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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 8 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Laserdruckerklebefolie für Frontplatten ?
Hi,
ich suche mal wieder Frontplatten Design Progs und eine preiswerte, zuverlässig klebende Klarsichtfolie fürn Laserdrucker. Gibts was unter 2 Euo pro Blatt ?

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Laserdruckerklebefolie für Frontplatten ?
Hallo Uwe,
Frontplattendesigner von Schaeffer kennst Du sicherlich. Der ist kostenlos und einfach zu bekommen:
[url:3n0sproc]http://www.schaeffer-ag.de/downloads/frontplatten_designer/?no_cache=1[/url:3n0sproc]
Ich male aber lieber mit Draw von OpenOffice selber.
Bei den Selbstklebefolien habe ich immer [b:3n0sproc]Sattleford Folien[/b:3n0sproc] mit Laser bedruckt. Da ich nur SW läsere :( habe ich, wenn ich Farbe wollte, die Bogen mit zum Kopiershop genommen und mir dort die Farben 'raufknallen lassen.
Amazo_'n für die Folien soll wohl nicht preisgerecht sein.Mir wurde gesgt, dass PEAR_'L preiswerter ist.
Bei den Preisen bin ich immer weit unter 2,- gekommen.
Man muß aber leider den Druck mit Auto-Klarlack versiegeln. Da meine Teile in Feuchträumen öfter abgewischt werden, gibt es nach einiger Zeit leider trotz des Schutzlacks doch Ablösungen.
Mein neuestes "Patent" ist auf Overhead Folien spiegelverkehrt zu drucken, und die Folien dann mit Sprühkleber aufzukleben. Der Druck ist dann innen- und außen kann feucht gewischt werden.
Der Sprühkleber zum Aufkleben macht aber leider manchmal durch das erforderliche Ablüften (beim Zusammenfügen von Folie und Aluplatte kommt keine Luft mehr ran) einige optische Probleme. Diese umgehe ich jetzt, indem ich auf die glatte Aluplatte ebenfalls eine Selbstklebefolie mit Alu-Struktur (gibt es in "gebürstet" und anderen Strukturen, aufklebe. Dadurch brauche ich keine eloxierten Alu-Platten zu nehmen, sondern kann einfaches Alu nehmen, von welchem ich selber durch Nassschleifpapier die Bearbeitungsspuren entferne.
Ich habe auch schon an Siebdruck und Eloxal gedacht, aber der Aufwand lohnt sich wirklich erst bei großen Stückzahlen, die wir "Hobby und Semiprof-Handwerker" nicht erreichen.
Man kann ja auch farbig eloxiertes Alu-Blech bekommen, und dieses dann mit dem Dremel einfräsen. In "Freihandausführung" sieht das aber etwas schrottig aus.

Das ist ja leider unser Los, wir müssen uns immmer mit kleinen Provisorien begnügen, wenn wir nicht wie früher gleich unsere Geräte in Schukartons und dann für immer in die unterste Schublade verbannen wollen.
Habe mich gerade ebenfalls mal wieder geärgert, da einige kleine Platinen (Laser/Bügeleisen/Reicheltpapier 8) ) saumäßig aussehen und mittels Löten einige Leiterbahnen nachgezogen werden mussten. Wie ich hörte, soll es ja jetzt ein Papier geben, welches ganz brutal superheiß aufgebügelt werden kann, und das dann mit der Platine in eine leichte Natronlaugelösung gelegt wird. Nach ca. einer Stunde soll sich das Papier mit warmem Wasserstrahl einfach abspülen lassen.
Dummmerweise hat der OM, der mir das berichtete leider in einem amerikanischen Bericht diese Info gelesen und kann sie nicht wiederfinden. Falls Du davon mal hörst, bitte posten.
Für heute erst mal 73 und noch 'nen schönen 4.Advent
Mario .-.-. ...-.-


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Laserdruckerklebefolie für Frontplatten ?
Hi Mario,
ja "Multilayer" ist wohl nötig wenn die Oberfläche wischfest sein soll.Bau-Sprühkleber hat sich hier auch nicht bewährt, das sieht aus wie hingekotzt..kein feiner Sprühfilm.
Bei Toner-Transfer sollen umgebaute Laminiergeräte ganz gut gehen. Kupferseite vorher leicht anschleifen und mit Spiritus fettfrei mahen. Wenns fertig ist abkühlen lassen und in ne Fotoschale mit warmem Spülwasser geben. Langt völlig, man muss das Papier ja nicht wegätzen. Wenns weich ist mit dem Staubpinsel vorsichtig abpinseln.
Man könnte auch mal so ne Overheadfolie als Transfemedium benutzen, dann auseinader ziehen wenns noch heiss ist.

Ich wünsche allen ein schönes Fest.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Laserdruckerklebefolie für Frontplatten ?
Moin allerseits,

ich möchte an dieser Stelle nachfragen, welche Avery/Zweckform-Folien für Laserdrucker zur Bedruckung und zusätzlich zum Schutz (Hochglanz) der bedruckten Folie in die engere Auswahl gekommen sind. Gibt es bereits Erfahrungen, aus denen heraus Empfehlungen für die Allgemeinheit gegeben werden können?

Es wäre schön, wenn man hier diese beiden präferenzierten Folien genannt bekäme (Hersteller, Materialnummer, Lieferant, etc.) und danach eigene Versuche der Frontplattengestaltung beginnen könnte.

Danke für mögliche Informationen zu diesem Thema.

Schönen Gruß
Karl, DK7AL 8)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Laserdruckerklebefolie für Frontplatten ?
Hallo,

hier mal meine Erfahrungen :
Mit bedruckbaren Folien habe ich bisher keine Ergebnisse erzielt, die professionell aussehen und meinen Ansprüchen genügen.

Zuletzt hatte ich folgendes getestet:
Avery Zweckform "Kristallklare Etiketten" L7783 - 25 (96 x 50,8 mm)
ziemlich teuer das Zeug. Wenn ich es mit meinem Farblaser bedrucke sieht das erstmal ganz gut aus, aber
es ist wisch- und kratzempfindlich. Man muss also über die bedruckte Folie noch eine unbedruckte als Schutz
drüberkleben. Man sieht aber, dass man eine Folie aufgebracht hat, das "kristallklar" ist reichlich übertrieben.

Professionell sieht es m.E. nur mit Alucorex aus. Leider gibt es das nur in 2 Formaten beim Conrad/Voelkner
oder man muss einen halben Quadratmeter davon bei Reichelt kaufen.
Man bekommt auch keine unterschiedlichen Blechstärken und Farben. Gibts zwar offiziell alles bei Bungard aber eben
nicht in kleinen Formaten für den Privatanwender. Es bauen offenbar zu wenige Leute damit.

Zum Thema Platinen : ich würde mich nicht mit der Transfermethode rumärgern, entweder gleich in China bestellen
oder mit dem Foto-Verfahren arbeiten, das ist kinderleicht und funktioniert sehr sauber und exakt.

73

Mark


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Laserdruckerklebefolie für Frontplatten ?
Hallo Mark,

das hört sich noch nicht so an, daß man hier sofort und stur nach Rezept loslegen könnte.

In der Zwischenzeit habe ich in einem Blog von [url=http://3.bp.blogspot.com/-uFFF57U7-wQ/TMTqWDrQeUI/AAAAAAAAAqY/cOSsILMEIG4/s1600/IMG_3372.jpg:ootqrnah]AE1S[/url:ootqrnah] ein sehr schönes Beispiel für Folien auf Frontplatten gefunden. Die Fotos sehen sehr ansprechend aus. Leider kann ich die dort verwendeten Folien nicht mehr bei einschlägigen Herstellern/Versendern finden. Die scheinen also nicht mehr im Programm zu sein und nach adäquaten Ersatz habe ich offen gestanden bisher noch nicht gesucht.

Ich werde mal bei Avery/Zweckform weiterschauen, vielleicht gibt es dort ähnliche Folien ohne dass man ein Vermögen für erste Versuche hierfür ausgeben muss.

Wg. Alucorex werde ich auch noch schauen, werde ich mich schlau machen und sehen, was es damit konkret auf sich hat. Danke für dne Hinweis.

Schönen Gruß
Karl, DK7AL 8)

P.S. Deine Anmerkung zur Platinenherstellung teile ich!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Laserdruckerklebefolie für Frontplatten ?
Hi,
Tonertransfer geht durchaus bis ca 0,5mm breite Bahnen..
Bei schmalen DDS IC braucht man dann allerdings Adapter...oder den Chinabelichter.
Ich werde mal mit dem 3d Drucker experimentieren, mann kann da ja die Frontplatte mit Beschriftung dazu drucken.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Laserdruckerklebefolie für Frontplatten ?
[quote]Hallo Mark,

das hört sich noch nicht so an, daß man hier sofort und stur nach Rezept loslegen könnte.

In der Zwischenzeit habe ich in einem Blog von [url=http://3.bp.blogspot.com/-uFFF57U7-wQ/TMTqWDrQeUI/AAAAAAAAAqY/cOSsILMEIG4/s1600/IMG_3372.jpg:1ebx10ac]AE1S[/url:1ebx10ac] ein sehr schönes Beispiel für Folien auf Frontplatten gefunden. Die Fotos sehen sehr ansprechend aus. Leider kann ich die dort verwendeten Folien nicht mehr bei einschlägigen Herstellern/Versendern finden. Die scheinen also nicht mehr im Programm zu sein und nach adäquaten Ersatz habe ich offen gestanden bisher noch nicht gesucht.

Ich werde mal bei Avery/Zweckform weiterschauen, vielleicht gibt es dort ähnliche Folien ohne dass man ein Vermögen für erste Versuche hierfür ausgeben muss.

Wg. Alucorex werde ich auch noch schauen, werde ich mich schlau machen und sehen, was es damit konkret auf sich hat. Danke für dne Hinweis.

Schönen Gruß
Karl, DK7AL 8)

P.S. Deine Anmerkung zur Platinenherstellung teile ich![/quote]

Hallo Karl,

das sieht recht gut aus auf dem verlinkten Bild, fraglich ist natürlich immer, wie man die Folie auf exakt die Größe der Frontplatte bekommt.
(von den Ausschnitten dann noch ganz abgesehen)
Cutter-Messer von der Rückseite aus könnte klappen, erfordert aber einiges an Geschick und Übung.

Und auf eine klebende Seite kann man schlecht drucken, also wird man immer 2 Folien brauchen, was die Sache nicht einfacher und schöner macht.
Liest hier evt. jemand mit, der mit einem Laser seine Frontplatten graviert ?

73

Mark


  
 

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