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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 83 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
[quote]Bei einer Dipolspannweite von Deinen maximal möglichen 30m ...[/quote]

Wolfgang,

so wie er es beschrieben hat, hat er 2 x 5m Spannweite und faltet zweimal, um 15m Draht unterzubringen. Dazu alles unter Dach ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
[quote]
o---------- 9,15m ----------- [36 uH] ----- 2,82m ----- [1:1] ----- 2,82 m ----- [36 uH] ---------- 9,15m -----------o

So richtig?[/quote]

Falsch, weil durch die Zurückfaltung und die Umgebungseinflüsse unter Dach alles ganz anders sein wird.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
Jürgen, wenn du so wie du es dir denkst vorgehen willst, muss in jedem Fall simulieren, sonst ist das ein Fischen im Trüben.
Du sollst auch nicht mit HL aus dem Shack, sondern vom Koppler an die Antenne - der Koppler ist natürlich vorteilhafterweise in Nähe der Antenne untergebracht; dann kannst auf fast beliebiger Länge mit Koax vom Transceiver zum Koppler gehen; mein Tipp wäre vielleicht auch, für 80m bis 10m nur mit der gefalteten Antenne und dem Koppler zu arbeiten - wenn du 2x15m unterbringst, dürfte der Koppler auf 80m sauber anmatchen. Für 160m wiederum nimmst du zuschaltbare Spulen direkt am Kopplerausgang - für die anderen Bänder sind die ja überflüssig, also warum sie verwenden, wenn sie lediglich für 160m notwendig sind.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
Stellt euch aber bitte mal einen Dachboden vor, an dem ein Dipol unter Dach drei mal je Schenkel gefaltet an die Dachsparren genagelt aufgehangen ist. Ob das noch überhaupt sinnvoll zu simulieren geht, wage ich sehr zu bezweifeln!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
[quote][quote]Bei einer Dipolspannweite von Deinen maximal möglichen 30m ...[/quote]

Wolfgang,

so wie er es beschrieben hat, hat er 2 x 5m Spannweite und faltet zweimal, um 15m Draht unterzubringen. Dazu alles unter Dach ...[/quote]

Hallo Karsten,

nachdem ich die komplizierten tatsächlichen Verhältnisse ohnehin nicht simulieren könnte, bin ich stark vereinfachend an die Fragestellung herangegangen. Die MMANA-Längenangaben sind daher natürlich nur als grobe Orientierung zu sehen. Als wesentlichstes Ergebnis sehe ich die resultierenden Impedanzen, die vor allem auf 160m letztlich doch Anpassmaßnahmen erfordern. Beim Ablängen dieser Indoorantenne wird man sich ohne Antennenanalyser schwer tun.

Weiterhin wollte ich zeigen, dass die Spuleninduktivitäten für die 2 Bänder soweit differieren, dass eine zusätzliche Umschaltung nötig wäre.

@ Jürgen
Der von rejection vorgeschlagene Weg kann durchaus auch mit einem Automatik-Tuner oder einem ferngesteuerten erfolgen. Also TRX-Koaxkabel----Balun+Automatiktuner auf dem Dachboden- Hühnerleiter-Dipol(doublet). Die Hühnerleiter muss nicht zwingend bis ins shack geführt werden.

Für 80m würde ich es aber einfach mal testen, zumal Du auf vorhandenes Material zurückgreifen kannst. Am besten so falten, dass von oben gesehen ein "Z" entsteht. Dann die Längen A so verändern, dass das niedrigste SWR ins gewünschte 80m Bandsegment zu liegen kommt. Wenn Du dann zufrieden bist, kannst Du immer noch auf die Tuner-Lösung umsteigen.
Ich hatte einmal aus der Not heraus beim BaWü-Kontest mit einem vertikalen 10m Strahler, Verlängerungsspule in etwa 3m, dazu ein völlig unzureichendes Gegengewicht, ohne weitere Anpassung, sogar in SSB ein paar Verbindungen hinbekommen.

73 Wolfgang


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
Erst mal vielen Dank an alle. Ich werde die genannten Konstellationen demnächst mal aufbauen, testen und dann hier wieder berichten. Ich bin sehr gespannt!

HB9EVI
Koppler = 1:1 BALUN ?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
Seit wann ist ein Antennenkoppler einem Balun gleichzusetzen? Ich hoffe, du weisst, was ein Antennenkoppler ist; natürlich kommt am Eingang desselben eine MWS.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
[quote]Seit wann ist ein Antennenkoppler einem Balun gleichzusetzen?[/quote]
Deshalb hatte ich die Gleichsetzung auch als Frage gestellt! Was verstehst Du denn unter diesem Begriff?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
Unter welchem Begriff? Antennenkoppler? Ein Gerät, dass verschiedene reale und imaginäre Komponenten einer Antenne an die Ausgangsimpedanz des Senders anpasst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
Im "Volksmund" also Antennentuner genannt. :-) Ok, in der Schweiz heißt das also Koppler.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
Ich denk mal im gesamten deutschen Sprachraum sollte das Wort 'Antennenkoppler' bekannt sein - aber wenn du auf Spitzfindigkeiten aus bist, dann bitte gern...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
[quote]Im "Volksmund" also Antennentuner genannt. :-) Ok, in der Schweiz heißt das also Koppler.[/quote]

der heisst überall so


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
[quote]Stellt euch aber bitte mal einen Dachboden vor, an dem ein Dipol unter Dach drei mal je Schenkel gefaltet an die Dachsparren genagelt aufgehangen ist. Ob das noch überhaupt sinnvoll zu simulieren geht, wage ich sehr zu bezweifeln![/quote]

Von falten der Antenne war bei mir zumindest keine Rede, ist auch nicht gerade sinnvoll.

Damit das halbwegs auf längeren Bändern funktioniert ist auf geringste Verluste zu achten.
Das heisst den Dipol als Reuse oder für 160m aus Kupferrohr, mit Dachkapazitäten bauen, langer Isolator im Speisepunkt.
Wenn der Koppler nicht im Speisepunkt angebracht werden kann, die Zweidrahtleitung ebenfalls aus Kupferrohr und ohne Spreizer mit grösserem Abstand ausführen.
Auch mit 100W werden die Spannungen und Ströme auf der Antenne und im Koppler sehr hoch!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
[quote]... aber wenn du auf Spitzfindigkeiten aus bist, dann bitte gern ...[/quote]
Wieso sollte ich das sein? Mir ist der Begriff "Koppler" in diesem Zusammenhang einfach nicht geläufig. Ich kenne das unter "Tuner" oder "Matcher".

Es ist schon bezeichnend für dieses Forum, dass mich, wegen der von mir gestellten Fragen, schon mehrere Personen per PN angeschrieben haben und mir mitteilen, dass sie sich nicht öffentlich im Forum an den Diskussionen beteiligen wollen mir aber sehr hilfreiche Tipps gegeben haben. Hier herrscht wirklich ein merkwürdiges Klima und ein merkwürdiges miteinander, ausgelöst und permanent aufrecht erhalten durch ein paar wenige Personen. Schade eigentlich!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 40m Dipol einer GPA50 für 80/160 m verlängern
Hallo,

man könnte schön eine Rolle Alufolie als Antennendraht nehmen oder, noch besser: sich ganz einfach der Realität stellen.
Das beinhaltet aber auch, besser die Finger von so einer abgebrochenen Lösung zu lassen.

Soweit ich weiß, gehen wohl umme 15m Monopol mit 36µH (ca. 2,5m vom Ende entfernt einfügen) auf 80 und 40m zusammen.
Schau mal beim FA 7/2007 unter Download unter cwl-Trap.
Damit kannst Dich dann besser selbst wundrechnen, wenn Du es unbedingt drauf anlegen willst.


Peter


  
 

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