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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
Habe auf der Seite des DARC den Hinweis gefunden,
dass es für das 6 m Band wohl befristet eine andere Regelung gibt, dass z.B. die Betriebsmeldung entfällt,
gilt das auch für die Polarisation der Antenne, also auch senkrecht ?

Und habt ihr einen Tip, welches Gerät für Einsteiger emfehlenswert wäre oder tut es auch ein Transverter für ein KW Gerät bis 30 Mhz

73 Heinz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... onFile&v=3

[u:195h2yy6]nur[/u:195h2yy6] horizontale Polarisation, jedes Gerät, dass 6m kann ist geeignet, Transverter geht auch


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
Hatte hier die Seite vom DARC besucht und finde das jetzt im Nachhinein
schon etwas missverständlich ausgedrückt:

[url:dl2sgtmt]http://www.darc.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/VHF_Bandplan_6_m_Februar_2016.pdf[/url:dl2sgtmt]

Man könnte es irrtümlich als Aufhebung von 3 von 7 Bedingungen verstehen.

Zudem werden in der Bucht vertikale Stationsantennen und Mobilantennen für 6 m angeboten, bleibt nur zu hoffen,
dass das tatsächlich auch jeder versteht und kein Ärger verursacht wird


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
[quote]Zudem werden in der Bucht vertikale Stationsantennen und Mobilantennen für 6 m angeboten, bleibt nur zu hoffen,
dass das tatsächlich auch jeder versteht und kein Ärger verursacht wird[/quote]

Und wenn da Bullengitter für den Kühler angeboten werden, fährst da damit auch alle Kühe auf der Weide platt?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
[quote]Und wenn da Bullengitter für den Kühler angeboten werden, fährst da damit auch alle Kühe auf der Weide platt?[/quote]

Ich bin ja jetzt schon eine Weile hier und habe die eine oder andere Frage gestellt, hier wurde bisher immer freundlich und kompetent
geantwortet, aber so einen überflüssigen und unsachlichen Kommentar wie diesen hatte ich bisher noch nicht, mein aufrichtiges Kompliment :D

Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, mal richtig zu lesen und auch nur ansatzweise verstanden hättest, um was es mir dabei ging, wäre die Antwort von Dir vermutlich als Blähung in der Luft entwichen und nicht als "Beitrag" hier im Forum erschienen :P


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
[quote]

Man könnte es irrtümlich als Aufhebung von 3 von 7 Bedingungen verstehen.

[/quote]

Kann man eben nicht wenn man richtig lesen und verstehen kann. Es werden hier explizit die Sachen aufgeführt die in der Sonderregelung geändert sind und diese Änderungen betreffen eben nicht die polarisation der Antenne, nicht die max. Bandbreite und auch nicht Conteste. Alles vollkommen korrekt so wie es dort im Bandplan aufgeführt ist.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
[quote]Kann man eben nicht wenn man richtig lesen und verstehen kann[/quote]

und wenn ich erst einmal so ein alter Hase und schlauer Fuchs wie Du geworden bin, kann ich mich bestimmt auch so hier aufführen... :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
Nun ...... ich möchte nicht wissen, wie viele OP´s in DL mit Vertikal ANT im 6m Band QRV sind.
Einige kenne ich auch, weil die keine Richtantennen aufbauen dürfen.
Wo bei ich mich schon die ganzen Jahre frage, welchen "Schaden" die mit vertikaler Polarisation verursachen können ?
Eine Plausibele Erklärung konnte ich noch nie irgend wo lesen.
Meiner Meinung nach, sind Behörden ( MIL, POL oder was auch immer ) nicht mehr auf den Frequenzen QRV !?
Derjenige, der so gut wie alle ANT aufbauen kann, darf auch gerne mit Gesetzten wedeln, aber was machen die OP´s die mit begrenzte Aufbau Möglichkeiten haben ?

vy 73 de Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
@vy 73 de Bert SE2I


Danke, das sind Antworten, die wirklich hilfreich sind :D


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
Ich kann leider nicht "so gut wie alle" Antennen aufbauen und bei 6 m hatte ich auch "nur" lediglich Unterdach Antennen. Mit 3 W und Eigenbau Deltaloop (horizontal polarisiert auf der Spitze stehend) immerhin nach W4 ....

Was das lesen und verstehen betrifft sollte das darlegen das der Text links im verlinkten Bandplan überhaupt nicht falsch zu verstehen ist. Oben stehen die gültigen "normalen" Regelungen und darunter die 4 Abweichungen für die Sonderregelung. Grundlegende Mathematik 1. Klasse .... 7-4=3, ergo bleiben die 3 Regelungen die in der Änderung nicht angesprochen sind so wie vorher. Muss man nicht mal schlau für sein und einen Dipl. Ing. Titel braucht es auch nicht.

@Bert

Das MIL verwendet diese Frequenzen sehr wohl noch weshalb auch die Bundeswehr der eigentliche Gesprächspartner ist wenn es um das 6m Band geht. Die senden jedoch vertikal und haben eben zur Auflage gemacht das wir nur horizontal dürfen. Alleine das ist "Erklärung" genug. Der Primärnutzer will es nur so ergo hat man sich dran zu halten.

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
[quote]
Das MIL verwendet diese Frequenzen sehr wohl noch weshalb auch die Bundeswehr der eigentliche Gesprächspartner ist wenn es um das 6m Band geht. Die senden jedoch vertikal und haben eben zur Auflage gemacht das wir nur horizontal dürfen. Alleine das ist "Erklärung" genug. Der Primärnutzer will es nur so ergo hat man sich dran zu halten.
[/quote]
Ist ja eigentlich auch richtig so. Primarnutzer hat Vorrang, ohne wenn und aber... Allerdings gilt das offensichtlich nur so lange, wie nicht Funkamateure Primärnutzer sind. Ich hole zu solchen Gelegenheiten immer wieder gern die Geschichte mit dem Berliner ATV Relais aus der Schublade, welches mit der DVB-T Ausgabe QSY in den Satellitenbereich des 70cm Bandes gemacht hat, damit der Billig-SRD (nicht SDR!)-Mist der Autoindustrie weiterhin störungsfrei betrieben werden kann. Ist wirklich toll, wie dehnbar der Begriff "Primärnutzer" mittlerweile geworden ist.
Aber ich kann schon verstehen, daß die MIL Jungs keine starken vertikal polarisierten Signale von Funkamateuren dazwischen haben wollen, wenn sie ihre Bier-und Pizzabestellungen im 6m Band übertragen. Signale aus dem Ausland mit hohen Pegeln lassen sich ja auch zuverlässig vom Absperrzaun der Militärgelände abhalten.
Also dürfen wir uns lediglich hin und wieder freuen, wenn die Knebelbedingungen ab und zu ein klein wenig gelockert werden, während um uns herum im Ausland in einigen Ländern schon längst munter Betrieb ohne solche Einschränkungen gemacht werden darf. Ist halt DL, das ehemalige Land der Denker und Dichter, und das aktuelle Land der Bedenkenträger, Bürokraten, Juristen (Hobby und professionell) und Berufsregulierer.
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
[quote]Nun ...... ich möchte nicht wissen, wie viele OP´s in DL mit Vertikal ANT im 6m Band QRV sind.
[/quote]
Ich bin auch vertikal QRV auf 6m! Bin ich jetzt schon vorbestraft? [img:1vl3ae9h]http://cosgan.de/images/more/bigs/c024.gif[/img:1vl3ae9h]

[quote]
Die senden jedoch vertikal und haben eben zur Auflage gemacht das wir nur horizontal dürfen. Alleine das ist "Erklärung" genug.
[/quote]
Jürgen, das leuchtet ein, aber warum darf man dann z.B. nicht mobil oder portabel horizontal arbeiten?

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
(Doppelpost)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
[quote][quote]Nun ...... ich möchte nicht wissen, wie viele OP´s in DL mit Vertikal ANT im 6m Band QRV sind.
[/quote]
Ich bin auch vertikal QRV auf 6m! Bin ich jetzt schon vorbestraft? [img:zzqe40nn]http://cosgan.de/images/more/bigs/c024.gif[/img:zzqe40nn]

[quote]
Die senden jedoch vertikal und haben eben zur Auflage gemacht das wir nur horizontal dürfen. Alleine das ist "Erklärung" genug.
[/quote]
Jürgen, das leuchtet ein, aber warum darf man dann z.B. nicht mobil oder portabel horizontal arbeiten?

Achim[/quote]

Hallo Achim,

der Primärnutzer ist ebenfalls an dem Umstand beteiligt das man nicht /M oder /P arbeiten darf. Ist aber kein Problem einen weiteren Standort zu nutzen solange er ein "Vorrübergehend fester Standort" ist. Müsste dann halt aber schriftlich (Formlos) der BNetzA angezeigt werden. :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 6 m Band Befristete Regelung bis 31.12.2016
Es geht wohl drum, im Falle von Störungen schnell reagieren zu können.
Wenn der Standort bekannt ist (deswegen die Betriebsmeldung) kann man bei Störungen schnell bei der BNetzA anrufen, und die geben das direkt an den Betreiber weiter, und der stellt die Sendung ein. Fertig. Bei Mobilbetrieb oder Portabel oder ähnlichem Wo der Standort nicht exakt bekannt ist, geht das nicht.


  
 

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