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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 22 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
[color=#FF0040:2xivdeh5]//mod on: private mail entfernt
[/color:2xivdeh5]
Da ich nun gar nicht weiß, welche Laus über wessen Leber lief = [b:2xivdeh5]was liegt vor, bitte?[/b:2xivdeh5] und einem obskuren kollektiven "wir" machtlos ausgeliefert bin und "Euch" die Begründung für diese Verwarnung aus der Nase ziehen muß, stelle ich diese "Verwarnung" öffentlich zur Diskussion:

1. Wer ist "wir" ?

2. Wie definiert "Ihr" Unsinn?

3. Habt "Ihr" "Euch" etwa heimlich vorher abgesprochen um mir eine Verwarnung zu erteilen ? Ist das der Usus hier?

4. Welche mindestens zwei Beiträge sind ganz genau gemeint und wo bitte steht dieser angebliche "Unsinn" ?

5. Hat sich jemand beschwert? Wenn ja, nennt bitte Ross und Reiter - wer hat sich also warum beschwert?

6. Gab es einen Verstoß gegen Forenregeln? Habe ich wen beleidigt? War ich unfreundlich? Wenn ja, gegen welche Regel habe ich mit welchem Beitrag ganz genau verstossen?

Wenn Ihr mich einfach so rauswerfen wollt, so bleibt es euch frei - doch mich im trüben fischen zu lassen um Euch die Begründungen aus der Nase zu ziehen ist nicht gerade die feine Englische.

M.E. ist eine solch derart obskure Verwarnung ohne einen Bezug aufs Regelwerk hart am Machtmißbrauch. Vllt solltet "Ihr" mal das hier lesen und dem Humor, den Ihr nicht versteht, etwas entspannter gegenübertreten:

http://www.stupidedia.org/stupi/Forum

:headphones:

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = 1. Verwarnung
[color=#FF0040:6wf3tput]//mod on: private mail entfernt
[/color:6wf3tput]

Da ich nun gar nicht weiß, welche Laus über wessen Leber lief = [b:6wf3tput]was liegt vor, bitte?[/b:6wf3tput] und einem obskuren kollektiven "wir" machtlos ausgeliefert bin und "Euch" die Begründung für diese Verwarnung aus der Nase ziehen [[/color]muß, stelle ich diese "Verwarnung" öffentlich zur Diskussion:

1. Wer ist "wir" ?

[color=#FF0040:6wf3tput]Die Moderation.[/color:6wf3tput]

2. Wie definiert "Ihr" Unsinn?

[color=#FF0040:6wf3tput]Alles, was nicht zu dem Thema passt.
[/color:6wf3tput]
3. Habt "Ihr" "Euch" etwa heimlich vorher abgesprochen um mir eine Verwarnung zu erteilen ? Ist das der Usus hier?

4. Welche mindestens zwei Beiträge sind ganz genau gemeint und wo bitte steht dieser angebliche "Unsinn" ?

5. Hat sich jemand beschwert? Wenn ja, nennt bitte Ross und Reiter - wer hat sich also warum beschwert?

[color=#FF0040:6wf3tput]Es gab 2 Meldungen![/color:6wf3tput]

6. Gab es einen Verstoß gegen Forenregeln? Habe ich wen beleidigt? War ich unfreundlich? Wenn ja, gegen welche Regel habe ich mit welchem Beitrag ganz genau verstossen?

Wenn Ihr mich einfach so rauswerfen wollt, so bleibt es euch frei - doch mich im trüben fischen zu lassen um Euch die Begründungen aus der Nase zu ziehen ist nicht gerade die feine Englische.

M.E. ist eine solch derart obskure Verwarnung ohne einen Bezug aufs Regelwerk hart am Machtmißbrauch. Vllt solltet "Ihr" mal das hier lesen und dem Humor, den Ihr nicht versteht, etwas entspannter gegenübertreten:

http://www.stupidedia.org/stupi/Forum

:headphones:

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.[/quote]

Eine 1. Verwarnung sollte dazu führen, das man sich in einem Forum höflich benimmt und keinen Unsinn schreibt.

73
Gerhard

PS: dieses Forum wird privat betrieben und Rechte gegenüber dem Betreiber gibt es nicht. Der Name extensor passt zu einer Verlängerung für einen Hebel zum Reifenwechsel. Von DO**** ist nichts zu sehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
[quote]Eine 1. Verwarnung sollte dazu führen, das man sich in einem Forum höflich benimmt und keinen Unsinn schreibt.[/quote]

Hallo dc4lo und Moderator,

in Stupipedia steht unter

http://www.stupidedia.org/stupi/Moderator

[quote]"Moderator, das; ein kleines, feindseliges Wesen aus der Familie der Spammer (Spammus moderatoris), auch Schinder genannt, das vorwiegend in Foren anzutreffen ist. Das Moderator, sowie seine Unterart des Spammus moderatoris globalis oder lokal auch Spammus moderatoris supra lebt in völliger Symbiose mit dem Forum. Einmal vom Admin (Imperator forum maximus oder Imperator forum terroris) eingesetzt besteht seine Aufgabe darin, alle Threads zu schließen, in denen Dinge gesagt werden, welches das M. nicht zu hören verträgt.

Anders als der Moderator in einem Atomkraftwerk sind Moderatoren grundsätzlich machtgierig und darauf bedacht, ihr Admin vom Thron zu stürzen. [b:usethwsn]Nichts bereitet einem Moderator mehr Freude, als Threads zu schließen und Verwarnungen zu verteilen oder User zu sperren beziehungsweise knallharte Zensur an Themen vorzunehmen[/b:usethwsn], welche seine angeborene und unerfindlich hinterhältige Themen-die-ich-sehen-möchte-Selektion nicht überleben.

Die meisten Moderatoren haben aber im realen wie auch im virtuellen Leben keine Freunde. Es ist auffallend, dass Moderatoren im "Real Life" sehr schüchtern und ängstlich gegenüber ihren Mitmenschen auftreten und meistens der Kategorie der Mitläufer angehören. Dies versuchen sie durch umso größere Machtgier und Penisgepose in den ihnen anvertrauten Threads auszugleichen. Die anderen Moderatoren sind meist sexuell sehr stark verklemmte Personen, die ein problembeladenes Privatleben haben, in dem sie von allen Seiten, meist Arbeitskollegen und Vorgesetzten unterdrückt werden und sich eben dann in der virtuellen Welt eines Forums als die Kings, Prinzen oder gar als Knallerbsen aufspielen. Eine Ausnahme stellt Sarah Kuttner dar, die sich in ihrer Freizeit gerne nackt fotografieren lässt. Zusätzlich ist es erstaunlich das die diesigen nur zwei Hirnzellen besitzen, somit eine mehr als ein Pferd dieses dient lediglich dazu dass sie sich beim Gehen nicht ankacken. "[/quote]

Gute Besserung!

P.S. Beachte bitte, ich zitierte nur und hab nichteinmal meine eigenen Worte benutzt :mrgreen:

[b:usethwsn]unhöflich ist was Du hier veranstaltest: unsinnige Verwarnungen zu erteilen, Zensur zu üben (=Beiträge nach Gutdünken zu löschen) und Leute willkürlich zu sperren[/b:usethwsn]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
Nachtrag: Nachdem Du persönlich wurdest, will ich Dir höflich auch mal was sagen - sind zwar Mutmassungen, aber ich denke so verkehrt ist das nicht: hast´n nassen Hut aufgehabt - Tipp: mach mal kurz Pause oder Urlaub

[quote]Eine 1. Verwarnung sollte dazu führen, das man sich in einem Forum höflich benimmt und keinen Unsinn schreibt.[/quote] Ich bat Dich doch erfolglos, genauestens zu belegen wo ich unhöflich war ... kannste nicht weil ich es gar nicht bin - dasste meinen Humor nicht kannst -ist doch nicht mein Problem - aber wieso Deines? musste doch gar nicht! :roll:

[quote]Der Name extensor passt zu einer Verlängerung für einen Hebel zum Reifenwechsel. [/quote]
:mrgreen: ach was, das ist nur Lebenslust: Nach gut durchschlafener Nacht aktiver Träume fange ich den Tag meist mit genussvollem Recken und Strecken an.

Zitat: "Die Gesamtheit aller Extensoren an einem Gelenk bezeichnet man als Streckmuskulatur."

BTW: Stell Dir vor, ich kann in fortgeschrittenem Alter mit durchgestreckten Knien immer noch den Boden mit den flachen Händen vollflächig berühren und treffe gerade danach bestens das Bulleye beim Darten. Soviel zu Extensor - ist zwar nicht viel Gym aber macht Spasss ohne Ende - Und ich glaub, Du hast momentan zuwenig davon, stimmts?

[quote]Von DO**** ist nichts zu sehen.[/quote]
Was bitte bedeutet DO****? Deinen Anspielungscode verstehe ich nicht - do4lo haste selbst gewählt? Erkläre er mir das bitte präzis und konzis oder unterlasse ers :roll:

[quote]dieses Forum wird privat betrieben und Rechte gegenüber dem Betreiber gibt es nicht.[/quote]
Sorry daß Du Dich mit dem Rücken derart an der Wand verkrampfst - und es ist auch Schade für das Forum - und ich dachte ich hätte Integrität auf Augenhöhe. Ist doch alles 1/2 so wild - oder?

Streck Dich auch einmal, PROST und Gute Besserung!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
[quote]Es gab 2 Meldungen![/quote]

benutzten die beiden etwa "gebrauchte" Humorzellen und haste Dich zum "wir" dazugesellt?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
Das mindeste an Fähigkeiten ist, sich an einfache Regeln zu halten. Halte es aus, daß nicht Du sie machst, sondern andere. Wenn Du das nicht aktzeptieren willst, darfst Du gerne weiterziehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
@DK7BY
Herr Paulsen,

Sie wünschen? Soweit er keine Argumente zur Diskussion liefere, haben wir denn irgendwann in den selben Sandkasten gebrunzt, daß er mich dutzt? Wenn ja, erinnere er mich bitteschön oder lasse es... oder aber strecke auch er seine Extensoren und entspanne :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
Na, wenn ihr jetzt so anfangt, da könnt ihr ja das Forum aus Mangel an Mitgliedern bald zu machen, wenn von derzeit fast 10.000 Mitgliedern lediglich 2 Mitglieder Beiträge als unsinnig bezeichnen, dc4lo sicher eingeschlossen, nur weil die Beiträge nicht ins eigene Meinungsbild passen.

Die Begründung für die Verwarnung ist da schon reichlich blass und sicher der größte Unsinn selbst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
So lächerlich ging das im DARC Forum auch mal los. Und wenig später war das Forum tot und das ist es auch heute noch. Da gab es auch so einen wilden Moderator der mit " Tickets " nur so um sich warf.
DC4LO, nenn doch Ross und Reiter und ein jeder kann sich seine Meinung bilden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
Was soll der Schwachsinn hier?

Ist das jetzt ein neuer persönlicher Kleinkrieg, der hier ausgebrochen ist? Der Moderator wird mit Sicherheit nicht nennen, wer sich über Dich bei ihm beschwert hat. Das handhabe ich auch so in einem anderen Forum, indem ich die Moderatorenrolle inne habe.

Um mal Licht in's Dunkle zu bringen: Deine Beiträge, extensor, sind der Stein des Anstoßes. Sie sind herabwürdigend und nur auf Konfrontation aus. - Das ist eine Mischung, die in keinem Forum gebraucht wird, weder hier noch anderswo! - Du kannst sehr gern dem Rest der Welt an's Bein pinkeln, aber ärgere Dich nicht, wenn zurückgepinkelt wird!

Wenn ich hier Moderator wäre, wärest Du nach Deinen letzten beiden Beiträgen schon im hohen Bogen aus dem Forum geflogen, denn Du beweist, dass Du keinen Funken Sozialkompetenz hast! - Ich hoffe der Admin hat ein Einsehen und tut dies als einzig richtige Reaktion auf Deine beleidigenden Beiträge.

73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
[quote]
Wenn ich hier Moderator wäre, wärest Du nach Deinen letzten beiden Beiträgen schon im hohen Bogen aus dem Forum geflogen...[/quote]
Sehe ich genau so!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
Hallo Sven und Michael,
der TE extensor hatte sich ja bereits damit selbst erledigt, das er eine private Mail öffentlich zur Schau stellt. Das ist nicht erlaubt laut Copyright (nur mit Erlaubnis des Autors). Der Mist ist jetzt über alle Suchmaschinen zu finden und denke noch über weitere Massnahmen nach. Aus diesem Grund lasse ich das erst mal so stehen.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
[quote] das er eine private Mail öffentlich zur Schau stellt. Das ist nicht erlaubt laut Copyright (nur mit Erlaubnis des Autors). [/quote]
... würdest du uns das mal genau auseinanderpuzzeln bitte !
Das mit dem Copyright...( Gesetz und Gerichtsinterpretaion dazu), weil gerade auf dem Feld viele "Besserwisser" unterwegs sind.
73
Fred
ps: ich hoffe dass du nicht mit dem Beispiel von 3 Rechtsänwälten und deren 10 verschiedener Meinungen kommst...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
[quote][quote] das er eine private Mail öffentlich zur Schau stellt. Das ist nicht erlaubt laut Copyright (nur mit Erlaubnis des Autors). [/quote][/quote]
... würdest du uns das mal genau auseinanderpuzzeln bitte !
Das mit dem Copyright...( Gesetz und Gerichtsinterpretaion dazu)

http://medien-internet-und-recht.de/vol ... ok_id=1756


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: undurchsichtige Verwarnung = Mobbing Unliebsamer ?
[quote][quote] das er eine private Mail öffentlich zur Schau stellt. Das ist nicht erlaubt laut Copyright (nur mit Erlaubnis des Autors). [/quote]
... würdest du uns das mal genau auseinanderpuzzeln bitte !
Das mit dem Copyright...( Gesetz und Gerichtsinterpretaion dazu), weil gerade auf dem Feld viele "Besserwisser" unterwegs sind.
73
Fred
ps: ich hoffe dass du nicht mit dem Beispiel von 3 Rechtsänwälten und deren 10 verschiedener Meinungen kommst...[/quote]

Moin Fred,
das war der der erste Angriff gegen mich, obwohl ich schon lange über 10 Jahre sehr moderat moderiere.

Zur Frage:
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberre ... schland%29

Wenn man mit einer PN öffentlich im Internet an den Pranger gestellt wird, kommt eine neue Qualität ins Spiel.

73
Gerhard


  
 

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