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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 128 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
Das ganze Potential wird angehoben, inklusive Deines Bettes :-) . Bei Erdungsmessungen nutzt man für die Hilfserder Abstände bis zu 60m ....... also 15m sind noch ziemlich grenzwertig.

Es ist ja gerade der Sinn des Potentialausgleichs, daß alles miteinander verbunden wird, um gemeinsam angehoben zu werden, ..... also Metallbett erden !!!
73 Peter

jetzt habe ich doch den letzten Smiley vergessen, sonst wird es noch esoterisch, hier ist er :-) :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
Die Grundidee beim getrennten Erden ist ja das das Haus nix abbekommt...
Aber wenn das mit dem Erdwiderstand nix wird ist eine gemeinsame Potentialverbindung wohl besser. Dann könnte man auch das Koax mit nem gewöhnlichen Relais frei schalten wenn der Blitz seine Kupfer-Rennstrecke hat.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
[quote]Die Grundidee beim getrennten Erden ist ja das das Haus nix abbekommt...
[/quote]

eine ganz üble Idee


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
Betrachtet das doch mal so:
Ein Blitz ist eine verdammt starke Waffe, wenn sie voll trifft. Bekanntermaßen sind die Schäden dabei sehr groß und kosten viele tausend euro, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Was hält euch davon ab, wenn Ihr schon Geld für Mast, Fundament, Erder und Antennen ausgegeben habt, mal die 50 Euro für ein Beratungsgespräch mit einem Blitzschutzfachmann auszugeben? Man kann hier eh nicht allgemeingültig was sagen, weil wir die Erdungswiderstände des Bodens samt seiner Grundbeschaffenheit nicht kennen, sodass alle Empfehlungen nur Glaskugellesen ist!

Fachkundige Ergebnisse hier dann zur beschriebenen Antennenanlage zu geben, hat ja dann wieder Hand und Fuß.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
[quote]Fachkundige Ergebnisse hier dann zur beschriebenen Antennenanlage zu geben, hat ja dann wieder Hand und Fuß.[/quote]
Hier sind Funkamateure unterwegs und Blitzschutz / Überspannungsschutz
gehört zu den Prüfungsfragen. Fachkundig sind also erstmal alle, nur eben
mehr oder weniger ... :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
[quote]Hier sind Funkamateure unterwegs und Blitzschutz / Überspannungsschutz
gehört zu den Prüfungsfragen. Fachkundig sind also erstmal alle, nur eben
mehr oder weniger ... :wink:[/quote]
Dein Optimismus ist zwar sympathisch, aber die hier angesprochenen Aspekte werden in der Prüfung gerade mal mit einer Frage (VJ102) im Vorschriftenteil und vier Fragen (TL301 bis TL304) im Technikteil Klasse A behandelt.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
[quote]..... Dann könnte man auch das Koax mit nem gewöhnlichen Relais frei schalten wenn der Blitz seine Kupfer-Rennstrecke hat.[/quote]Ich stelle mir gerade vor, wie der Blitz am "gewöhnlichen Relais" ankommt und einen Lachkrampf kriegt. Dann hat er (vielleicht) Mitleid und denkt sich: "Schon wieder so ein armer Hund von Funkamateur, der jeden Cent rum drehen muß. Da hüpfe ich mal eben rüber, dann kann er das Relais später für die neuen Geräte noch mal verwenden.". :-)
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
Wenn da 3cm lang 16 Quadrat Kupferkabel parallel liegen wird da nich mehr soo viel Spannung anliegen.. ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
Bei den Spannungen wird sogar Luft leitend, da würde ich mich auf den klassisch zu berechnenden Fall nicht mehr verlassen. Bei mehreren Millionen Volt eines Blitzes, der den Weg vom Himmel bis zur Erde schafft, den schrecken ein paar Millimeter oder cm nicht mehr wirklich ab. Zudem sind es sehr oft parasitäre Überschläge, die Wege gehen, die man nicht vermutet.

Wie gesagt, ich würde die 50 Euro für ein Erstgespräch ausgeben, bevor ich hier das Spekulieren anfange...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
Hallo,

man kann sich nur die Augen reiben, welches Mysterium der Blitz darstellt.
Warum rechnet ihr nicht? Ein einfacher Dreisatz hilft.

16#: 1 Ohm/1000m oder so
Beim 100kA-Blitz sind das dann popelige 100V/m, mehr nicht.
Somit reicht in der Nähe von 16# Kupfer ein simples trennen auf Bodenhöhe von der Antennenzuleitung völlig aus,
Übrigens, 10-Ohm-Erder sind Spielkram. Ich habe noch nicht einmal soetwas für meine Antenne.

Ich mache es anders:
Meine Koax-Leitungen gehen über ein wasserdicht geklebtes PVC-Rohr in den Garten an die Steckdose und nur bei Bedarf werden die Antennen aufgebaut.
Zudem finden die meisten Gewitter im Sommer statt.
Ich werde mich hüten, meine Sommerzeit durch Dauerfunkerei aus der Hütte heraus zu versauen.
So einfach ist das, wenn man einfach mal Sachverhalte filtert.


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
[quote]man kann sich nur die Augen reiben, welches Mysterium der Blitz darstellt.
Warum rechnet ihr nicht? Ein einfacher Dreisatz hilft.

16#: 1 Ohm/1000m oder so
Beim 100kA-Blitz sind das dann popelige 100V/m, mehr nicht.
Somit reicht in der Nähe von 16# Kupfer ein simples trennen auf Bodenhöhe von der Antennenzuleitung völlig aus,
Übrigens, 10-Ohm-Erder sind Spielkram. Ich habe noch nicht einmal soetwas für meine Antenne.[/quote]
Auch wenn Blitze im Prinzip Gleichspannung sind: Durch den steilen Anstieg der Eingangsflanke sind sie hochfrequente Impulse.

Somit ist die Leiterinduktivität zu berücksichtigen die bei einem Stoßstrom mit 10/350 µs einen Spannungsabfall von rund 1 kV/Meter ergibt. Dieses Basiswissen kann man sich in frei verfügbarer Sekundärliteratur wie insbesondere dem DEHN Blitzplaner auch ohne Kenntnis der Blitzschutznorm DIN EN 62305 aneignen.

Kein Blitz löst sich von selbst in Wohlgefallen auf. Statt Dreisatz empfehle ich DEHN [url=https://www.dehn.de/de/e-learning:bpfj95zb]E-Learning[/url:bpfj95zb].


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
Hallo,

ist das nicht eher ein Einstieg für Aberglaube:
Die Induktivität am Erdboden überwichtig machen, aber einen 10-Ohm Erder noch nicht einmal ansatzweise diskutieren.
Vielleicht ist etwas mehr Nachdenken wirksamer, als ungefiltertes Wissen zu stopfen um Leute sinnlos wild zu machen.
Filtern nach Augenmaß ist angesagt.


Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
Ich hatte früher eine Hochantenne von meinem Fenster ca. 25m quer über den Garten zu einem Holzmast am Gartenzaun ausgespannt. Am Fenster war die Antenne an einem Haken eingehängt. Bei Abwesenheit / Gewitter wurde sie genau dort ausgehängt und lag dann im Garten einfach auf dem Erdboden. Das war ein kostengünstiger Blitzschutz.

Es ist richtig, daß man die Antenne dann erst wieder verwenden konnte, wenn man sie wieder aufgehängt hatte. Na und? Wenn das Auto zerlegt in der Werkstatt steht, kann man auch erst damit fahren, wenn es wieder zusammengebaut ist.


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
[quote]

ist das nicht eher ein Einstieg für Aberglaube:
Die Induktivität am Erdboden überwichtig machen[/quote]

:roll: LMAO


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Blitzeinschlag
[quote]Wenn da 3cm lang 16 Quadrat Kupferkabel parallel liegen wird da nich mehr soo viel Spannung anliegen.. ;)[/quote]Hallo Uwe, es war ja als Spaß gemeint, aber: es ist sehr schwierig im HV Bereich Auswirkungen von Kurzschlüssen und Spannungsüberschlägen vorher zu planen. Ich erinnere mich an gelegentliche Kurzschlüsse in der Trafostation (i.d.R. Rattenbisse im Kabelkanal, wobei man nur noch vermuten konnte, daß es mal Ratten waren), bei denen es die wirklich stabil befestigten Leiter aus der Wand gerissen hat. Das gleiche passierte gelegentlich bei falschen Handgriffen an den Stromschienen in den Werkshallen, wenn Sicherungskästen verkantet aufgesetzt wurden. Bei den für 400A ausgelegten Schienen (3x380V) schmorte mit etwas Glück bloß ein Teil des Sicherungskastens weg (Führung des ~2mm starken Stahlblechgehäuses), wofür i.d.R. keine 400A Sicherung auslöste --- oder bei sattem Kurzschluß der Schienen riß es diese aus den Halterungen. Bereits bei diesen Stromstärken wirken massive mechanische Kräfte bei parallelen Leitungen durch das Magnetfeld des Kurzschlußstroms, der bei 400A Sicherungen bereits im kA-Bereich liegt. Im HV-Bereich kommt noch die Ionisation der Luft und der Lichtbogen dazu, welches schwer ab zu schätzen ist. Schau einfach mal Bilder von Umspannwerken an und evtl. bei Spaziergängen mal die massiven Trennschalter an 20kV Leitungen, inkl. der Funkenlösch-Vorrichtungen, die auf dem Land zu einigen Bauernhöfen noch bei den Freileitungen angebracht sind.

Das ist alles eine deutliche Kategorie stärker als "nur" eine 1kW PA mit ein "bißchen Hochspannung" und gerade mal wenige Ampere, wenn nicht nur im mA-Bereich. Im Starkstrombereich ist es nicht nur der "elektrische Schock", sondern oft gibt es massive Verbrennungen und Bindehautentzündungen (durch den Lichtbogen). Im Extremfall passen Erwachsene dann in Kindersärge.

Es ist an sich noch, auch für "Halbwissende", mit vernünftigen Kosten, Mitteln und "kleiner" Beratung machbar, einen stabilen Potentialausgleich durch zu führen. Das ist erst einmal die absolute Grundlage und ein MUSS für evtl. weitergehenden Schutz. Alles weiter sollte - wie mehrfach gepostet - in die Hände von Fachleuten. Ich würde selbst als Fachkraft mich mit einem Fachbetrieb kurzschließen und mit dem meine Planung durchgehen - und wenn es nur zur Sicherheit ist, daß ich nichts übersehen habe. Im Elektrofach wird oft nicht alleine gearbeitet und bei einigen Arbeiten ist zwingend eine zweite Person vorgeschrieben. Elektro-Einzelkämpfer leiden oft an "einer natürliche Auslese". Ich habe bei mir den gesamten Potentialausgleich mit einem E-Betrieb vorher durchgesprochen (Erweiterungen wegen der Anntennen, Masten, ...), auch das Material dort bestellt, und anschließend gemeinsam alles durchgemessen. Bei solchen lebenswichtigen Sicherheitssachen bin ich spätestens bei der Durchführung grundsätzlich für eine "zweite Meinung" und evtl. auch Hilfe, auf jeden Fall aber für eine Nachkontrolle (Messung !!) durch eine zweite Person.

Ich habe genügend Unsinn mit Elektrizität gemacht, aber man muß auch eine Grenze ziehen, spätestens wenn die Familie mit betroffen ist und der Hormonspiegel ausgeglichen ist. :-) Bei teueren Funkgeräten fragt man im Problemfall einen anderen OM, und ausgerechnet wenn es um das Haus und Leben geht, spart man (Baumarkt-Material bei McBillig) und geniert sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Mich kann ja immer noch der Blitz treffen, aber erst einmal habe ich es ihm schwer gemacht ......
73 Peter


  
 

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