei Reparaturen CU oder Eisen verlangen. Bei Mietern hast Du recht.

3. Langdrahtantennen benötigen Funkenstrecken kannst du mal Beispiele posten danke.

Gruß Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Erdung der Station
[quote]
1. Der Einwand das es zwei verschiedene Erdungen ist falsch
[/quote]

Es gibt sogar drei verschiedene Erdungen:

Blitzschutzerde
Potenzialausgleich
HF Erde


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Erdung der Station
Hallo,

und es gibt die
- ESD-Erde (elektro statische entladung)


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Erdung der Station
[quote] 1. Der Einwand das es zwei verschiedene Erdungen ist falsch
Seit ca. 2005 ist laut VDE der innere und äußere Blitzschutz zusammen gefasst. [/quote]
Innerer und Äußerer Blitzschutz münden in den (stets geerdeten) Blitzschutzpotenzialausgleich ein. Die Begriffe existieren schon deutlich länger als 2005, bitte erläutern welches Dokument mit der Zusammenfassung gemeint ist.

[quote]Dafür ist die Fachfirma oder Privatperson verantwortlich.[/quote]
Installationen von Erdung und PA sind konzessionierten Elektrofachkräften, Arbeiten an Blitzschutzanlagen qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten. Konzessionierte EFK ohne Zusatzqualifikation sind per se keine Blitzschutzfachkräfte. Verantwortlich für den Zustand von Elektroanlagen ist immer der Anlagenbetreiber, der in der Regel davon am wenigsten versteht. Deswegen ist es auch für zumeist normenunkundige OMs wichtig bei Erdung und PA [url=https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html:7jvzqmte]NAV § 13[/url:7jvzqmte] zu beachten.

[quote] 2. Der Mindestdrahtquerschnitt ist 16²mm CU oder 25²mm AL oder 50²mm Eisen ist wohl richtig. [/quote]
Jetzt noch die Hochzahl [u:7jvzqmte]hinter[/u:7jvzqmte] die mm, dann sind das die Mindestquerschnitte für blitzstromtragfähige Erdungs- [u:7jvzqmte]und[/u:7jvzqmte] blitzstromtragfähige PA-Leiter nach Blitzschutznorm sowie den Normen für Antennensicherheit von Haushalts- und Funksende-/empfangsantennen. :D

Die min. 10 mm² Cu für den Potenzialausgleich von Funksende-/empfangsantennen sind eine Sonderregelung nach nationaler DIN VDE 0855-300. Für nicht blitzstrombelasteten Schutzpotenzialausgleich beträgt der Mindestquerschnitt 6 mm² Cu, für Zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich - z. B. für den PA von Haushaltsantennen - min. 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt).

[quote]Altanlagen haben Bestandsschutz, ...[/quote]
Altanlagen haben nicht automatisch "Bestandsschutz". Den kann man nur beanspruchen, wenn die Erstausführung [b:7jvzqmte]nachweislich[/b:7jvzqmte] den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Normen vollständig entsprochen hat und keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden. Bislang kenne ich noch keinen OM, der alte und neue Normen so intus hat, dass er den Nachweis erbringen könnte.

[quote] Eigenheimbesitzer können bei Reparaturen CU oder Eisen verlangen. Bei Mietern hast Du recht.[/quote]
Was damit gemeint ist, verstehe ich nun überhaupt nicht.

73 Roland


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Erdung der Station
Ich vermute mal anhand des ersten Posts (TO), daß kein (äußerer) Blitzschutz vorhanden ist und es die eigene "Hütte" ist. Dann solltest Du m.E. versuchen, eine eigene direkte Verbindung Shack zu PA zu schaffen. Alles andere ....... und auch diese Verbindung muß eine Fachkraft vor Ort entscheiden.

An der Regenrinne und am Heizungsrohr hat eine Erdung aus dem Shack null und nichts verloren. Ansonsten siehe "Dipol".
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Erdung der Station
@frank_w: Kommt noch die erbetene Erläuterung?

Auch in diesem Thema kollidieren Privatdefinitionen zu Erdern, Erdung und Potenzialausgleich mit den offiziellen Begriffen. Ein Potenzialausgleich hat nicht zwingend etwas mit Erdung zu tun und PA-Leiter können auch blitzstromtragfähig sein.

Da ich das Recht auf Zitate häufig genug strapaziere, überlasse ich es anderen User aus der für AFU-Antennen primär maßgeblichen DIN VDE 0855-300 (VDE 0855-300):2008-08 unter Punkt [i:1qvtls8r]3 Begriffe und Abkürzungen[/i:1qvtls8r] oder anderen Normen zu zitieren.

73 Roland


  
 

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