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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 122 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]
Das Bildungsniveau allgemein lässt nach, und zwar [u:3npw5mcn]dank[/u:3npw5mcn] neuer Technologien wie DigitalTV und Smartphone. Es wird nicht entwickelt, sondern nur angewendet und dann hauptsächlich Dinge, die einer Bildung nicht förderlich sondern eher hinderlich sind. Der Konsum von völligem Schwachsinn im TV ist gesellschaftsfähig geworden und wird von Millionen praktiziert. Stammtischparole: die Kids verblöden, und das auf breiter Front. Es gibt viele Gründe, die das noch beschleunigen, aber die will und kann ich hier nicht diskutieren. Für mich ist aber Fakt, dass wir uns, was soziale und fachliche Bildung angeht, mit Vollgas aufs Mittelalterniveau zubewegen. Einzig zu einer zeitlichen Abschätzung, wie lange es bis dahin dauert, sehe ich mich nicht in der Lage. Ich werfe einfach mal 40-50 Jahre in den Raum....[/quote]

Ich werfe mal in den Raum, dass Deine Einschätzung auch auf dem Konsum von "völligem Schwachsinn im TV" basiert. :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]
Diese seitenlangen Rechtfertigungstexte überzeugen kein bisschen.[/quote]

ich fürchte Du hast sie nicht verstanden weil Dich lange Texte überfordern


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Gute Idee! :D
Acht Stunden reichen locker um auf 70cm und 2m mit einem handelsüblichen Gerät zu funken. Amateurfunk ist keine Wissenschaft, sondern ein Hobby. Auf den Repeaters ist nur wenig Betrieb und auf den Direktfrequenzen herrscht tote Hose. Eine Belebung wäre nur nützlich um die Frequenzen zu behalten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote] Amateurfunk ist keine Wissenschaft, sondern ein Hobby. [/quote]

Laut VO Funk ist es ein Funkdienst


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote][quote] Amateurfunk ist keine Wissenschaft, sondern ein Hobby. [/quote]

Laut VO Funk ist es ein Funkdienst[/quote].....und da dieser Funkdienst zumeist in der Freizeit ausgeübt und damit auch kein Geld verdient wird ist es dennoch ein Hobby...

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Wenn es ein "Funkdienst" ist, darf man dann durch Ausüben von Amateurfunk damit Geld verdienen?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]Wenn es ein "Funkdienst" ist, darf man dann durch Ausüben von Amateurfunk damit Geld verdienen?[/quote]

Nein, aber man darf für techn. wissenschaftliche Experimente zum Selbststudium Funkanlagen bauen, modifizieren, errichten und betreiben. Man braucht dafür z.B. keine CE-Zertifizierung. Man darf sogar sich sogar selbst die Einhaltung der HSM- und Personenschutzgrezwerte erklären. Dafür bekommt man die Ressource Frequenz fast kostenlos zur Verfügung gestellt, während kommerzielle Unternehmen für Frequnzen seinerzeit 50 Mrd. an Hans Eichel bezahlt haben. Später für UMTS noch mehr.

Wie ignorant muss man eigentlich sein, nicht zu erkennen oder wahrhaben zu wollen, dass der Staat und die Gesellschaft uns Funkamateuren diese Privilegien nicht zum Spaß einräumt, nur damit ein paar "Spinnerte" ihrem seltsamen Hobby nachgehen und die Nachbarschaft mit HF "verstrahlen" können.

Amateurfunk ist kein Hobby! Und wenn er das geworden ist, ist es weitgehend vorbei mit dem, was ihn für uns so interessant und einzigartig macht. Dann teilt er das Schicksal vom CB-Funk. Mit der möglicherweise neuen Einsteigerklasse, wenn der DARC vom RTA Beschluß abweicht, könnte das Selbstbau- und Modifikationsrecht fallen. Aber das ist hier ja Einigen offenkundig egal, hauptsache sie dürfen immer mehr ohne mehr dafür tun zu müssen. Kann man sich dann noch als echter Funkamateur fühlen? Wohl eher nur noch als "Funkamateur".


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Nun ..... ich sehe das etwas anders !

Nach meinen Erfahrungen, haben die meisten Funkamateure ihr Fachwissen meistens erst nach der Lizensierung bekommen.
Ich kenne so gut wie keinen Funkamateur, der seine SSB Station nach den 70er Jahren selber gebaut hat ( bis auf ganz wenige Ausnahmen ).
Was wollen die meisten AFU Interessierten zu erst ...... natürlich Komunikation mit anderen.
Fachwissen kommt hin zu, wenn bestimmte Betriebsarten, bessere ANT usw. gefordert werden.
Das war nicht nur bei mir so, sondern bei den meisten Funkamateuren, die ich kenne.

Meiner Meinung nach, sollte man eine sehr Einfache Einsteigerklasse schaffen, um den nicht Technisch Interessierten Menschen eine Möglichkeit zu geben, mit anderen zu Komunizieren.
Zu dem sollte im ersten Jahr eine Mitgliedschaft in einem AFU Verband Pflicht sein, so das die Umliegenden Funkamateure wissen wer da funkt und bei falscher Betriebstechnik, oder was auch immer dann mit Hinweisen oder "Belerungen" zur Seite stehen.
Warum bestehen immer bestimmte Leute da drauf, das man ein Gerät selbst- oder umbauen können müsste ?
Ich selber kann es auch nicht ! Muss ich nun meine Liz. abgeben ?
Im Regelfall ist es doch so, das ein Fertiges Gerät gekauft und Benutzt wird. Wenn es mal den Geist aufgibt, folgt die Reparatur beim Fachhändler oder es wird ein neues angeschafft.
Will ja nicht die große Liz. abschaffen oder gar Unterbewerten ....... aber ein bisschen mehr Komunikation auf den Bändern über 144 MHz wäre in meinem Fall wünschenswert und würde einige neue ( mit Sicherheit Interessante ) Kontakte knüpfen.
Betriebstechnik und etwas Gesetzeskunde, würde völlig ausreichen ( "Überwacht von umliegenden Funkstationen" ).

Schließlich besteht bei uns Funkamateuren nicht die Gefahr, das wir mit 10 Watt Menschen gefährden könnten ( außer man schmeißt sein Gerät vor eine Windschutzscheibe bei einem fahrenden Auto ).

Wer mehr möchte ..... macht die größere Lizens ..... Fertig !

Eine Meinung von

Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Ich hab gestern irgendwo gelesen, dass das Durchschnittsalter beim DARC e.V. [b:cvezusv1]54[/b:cvezusv1] Jahre ist, also genau meine Generation (1961). Ich bin mit Elektronik basteln, Kurzwelle hören (als BCL) , drei Fernsehprogrammen (ARD, ZDF, HR3) und CB Funk aufgewachsen. Ich bin von dieser Epoche geprägt unsere Kinder schon nicht mehr!

Von vielen Funkamateuren hört man leider immer wieder, dass das Angebot und die Ausrichtung vom DARC e.V. nicht den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Das ist auch irgendwo logisch, der DARC e.V. muss ein breites Angebot für alle schaffen, [b:cvezusv1]insbesondere[/b:cvezusv1] für die Jüngeren und nicht nur für die "alten" Funkamateure, zu denen ich mich auch zähle. Ich bin nicht mehr die Zukunft, ich bin 54!

Etwas weiter vorn im Thread hatte der Benutzer "Mchen" einen Link eingefügt. Ich wiederhole ihn hier mal: [url:cvezusv1]http://www.wellenkino.de/2014/DRF/[/url:cvezusv1] Sicher eine schöne und für die Teilnehmer gelungene Veranstaltung besonders für die, die sich für "ältere" Technik begeistern können und auch wollen. Wenn ich mir aber die Bilder so ansehe, sehe ich überwiegend nur "Silbernacken" ....... Technik von gestern lockt überwiegend auch nur Menschen von gestern an und dann schwelgt man in Erinnerungen. :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]Warum bestehen immer bestimmte Leute da drauf, das man ein Gerät selbst- oder umbauen können müsste ?[/quote]
Bert, es geht nicht darum darauf zu bestehen, das man umbauen können muss, sondern dass man umbauen dürfen darf.

Deine Meinung ist ja schön und gut. Vielleicht fände ich es ja auch schön, wenn es eine weitere Einsteigerklasse und mehr Bandbelebung auf 2m und 70cm gäbe. Unter Abwägung von den abzusehenden Konsequenzen können, bzw. sollten wir es uns jedoch nicht leisten. Ganz gleich wie wohlwollend unsere Meinung ist. Abgesehen davon wird es nicht funktionieren, ausser vielleicht etwas Relaisgesabbel. Auf 2m DX in SSB, MS, etc. wird sich nichts tun.

@DO6WAB: Es ist eine Illusion zu glauben, dass mit neuen Einsteigerklassen der Altersdurchschnitt verändert wird. Lies mal DB6ZH im DARC-Forum zum Thema. Er hat das professionell analysiert und Modellrechnungen erstelt. Selbst eine Allgemeingenehmigung würde daran nichts nennenswert ändern.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]

Amateurfunk ist kein Hobby! [/quote]

Doch, Karsten, Amateurfunk ist aus meiner Sicht für die meisten Anhänger ein Hobby, weil sie nämlich gerade nicht damit ihr Geld verdienen! Sie betrieben es aus eigenem Interesse, aus eigenem Antrieb! Und wenn sie keine Lust mehr haben, lassen sie es sein ohne irgendwelche Konsequenzen.

Die Frage von mir hätte ich vielleicht noch mit einem Smilie kennzeichnen sollen, denn es ist in der Tat so, dass wir durch die Gesetzgebung die Rechte und Pflichten erhalten, die wir haben. Dennoch bleibt es ein Hobby. Eine Tätigkeit, für die man vorher aus eigenem Antrieb ein Grundwissen erlangt, um eine Zulassung zu bekommen. Mein geplantzer Flugschein wird auch durch viele Vorschriften und Gesetze geregelt und ist dennoch ein Hobby.

Und das macht auch keinen Unterschied, ob nun Funkamateur oder Amateurfunker. In meinen Augen ebenfalls eine jahrelange Wortklauberei der Selbstbeweihräucherung, denn der normale Bürger sieht darin absolut keinen Unterschied.

Aber in einem Punkt bin ich immer noch der Meinung, dass der zu einfache Zugang zu zuvielen Möglichkeiten nicht den Zuwachs und die Anerkennung des Amateurfunks unterstützen wird. Der Stufenführerschein beim Motorrad hat die Flut der Raser auch nicht reduziert...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
@DL8LBK

[quote]Es ist eine Illusion zu glauben, ...[/quote]
Ob jetzt Hobby oder nicht, Funkamateur oder Amateurfunker, Klasse K oder nicht, es wird schwierig den Trend zu stoppen wenn nicht gar unmöglich. Ich tendiere mehr in die Richtung, dass der Amateurfunk sich auch ein Stück weit "neu erfinden" muss. Vielleicht muss er sich auch neu definieren und aufstellen, aber wasch mich und mach mich nicht nass, wird definitiv nicht gehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote][quote]
Amateurfunk ist kein Hobby! [/quote]
Doch, Karsten, Amateurfunk ist aus meiner Sicht für die meisten Anhänger ein Hobby, [/quote]
Nur weil Amateurfunk als Hobby betrieben wird, ist und bleibt er ein Funkdienst. Wir können das nach innen sehen wie wir wollen, nach außen sollten wir niemals unser Licht unter den Scheffel stellen. Wem wird man wohl die Privilegien zubilligen die wir geniessen? Dem, der hobby mäßig etwas rumfunken (kommunizieren) möchte, oder dem, der sich ernsthaft weiter qualifiziert und dem techn. wissenschaftlichen Anspruch gerecht wird?

Wenn wir in der Öffentlichkeit an Ansehen verloren haben, dann nicht von ungefähr. Wir sind gut beraten uns nicht selbst verbal zu degradieren!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
[quote]Ob jetzt Hobby oder nicht, Funkamateur oder Amateurfunker, Klasse K oder nicht, es wird schwierig den Trend zu stoppen wenn nicht gar unmöglich. Ich tendiere mehr in die Richtung, dass der Amateurfunk sich auch ein Stück weit "neu erfinden" muss. Vielleicht muss er sich auch neu definieren und aufstellen, aber wasch mich und mach mich nicht nass, wird definitiv nicht gehen.[/quote]

Der Trend wird sich von ganz alleine umkehren, ganz ohne jegliches zutun.

Wir besetzen eine Nische, das muss man nur akzeptieren. Diese Diskussion wird nur geführt, weil sich die Verbände erhalten wollen wie sie sind, statt sich den Veränderungen anzupassen. Aber da stehen auch Jobs auf dem Spiel, daher ist das in Grenzen auch menschlich verständlich. Aber dem Amateurfunk selbst steht das Wasser nicht bis zum Hals. Er droht nur im Strudel des Überlebenskampfes der Verbände mit unter zu gehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Korea machts vor!
Karsten, lass es einfach... Wir haben das ja zur Genüge durch hier, trotzdem ist der Groschen nicht gefallen, ständig kommen hier dieselben windelweichen Argumente, weswegen wir die Anforderungen reduzieren, eine K-Klasse einführen müssen und dass der Afu ein Hobby ist. Diese ganze Diskussion ist genau so ideologisch vernagelt wie die europäische Austeritätspolitik - da können noch so viele sachliche Argumente gegen diese Entwicklung vorgebracht werden - sie werden ständig mit denselben Allgemeinplätzen abgetan - auch wenn die Realität die offenkundige Tatsachen mittlerweilen für jedermann erkennbar offenlegt...
Es ist vergebene Mühe, hier gewissen Leuten diesbezüglich die Sinne schärfen zu wollen...


  
 

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