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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 25 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
Für mich sieht dieses Anpassnetzwerk wie ein L-Glied aus, Spule längs und C quer. Das halte ich für eine sehr gut geeignete Anpassschaltung mit wenig Verlusten.
Zwischen Sender und Anpassbox würde ich noch eine Mantelwellensperre setzen, aber nicht zu dicht an der Box, so dass noch ein paar Meter Koaxschirm als Gegengewicht wirken können.

Aber vielleicht wäre VHF/UHF doch besser geeignet?

73 Wolfgang


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
[quote]naja, also einerseits hast du den Anspruch, alles selbst zu bauen, aber bei sowas wichtigem wie der Anpassung der Antenne an den Sender setzt du auf eine Blackbox, naja...[/quote]

Da hast Du prinzipiell recht, Pascal, aber ich bin halt leider Intensivmediziner und kein Elektronikingenieur oder Hochfrequenztechniker. Mein Job lässt mir leider auch nur sehr wenig Zeit, da ich neben der Patientenversorgung auch noch Vorlesungen, Betreuung von Doktoranden, Studentenausbildung, Wissenschaft etc. am Hals habe. Ich hätte gerne die Zeit, um mich in Dinge wie Anpassungsnetzwerke einzuarbeiten, aber vor meiner Pensionierung in knapp 20 Jahren wird das wohl eher nichts. Und bei der Antenne habe ich nicht zuletzt deshalb die Ausnahme eines gekauften Produktes gemacht, weil ich nicht unbedingt davon ausgegangen bin, dass ich als blutiger Amateur eine bessere Lösung hinbekomme als ein professioneller Hersteller.


Aber um wieder zurück zum (neuen!) Topic dieses Threads zu kommen:

[quote]ich hab den Verdacht, dass du keine ordentliche Leistung auf den Strahler bringst, also würd ich bei dieser 'Unbekannten' ansetzen[/quote]

Wie kann ich das denn überprüfen? An Messmitteln stehen mir ein DVM und ein Oszilloskop zur Verfügung...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
[quote]Aber vielleicht wäre VHF/UHF doch besser geeignet? [/quote]

Das war auch mein erster Ansatz: Ein 70cm-Sendemodul (RFM12), eine PA nach DC4KU (auf Basis eines M67749M), Ausgangsleistung 8W, und zwei Groundplanes als Antennen. Auch hier funktionierte die Datenübertragung im Nahbereich ausgezeichnet, aber als wir das Equipment an zwei exponierten Orten im Abstand von ca. 40 km mit freier Sichtverbindung aufgestellt haben (Herkules bei Kassel, Gaussturm bei Göttingen), war das Signal auch mit einem kommerziellen AFU-Empfänger nur noch knapp an der Rauschgrenze zu hören, aber nicht mehr zu demodulieren. Deshalb habe ich dann beschlossen, die nächsten Versuche im 10m-Band zu machen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
[quote], aber als wir das Equipment an zwei exponierten Orten im Abstand von ca. 40 km mit freier Sichtverbindung aufgestellt haben (Herkules bei Kassel, Gaussturm bei Göttingen), war das Signal auch mit einem kommerziellen AFU-Empfänger nur noch knapp an der Rauschgrenze zu hören, [/quote]

Hallo Daniel,

habt Ihr zum Vergleich bei sonst gleichen Bedingungen auch mal statt des Eigenbausenders probeweise ein kommerzielles (Hand) Funkgerät sendeseitig an die selbe Sendeantenne angeschlossen? Ich orientiere mich an der Reichweiten diverser exponierter UKW-Relaistationen, und auch im AM-Flugfunk sind solche Distanzen leicht zu überbrücken.

73 Wolfgang


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
Hi,

also ich hab früher vom "Hügel" mit dem Trio2200 (1 Watt, portabel Funke, Stabantenne) 50 km bis zum nächsten Relais geschafft.
Sprachübertragung war noch ganz gut verständlich.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
Vielleicht liegt das auch einfach an den Strahlungsdiagrammen der verwendeten Antennen.
Ein "Halbwellendraht" strahlt hauptsächlich quer zum Draht, nach oben und unten wird wenig abgestrahlt. Ähnlich verhält es sich mit einer vertikalen Empfangsantenne. Die Polarisation passt zwar, aber wenn der Ballon relativ zum RX sehr hoch steht, könnten die beiden Hauptkeulen aneinander vorbei "schießen", sich also im Extremfall die Nullstelle der einen Antenne mit der Nullstelle der anderen Antenne gegenüberstehen. So einen ähnlichen Effekt hatten wir im Jahr 2000 anläßlich der Expo in Hannover bei einer Ballonfaht beobachten müssen, als wir eine Live-ATV-Übertragung im 23cm Band (für die Hobbyjuristen: [u:379a3mqo]nach[/u:379a3mqo] Absprache und Genehmigung mit und durch die zivile und militärische Flugsicherung) aus dem Ballon bei der Überfahrt über das Expo Gelände machen wollten. Bei einer Höhe von nur 200m über Grund und insbesondere darüber wurde das Signal am ATV-Relais, von wo aus das Videosignal via Glasfaser zum Expo-Gelände transportiert werden sollte, schwächer und riß teilweise ganz ab, und das trotz 15W Ausgangsleistung. Wir hatten damals einen Viertelwellenstrahler am Ballon herunterhängen, am Relais war eine Procom Monobandantenne, kollinear gestockt. Sicherlich ist bei einer Kollinearantenne der Öffnungswinkel schmaler als bei einer Halbwellenantenne, aber der Effekt ist ähnlich, und bei größeren Entfernungen und steilen Winkeln würde ich nicht ausschließen wollen, daß das genau die geschilderten Probleme verursachen bzw. diese verstärken kann .
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
Erstmal vielen Dank für die neuen Posts!!

@ Wilfried:
Daran, dass die Verlängerung des Drahtes nicht gerade die Hauptstrahlrichtung der Antenne ist, hatte ich auch schon gedacht. Bei unserem Versuch hing der Draht hinten am Flieger, weshalb der Pilot mehrfach den Kurs kurzzeitig um 90 Grad geändert hat, so dass meine Position genau querab zur Flugrichtung lag. Das brachte allerdings leider auch keine erkennbare Steigerung der Empfangsfeldstärke.

Inzwischen habe ich aber eine Webseite entdeckt, bei der man die Empfangsfeldstärke in Abhängigkeit verschiedener Parameter berechnen kann, darunter auch die Höhen der Sende- und Empfangsantennen:

[url:6gfgr2zi]http://www.circuitdesign.de/products/tech_info/guide2.asp[/url:6gfgr2zi]

Diese Berechnungen haben mir das bestätigt, was ich schon vermutet hatte: Dass nämlich die Dämpfung einer elektromagnetischen Welle bei gleichbleibendem Abstand zwischen Sender und Empfänger umso geringer ausfällt, je höher die Antennen sind. Oder anders gesagt, sind 30 Kilometer bei freier Sichtverbindung nicht immer gleich 30 Kilometer bei freier Sichtverbindung.

Bei "ballon-typischen" Werten (Höhe 40.000 m, horizontale Distanz 50-100 km) ergeben sich überraschend hohe Feldstärken im Vergleich zu unserem 20-km-Flug in 300 Metern Höhe. Wir werden wohl nochmal einen zweiten Testflug in 3000 Metern Höhe anvisieren, aber dann den ganzen Krempel endlich in eine Styroporbox stecken und in die Stratosphäre schicken :wink:

Ich werde ggf. berichten!

Vy 73,

Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
Hallo Daniel,
nach dem Büchlein von Horst Hille: Nützliche Wellen", Fachbuchverlag Leipzig 1962, Seite 122, reicht die Bodenwelle soweit in die
Höhe wie die Wellenlänge ist. Schwerpunkt seiner Ausführungen sind hierbei die Längstwellen, wo es zu einer schlauchartigen Übertragung kommt. Bezug dieses Büchleins evtl. über www.zvab.com .
73
Harald
DL7BLN
www.DL7BLN.de


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
Lieber Harald & alle anderen,

vielen Dank für all´ Eure Ratschläge!
Vor ein paar Wochen haben wir´s einfach mal versucht und den Ballon mit einem 4W-Sender im 10m-Band steigen lassen. Und es zeigte sich, dass die Abschwächung des HF-Signals aus großen Höhen tatsächlich um ein Vielfaches geringer war als bei vergleichbaren Entfernungen in Bodennähe. Unser Ballon hat gut 30.000 Meter Höhe erreicht und ist aufgrund kräftiger Höhenwinde teilweise über 50 km vor uns hergeflogen, und trotzdem hatten wir mit einer simplen, verkürzten DV27-Antenne auf dem Autodach durchgehend Empfangsfeldstärken über S9.

Und weil das Lust auf mehr gemacht hat (siehe Foto), arbeiten wir schon an der nächsten Version: Kleinerer Sender -> kleinere Akkus -> weniger Gewicht -> mehr Höhe :-)

Den nächsten Start (Frühjahr 2016?) könnte ich hier ja ankündigen - über SWL-Berichte würde ich mich freuen :-)

73,

Daniel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bis zu welcher Höhe ist eine Bodenwelle eine Bodenwelle?
[quote]Hallo Daniel,
nach dem Büchlein von Horst Hille: Nützliche Wellen", Fachbuchverlag Leipzig 1962, Seite 122, reicht die Bodenwelle soweit in die
Höhe wie die Wellenlänge ist. Schwerpunkt seiner Ausführungen sind hierbei die Längstwellen[/quote]

Die Längstwellen breiten sich zwischen D-Schicht und Erdoberfläche aus, wobei die D-schicht an die 100km jhoch ist.
bei z.B. 15Hz ist die Wellenlänge allerdings 20000km.
Das passt also schon mal nicht.
Wäre die Reichweite lediglich identisch mit der Wellenlänge könnten sich die Kurzwellen niemals über die Inosphäre an der F-Schicht ausbreiten, die ist 200-400km hoch.
Im Fall der 10m Ausbreitung an einem Ballon ist das Signal nicht mehr durch Absorption am Erdboden bedämpft, sondern nur durch die Dämpfung nach dem Abstandsgesetz 1/r².


  
 

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