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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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 [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Noch einmal bitte Erde
Hallo Liebe OMs und YLs,

folgende Situation:

mein Haus hat einen Ringerder (BJ 2005, feuerverzinkter Bandstahl) und endet im Hauswirtschaftsraum an der PAS.

Auf dem Dach ist eine PV Anlage. Die Anlage (das Gestell) ist mit einem 16 mm² Kupferkabel direkt an die Potentialausgleichsschiene im HWR angeschlossen.

Nun möchte ich meine Antenne oben auf dem Dach aufbauen. Sowohl der Mast als auch der Tuner müssen ja geerdet sein. Reicht es aus wenn ich den Antennenmast mit einem 16 mm² Kupferkabel mit dem (Alu)Gestell der PV Anlage verbinde?

Oder muss ich ein neues Kabel direkt von der PAS zum Antennenmast ziehen?

Ich weiß, theoretisch kann ich die Fragen selbst beantworten, aber vielleicht habe ich etwas nicht bedacht, und lieber mache ich das gleich richtig.

73 Alex


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
[quote]mein Haus hat einen Ringerder (BJ 2005, feuerverzinkter Bandstahl) und endet im Hauswirtschaftsraum an der PAS.[/quote]
Feuerverzinkte Ringerder waren 2005 noch normkonform. Dass St/tZn trotzdem eine begrenzte Halbwertszeit hat und insbesondere in Kombination mit einem Fundamenterder noch schneller vergammelt, ist dir hoffentlich klar?

[quote]Nun möchte ich meine Antenne oben auf dem Dach aufbauen. Sowohl der Mast als auch der Tuner müssen ja geerdet sein. Reicht es aus wenn ich den Antennenmast mit einem 16 mm² Kupferkabel mit dem (Alu)Gestell der PV Anlage verbinde?[/quote]
Nach Radio Eriwan: Im Prinzip ja.

Während aber eine PV-Anlage < 10 kW nur bei Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage blitzstromtragfähig zu erden ist, müssen einzelne Erdleiter und deren Anschlussbauteile für erdungspflichtige [b:1uzt4wkk]Haushaltsantennen[/b:1uzt4wkk] nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) entsprechend Blitzschutzklasse 3 für 100 kA nach Prüfnorm zertifiziert sein.

Für [b:1uzt4wkk]Amateurfunkantennen[/b:1uzt4wkk] ist die nationale DIN VDE 0855-300 für Funksende/-empfangsantennen zuständig, welche ein völlig anderes und primär an Mobilfunkantennen orientiertes Erdungs- und PA-Konzept vorschreibt. Für Amateurfunkantennen sind Erdleiter aus 50 mm² Blitzableiterdraht und PA-Leiter mit 10 mm² Cu + Schirmvermaschung alle 20 m obligatorisch. Bei erdungspflichtigen Dachantennen, deren Antennenleitungen mastnah ins Gebäude eintreten, ist m. E. Erdung und PA nach der [u:1uzt4wkk]nicht[/u:1uzt4wkk] zuständigen VDE 0855-1 unbedenklich und passender.

[quote]Oder muss [b:1uzt4wkk]ich[/b:1uzt4wkk] ein neues Kabel direkt von der PAS zum Antennenmast ziehen?[/quote]
Wäre das ein Neubau, dürfte der Ringerder seit 2007 nur noch aus NIRO (V4A) bestehen und die NIRO-Anschlussfahne müsste nicht nur mit dem Ringerder, sondern auch mit einem Bandeisen in der Bewehrung verbunden sein. Wer über Blitzschutzkunde verfügt, verlegt blitstrombelastete Erdleiter von Antennen möglichst nur mit Trennungsabstand zu Personen und anderen Leitungen unter Einhaltung äquivalenter Trennungsabstände außen und vorzugsweise an eine eigene Anschlussfahne.

Zum [b:1uzt4wkk]ich[/b:1uzt4wkk]: Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage. Bis die EU das Meisterpivileg weiter aushöhlt, ist für Installationen [url=http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html:1uzt4wkk]NAV § 13[/url:1uzt4wkk] zu beachten. Ein Laie oder OM der sich normkundig gemacht hat und normkonform erdet, begeht einen geringeren Verstoß als eine erdungsfaule oder normresistente konzessionierte Elektrofachkraft.

[quote]Ich weiß, theoretisch kann ich die Fragen selbst beantworten, aber vielleicht habe ich etwas nicht bedacht, und lieber mache ich das gleich richtig.[/quote]
Nicht mogeln, theoretisch kann man das richtig beantworten, wenn man die maßgeblichen Normen intus hat. :busch:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
Vielen lieben Dank schonmal für die Auskünfte.

Die PV Anlage ist nur 4 kWp, Blitzschutz existiert nicht.

Ich hoffe nicht das der Blitz nun in mein Haus einschlägt weil ich eine Antenne auf dem Dach habe.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
Nach geltender Blitzschutzlehre erhöht weder eine PV-Anlage noch eine Dachantenne mit üblicher Höhe die Einschlagswahrscheinlichkeit.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
Da der andere Thread geschlossen wurde und ich nicht extra einen neuen eröffnen wollte, möchte ich hier noch einmal wegen der Blitzeinschlagswahrscheinlichkeit nachfragen.

Da ich Antennenverbot habe, kann ich nur mit einer Behelfsantenne (Dosenantenne nach DL7AHW) arbeiten, welche bei Bedarf auf dem Balkon im zweiten Stock aufgestellt und nach Beendigung des Funkbetriebs wieder abgebaut wird. Die Antenne ist mangels Erdleitung nicht geerdet. Der Balkon befindet sich unter Dach, oben drüber sind noch Dachgeschosswohnungen.
Momentan lasse ich das Fenster zum Balkon einen Spalt offen, um das Koaxkabel nach außen zu führen. Nach dem Funkbetrieb hole ich das Kabel wieder rein.
Da ich aber an kälteren Tagen das Fenster lieber geschlossen lassen möchte, wollte ich demnächst eine Flachband-Fensterdurchführung installieren. Nach wie vor soll die Antenne auf der Balkonseite nach dem Betrieb wieder abgeklemmt und abgebaut werden, lediglich das Koaxkabel auf der Zimmerseite soll dauerhaft am Transceiver angeschlossen bleiben.

Kann ich jetzt bedenkenlos den Transceiver auf der Zimmerseite der Fensterdurchführung angeschlossen lassen, oder besteht rein theoretisch die Möglichkeit, dass ein Blitz trotz abgebauter und abgeklemmter Antenne in das offene Ende auf der Balkonseite der Fensterdurchführung einschlagen kann?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
[quote]

Da ich Antennenverbot habe, kann ich nur mit einer Behelfsantenne (Dosenantenne nach DL7AHW) arbeiten, welche bei Bedarf auf dem Balkon im zweiten Stock aufgestellt und nach Beendigung des Funkbetriebs wieder abgebaut wird. [/quote]

Hat Deine XYL Dir das verboten?
Eine Antenne auf dem Balkon gehört zur Vertragsgemäßen Nutzung desselben.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
[quote]Da der andere Thread geschlossen wurde und ich nicht extra einen neuen eröffnen wollte, möchte ich hier noch einmal wegen der Blitzeinschlagswahrscheinlichkeit nachfragen.[/quote]
Nach gültiger Blitzschutzlehre erhöhen Dachaufbauten normaler Größenordnungen wie z. B. Fotovoltaikanlagen oder Antennen nicht die Einschlags[b:x92jvnzi][i:x92jvnzi]häufigkeit[/i:x92jvnzi][/b:x92jvnzi]. Wenn es aber knallt macht es selbstverständlich einen wesentlichen Unterschied ob Blitzen ungeschützte Beipässe ins das Haus angeboten werden oder nicht.

[quote]Kann ich jetzt bedenkenlos den Transceiver auf der Zimmerseite der Fensterdurchführung angeschlossen lassen, oder besteht rein theoretisch die Möglichkeit, dass ein Blitz trotz abgebauter und abgeklemmter Antenne in das offene Ende auf der Balkonseite der Fensterdurchführung einschlagen kann?[/quote]
Die Suche nach einem Persilschein?

[list:x92jvnzi][*:x92jvnzi]Sowohl nach der für Amateurfunkantennen primär relevanten DIN VDE 0855-300 wie auch der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) für Haushaltsantennen wird unterstellt, dass diese in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade mit min. 2 Abstand unterhalb der Dachrinne/Dachkante und max. 1,5 Wandausladung gegen [u:x92jvnzi]galvanische[/u:x92jvnzi] Blitzstromeintragungen passiv geschützt sind.[/*:m:x92jvnzi]
[*:x92jvnzi]Es gibt aber weder für temporären noch mobilen Betrieb eine Befreiung für Amateurfunk von den Vorschriften bezüglich Erdung und PA, aber ein Privileg: Rätselhafterweise muss nach aktueller DIN VDE 0855-300 eine nicht erdungspflichtige Amateurfunk-Fassadenantenne nur mit mit 1,5 mm² Cu in den PA einbezogen werden, während für Haushaltsantennen bei geschützter Verlegung ein Mindestquerschnitt von 2,5 mm² Cu, unschützt min. 4 mm² Cu, verlangt wird.[/*:m:x92jvnzi]
[*:x92jvnzi]Damit der Schutz nicht zur Fiktion wird, müssen Antenne und Leitungen zu metallischen Hausteilen wie Regenrinnen, Balkongeländer usw., die über die Schutzzone hinausreichen, auch ausreichend isolierende Trennungsabstände einhalten[/*:m:x92jvnzi][/list:u:x92jvnzi]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
[quote]
Hat Deine XYL Dir das verboten?
Eine Antenne auf dem Balkon gehört zur Vertragsgemäßen Nutzung desselben.[/quote]

Habe keine XYL :-P
Aber so stehts in der Hausordnung, hier darf nichts angebracht oder montiert werden, was in irgendeiner Weise das optische Erscheinungsbild der Siedlung negativ beeinträchtigen könnte :-(

[quote]
Die Suche nach einem Persilschein?

[list:x6y3i2np][*:x6y3i2np]Sowohl nach der für Amateurfunkantennen primär relevanten DIN VDE 0855-300 wie auch der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) für Haushaltsantennen wird unterstellt, dass diese in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade mit min. 2 Abstand unterhalb der Dachrinne/Dachkante und max. 1,5 Wandausladung gegen [u:x6y3i2np]galvanische[/u:x6y3i2np] Blitzstromeintragungen passiv geschützt sind.[/*:m:x6y3i2np]
[*:x6y3i2np]Es gibt aber weder für temporären noch mobilen Betrieb eine Befreiung für Amateurfunk von den Vorschriften bezüglich Erdung und PA, aber ein Privileg: Rätselhafterweise muss nach aktueller DIN VDE 0855-300 eine nicht erdungspflichtige Amateurfunk-Fassadenantenne nur mit mit 1,5 mm² Cu in den PA einbezogen werden, während für Haushaltsantennen bei geschützter Verlegung ein Mindestquerschnitt von 2,5 mm² Cu, unschützt min. 4 mm² Cu, verlangt wird.[/*:m:x6y3i2np]
[*:x6y3i2np]Damit der Schutz nicht zur Fiktion wird, müssen Antenne und Leitungen zu metallischen Hausteilen wie Regenrinnen, Balkongeländer usw., die über die Schutzzone hinausreichen, auch ausreichend isolierende Trennungsabstände einhalten[/*:m:x6y3i2np][/list:u:x6y3i2np][/quote]

Deswegen sprach ich ja auch davon, dass die Antenne nur temporär während des Betriebs aufgebaut und angeschlossen bleiben soll und auch nur, wenn kein Gewitter in der Nähe ist. Sobald sich erste Anzeichen eines herannahenden Gewitters zeigen sollten (sieht man ja in der Regel auf der Blitzkarte und dem Niederschlagsradar), wird sofort alles ab- bzw. gar nicht erst aufgebaut.
Meine Frage bezog sich nur darauf, ob theoretisch die Möglichkeit besteht, dass ein Blitz auch bei abgebauter Antenne in die Buchse auf der Balkonseite der Fensterdurchführung einschlagen kann, wenn auf der Zimmerseite der Transceiver noch angeschlossen ist, ansonsten würde ich den nämlich auch noch trennen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
[quote]..... Nun möchte ich meine Antenne oben auf dem Dach aufbauen. Sowohl der Mast als auch der Tuner müssen ja geerdet sein. Reicht es aus wenn ich den Antennenmast mit einem 16 mm² Kupferkabel mit dem (Alu)Gestell der PV Anlage verbinde? ....[/quote] Ich habe noch mal quergelesen und Dipol hat es ja ausreichend beantwortet. Es bleibt m.E. nur noch ein "praktischer Tip": wenn die "vereinfachte Version" nach 0855-1 mit den 16qmm Potentialausgleich gemacht wird ......... bitte bei Mast-Verbindung zur PV-Anlage NICHT den Alurahmen als Leiter nehmen, sondern mit einer Überwurfklemme direkt an dessen 16qmm-Leitung zum PAS. D.h. diese Leitung nicht auftrennen und über neue Klemmen verbinden, oder man legt gleich eine zweite Erdungsschiene an, über die die PV-Erdung unterbrechungsfrei läuft. Lieber etwas mehr Kupfer legen, als den Rahmen als Leiter zu verwenden.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
[quote]Meine Frage bezog sich nur darauf, ob [b:2lw0d6cn]theoretisch[/b:2lw0d6cn] die Möglichkeit besteht, dass ein Blitz auch bei abgebauter Antenne in die Buchse auf der Balkonseite der Fensterdurchführung einschlagen kann, wenn auf der Zimmerseite der Transceiver noch angeschlossen ist, ansonsten würde ich den nämlich auch noch trennen.[/quote]
[b:2lw0d6cn]Theoretisch[/b:2lw0d6cn] schlägt ein Blitz eher über eine Außenlampe o. ä. in das Stromnetz ein als über den Außenstummel der Fensterdurchführung. Wenn sich die Fensterdurchführung in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade befindet und keine gefährlichen Näherungen vorliegen, ist sie nach [b:2lw0d6cn]Normdefinition[/b:2lw0d6cn] gegen galvanische Blitzstromeinkopplungen (= Direkteinschläge) geschützt. Der passive Schutz einer Fassade ist aber ebenso wie eine getrennte Fangeinrichtung gegen induktive Blitzstromeintragungen wirkungslos.

Die Schutzzone der Fassade war früher mit 3 m Abstand zur Dachrinne und max. 2 m Wandabstand definiert. Schutzwinkel- und Blitzkugelverfahren sind durch empirische Versuche in Hochspannungslaboren belegt. Die Wirksamkeit der davon reichlich abweichenden Schutzzonendefinitionen beruht auf Annahmen, man nennt das Erfahrungswerte.

FAZIT: Ein am Netz eingesteckter Shack ist wahrscheinlich auch im ausgeschalteten Zustand von Überspannungen, welche über die Energieleitungen ins Haus eindringen können, stärker als von dem Stummel der Fensterdurchführung bedroht.

Fensterdurchführungen haben weder 75 noch 50 Ohm Impedanz und sind auch nicht für ständiges an- und abschrauben von F-Steckern ausgelegt. Mich würden die Stehwellenverhältnisse mit und ohne Durchführung interessieren und wie stark sich das Ding im Sendebetrieb erwärmt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
Danke, das hilft mir schonmal weiter :-)

[quote]
Fensterdurchführungen haben weder 75 noch 50 Ohm Impedanz und sind auch nicht für ständiges an- und abschrauben von F-Steckern ausgelegt. Mich würden die Stehwellenverhältnisse mit und ohne Durchführung interessieren und wie stark sich das Ding im Sendebetrieb erwärmt.[/quote]

Ja, da bin ich noch am überlegen, ob ich mir da nicht selber was bastel, aus einem kurzen Stück RG-174 und eine Art "Anschlusskasten" auf beiden Seiten der Fensterbank, in welchen dann eine N-Buchse eingebaut und direkt mit dem RG-174 verlötet wird.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
[quote][quote]
Hat Deine XYL Dir das verboten?
Eine Antenne auf dem Balkon gehört zur Vertragsgemäßen Nutzung desselben.[/quote]

Habe keine XYL :-P
Aber so stehts in der Hausordnung, hier darf nichts angebracht oder montiert werden, was in irgendeiner Weise das optische Erscheinungsbild der Siedlung negativ beeinträchtigen könnte :-(
[/quote]

Also z.B. ein Tisch und Stühle auf dem Balkon die man von aussen sehen kann?

Ansonsten ist nicht jede Einschränkung der Mietsache erlaubt:

Beispiel: Verbot des Aufstellens von Waschmaschinen in der Wohnung

[quote]Im Beschluss des LG Düsseldorf, 21 T 38/08 vom 18. April 2008 wird dazu ausgeführt:

„ … ein in der Hausordnung enthaltenes Verbot des Aufstellens von Waschmaschinen, Geschirrspülern und anderen gebräuchlichen Haushaltsgeräten in der Wohnung, soweit diese fachgerecht betrieben und aufgestellt werden, (ist) in einer Hausordnung ebenso unzulässig, wie in einem Formularvertrag (Kossmann, aaO, Rdnr. 8), weil hierdurch der gesetzlich und mietvertraglich zulässige Gebrauch der Mietsache wesentlich eingeschränkt wird.“[/quote]

http://www.t-online.de/wirtschaft/immob ... ieten.html

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Sate ... Balkon.htm


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
[quote]Aber so stehts in der Hausordnung, hier darf nichts angebracht oder montiert werden, was in irgendeiner Weise das optische Erscheinungsbild der Siedlung negativ beeinträchtigen könnte :-([/quote]

Wie kann ein dünner Draht eine solche Wirkung haben?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Noch einmal bitte Erde
Draht geht leider nicht, ich habe weder einen brauchbaren Baum, noch ein geeignetes Gegengewicht, das Balkongeländer ist aus Beton, lediglich der etwa 5,40 m lange und etwa 4 cm dicke Handlauf (innen hohl) ist aus verzinktem Stahl, aber ich denke nicht, dass das als Gegengewicht ausreichend wäre.


  
 

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