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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 17 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: geräte emfehlung
Hallo ich bin neu hier ich brauch mal einen rat ich ich möchte für meien urlaub ein handfunkgerät
da ich mich auf ein handy nicht verlassen kann meistens kein netz ich bin bereit auch eine prüfung
zu machen was für ein funkgerät ware da sinvoll VHF-UHF oder 10m um in einem notfall hilfe zu rufen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
Kein Problem, dann sollte aber als erstes die Prüfung auf dem Programm stehen, weil die bestimmt länger in Anspruch nimmt als die Auswahl eines Handfunkgeräts... :D

Welches sinnvoll ist? Kommt darauf an, wo du hin willst und was du erwartest! Unter Umständen ist für dich ein Satellitentelefon die bessere Wahl...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
Je nach dem, in welchem Land du dich bewegst, wäre eine Notfallfunke wohl die cleverste Lösung - in der Schweiz gibt es welche, mit denen man eine direkte Verbindung ins Funknetz der Rettungsflugwacht aufbauen kann - dieses Netz ist nahezu überall erreichbar, auch dort, wo Mobiltelefonnetze nicht ausgebaut sind - wir haben immer eines dabei auf den Hochgebirgstouren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
Hi

Guck mal nach Satelitentelefon. Wenn du in einem Hot Spot Bereich bist sind die auch nicht grösser als ein altes Handy..

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
:lol: :lol:

Vorbereitungen auf die Prüfung (AFu) je nach Vorkenntnissen zwischen 3 und 6 Monaten. Prüfungsgebühr kleine Klasse 80.- und große 110.- €. Zuteilung des Rufzeichens 70.- €. Dazu dann noch die, jährlich anfallenden, EMV- und Frequenznutzungsgebühren von etwa 30.- € (geschätzt da veränderlich) ..... Ach ja, das Funkgerät kommt auch noch dazu und evtl. die Tatsache das man mit der Lizenz nicht auch gleich in jedem Urlaubsland funken darf. Manchmal ist die Beantragung einer Gastlizenz nötig (kostet) oder wenn CEPT Regelung darf nicht unbedingt die kleine Klasse dort funken ....

Wann ist der Urlaub ??? Verschieb ihn schonmal wegen der Kosten und dem Zeitaufwand für die Lizenz :wink: :wink:

Ist nicht bös gemeint aber AFu ist keine, eben mal so weil es muss Angelegenheit. Da sollte zum einen das Interesse im Vordergrund stehen und nicht der Gedanke an eine funktionierende "Notfallkommunikation" im Urlaub. Da gibt es sichereres denn auch via AFu ist nicht unbedingt gewährleistet das man auch jemanden erreicht .....

:wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
[quote]Je nach dem, in welchem Land du dich bewegst, wäre eine Notfallfunke wohl die cleverste Lösung - in der Schweiz gibt es welche, mit denen man eine direkte Verbindung ins Funknetz der Rettungsflugwacht aufbauen kann - dieses Netz ist nahezu überall erreichbar, auch dort, wo Mobiltelefonnetze nicht ausgebaut sind - wir haben immer eines dabei auf den Hochgebirgstouren.[/quote]

was genau ist das denn? Höre zum ersten Mal.....bin aber auch kein Schweizer.... ;-)
Ist das dies hier: http://www.bakom.admin.ch/themen/freque ... ml?lang=de


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
[quote]Je nach dem, in welchem Land du dich bewegst, wäre eine Notfallfunke wohl die cleverste Lösung - in der Schweiz gibt es welche, mit denen man eine direkte Verbindung ins Funknetz der Rettungsflugwacht aufbauen kann - dieses Netz ist nahezu überall erreichbar, auch dort, wo Mobiltelefonnetze nicht ausgebaut sind - wir haben immer eines dabei auf den Hochgebirgstouren.[/quote]


ich bin in Frankreich in der Provons unterwegs


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
[quote]:lol: :lol:

Vorbereitungen auf die Prüfung (AFu) je nach Vorkenntnissen zwischen 3 und 6 Monaten. Prüfungsgebühr kleine Klasse 80.- und große 110.- €. Zuteilung des Rufzeichens 70.- €. Dazu dann noch die, jährlich anfallenden, EMV- und Frequenznutzungsgebühren von etwa 30.- € (geschätzt da veränderlich) ..... Ach ja, das Funkgerät kommt auch noch dazu und evtl. die Tatsache das man mit der Lizenz nicht auch gleich in jedem Urlaubsland funken darf. Manchmal ist die Beantragung einer Gastlizenz nötig (kostet) oder wenn CEPT Regelung darf nicht unbedingt die kleine Klasse dort funken ....

Wann ist der Urlaub ??? Verschieb ihn schonmal wegen der Kosten und dem Zeitaufwand für die Lizenz :wink: :wink:

Ist nicht bös gemeint aber AFu ist keine, eben mal so weil es muss Angelegenheit. Da sollte zum einen das Interesse im Vordergrund stehen und nicht der Gedanke an eine funktionierende "Notfallkommunikation" im Urlaub. Da gibt es sichereres denn auch via AFu ist nicht unbedingt gewährleistet das man auch jemanden erreicht .....

:wink: :wink:[/quote]

wenn ich eine prüfung mache und sie bestehe werde ich das funken nicht nur auf den urlaub beschrencken
ich bin alter CB funker aus den 70er jahren und kenne noch so einiges da damals noch sehr viele begriffe aus dem amateur funk benutzt wurden und ich bin ein wenig hobby elektronika also mit üben sollte eine prüfung möglich sein und zum funkgerät wollte ich mal zum schuppen dieses mir an schauen MAAS AHT-7-UV Handfunkgerät VHF / UHF


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
[quote]
wenn ich eine prüfung mache und sie bestehe werde ich das funken nicht nur auf den urlaub beschrencken
ich bin alter CB funker aus den 70er jahren und kenne noch so einiges da damals noch sehr viele begriffe aus dem amateur funk benutzt wurden und ich bin ein wenig hobby elektronika also mit üben sollte eine prüfung möglich sein und zum funkgerät wollte ich mal zum schuppen dieses mir an schauen MAAS AHT-7-UV Handfunkgerät VHF / UHF[/quote]

Das mag alles sein, aber es bleibt dabei wie schon DF5WW sagte: Hobby und Amateurfunk sind das eine. Eine "Notfunke" für den Urlaub das andere. Da gibt es keine gemeinsame Schnittmenge !
Was erwartest Du denn zu Erreichen mit so einer 2m/70cm Duoband Handgurke ? Daß da hunderte Leute auf allen möglichen Frequenzen (im AFU gibt es keinen exklusiven "Notrufkanal" ) stand by sind um auf deinen Notruf zu lauern ?
Reichweite einer solchen Handfunke im freien flachen Gelände ohne Zusatzantennen ca. 10-15 km. Mit Glück gibt es in der Nähe eine Relais , was die Reichweite erhöht. Aber wie Du selbst schreibst " draussen in der Provonce" glaube ich kaum......
Selbst hier in Deutschland kannst Du auf 10 verschiedenen Relaisumsetzern mal CQ rufen. Mit viel Glück kommt vielleicht ein einziger Kontakt zu stande. Die restlichen Versuche werden im Rauschen verhallen. Von Simplexkanälen ganz zu schweigen.... Das wird Frankreich, zumal in dünn besiedeltem Gebiet, nicht anders sein. Der Sprache dort vor Ort bist Du ja sicherlich mächtig und perfekt. Denn erwarte nicht, daß jeder Funkamateur für eine Notfallkommunikation ausreichend englisch oder gar deutsch beherrscht !
Also nochmal: Der Amateurfunk ist für Dein konkretes Urlaubsansinnen ungeeignet !
Unabhängig davon kannst Du gern im Amateurfunk "aufschlagen", wir freuen uns immer über neue Gleichgesinnte...

Frank


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
Wenn ich auf Nummer Sicher gehen wollte, käme ein GSM-Mobiltelefon (plus Ersatzgerät) sowie ein Amateurfunkgerät in den Rucksack. Zusätzlich natürlich ein Iridium-Satellitentelefon. Damit wäre in Sachen Kommunikation der Sicherheit genüge getan. Vllt. noch die Swatch gegen eine Breitling Emergency tauschen. Das sollte aber reichen. Eine Glock 17 und kompaktes AR-15 setze ich mal voraus...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
Ich bin zwar der Meinung das der Amateurfunk im Notfunk eine wichtige Rolle spielen kann aber ich teile deine Meinung dass ein Amateurfunkgerät nicht das richtige Mittel der Wahl ist

[quote]
Selbst hier in Deutschland kannst Du auf 10 verschiedenen Relaisumsetzern mal CQ rufen. Mit viel Glück kommt vielleicht ein einziger Kontakt zu stande. Die restlichen Versuche werden im Rauschen verhallen. Von Simplexkanälen ganz zu schweigen.... Das wird Frankreich, zumal in dünn besiedeltem Gebiet, nicht anders sein. Der Sprache dort vor Ort bist Du ja sicherlich mächtig und perfekt. Denn erwarte nicht, daß jeder Funkamateur für eine Notfallkommunikation ausreichend englisch oder gar deutsch beherrscht !
[/quote]
Das allerdings ändert sich schlagartig wenn man "CQ-Notruf" oder im Ausland "Mayday" ruft.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
[quote]was genau ist das denn? Höre zum ersten Mal.....bin aber auch kein Schweizer.... ;-)
Ist das dies hier: http://www.bakom.admin.ch/themen/freque ... ml?lang=de[/quote]

Ja genau das ist es. Dafür gibt es dezidierte Handfunken, die nur auf dieser QRG arbeiten und sehr simpel aufgebaut sind; nebst einer PTT gibt's einen Knopf zur Verifikation, ob man sich innerhalb des Netzes befindet. Leider sind die Geräte für den Anwendungszweck übertrieben teuer (um die 300CHF) und natürlich ist die Verwendung einer nicht dafür zugelassenen Funke auf dieser QRG nicht zulässig.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
[quote][quote]
wenn ich eine prüfung mache und sie bestehe werde ich das funken nicht nur auf den urlaub beschrencken
ich bin alter CB funker aus den 70er jahren und kenne noch so einiges da damals noch sehr viele begriffe aus dem amateur funk benutzt wurden und ich bin ein wenig hobby elektronika also mit üben sollte eine prüfung möglich sein und zum funkgerät wollte ich mal zum schuppen dieses mir an schauen MAAS AHT-7-UV Handfunkgerät VHF / UHF[/quote]

Das mag alles sein, aber es bleibt dabei wie schon DF5WW sagte: Hobby und Amateurfunk sind das eine. Eine "Notfunke" für den Urlaub das andere. Da gibt es keine gemeinsame Schnittmenge !
Was erwartest Du denn zu Erreichen mit so einer 2m/70cm Duoband Handgurke ? Daß da hunderte Leute auf allen möglichen Frequenzen (im AFU gibt es keinen exklusiven "Notrufkanal" ) stand by sind um auf deinen Notruf zu lauern ?
Reichweite einer solchen Handfunke im freien flachen Gelände ohne Zusatzantennen ca. 10-15 km. Mit Glück gibt es in der Nähe eine Relais , was die Reichweite erhöht. Aber wie Du selbst schreibst " draussen in der Provonce" glaube ich kaum......
Selbst hier in Deutschland kannst Du auf 10 verschiedenen Relaisumsetzern mal CQ rufen. Mit viel Glück kommt vielleicht ein einziger Kontakt zu stande. Die restlichen Versuche werden im Rauschen verhallen. Von Simplexkanälen ganz zu schweigen.... Das wird Frankreich, zumal in dünn besiedeltem Gebiet, nicht anders sein. Der Sprache dort vor Ort bist Du ja sicherlich mächtig und perfekt. Denn erwarte nicht, daß jeder Funkamateur für eine Notfallkommunikation ausreichend englisch oder gar deutsch beherrscht !
Also nochmal: Der Amateurfunk ist für Dein konkretes Urlaubsansinnen ungeeignet !
Unabhängig davon kannst Du gern im Amateurfunk "aufschlagen", wir freuen uns immer über neue Gleichgesinnte...

Frank[/quote]

ja ich glaub das ihr alle recht habt aber ich mache gerne was neues werde die prüfung machen man
soll immer mal was neues wagen


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
[quote]

ja ich glaub das ihr alle recht habt aber ich mache gerne was neues werde die prüfung machen man
soll immer mal was neues wagen[/quote]

Na, denn mal los :-) Wenn Du Dich ins Zeug legst, könnte es ja diesen Sommer noch klappen. Hier ist eine gute Seite mit Kurs zum lernen, unten kannste die einzelnen Kursabschnitte anklicken:

http://www.amateurfunkpruefung.de/lehrg/uebersicht.html

73
Stefan
DJ1SH


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: geräte emfehlung
[quote]ja ich glaub das ihr alle recht habt aber ich mache gerne was neues werde die prüfung machen man
soll immer mal was neues wagen[/quote]

Bernd, lass Dich nicht verunsichern, mach das ruhig! Ich selbst habe von der Idee bis zur kleinen Lizenz auch nur einen Monat ohne Lernterror gebraucht, es hängt halt sehr stark von den Vorkenntnissen und Lernfähigkeiten ab.

Aber wirklich helfen wird Dir die kleine Lizenz nicht, da sie in Frankreich gar nicht anerkannt wird (siehe [url:19fh53mm]http://forum.db3om.de/ftopic13777.html[/url:19fh53mm]). Du bräuchtest also schon die große Lizenz, damit sie Dir in Frankreich etwas nützt.

Außerdem braucht man im Notfall nirgendwo eine Lizenz. Zumindest in Deutschland darf ich [b:19fh53mm]im Notfall [/b:19fh53mm] auch mit einer nicht zugelassenen Funke um Hilfe rufen und darf dafür jede QRG nutzen, die mir geeignet erscheint. Ein AFu-Zeugnis braucht man dann nicht.

[quote]
"http://www.bakom.admin.ch/themen/freque" ...und natürlich ist die Verwendung einer nicht dafür zugelassenen Funke auf dieser QRG nicht zulässig.
[/quote]
Ich kenne die Schweizer Rechtslage nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass es im Notfall doch toleriert wird. Und selbst wenn nicht - ich hätte lieber Ärger mit der Bakom, als irgendwo in den Alpen mit gebrochenen Beinen zu verdursten.


  
 

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