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715b
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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Ja, die Gebrauchtpreise sind jenseits von gut und böse. Ich such seit über nem Jahr nach einen bezahlbaren Mobil-TRX für 2/70... nada... bei den verlangten oder hochgetriebenen Preisen kann ichs mir auch gleich neu kaufen, die Differenz ist meist sehr klein. Geräte hole ich grundsätzlich vor Ort ab und teste sie dort noch. Habe so einmal einen nagelneuen TS590 erwischt... der OM nahm meinen IC7400 in Zahlung dafür. Mit dem Gerät hatte ich vorher 2 Jahre ohne dass sich je jemand über die Mod beschwert hätte, gefunkt, inkl. Contesten usw... 2 Wochen später meldete sich der OM und meinte er hätte den IC bei ner Werkstatt neu abgleichen lassen müssen da die Mod ja total unbrauchbar gewesen wäre auf SSB, unverständlich usw, wollte dann nachträglich noch etwas Geld rausschlagen. Ich find sowas echt nicht fair, vor allem weil mein Gerät einwandfrei war... Mit gekauften TRX hatte ich immer Glück, habe sonst immer einwandfreie Geräte zu fairen Preisen bekommen. Alle direkt vor Ort abgeholt (FT990, IC7400, TS590, FT2000), außer die beiden Mobil-TRX (Ic7000 neu & ovp und ein 857d der auch einwandfrei war). Für die PA habe ich mal einen geschäftlichen Aufenthalt bei Chemnitz genutzt und so eine AL811 für einen guten Preis bekommen. Nur eine Diode (Cent-Artikel) war noch defekt - da der OM die PA auch nur aus einem Nachlass verkaufte war es ok, sowas übersieht man schonmal...) Es gibt allerdings auch Dinge die ich nicht so einfach gebraucht kaufen würde... alles was auf's Dach montiert wird muss bei mir neu sein, oder zumindest aus vertrauenswürdiger bekannter Quelle...
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fa33
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote] [i:f072u6n4]„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung [b:f072u6n4]oder Unterdrückung wahrer Tatsachen[/b:f072u6n4] einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“[/i:f072u6n4]
73 Hans[/quote]
Das Problem ist immer die Beweislast. Bei Ebay wird mehr betrogen als man glauben mag.
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3b41
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote][quote][i:1smnlkza]„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung [b:1smnlkza]oder Unterdrückung wahrer Tatsachen[/b:1smnlkza] einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“[/i:1smnlkza] 73 Hans[/quote]Das Problem ist immer die Beweislast. Bei Ebay wird mehr betrogen als man glauben mag.[/quote]Wobei das Problem bei Privat-an-Privat-Kauf mangels gezielter Vorschriften in dem Wort "Absicht" liegt. An dem Punkt scheiterte bei einem ETW Kauf unser Versuch auf Minderung - die objektive Mängelverschweigung war kein Thema. Unser RA hat uns (gebührenpflichtig) dringendst vom Prozeß abgeraten, weil wir die Absicht (Böswilligkeit) hätten nachweisen müssen. Mir ist lediglich beim Autokauf eine inzwischen relativ gesicherte Rechtslage bekannt, was der Verkäufer alles angeben muß. Dem Käufer wird Gutgläubigkeit außerdem oft als eigenes Verschulden angelastet und er fällt dann auch noch mit allen Kosten hinten runter. Motto: er hätte bei üblicher Sorgfalt (und vorgeblicher Sachkenntnis) wissen müssen, daß .......
73 Peter
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c7c8
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote]Wobei das Problem bei Privat-an-Privat-Kauf mangels gezielter Vorschriften in dem Wort "Absicht" liegt. [/quote] Da hast Du sicher Recht. Das nachzuweisen, fällt oft schwer.
[quote]Unser RA hat uns (gebührenpflichtig) dringendst vom Prozeß abgeraten, weil wir die Absicht (Böswilligkeit) hätten nachweisen müssen. [/quote] Das klingt jetzt aber eher nach der zivilrechtlichen Seite, bei der ihr die Sachmängelhaftung des Verkäufers durchsetzen wolltet. Betrug stellt ja die strafrechtliche Seite dar, bei der man nicht selbst klagt, sondern nur anzeigt. So mancher mogelnde Verkäufer ist schon eingeknickt, als er einen Brief vom Staatsanwalt oder eine Vorladung zur Polizei erhielt. Die ganz Hartgesottenen bekommt man auf diese Weise natürlich auch nicht, die lassen es auf einen Prozess ankommen (der oft genug nicht stattfindet, weil die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu überlastet sind, um bei geringem Schaden nur wegen der Normdurchsetzung zu verhandeln).
73 Hans
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3b41
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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Ich denke mal, das die rechtliche Seite, also die Durchsetzung bei Mängeln an uralten Funkgeräten, die 20,30 oder gar 50 Jahre und mehr alt sind, immer schwierig sein wird, für beide Seiten, wenn nicht ausdrücklich eine bestimmte Eigenschaft zugesichert wurde und selbst das ist kritisch zu betrachten. Niemand kann ernsthaft über so einen langen Gebrauchs-Zeitraum Garantien geben, das machen nicht einmal professionelle Funkwerkstätten und die wissen am Besten, warum. Versucht einfach mal Euren geliebten Oldie dort reparienen zu lassen, meist werdet Ihr sogar gleich abgewiesen, weil der Aufwand oft nicht zum tatsächlichen Wert des Gerätes steht, weil Teile dafür längst nicht mehr besorgbar sind, weil eine Reparatur oft eine Andere nach sich zieht, oder nötig macht und weil die gesetzliche Garantie der Werkstatt ein unkalkulierbares Risiko für den Betrieb darstellt. So bleibt oft nur der versierte OM aus dem OV, der die Geräte überhaupt noch kennt und die Fehler aus seiner Erfahrung meist auch findet und auch die werden immer weniger. Wichtig bei der Liebe zu den alten Geräten sind Teile, Teile, wie Röhren und andere schwer zu bekommende Ersatzteile des Lieblings, die über die nächsten Jahre den funktionfähigen Zustand des Gerätes sichern. Selbst Hand anlegen ist dabei angesagt, was aber auch die intensive Beschäftigung mit der Thematik voraussetzt und damit schließt sich der Kreis und erklärt das Material, das genau deshalb oft genug wieder angeboten wird. Ich habe mich über die Zeit "hochgekauft", d.h. der natürliche Feind meines schon guten Gerätes eines Types war das jeweils Bessere. Nun stehen sich die Interessen des Verkäufers und die des Käufers nicht unbedingt im Einklang gegenüber, das liegt in der Natur der Sache. Ich gehe einfach mal wohlwollend gegenüber dem Gro der Funkamateuren davon aus, das sie überdurchschnittlich saubere, ehrliche Geschäfte abwickeln und auch in der Lage sind, Probleme zu lösen, wenn es denn welche gibt, da macht allerdings auch der Ton bei Problemen die Musik. Wenn gleich mit Anwalt wegen eines kleine Fehlers gedroht wird, sinkt die Bereitschaft des Entgegenkommens des Verkäufers oftmals ins Bodenlose. Natürlich ist so ein Oldie und die Beschreibung des Zustandes an sich schon ein heikle, oft recht ungenaue Sache. Kaum jemand wird exakte Messergebnisse an den dafür geeigneten Geräten vorlegen können. Es liegt in der Natur der Sache, das man bei einem solchen Oldie immer davon ausgehen muss, eben kein Neugerät zu erwerben, das vielleicht beim Vorbesitzer einwandfrei lief und nun, eine für das Gerät mit Sicherheit absolut "schmerzhafte" Reise des Versandes hinter sich hat, der die alten Komponeten bis an die natürlichen Grenzen der ohnehin schon vorliegenden Alterung strapaziert haben dürfte. Die besten Teile sind dabei immer die, die man persönlich abholt, alte Funkerweisheit. Man stelle sich einfach vor, der Oldie steht seit Jahr und Tag immer am gleichen Platz und läuft dort ausgezeichnet. Nur wird das gute Stück so recht und schlecht verpackt und geht auf eine sicherlich nicht immer höchst vorsichtige und behutsame Reise über mehrere Versandstationen und wird dabei feste durchgeschüttelt, noch milde ausgedrückt. 1 1/2 Meter Sturz muss das Gerät, lt. Versandbedingungen, ja klaglos aushalten. Aus der Verankerung rausgerissene Trafo und im Gerät verstreute Röhren und andere Teile sind zwar die Ausnahme, ist aber alles schon vorgekommen. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang noch mit Schrecken an einen von mir gekauften FT-225RD, dessen Füße aus dem Karton, 45° nach hinten, geschaut haben. Verbogenes Gehäuse, Platinenbruch war der Tod dieses eigentlich noch schönen Gerätes. Der OM hat nur die Posterung im Karton vergessen..... Trotzdem hat seinerzeit das Versandunternehmen den Schaden des Versenders übernommen, was mich anhand der schlechten Verpackung schon etwas gewundert hat. Fazit: Der Kauf eines Oldies/Klassikers der Funkgeschichte, besonders aus der Ferne ist demnach immer ein Risiko, selbst aus der Nähe, dort aber deutlich weniger, die vielen Jahrzehnte, die die Geräte auf dem Buckel haben, lügen eben auch nicht, das muss man sich klar machen und sein eigenes Angebot ganz einfach danach richten. Klar gibt es "menschliche Grauzonen" im Kauf/Verkauf solcher Geräte. Eine ehrliche Beschreibung, gute, aussagekräftige Bilder sind eigentlich nur selbsverständliche Mindestansprüche. Die Erwartungen des Käufers muss aber ebenso realistisch sein, es sind und bleiben jahrzehntealte Geräte, deren Funktionsfähigkeit, nach so langer Zeit, schon ein kleines Wunder ist. 73 de DK5YY Alois
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3b41
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote][quote]Wobei das Problem bei Privat-an-Privat-Kauf mangels gezielter Vorschriften in dem Wort "Absicht" liegt. [/quote] Da hast Du sicher Recht. Das nachzuweisen, fällt oft schwer.[quote]Unser RA hat uns (gebührenpflichtig) dringendst vom Prozeß abgeraten, weil wir die Absicht (Böswilligkeit) hätten nachweisen müssen. [/quote] Das klingt jetzt aber eher nach der zivilrechtlichen Seite, bei der ihr die Sachmängelhaftung des Verkäufers durchsetzen wolltet. Betrug stellt ja die strafrechtliche Seite dar, bei der man nicht selbst klagt, sondern nur anzeigt. So mancher mogelnde Verkäufer ist schon eingeknickt, als er einen Brief vom Staatsanwalt oder eine Vorladung zur Polizei erhielt. Die ganz Hartgesottenen bekommt man auf diese Weise natürlich auch nicht, die lassen es auf einen Prozess ankommen (der oft genug nicht stattfindet, weil die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu überlastet sind, um bei geringem Schaden nur wegen der Normdurchsetzung zu verhandeln). 73 Hans[/quote]Hallo Hans, es gleitet jetzt am Rande vom Thread, aber gehört noch dazu. Ich hatte ja auch "Minderung" dazu geschrieben. Die Verkäufer waren zwei alte Damen (mein heutiges ), die uns freundlich und zuvorkommend einwickelten. BTW - seitdem habe ich Probleme, alten Damen über die Straße zu helfen . Zum Thema: Bei einer Anzeige kriege ich nicht automatisch mein Geld zurück. Die andere Frage ist, ob es nicht gleich vom Staatsanwalt wieder eingestellt wird - Geringfügigkeit oder Mitverschulden (zu sorglos / naiv). Selbst wenn bestraft wird, ich habe persönlich herzlich wenig davon. Zivilprozeß: Kosten- Risiko - Abwägung. Es bleibt dabei: am besten nur kaufen, wenn man die Geräteklasse selber kennt und die Finger vor Ort rein steckt. Ausnahme: .... oder wenn man den Verkäufer (aber auch wirklich) gut kennt. 73 Peter
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c7c8
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote]Selbst wenn bestraft wird, ich habe persönlich herzlich wenig davon.[/quote] Doch, eigentlich schon. Eine schönere Steilvorlage als ein rechtskräftiges Strafurteil in derselben Sache gibt es im Zivilprozess kaum. Die Zivilgerichte folgen zwar nicht ausnahmslos und automatisch den Strafgerichten, aber die Chancen für den Kläger steigen immens. Garantien gibt es da nie, aber das wäre schon eher die Situation, in der ich die Kosten für Anwalt und Gericht riskieren würde. Außerdem sind da auch zahlreiche Zwischenlösungen denkbar, etwa die Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, die Geschädigten zu entschädigen.
Und auch dann, wenn Du selbst nicht unmittelbar profitierst, kann eine Anzeige dem nächsten potenziellen Opfer helfen. Verzichten würde ich darauf nicht ohne weiteres.
73 Hans
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3b41
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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Ist alles richtig, Hans. Ich habe in den wenigen und billigeren Fällen bei mir nichts gemacht und die als Lehrgeld verbucht. 73 Peter
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3007
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote]...Die Erwartungen des Käufers muss aber ebenso realistisch sein, es sind und bleiben jahrzehntealte Geräte, deren Funktionsfähigkeit, nach so langer Zeit, schon ein kleines Wunder ist.
73 de DK5YY Alois[/quote]Genau das ist der Punkt. Eine irgendwie geartete Garantie kann kein vernünftiger Mensch auf die Funktion geben. Jedes Einschalten ist mit dem Risiko des Auftreten eines Defektes verbunden. Das gilt prinzipiell natürlich auch für ein Neugerät. Nur ist die Wahrscheinlichkeit bei einem 40 Jahre altem Funkgerät halt erheblich größer... Der große Vorteil der wirklich alten Geräte ist aber die große Aussicht auf Erfolg bei einer Reparatur. Neben allseits bekannten Standartfehlern hilft eine Recherche im Internet schnell typische Schwachpunkte der Geräte zu erfahren und ggf. auch prophylaktisch Maßnahmen zu ergreifen. Als Sammler hochwertiger Meßtechnik muß ich in letzter Zeit feststellen das bei meinen amerikanischen Geräten aus den 70ern doch vermehrt die Siebelkos in den Netzteilen sterben. Was bei vielen Geräten unter 1h Reparaturzeit erledigt ist, ist bei den 7000ern oder den Kompaktscopes von TEK schon ein recht ambitioniertes Unterfangen. Trotzdem erzielen gerade diese Geräte in jüngster Zeit auch defekt Höchstpreise... ebay ist bei solchen Preisentwicklungen aber nur eines von vielen Medien und auch nicht als Schuldiger zu sehen. Solche Preisschwankungen bei Funk- und Messgeräten gab es schon immer mal. Auch diese momentane Hochpreiszeit wird sicher wieder zu Ende gehen, spätetstens wenn sich die Ernüchterung breit macht das es kaum noch wirklich Experten für diese alte Technik gibt, die bei weniger offensichtlichen Fehlern noch in der Lage sind eine Reparatur duchzuführen. Ich habe bei ebay unlängst einen kompletten Synthesizer für einen R&S EK47 für unter 20€ erstanden. Der Verkäufer war sehr zerknirscht, hoffte er doch sehr viel mehr dafür zu bekommen und bot mir noch einige weitere Exemplare an. Natürlich waren alle defekt, aber auch alle reparabel. Aber wer hat schon alle dafür benötigten Extender und ein funktionierendes Referenzgerät? Der Markt regelt wirklich alles irgendwann einmal. Es ist eben manchmal etwas eine Frage der Geduld. Ich habe aus messtechnischem Interesse heraus vor einigen Jahren mal eine Vielzahl älterer 2m Allmode-Geräte erstanden. Keines davon hat mehr als 100€ gekostet, die meisten eher die Hälfte davon. Und bis auf zwei habe ich alle bei ebay erstanden... Also immer schön locker bleiben. Und wer ein Gerät kauft das nicht im eingeschaltetem Zustand auf den Bildern zu sehen ist und dessen Beschreibung die üblichen Ausflüchte beinhaltet ist dann auch selbst Schuld wenn er einen Haufen Schrott bekommt. Der Versuch zum Betrug ist aber keine Erfindung der Neuzeit. 73, André
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote]Eine irgendwie geartete Garantie kann kein vernünftiger Mensch auf die Funktion geben.[/quote] Das werden die meisten Verkäufer tatsächlich nicht machen wollen, aber dann muß man auch genau darauf achten, wie man den Text einer Verkaufsannonce formuliert:
Wenn man ein Gerät in der Annonce als funktionsfähig beschreibt, muß es das auch tatsächlich sein und man steht als Verkäufer für Eigenschaften eines Artikels gerade, welche man extra beschreibt.
In einer Annonce sollte also vorsichtshalber auch immer der Hinweis formuliert sein, daß man [u:1ra7gldo]aufgrund des Alters[/u:1ra7gldo] keine Gewährleistung, Garantie oder sonstige Verantwortungen jedweder Art übernimmt.
Und eine Begründung für den "Ausschluss der Gewährleistung usw." (hier aufgrund des Alters) ist sehr wichtig, denn ohne eine plausible Begründung kann man sich nicht aus der Affaire ziehen, wenn man vorher in der Annonce eine Funktionsfähigkeit beschrieben hat ...
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fa33
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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Und genau bei diesen [b:9hyc62yx]vorsichtshalber eingefügten[/b:9hyc62yx] Formulieren, bei der jegliche Haftung und Garantie ausgeschlossen wird, wird fasst immer betrogen. Jeder muss ja wissen, dass ein altes Gerät natürlich auch ehr mal defekt sein kann. Und wenn dass beim Versand passiert ist, bist du als Kunde der Dumme. Der Versender wird natürlich entweder nie davon gewusst haben oder der Defekt war vorher natürlich nicht vorhanden. Das Gegenteil lässt sich schwer bis gar nicht beweisen und außerdem ist ja eh die Rücknahme ausgeschlossen - es ist ja gebraucht. Ich kenne Ebayer die wissentlich teildefekte oder mangelhaft reparierte Geräte versteigern. Es gibt auch gute Gründe dafür, das Händler gebrauchte Ware nicht über das Geschäft, sondern "Privat" verkaufen um eventuellen Gewährleistungsansprüchen aus dem Weg zu gehen. Bei gebrauchten Autos sieht man sowas öfter, man muss nur genau hinsehen. Ich verkaufe meine Sachen selten an Fremde. Geräte dessen technischer Zustand zweifelhaft ist, verkaufe ich gar nicht. Selbst verschenken geht zu oft nach hinten los daher verschrotte ich diese lieber. Ich werde in den kommenden Tagen nach langer Zeit mal wieder eine GU74B und ein SM6 versteigern. Ich werde ebenfalls die "notwendigen" Garantien und Haftungen ausschließen, obgleich es eigentlich nicht nötig wäre, da die Röhre und das Mikrofon unzweifelhaft ok ist. Es gibt ja auch Kunden, die mit solchen Geräten unsachgemäß umgehen und den daraus folgenden Defekt als "vorhanden" beschreiben und zurückgeben wollen - ggf. noch eine schlechte Bewertung obendrauf geben.
Vy 73 de Gerhard
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote]Jeder muss ja wissen, dass ein altes Gerät natürlich auch ehr mal defekt sein kann.[/quote] Das ist eine etwas riskante Annahme, weil man sie im Streitfall auch irgenwie beweisen können muß.
Einem Privatkäufer nachzuweisen, daß er etwas "hätte wissen müssen", kann ziemlich schwierig werden.
Einfacher ist es, die Gewährleistung auszuschließen.
[quote]Es gibt auch gute Gründe dafür, das Händler gebrauchte Ware nicht über das Geschäft, sondern "Privat" verkaufen um eventuellen Gewährleistungsansprüchen aus dem Weg zu gehen.[/quote] Das geht nicht beliebig oft, denn als Privatverkäufer kann man die selbe Ausschlussklausel nur maximal 3 bis 5 mal verwenden, sonst wird sie im Streitfall als eine AGB angesehen, mit der man eine Gewähr- leistung nicht ausschließen kann.
Funktioniert also nur, wenn man gelegentlich mal was auf diese Art verkauft.
[quote]Ich werde in den kommenden Tagen nach langer Zeit mal wieder eine GU74B und ein SM6 versteigern. Ich werde ebenfalls die "notwendigen" Garantien und Haftungen ausschließen, obgleich es eigentlich nicht nötig wäre, da die Röhre und das Mikrofon unzweifelhaft ok ist.[/quote] Das ist besser so, denn wenn Du Deine Geräte als funktionsfähig beschreibst, stehst Du die üblichen zwei Jahre in der Gewährleistung, wenn Du diese nicht ausschließt.
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fa33
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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@DE6PET:
Ich hab ja nichts dagegen zitiert zu werden, dann aber bitte auch im Zusammenhang und Kontext.
Ich schrieb: [color=#FF0000:3bswsckr]Jeder muss ja wissen, dass ein altes Gerät natürlich auch ehr mal defekt sein kann. [/color:3bswsckr] Es war eine sarkastische Aussage die des Kontextes bedarf um richtig verstanden zu werden. An der Beweislast ändert es jedoch nichts. Kommt ein Gebrauchtgerät defekt an, welches zuvor als Betriebsbereit beschrieben und angeboten wurde, ist man als Kunde der mit der A-Karte. Dass das Gerät mit Wissen des Anbieters und ganz bewusst defekt veräußert wurde, lässt sich wohl nur selten nachweisen. Der Ausschluss der Gewährleistung als Privatverkäufer lässt hier viel Raum für Betrüger übrig. Fragt man den Verkäufer, war das Gerät auf jedem Fall im Bestzustand.
Vy 73 de Gerhard
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote]Ich hab ja nichts dagegen zitiert zu werden, dann aber bitte auch im Zusammenhang und Kontext.
Ich schrieb: [color=#FF0000:sod9m44x]Jeder muss ja wissen, dass ein altes Gerät natürlich auch ehr mal defekt sein kann. [/color:sod9m44x] Es war eine sarkastische Aussage die des Kontextes bedarf um richtig verstanden zu werden. [/quote] Ich habe das nicht als Sarkasmus verstanden, sondern bin aufgrund Deiner sonstigen Beiträge davon ausgegangen, daß Du es auch tatsächlich so meinst, wie Du es schreibst.
Wenn Du also einen "Gewährleistungsausschluss" bei Deinen Verkäufen auch nicht ganz zweifelfrei formulierst und darauf hoffst, daß man es schon irgendwie verstehen wird, kannst Du im Streitfall leider einpacken ...
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Betreff des Beitrags: Re: Kauf und Verkauf alter Funkgeräte |
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[quote][quote]Ich hab ja nichts dagegen zitiert zu werden, dann aber bitte auch im Zusammenhang und Kontext.
Ich schrieb: [color=#FF0000:295y42p7]Jeder muss ja wissen, dass ein altes Gerät natürlich auch ehr mal defekt sein kann. [/color:295y42p7] Es war eine sarkastische Aussage die des Kontextes bedarf um richtig verstanden zu werden. [/quote] Ich habe das nicht als Sarkasmus verstanden, sondern bin aufgrund Deiner sonstigen Beiträge davon ausgegangen, daß Du es auch tatsächlich so meinst, wie Du es schreibst. Wenn Du also einen "Gewährleistungsausschluss" bei Deinen Verkäufen auch nicht ganz zweifelfrei formulierst und darauf hoffst, daß man es schon irgendwie verstehen wird, kannst Du im Streitfall leider einpacken ...[/quote]
Ich glaube dass nun jeder die Aussage verstanden hat. Als Privat-Verkäufer gebrauchter Ware muss in der Artikelbeschreibung über den Zustand nur erwähnt werden, worüber man als Verkäufer Kenntnis hat. Im Zweifelsfall stellt sich der Verkäufer dumm und wusste nichts vom Mangel. Da die Rücknahme und Übernahmegarantie wegen des geringen Warenwerts grundsätzlich ausgeschlossen werden, gibt es keinen Streitansatz für den Kunden. Formulierung her oder hin - Der Kunde kann eine evtl. vorliegende arglistige Täuschung kaum nachweisen. Die Kosten anzustellender Ermittlungen übersteigen den Warenwert um das vielfache und bei Streitwerten unter ca. €120.- rührt Justitia keinen Finger. Das Wissen eben auch viele und nutzen diese Lücke aus. Und genau an dieser Stelle sind Wir bei meiner gemachten Aussage - es wird in der Bucht betrogen was das Zeug hält. Die Preise für gebrauchte Waren sind zu hoch und spiegeln wieder, wie wertvoll es dem Verkäufer ist, aber nicht den tatsächlichen Warenwert. Ein schönes Beispiel ist der YAESU FT225RD, der seit gefühlte 35 Jahre alt ist und aus der Zeit des FT901 stammt - also den 80igern. Das Ding wird noch Heute für 200 -300.- angeboten - warum, kann ich beim besten Willen nicht sagen. Technologisch ist das Ding ein Dinosaurier und im Originalzustand ist der taub wie ne Nuss. Die verbauten Teile sind schon wenigstens 2 Dekaden nicht mehr erhältlich. 30-40 Watt PeP, na ja, und ohne Mutek-Frontend unbrauchbar. Was rechtfertigt den unangemessen hohen Preis?
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