Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 101 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: HF Erde
Hallo,

einiges habe ich schon bei der Glaskugel und hier im Forum gefunden über HF Erder.

Aber so richtig habe ich es noch nicht kapiert.

Bekanntlich gibt es ja Flächen. oder Tiefen- Erder für Blitzschutz und Stärkung der PEN Leiter des Stromnetztes.
Je kleiner der Widerstand ist umso besser ist der Erder.

Welche Parameter sollte ein HF Erder haben und wie ist sein Aufbau?

Gruß Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[quote]
Aber so richtig habe ich es noch nicht kapiert.
[/quote]

Ich auch nicht. Und je mehr man davon liest, umso unklarer wird es. Ich hab mein Erdungskonzept mit jemandem durchgesprochen, der hauptberuflich Mobilantennen und die Erdung dazu baut, der fand es gut und so wird's gemacht.

Potentialausgleichschiene an der Koax-Hauseinführung montiert (aussen), auf dem kürzesten Weg mit 50mm² zum nächsten Fundamenterder verbunden, hier werden alle Koax-Aussenleiter aufgelegt und auch die Erdanschlüsse der Funkausrüstung. Ob das jetzt eine gute HF-Erde ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Der nächste Fundamenterder ist knapp 3m weg, ein wie auch immer reingeschlagener Erder ist nicht viel näher.

Martin DB2MJ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[quote]Welche Parameter sollte ein HF Erder haben und wie ist sein Aufbau?[/quote] Gibt es im Baumarkt als Fertigmischung im 25kg Pack.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[quote]Ob das jetzt eine gute HF-Erde ist oder nicht, sei mal dahingestellt. [/quote]

Mit HF-Erde hat das nichts zu tun.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
Hallo Frank,
es gibt zwei verschiedene "Erden":
Blitzschutzerde: Diese Erde wird eingesetzt, um möglichst effektiv einen Blitzschutz zu realisieren, also mit den passenden Querschnitten möglichst niederohmig in den Boden den Blitzstrom abzuleiten.

HF-Erde: Das ist die Erde, die die Antenne braucht, um optimal zu funktionieren. Die Mobilantenne hat das Auto als eine große Fläche gegenüber der kurzen Wellenlänge von UKW. Bei Kurzwellenantennen setzt man zudem Radials ein, von denen es abgestimmte und nicht abgestimmte gibt. Hier versucht man damit, das GGegengewicht zur Antenne optimal herauszustellen.

Eine Antenne mit guter HF-Erde muss aber noch lange nicht in irgendeiner Form einen Blitzschutz dadurch haben und umgekehrt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
Ok, was ist denn dann HF-Erde? In den (japanischen) Manuals stehen immer so nette Bildchen mit 1-3 Erdspiessen mit Kabel dran, was ist da der Unterschied zu einem nahen Fundamenterder mit kurzer Verbindung?

Genau das meine ich wenn ich sage, je länger man in AFU-Kreisen rumhört, desto unklarer wird das ganze.

Martin DB2MJ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[quote][quote]Welche Parameter sollte ein HF Erder haben und wie ist sein Aufbau?[/quote] Gibt es im Baumarkt als Fertigmischung im 25kg Pack.[/quote]

Hallo Karsten,
es kommen immer Antworten von Dir, die nicht zum Thema passen. [color=#FF0000:3gr6ts23]Unterlasse das bitte.[/color:3gr6ts23]

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[quote]Ok, was ist denn dann HF-Erde? In den (japanischen) Manuals stehen immer so nette Bildchen mit 1-3 Erdspiessen mit Kabel dran, was ist da der Unterschied zu einem nahen Fundamenterder mit kurzer Verbindung?

Genau das meine ich wenn ich sage, je länger man in AFU-Kreisen rumhört, desto unklarer wird das ganze.

Martin DB2MJ[/quote]

Hallo Martin,
das mit den Erdspiessen ist wohl was für Fieldday. Unterscheiden wir mal:

1. bei unsymmetrischen Antennen wie GP etc. braucht man eine HF-Erde, viele Radials im Boden aber darüber geht das mit 4 elevated Radials sogar viel besser. Die müssen abgestimmt sein und haben dann weniger Erdverluste.

2. Potentialausgleichschiene: alle Geräte wie Station, Heizung, Badewanne, Wasserrohre werden an der Potentialausgleichschiene geerdet.

3. der Blitzschutz sollte ausserhalb des Hauses bleiben.

4. bei einer symmetrischen Antenne Dipol/Dublette braucht man 1. nicht aber 3. auch.

Lese auch mal hier:
http://www.qrpforum.de/index.php?page=T ... eadID=5821

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
was den nun?

So richtig habe ich es nicht verstanden??

Welche Messwerte brauche ich nun?

Gruß Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[quote]Ok, was ist denn dann HF-Erde? [/quote]
Hallo Martin,

eine HF-Erde ist eine möglichst niederohmige Fläche auf der Erdoberfläche. Je länger die Wellenlänge, desto grösser der Flächenbedarf. Eine Blitzerde ist ein möglichst niederohmiger, eher punktförmiger Übergang zur Erdkugel, um lokal auftretende hohe Ströme (Blitz) in die tiefe Erde abzuleiten und damit unschädlich zu machen.

Die HF-Erde kann auch oberhalb der Erdoberfläche durch Metallflächen oder Radials gebildet werden.

Eine Antenne kann also gut gegen Blitze geerdet sein, dennoch schlecht funktionieren weil die Erdoberfläche um die Antenne schlecht leitet. Anders herum kann eine Antenne mit guter HF-Erde (z.B. mit 2 Radials) schlecht gegen Blitzschlag abgesichert sein.

Eine Antenne am Strand hat durch das Salzwasser eine gute HF-Erde. Eine Antenne auf Fels quasi gar keine. Für eine gute HF-Erde benötigt man also eine gute Bodenleitfähigkeit, bzw. Radials, die den Boden leitfähig machen. Im oder auf dem Boden verlegte Radials sollten zahlreich und grossflächig um die Antenne verlegt werden. Bei höheren Antennen nimmt man sog. elevated (angehobene) Radials, benötigt aber nur noch 2 bis 4 Stück. Diese werden jedoch wie der Strahler abgestimmt.

Wenn von 2 oder mehr Erdern die Rede ist, dann ist damit die Blitzerde gemeint, bei der ein Erder nicht ausreicht einen niederohmigen Übergang zur Erde herzustellen. Diesen niederohmigen Übergang kann man mit Tiefen-, oder Flächenerdern herstellen. Dies bezieht sich auf einen Gleichstromwiderstand den Du mit einem Ohmmeter messen kannst. Mit HF-Erde hat das nichts zu tun.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[quote]2. Potentialausgleichschiene: alle Geräte wie Station, Heizung, Badewanne, Wasserrohre werden an der Potentialausgleichschiene geerdet.[/quote]
Die Potenzialausgleichsschiene (PAS) wurde vor Jahren in Haupterdungsschiene (HES) umbenannt. Seit den Begriffsänderungen gibt es geerdete und ungeerdete HES. Erdungspflichtige Haushaltsantennen müssen nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1), erdungspflichtige Funksende-/empfangsantennen nach DIN VDE 0855-300 blitzstromtragfähig geerdet und mit dem (Blitzschutz-)Potenzialausgleich verbunden sein.

[quote]3. der Blitzschutz sollte ausserhalb des Hauses bleiben.[/quote]
Jedenfalls bis zur Erdungsanlage vom Typ A oder B, denn dort müssen blitzstrombelastete Erdungsleiter und nicht blitzstrombelastete PA-Leiter verbunden sein.

Neue Antennen sollen möglichst nur noch nach dem [b:1r9ovzcq]Stand der Technik[/b:1r9ovzcq] in geschützten Räumen wie der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade oder in LPZ 0[size=85:1r9ovzcq]B[/size:1r9ovzcq] getrennter Fangeinrichtungen installiert werden, wo sie gegen galvanische Blitzstromeintragungen (Direkteinchläge) gefeit sind. Wo dies wegen den Dimensionen der Antennen oder örtlich unzureichender Trennungsabstände nicht möglich ist, muss konventionell nach den [b:1r9ovzcq]Anerkannten Regeln der Technik[/b:1r9ovzcq] (Norm-Minimum) direkt geerdet werden. Die Kabelschirme sind in den PA einzubeziehen.

Fangstangen und deren Erdungsleiter aus 50 mm² Blitzableiterdraht müssen unter Vermeidung gefährlicher Näherungen zu Personen und Elektroanlagen einschließlich der Antennenleitungen mit ausreichend isolierenden Trennungsabständen und primär senkrecht sowie auf möglichst kurzem Weg gegen Erde abgeleitet werden. Erdungsleiter aus 16 mm² Cu oder 25 mm² Al werden nur stärker erwärmt und sollten ebenfalls nur außen abgeleitet werden.

Das vorgebliche Patentrezept getrennter Erder ohne Verbindung zum Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes verstößt gegen alle relevanten Normen. Es stellt das Prinzip des (Blitzschutz-)Potenzialausgleichs auf den Kopf und bewirkt das Gegenteil dessen was nach dem Motto "Ich hole mir nicht den Blitz ins Haus" beabsichtigt ist. Siehe [url=https://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitzschutz/Publ/Fkr/Seiten/10-Erdungsanlage.aspx:1r9ovzcq]ABB Merkblatt # 10[/url:1r9ovzcq].

Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen ist [url=http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html:1r9ovzcq]NAV § 13[/url:1r9ovzcq] zu beachten. Die Installation getrennter Fangstangen und jeder Handgriff an Blitzschutzanlagen ist [url=https://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitzschutz/fkr/Seiten/Verzeichnis.aspx:1r9ovzcq]qualifizierten Blitzschutzfachkräften[/url:1r9ovzcq] vorbehalten, welche vorab die Funktion und Normkonformität des Blitzschutzsystems prüfen und bestätigen müssen. Konzessionierte EFK ohne Zusatzausbildung sind [u:1r9ovzcq]keine[/u:1r9ovzcq] Blitzschutzfachkräfte und Funkamateure sind es noch weniger.

Im Anhang eine Folie mit den aktuell gültigen Abmessungen von Erdern Typ A und B.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
Und was hat der Beitrag von Herrn Dipol nun mit[b:7dbn76c5] HF[/b:7dbn76c5]-Erde zu tun ??


Ausser dem Bell- und Beissreflex beim Wort "Erde" eventuell....

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[b:3hoc5d9f]Erdung[/b:3hoc5d9f]

[url:3hoc5d9f]https://de.wikipedia.org/wiki/Erdung[/url:3hoc5d9f]

Im Wikipedia Artikel "Erdung" ist unter dem Eintrag [b:3hoc5d9f]Funktechnik[/b:3hoc5d9f] auch die HF Erdung beschrieben.

[b:3hoc5d9f]HF Erde[/b:3hoc5d9f]

[url:3hoc5d9f]http://www.baeckerei-heitmann.de/DF1BT/Radialsysteme_unter_%20Vertikalantennen.pdf[/url:3hoc5d9f]
[url:3hoc5d9f]http://www.technik.dhbw-ravensburg.de/~lau/GPmitRadials/GPmitRadials.html[/url:3hoc5d9f]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
[quote][quote]2. Potentialausgleichschiene: alle Geräte wie Station, Heizung, Badewanne, Wasserrohre werden an der Potentialausgleichschiene geerdet.[/quote]
Die Potenzialausgleichsschiene (PAS) wurde vor Jahren in Haupterdungsschiene (HES) umbenannt. Seit den Begriffsänderungen gibt es geerdete und ungeerdete HES. Erdungspflichtige Haushaltsantennen müssen nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1), erdungspflichtige Funksende-/empfangsantennen nach DIN VDE 0855-300 blitzstromtragfähig geerdet und mit dem (Blitzschutz-)Potenzialausgleich verbunden sein.

[quote]3. der Blitzschutz sollte ausserhalb des Hauses bleiben.[/quote]
Jedenfalls bis zur Erdungsanlage vom Typ A oder B, denn dort müssen blitzstrombelastete Erdungsleiter und nicht blitzstrombelastete PA-Leiter verbunden sein.

Neue Antennen sollen möglichst nur noch nach dem [b:jcq1k5fc]Stand der Technik[/b:jcq1k5fc] in geschützten Räumen wie der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade oder in LPZ 0[size=85:jcq1k5fc]B[/size:jcq1k5fc] getrennter Fangeinrichtungen installiert werden, wo sie gegen galvanische Blitzstromeintragungen (Direkteinchläge) gefeit sind. Wo dies wegen den Dimensionen der Antennen oder örtlich unzureichender Trennungsabstände nicht möglich ist, muss konventionell nach den [b:jcq1k5fc]Anerkannten Regeln der Technik[/b:jcq1k5fc] (Norm-Minimum) direkt geerdet werden. Die Kabelschirme sind in den PA einzubeziehen.

Fangstangen und deren Erdungsleiter aus 50 mm² Blitzableiterdraht müssen unter Vermeidung gefährlicher Näherungen zu Personen und Elektroanlagen einschließlich der Antennenleitungen mit ausreichend isolierenden Trennungsabständen und primär senkrecht sowie auf möglichst kurzem Weg gegen Erde abgeleitet werden. Erdungsleiter aus 16 mm² Cu oder 25 mm² Al werden nur stärker erwärmt und sollten ebenfalls nur außen abgeleitet werden.

Das vorgebliche Patentrezept getrennter Erder ohne Verbindung zum Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes verstößt gegen alle relevanten Normen. Es stellt das Prinzip des (Blitzschutz-)Potenzialausgleichs auf den Kopf und bewirkt das Gegenteil dessen was nach dem Motto "Ich hole mir nicht den Blitz ins Haus" beabsichtigt ist. Siehe [url=https://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitzschutz/Publ/Fkr/Seiten/10-Erdungsanlage.aspx:jcq1k5fc]ABB Merkblatt # 10[/url:jcq1k5fc].

Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen ist [url=http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html:jcq1k5fc]NAV § 13[/url:jcq1k5fc] zu beachten. Die Installation getrennter Fangstangen und jeder Handgriff an Blitzschutzanlagen ist [url=https://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitzschutz/fkr/Seiten/Verzeichnis.aspx:jcq1k5fc]qualifizierten Blitzschutzfachkräften[/url:jcq1k5fc] vorbehalten, welche vorab die Funktion und Normkonformität des Blitzschutzsystems prüfen und bestätigen müssen. Konzessionierte EFK ohne Zusatzausbildung sind [u:jcq1k5fc]keine[/u:jcq1k5fc] Blitzschutzfachkräfte und Funkamateure sind es noch weniger.

Im Anhang eine Folie mit den aktuell gültigen Abmessungen von Erdern Typ A und B.[/quote]

Ich denke mal meine Erfe passt, erweitern kann man sie immer noch.

Gruß Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: HF Erde
Hallo Frank,
dabei geht es aber nur um Blitzschutz- bzw. Starkstromerder..

Hat mit Erdung für HF-Zwecke soviel zu tun wie ein Smartphone mit Amateurfunk..

Fred


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum