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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Aus C wurde A
Hallo liebe Funkfreunde,
Ich habe vor vielen Jahren die C-Lizens erworben und war nun fast 15 Jahre nicht mehr QRV. Nun hat die nette Bundesnetzagentur mir mitgeteilt, dass ich ab sofort eine A-Lizens besitze und auch auf Kurzwelle aktiv sein darf. whau!
Gerne möchte ich auch Rufzeichentechnisch nun zur Elite der A-Lizensler gehören und nun endlich CW nachmachen. Muss ich hierzu nun erneut die Technik Prüfung absolvieren oder einfach nur eine CW Prüfung ablegen?

In den letzten Jahren hat sich wohl im Afu viel getan, gibt es gute Seiten hier, die mich schnell auf den aktuellen Stand bringen könnten. Getreu dem Motto: erst lesen und lernen, dann Funken.

Danke für evtl. Tipps.
viele 73
Hensweb


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
Hallo Hensweb,

herzlich willkommen zurück beim Amateurfunk!

Du brauchst keine CW-Prüfung mehr zu machen. Sobald Du Dein Rufzeichen von der BNetzA bekommen hast, kannst Du auf die Bänder und in jeglicher Betriebsart senden. Auch in CW.

Du solltest Dir auch noch einmal die Bandpläne ([url:3owu7bug]http://www.darc.de/referate/hf/bandplaene/[/url:3owu7bug] bzw. [url:3owu7bug]http://www.darc.de/referate/vus/bandplaene/[/url:3owu7bug]) ansehen. Auch da hat sich in den letzten 15 Jahren was geändert.
Mindestens auf 40m.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
[quote]zur Elite der A-Lizensler gehören [/quote]
:shock: ROFL
*facepalm* *kopfschüttel*


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
Hi
Du DARFST jetzt Morsen lernen... ;)
Gehört nicht mehr zum Pflichtteil der Kurzwellenprüfung dazu.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
[quote]Gerne möchte ich auch Rufzeichentechnisch nun zur Elite der A-Lizensler gehören[/quote]

bin ich froh, zu lesen, dass es noch wirklich ernstzunehmende Probleme gibt!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
Danke Euch für die Antworten und die netten Anmerkungen.

Ich habe meine Lizenz mit 16 gemacht und da gab es die große B-Lizenz, die kleine A-Lizenz und dann die Anfänger mit der C-Lizenz. Wer es wirklich geschafft hatte, war B-Lizenzler. Für mich war es das große Ziel auch mal "Groß" zu werden und nun bin ich es einfach so geworden... Tolle Sache.

Klar gibt es größere Probleme auf der Welt (Hunger, Dürre, Flucht...) aber bei aller Unwichtigkeit war das damals nun meine Denkweise. Egal. Danke nochmals und viel Spaß allen bei einer unwichtigen und doch netten Nebensache. :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
[quote]Ich habe meine Lizenz mit 16 gemacht und da gab es die große B-Lizenz, die kleine A-Lizenz und dann die Anfänger mit der C-Lizenz. Wer es wirklich geschafft hatte, war B-Lizenzler. [/quote]
Ja, mit 16 oder so war ich auch schon mal kurz davor, habe die Sache dann aber irgendwie aus den Augen verloren. Heute ist das nun alles anders. Nach E und Upgrade zu A konnte ich selbst z.B. „rufzeichentechnisch“ in die Vollen greifen, da A nun mal ohne Unterschied A ist, und mir so ein Urgestein-Call sichern* – da gibt es keine Beschränkungen mehr. Bis auf die Präfixe DO (für Klasse E) und DE (für SWL) kannst Du Dir also jedes für personengebundene Inländer-Calls zulässige freie Rufzeichen zuteilen lassen – CW-Prüfung hin oder her.

CW zu lernen lohnt sich trotzdem, weil es Spaß macht (das merke ich schon in der Lernphase), und Du in einigen Ländern (etwa als gastfunkender Urlauber) ohne nachgewiesene CW-Kenntnisse nach wie vor gar nichts darfst. Also mach das ruhig, aber mach Dir keine Gedanken mehr über Calls. Auch mit DB, DC, DD, DG bist Du heute A-Lizenzler mit allen Rechten.

73
Hans

[size=85:1iha6lye]* Ich forsche immer noch nach Details zum Erstinhaber des Rufzeichens, weil ich finde, dass so ein zweitvergebenes Call auch über die Generationen hinweg verbindet und eine gewisse Verpflichtung darstellt, das Andenken des OM in Ehren zu halten, habe bisher aber nur wenige Informationen über ihn gefunden.[/size:1iha6lye]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
Hier mal ein Bild
Cw Prüfung nicht notwendig.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
[quote][quote]Gerne möchte ich auch Rufzeichentechnisch nun zur Elite der A-Lizensler gehören[/quote]
bin ich froh, zu lesen, dass es noch wirklich ernstzunehmende Probleme gibt![/quote]

Ja, man muss hier vorsichtig sein, für Manche ist das Wort Elite negativ besetzt. Also besser vermeiden mit diesem Wort seinen Respekt zum Ausdruck zu bringen. Auf der anderen Seite: Neid muss man sich verdienen, Mitleid bekommt man umsonst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
[quote][quote][quote]Gerne möchte ich auch Rufzeichentechnisch nun zur Elite der A-Lizensler gehören[/quote]
bin ich froh, zu lesen, dass es noch wirklich ernstzunehmende Probleme gibt![/quote]

Ja, man muss hier vorsichtig sein, für Manche ist das Wort Elite negativ besetzt. Also besser vermeiden mit diesem Wort seinen Respekt zum Ausdruck zu bringen. Auf der anderen Seite: Neid muss man sich verdienen, Mitleid bekommt man umsonst.[/quote]

War ja klar. In diesem Zusammenhang von einer Neidproblematik zu sprechen, zeugt ja von Minderwertigkeitskomplexen der obersten Ausbaustufe.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
Hallo Hansweb,

mach einfach mit deinem C Lizenz Call cw, kein Problem, mach ich auch.

Ausser dein Call ist fürn CW Betrieb zu umständlich.

Ich hatte Ende 70 "C" Lizenz gemacht, war dann von Ende 80 bis 2010 nicht aktiv.

Anfang 2010 dachte ich dann:

Hm...wollte immer schon mal CW mit selbstgebauten Primitivgeräten machen...ich fang mal an CW zu lernen, geh zur "OPD" und leg die Prüfung ab...oder hieß das jetzt nicht RegTP?...fing an CW zu lernen...informierte mich wegen Prüfungsgelegenheit und Modalitäten...aha, das heist jetzt "Bundesnetzagentur"...oh, wieso hab ich eine "A" Lizenz? Ist das die alte "C" Lizenz ? usw...usw.. ich staunte dann nicht schlecht, das ich die "grosse" Lizenz schon hatte...

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
[quote].... in einigen Ländern (etwa als gastfunkender Urlauber) ohne nachgewiesene CW-Kenntnisse nach wie vor gar nichts darfst....[/quote]
Wenn man Spaß dran hat und genügend Leute zusammenbekommt, ist eine CW Prüfung bei der BNetzA vermutlich noch möglich, dann kann man sich das Ablegen dieser Prüfung in seine Lizenzurkunde eintragen lassen. Aber gibt es denn tatsächlich noch Länder, die das für den Gastbetrieb voraussetzen?
73 de Marc, DL1MRD


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
Nach meinem letzten Kenntnisstand, der zugegeben vermutlich nicht mehr topaktuell ist, verlangt z.B. SV für den Zugang zur KW immer noch den CW-Nachweis. Somit wäre für die meisten europäischen Urlauber, die seit +/- 2003 die Prüfung gemacht haben und somit nicht mehr dem CW-Obligatorium unterlagen, nur UKW zugelassen beim Urlaub dort.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
Dazu kommen noch Länder wie 4X, TA, UR, VE – teilweise sind ohne Morseprüfung dort Leistungen begrenzt oder komplette Bänder nicht verfügbar. In einigen weiteren Ländern dürfen in bestimmten Bandbereichen oder ganzen Bändern nur CW-QSOs geführt werden, da muss man CW also zumindest können, wenn auch nicht nachweisen.

Eine Übersicht findet sich z. B. in der [url=http://www.darc.de/uploads/media/CEPT-Laenderliste_2014.pdf:q6sw6a5t]CEPT-Länderliste[/url:q6sw6a5t] des DARC.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Aus C wurde A
[quote]....Eine Übersicht findet sich z. B. in der [url=http://www.darc.de/uploads/media/CEPT-Laenderliste_2014.pdf:zulbboo2]CEPT-Länderliste[/url:zulbboo2] des DARC....[/quote]
OK, "Morseprüfung" heißt das Suchwort :-) da gibt es ja doch eine ganze Reihe von Einschränkungen ohne den Nachweis, z.B. in TA nur 5W und unter anderem keine 80/40/20m.
73 de Marc, DL1MRD


  
 

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