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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
Die Nullerdung aus alten Zeiten muß nicht durch den Vermieter behoben
werden, sondern nur die Defekte, falls es denn tatsächlich welche gibt.

Die alten Anlagen haben Bestandsschutz, so lange sie funktionieren ...

Bei mir in der Bude (von 1968) ist auch noch Nullerdung, aber es gibt
keine Überspannung und auch die üblichen Glimmlampen leuchten nicht.

An Funkgeräte hat damals vermutlich noch niemand gedacht, denn da
geht die Masse dann natürlich auch auf 0 und nicht wirklich auf Erdung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
[quote]
Bei mir in der Bude (von 1968) ist auch noch Nullerdung, aber es gibt
keine Überspannung und auch die üblichen Glimmlampen leuchten nicht.
[/quote]

So soll es sein. Ich hab auch öfter von der Anodenspannung im 0V2 ein geballert bekommen als von normalen Elektrogeräten. Solange die Kabel in Ordnung waren hatte ich auch im Altbau mit 2 Ader-Steckdosen keine Probleme gehabt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
[quote]Die Nullerdung aus alten Zeiten muß nicht durch den Vermieter behoben
werden, sondern nur die Defekte, falls es denn tatsächlich welche gibt.

Die alten Anlagen haben Bestandsschutz, so lange sie funktionieren ...[/quote]
Der Bestandsschutz entfällt allerdings dann, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Ab wann eine Änderung „wesentlich“ ist, ist nicht eindeutig festgelegt, Einigkeit besteht wohl nur darüber, dass das bloße Austauschen von Betriebsmitteln mit exakt gleicher Funktion nicht dazugehört.

Kommt es zu einem Stromunfall, haben die Gerichte zu entscheiden und die Vorschriftenlage auszulegen. Das kann glimpflich ausgehen, muss es aber nicht (Richter können zuweilen durch extreme Humorlosigkeit auffallen, wenn es Verletzte oder gar Tote gibt).
Deshalb [i:egktim40]muss[/i:egktim40] die Nullung je nach Zustand der Anlage möglicherweise nicht behoben werden, gut beraten ist der Vermieter trotzdem, wenn er es tut, denn eine Unterbrechung des Nullleiters kann fatale Folgen haben. Am hier beschriebenen Herd würden dann vielleicht keine 50 Volt mit ein paar mA anliegen, sondern 400 V gegen Erde mit 9 bis 16 A, je nachdem, ab wann die Sicherung die weiße Fahne schwenkt.
Die klassische Nullung ist nicht verboten worden, um Elektrikern ein Zusatzeinkommen zu verschaffen, sondern aus guten Gründen.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
Natürlich ist die Nullerdung zu Recht verboten worden, aber
mit den bestehenden Anlagen muß man nun eben irgendwie
klarkommen ...

Bei mir in der Bude würde eine Grundüberholung bedeuten,
daß alle Wände aufrerissen werden müssen, um überhaupt
erstmal Kabel mit drei Adern zu verlegen.

Und die Leitungen gehen auch schon mal diagonal über die
Wände und nicht schön gerade und im rechten Winkel, weil
man damals eben Material sparen wollte.

Der Aufwand wäre enorm hoch, praktisch eine komplette
Renovierung ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
[quote]Hi,

hab zwischen Herd Gehäuse und Steckdose -Masse bis zu 50 Volt gemessen. Vermute mal das die im Haus von 1950 einfach den PE Leiter vergessen haben. Vermutlich ist da garnix am Gehäuse ???

Sind graue Kabel und ein weisses? in der Wanddose.

Denke mal das der Vermieter hier die Hausverkabelung kostenlos nachbesser muss oder ?

73 de DL3FOX Uwe[/quote]

Hallo Uwe,
unsere Elektroherde in einem Haus von 1962 hatten eine extra Leitung aus dem Keller in 1 Phase und sind mit 20A abgesichert. Das halbe Doppelhaus hat 2 Wohnungen, die wir bewohnen.

Wie sollen Elektroherde mit Backofen über das normale Hausnetz mit 10A betrieben werden können ??? Wenn wir kochen, könnte alles an sein, 4 Ceranplatten und der Backofen mit Heizung und Grill auch gleichzeitig.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
Früher waren die Sicherungen bei mir in der Bude auch nur 10 Ampere.
Zwei Stück davon für die ganze Wohnung.

Die Hausverwaltung hat sie einfach gegen 16 Ampere ausgetauscht,
damit auch stärkere Küchengeräte gehen, obwohl die alte Anlage von
1969 damit schon hart am Limit ist.

Als die sogenannten "Elektriker" weg waren, habe ich einfach die viel
kleineren 10 Ampere Sicherungen wieder eingebaut.

Es gibt natürlich auch E-Herde für 230 Volt, aber für Elektroanlagen
die ohnehin schon etwas altersschwach sind und noch nicht mal eine
brauchbare Erdung haben, ist der Betrieb keine besonders gute Idee.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
Hast Du einen Drehstromanschluß oder alles einphasig ?? Sind die 50V belastbar oder ist das evtl. eine Kondensatorspannung (Entstör-C bei völlig fehlender Erdung)?? Du solltest doch messen köännen, wo die 50V herkommen.

Die alten Häuser hatten - vor der Schuko-Zeit - keinen PE, auch nicht extra verlegt. Es wurde oft bei den ersten Schukodosen in der Dose N auf PE gelegt . was im Endeffekt der heutigen Nullung entspricht, allerdings ohne die Möglichkeit eines Fehlerstrom-Schutzschalters (und nicht zulässig). Hast Du Dir die Dose angesehen .... und auch den Zählerkasten ?? Normalerweise kannst Du doch bei heilen Kabeln und Nullung (jetzt mal egal wie) nie und nimmer 50V auf das Gehäuse = Null bekommen. Diesen Fehlertyp kenne ich nur (aus dem Maschinenbau) von Drehstrom Sternschaltung mit unterbrochenem Mittelpunktleiter, der als N benutzt wird.

Zu den Kabelfarben aus meinem QRL-Handbuch von 1968 (lade ich mal hoch) --- diese Farben galten auch für Hausinstallation bzw. die dort benutzten Kabel, jedenfalls kenne ich aus der Zeit außer bei Telefon etc. keine anderen Farben für 220V-Kabel.

Falls Du Mieter bist: Mangel schriftlich mit Frist 2-3 Wochen (festes Datum !!) an den Vermieter und danach - falls nichts passiert - E-Firma beauftragen und bezahlen, Geld mit Miete aufrechnen (vorher ankündigen). Mein Rat als Nicht-Jurist ..... Ich weiß nur soviel aus alter Mieterzeit : Du mußt es anzeigen und Frist lassen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
[quote]Natürlich ist die Nullerdung zu Recht verboten worden, aber
mit den bestehenden Anlagen muß man nun eben irgendwie
klarkommen ...

Und die Leitungen gehen auch schon mal diagonal über die
Wände und nicht schön gerade und im rechten Winkel, weil
man damals eben Material sparen wollte.[/quote]Wie schon zuvor geschrieben, die Nullung in der Steckdose war kurzzeitig üblich, weil zu der Zeit auch keine Fehlerstrom-Schutzschaltung üblich war.

Was aber seit Urzeiten von allen gelernten Elektrikern beachtet wurde, war die rechtwinklige Verlegung. Zu meiner Lehrzeit (1958-61, für FH übliche Vorraussetzung) waagerecht ausschließlich nur oben und dann Abzweigung von oben senkrecht (mit Lot gemessen). Die Verbindung von Dosen in der gleichen Wand oder Nachbarraum auf Dosenhöhe (unten waagerecht) war tabu und wurde erst später zugelassen. Da hat kein Elektriker gespart, höchstens ein Do-It-Yourself-Banause ohne Fachkenntnis.

Wir können es offen lassen, ob zulässig oder nicht, bei unterbrechungsfreier Nullung - egal wie und wo - gibt es keine 50 V am Gehäuse.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
Bei mir, Altbau 1901 damals, war auch das Kabel schräg übers Sofa an die Wand geschmissen..quer über die Wand. Nix rechtwinklig...

Bei dem PE-Herd soll der Vermieter einen Elektriker geschickt haben, mal sehen ob die Frau noch eine geballert bekommt oder nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
[quote]Bei mir, Altbau 1901 damals, war auch das Kabel schräg übers Sofa an die Wand geschmissen..quer über die Wand. Nix rechtwinklig...

Bei dem PE-Herd soll der Vermieter einen Elektriker geschickt haben, mal sehen ob die Frau noch eine geballert bekommt oder nicht.[/quote]1901 hat ja auch noch keiner unter Putz verlegt. Da war ich zwar noch nicht dabei, aber ich kenne solche Altbauten im familiären Umfeld. Da kann man i.d.R. auch nicht "normal" dübeln, sondern muß 1-2 Handflächen Putz weg hauen und eine Holzplatte als Dübel für Schalter und Dosen (auf Putz) eingipsen (klassische Lehrlingsarbeit). Ich habe ganz schön geflucht, als mir meine Großmutter das mal aufhalste "Du bist doch Elektriker..... die Steckdose wackelt ein bißchen". Beim Test hatte ich die samt Putz in der Hand ....... :-( .

Ansonsten, meß doch mal nach, ist besser, als zur Beerdigung mit zu gehen.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
[quote]Die Verbindung von Dosen in der gleichen Wand oder Nachbarraum auf Dosenhöhe (unten waagerecht) war tabu und wurde erst später zugelassen. Da hat kein Elektriker gespart, höchstens ein Do-It-Yourself-Banause ohne Fachkenntnis.[/quote]
Da wäre der Elektriker ja ohnehin nicht derjenige, der zum übertriebenen Sparen neigen würde. Wenn er sich brav an die Zonen hält, verkauft er mehr Material und hat seine Leute länger ausgelastet.

Abgesehen davon sind definierte Installationszonen natürlich eine ziemlich segensreiche Erfindung. Und wie die Entwicklung zeigt, passt man sich ja auch ganz pragmatisch den Notwendigkeiten an – außer der erwähnten unteren Installationszone kam mit der wachsenden Zahl der Einbauküchen irgendwann eine mittlere Installationszone hinzu.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
Hallo Hans, und als Anekdote noch einen Sketch aus einer alten cqDL, nachdem ich im jetzigen QTH, als fast fertiges Haus gekauft, im Laufe der Jahre zwei mal Leitungen angebohrt habe, von denen ich dachte, genügend horizontalen Abstand zu haben (gute 10 cm geschätzt, messen ist bei verdrillten Kabeln in tieferen Schichten - Hohllochziegel - mit normalem Ltg-Finder unmöglich). Ist ein Sch....-Aufwand, dann dort Dosen zu setzen und zu kaschieren ... Das Lot des "Elektrikers", siehe Maurer im Sketch.....

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Herd -PE im Altbau
So, Herd tut wieder wie er soll..Elektriker vom Vermieter hat alles kontrolliert, war wohl was falsch angeschlossen in der Wanddose.

73 de DL3FOX Uwe


  
 

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