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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 37 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
Ich habe mal in meiner Anleitung nachgesehen (auch neues NZ-Modell Sport), da steht für Sendeleistung und Frequenzen beim Hersteller anfragen.
Weitere Informationen sind nicht abgedruckt.

Ich würde mir da keine großen Gedanken machen, in deinem Sport sind sehr viele "Zukaufteile" von anderen Herstellern drin und nichts spezielles.

Wenn du sicher sein willst einfach abwarten oder bei Suzuki anrufen.

Ich selber habe kein Funkgerät eingebaut, dafür macht die Karre zuviel Spaß beim Fahren :)

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote]Ich habe mal in meiner Anleitung nachgesehen (auch neues NZ-Modell Sport), da steht für Sendeleistung und Frequenzen beim Hersteller anfragen.
Weitere Informationen sind nicht abgedruckt.[/quote]
Ich hab Antwort von der Suzuki Kundenbetreuung:
Meine Anfrage:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde ich gern ein Mobilfunkgerät (Yaesu FT 8800) für 2m und 70cm (145MHz und 440MHz) in meinen Suzuki Swift Sport (NZ, Bj. 2016) einbauen.
Können Sie mir bitte die Herstellervorgaben zur EMV (maximalen Sendeleistung und die Antennenmontageorte) mitteilen?
Ist eine Sendeleistung von bis zu 50W möglich wenn die serienmäßige Radioantenne demontiert und stattdessen eine Funkantenne montiert wird?

Vielen Dank im voraus für Ihre Information.

Mit freundlichen Grüßen
..."

Und die Antwort:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung können wir Ihnen mitteilen, dass das gewünschte Gerät seitens des Herstellers SUZUKI Motorcorporation nicht erprobt wurde. Deshalb liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
......"
[quote]
Ich selber habe kein Funkgerät eingebaut, dafür macht die Karre zuviel Spaß beim Fahren :)[/quote]
Oh ja, die Karre macht echt Spaß! :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote]dass das gewünschte Gerät seitens des Herstellers SUZUKI Motorcorporation nicht erprobt wurde. [/quote]
Fachabteilung? Lächerlich.
Aber man muss auch sagen, dass es geschickter gewesen wäre, keinen Hersteller und kein Modell zu nennen. Eine Abteilung vom Fach hätte das aber auch erkennen müssen.
Also noch einmal die gleiche Frage stellen, nur "Yaesu 7800" weglassen und stattdessen die FIN des Autos angeben.

Viel Glück & Ahoi
Pom


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
Was habt Ihr alle mit den Freigaben? Hat es jemals Probleme mit einem Funkgerät, welches mit üblicher Sendeleistung betrieben wurde, gegeben? Wahrscheinlich genau so wenig, wie die Probleme durch eingeschaltete Handys in Flugzeugen. So what... ?!

Was erwartet Ihr denn vom Hersteller? Dass er sagt, "Jau, bau mal ein. Es passiert nichts, und wenn doch, dann zahlen wir den Schaden!", oder wie? Selbstredend rät jeder Hersteller von jeglichen Modifikationen des Autos ab, sonst steht er ja komplett mit runter gelassenen Hosen da.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
Sehe das wie Pom. Zusätzlich könnte man darauf hinweisen, dass bei VW 50 Watt, bei Ford 100 Watt zulässig sind usw.... Am saubersten ist es natürlich mit den korrekten Werten. So kann man die "Fachabteilung" etwas in die richtige Richtung leiten.

73, Peter - HB9PJT


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote]Auf eigenes Risiko:
Für meinen Fiat 500 waren laut Herstelle nur 15 Watt UHF erlaubt. Ich habe mit 45 /35 Watt auf 2m/70cm Betrieb gemacht und es traten keine Störeungen auf.[/quote]

Das hätte ich auch so angenommen, aber es geht ja auch n klein bissl noch um einen rechtlichen Aspekt, wenn z.B. nach einem schweren Unfall das Fahrzeug sichergestellt und untersucht wird.
...die Versicherung wirds freuen.....

[quote]
[quote]dass das gewünschte Gerät seitens des Herstellers SUZUKI Motorcorporation nicht erprobt wurde. [/quote]
Fachabteilung? Lächerlich.
Aber man muss auch sagen, dass es geschickter gewesen wäre, keinen Hersteller und kein Modell zu nennen. Eine Abteilung vom Fach hätte das aber auch erkennen müssen.
[/quote]
Seh ich auch so.
Ein "richtiges" EMV-Labor kauft ganz bestimmt nicht auf dem Amateurfunkmarkt ein um alles durch zu klappern, sondern hat z.B. einen Signalgenerator von 0 bis 3Ghz mit entsprechend Power dahinter.

Wie bereits im Link ober ersichtlich, sieht die Freigabe von VAG so aus:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote]
Wie bereits im Link ober ersichtlich, sieht die Freigabe von VAG so aus:[/quote]
Nein, bitte nicht pauschalisieren!
Richtig ist: Viele Modelle von VW sind frequenz- und antennenstandortabhängig bis zu 100 W freigegeben, aber nicht alle und vor allem nicht ohne Einschränkungen. Bei den Konzernmarken VWN und Seat ist es ähnlich, bei Audi und Skoda sieht's aber schon ganz anders und lange nicht so freizügig aus. Also am besten mit der Zulassungsbescheinigung zum Freundlichen gehen und indivduelle Auskunft einholen.

Ahoi
Pom


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote]
Nein, bitte nicht pauschalisieren!
Richtig ist: Viele Modelle von VW sind frequenz- und antennenstandortabhängig bis zu 100 W freigegeben, aber nicht alle und vor allem nicht ohne Einschränkungen.
[/quote]
Ok, ich korrigiere:
VW gibt grundsätzlich 10W für alles und jeden frei.
Diese Tabelle oben ist speziell für die Modelle Seat-Leon und Seat-Ibiza, entsprechend auch für die Technikbrüder VW-Polo und VW-Golf.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote]Was habt Ihr alle mit den Freigaben? Hat es jemals Probleme mit einem Funkgerät, welches mit üblicher Sendeleistung betrieben wurde, gegeben? Wahrscheinlich genau so wenig, wie die Probleme durch eingeschaltete Handys in Flugzeugen. So what... ?!

Was erwartet Ihr denn vom Hersteller? Dass er sagt, "Jau, bau mal ein. Es passiert nichts, und wenn doch, dann zahlen wir den Schaden!", oder wie? Selbstredend rät jeder Hersteller von jeglichen Modifikationen des Autos ab, sonst steht er ja komplett mit runter gelassenen Hosen da.[/quote]
Es hat rechtliche Gründe.
Wahrscheinlich weißt du nicht daß die Betriebserlaubnis erlischt wenn man sich nicht an die Herstellervorgaben hält. Ansonsten würdest du nicht so einen Unsinn von dir geben.
Falls was passiert ist die Versicherung außen vor.
Und man muss ja nicht selbst Schuld haben wenn was passiert.
Oder baust du dir auch irgendwelche Auspuffanlagen unters Auto, fährst Felgen und Reifen die nicht für dein Auto zugelassen sind, tönst Front und Seitenscheiben mit dunkler Folie, fährst ohne Versicherung oder mit selbst gebastelten Nummernschildern oder machst sonstiges ohne Eintragungen und ABE?
Letztendlich ist das alles das selbe: Betriebserlaubnis erlischt!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
Jeff, Du Schlaumeier. Auch wenn Ihr hundertmal den Quatsch von wegen Zulassung nachplappert, wird es nicht zum Gesetz. Wenn Du einen Unfall baust, ob verschuldet oder nicht, wird kein Gericht in diesem Lande ein Funkgerät heranziehen, um daraus eine Schuld für den einen oder den anderen zu generieren. Das wäre ja ein Freifahrtschein für gegnerische Versicherungen, irgendwelche Veränderungen zum Anlass zu nehmen, die Schuld dem Gegner zuzuschieben. Wo fängt es denn an und wo hört es auf? Analog zu dem Schwachsinn dürfte dann ja der Aufkleber vom Großglockner auf der Heckscheibe bereits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, wenn er nicht bei per Einzelabnahme eingetragen wurde. Um die Schuldfrage vor allem bei Personenschäden zu klären, gibt es Gutachter, die unfallrelevante Dinge am Fahrzeug prüfen, und nicht, ob ein Funkgerät (oder ein Subwoofer....wäre ja genau so problematisch...) verbaut wurde. Wenn Du das dicke Kurzwellengerät allerdings so schlampig verbaut hast, dass es Dir während der Fahrt unter das Bremspedal rutscht, kann das für die Findung des Schuldigen durchaus von Belang sein.

....und mal nicht jede Urban Legend glauben....sonst bekommt Ihr ja Angst vor Euren eigenen Yuccapalmen :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
Radio, es mag ja sein, dass dir deswegen ein Richter keine Schuld zuwesien wird. aber nehmen wir mal an, durch dein Funkgerät ist das ABS ausgefallen und ein Unfall passiert, dann ist es, sofern es rauskommt, fast sicher, dass deine Haftpflicht die Kosten des bezahlten Schadens oder Anteile davon von dir wieder einfordert. Ganz ohne Richter und Urteil!

Kann sein. Muss nicht! Du kannst auch jahrelang mit abgefahrenen Reifen unterwegs sein und nichts passiert...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
@Radio,
ich habe eine PN geschickt, bitte beachten.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote]Radio, es mag ja sein, dass dir deswegen ein Richter keine Schuld zuwesien wird. aber nehmen wir mal an, durch dein Funkgerät ist das ABS ausgefallen und ein Unfall passiert, dann ist es, sofern es rauskommt, fast sicher, dass deine Haftpflicht die Kosten des bezahlten Schadens oder Anteile davon von dir wieder einfordert. Ganz ohne Richter und Urteil!

Kann sein. Muss nicht! Du kannst auch jahrelang mit abgefahrenen Reifen unterwegs sein und nichts passiert...[/quote]

Ich weiß ja, was Du meinst, aber wir können jetzt Beispiele konstruieren bis Samstag Mittag. Es kommt ausser Absurditäten nichts dabei heraus. Es gibt schlicht keine Beispiele, dass z.B. ABS durch Funkgeräte deaktiviert wird, und selbst wenn: es wird nicht nachweisbar sein. Es gibt etliche Funkamateure, die Kurzwelle aus dem Auto mit 100 Watt betreiben, und ausser Störungen im Radio ist es nie zu (sicherheits-)relevanten Fehlfunktionen gekommen. Die Angaben der Hersteller sollen Garantie- u. Regressansprüche abblocken, da man das für das Auto logischerweise nur so garantieren kann, wie es geliefert wurde. Man würde die Tore weit öffnen, wenn man trotz jeglicher Bastelei am Auto immer noch Garantie für jede Funktion leisten müsste. Irgendwann ist halt mal was kaputt gebastelt, und das will man im Vorfeld abblocken. Es gab niemals auch nur einen einzigen Vorfall, dass ein Handy im Flugzeug irgendwas gestört hätte, obwohl bei 300 Passagieren immer mindestens 10 Geräte in Betrieb waren. Das war immer lustig zu hören, als bei Erreichen von der letzten 3000 Fuß vor der Landung schon die Handys über die Roamingbedingungen des Ziellandes informieren wollten. Man wollte sich einfach absichern, weil es könnte ja unter gewissen Umständen vielleicht mal.... ein Problem darstellen. Es sind auch trotz Handy und Funk im Auto niemals irgendwelche Airbags aus dem Lenkrad gekommen. Das wird es auch nicht geben.
Kurz: macht alle, was Ihr wollt. Und wer sich wegen eines Funkgerätes im KFZ stressen will... bitte. Die Angsthasen lassen sowas dann besser komplett aus dem Auto raus. Realisten bauen es sich einfach rein....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote]
...und selbst wenn: es wird nicht nachweisbar sein.
[/quote]
Ich habe den Eindruck, du weißt nicht so recht, was heute in modernen Autos alles gelogt wird ;-) und was davon auch noch sofort beim Hersteller landet.
Ich empfehle, mal nach dem Suchbegriff "Datenkrake PKW" zu gurgeln.....
Glaub mir, ein Hersteller wird heute durch Differenzdiagnostik so gut wie alles nachweisen können...wenn er will....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mobil-"Tarnantenne" 2m/70cm
[quote][quote]
...und selbst wenn: es wird nicht nachweisbar sein.
[/quote]
Ich habe den Eindruck, du weißt nicht so recht, was heute in modernen Autos alles gelogt wird ;-) und was davon auch noch sofort beim Hersteller landet.
Ich empfehle, mal nach dem Suchbegriff "Datenkrake PKW" zu gurgeln.....
Glaub mir, ein Hersteller wird heute durch Differenzdiagnostik so gut wie alles nachweisen können...wenn er will....[/quote]

ja, ich weiß, dass im Garantiefall sogar ein versehentliches Verschalten in den 2. statt den 4. Gang und folgendem Motorschaden nachweisbar ist. Aber über die "Luftschnittstelle" sehe ich für den Hersteller keinerlei Anhaltspunkt, etwas nachzuweisen. Ist aber auch nicht nötig, weil durch den Einbau eines branchenüblichen AFu-Gerätes einfach nichts passieren wird. Jetzt könnte ich ja gehässig sein und behaupten, dass derjenige der vorher beim Hersteller fragt, ob ein Einbau OK ist, selbst dafür sorgt, dass die "Datenkrake" einen Datensatz mit Vermerk anlegt, dass etwas in Sachen HF angefragt wurde. Bei einem Garantiefall völlig anderer Ursache, könnte der Hersteller da ansetzen....wenn er wollte ;-)


  
 

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