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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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70378 Stuttgart
Deutschland



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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 59 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Relaisverbot rechtens ?
ist das Relaisverbot eigentlich rechtens?
Man hat doch bei bestandener Prüfung ein recht
auf das ganze Band, 144 bis 146 Mhz.
Keiner hat doch eine Frequenz gepachtet.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
:?: :?: :?:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]ist das Relaisverbot eigentlich rechtens?
Man hat doch bei bestandener Prüfung ein recht
auf das ganze Band, 144 bis 146 Mhz.
Keiner hat doch eine Frequenz gepachtet.[/quote]

1, Ein Name - sodaß man Dich ansprechen kann - wäre echt in Ordnung.
2, Das Relaisverbot - solltest Du DB0ZU meinen - ist rechtens, der Text dazu veröffentlicht, und schon längst durchgekaut und abgearbeitet. Der gesetzliche Hintergrund aber hier für Dich nochmals zum lesen:


Auszug AFuV §13
§ 13

Fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen

(1) Der Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten
Rufzeichenzuteilung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes. Diese Funkstelle darf nur an dem in der
Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.

(2) Der Rufzeichenzuteilung geht eine standortbezogene Verträglichkeitsuntersuchung für die jeweils zur
Nutzung beabsichtigte Frequenz voraus. Das Rufzeichen kann nur zugeteilt werden, wenn entsprechende
Frequenzen verfügbar sind.

(3) Mit der Rufzeichenzuteilung wird der Berechtigungsumfang für den Betrieb der fernbedient oder automatisch
arbeitenden Amateurfunkstelle festgelegt. Sie kann mit weiteren Auflagen versehen werden, die eine
störungsfreie Frequenznutzung gewährleisten sollen. Einzelheiten werden von der Regulierungsbehörde nach
Anhörung der betroffenen Kreise festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht

(4) Der Funkbetrieb über fernbediente Amateurfunkstellen nach Absatz 1 ist Funkamateuren mit zugeteiltem
Rufzeichen zu gestatten. Aussendungen und Funkverkehr der Amateurfunkstellen nach Absatz 1 haben
Vorrang vor dem übrigen Amateurfunkverkehr und dürfen nicht beeinträchtigt werden.[b:1ojntp1d] Zur Sicherstellung eines
störungsfreien Betriebs kann der Inhaber des Rufzeichens einer fernbedienten Amateurfunkstelle nach Absatz 1
andere Funkamateure von der Nutzung der Amateurfunkstelle ausschließen. Die Regulierungsbehörde ist hiervon
zu unterrichten.[/b:1ojntp1d]

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Nach bestandener Führerscheinprüfung darfst Du mit Deinem Auto auch nicht überall herumfahren. 73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Nach bestandener Fahrprüfung darf ich nicht überall hinfahren ?
MMhh, das ist mir neu. Das wusste ich noch garnicht.

Mit dem Relaisverbot hält es sich so. Nach bestandener AFU Prüfung ist man berechtigt
144 bis 146 Mhz in allen möglichen Betriebsarten zu nutzen.
Keiner muss sich an die IARU Empfehlungen halten, die Frau kann ohneweiteres z.B.
auf der der Ausgabe DB0ZU ein Gespäch machen, sie nutzt die Frequenz simplex und
somit nicht das Relais, sofern die Frequenz frei ist.
Sie kann dazu sogar auf die Zugspitze direkt hochfahren und von dort aus simplex auf
145.725 senden. Machen kann der " Relaisbesitzer " Garnichts.
Von der Reg-TP wird das nicht verfolgt. So einfach ist das.
Markus


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Wer sich nicht wie ein Arschloch aufführt wird auch nicht rausgeworfen...

Wo ist das Problem ?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Ein Beispiel:
Die Dame fährt auf die Zugspitze, am Montag kurz vor Beginn des Rundspruches beginnt sie ein
QSO auf der Ausgabe ( Simplex ) 145.725 , sie findet auch einen Partner der mit ihr spricht.
5 Minuten vor Rundspruch kommt eine Durchsage: Bitte freihalten der Frequenz..bla bla bla,

dann kann sie sogar sagen, momentmal, die Frequenz ist schon von mir besetzt und ich bin
im QSO, bitte macht euren Rundspruch wenn die Frequenz frei ist.

Das ist eine völlig legale Sache. Sie nutzt das Relais NICHT, sondern sendet simplex, das darf sie.

Markus


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Wenn du dir mal den Bandplan ansehen würdest, sähest du, dass die von dir angeführte Frequenz explizit eine Relais-Ausgabe-QRG und nicht für simplex vorgesehen ist...

Aber ach ja, hab ich ganz vergessen: an Bandpläne muss man sich ja nicht halten

*kopfschüttel*


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]Ein Beispiel:
Die Dame fährt auf die Zugspitze, am Montag kurz vor Beginn des Rundspruches beginnt sie ein
QSO auf der Ausgabe ( Simplex ) 145.725 , sie findet auch einen Partner der mit ihr spricht.
5 Minuten vor Rundspruch kommt eine Durchsage: Bitte freihalten der Frequenz..bla bla bla,

dann kann sie sogar sagen, momentmal, die Frequenz ist schon von mir besetzt und ich bin
im QSO, bitte macht euren Rundspruch wenn die Frequenz frei ist.

Das ist eine völlig legale Sache. Sie nutzt das Relais NICHT, sondern sendet simplex, das darf sie.

Markus[/quote]

Hallo Markus......
Sagen wir mal - angenommen Du hast ganz einfach recht was die Gesetzgebung angeht, okay?
Möchtest Du allerdings dann in einem Radius von 400 Kilometern als charakterliches Arschloch dastehen? Sorry für die Geradeausansage.....aber ich halte auch die Frage für berechtigt.
Dann könnten wir langsam das Thema abschließen.....

Gruss Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Mike Du bist der einzige hier drinnen der das rechtliche erkannt hat.
Man kann 144 bis 146 z.B. in simplex nutzen wie man will.
Stören darf man keinen, man frägt ja...ist die Frequenz frei.
Ethik und Moral sei dahingestellt.
Und man findet garantiert diverse Partner zum Gespräch.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
@ Newcomer

Welches Relaisverbot?

Man muß ein Relais zwar bei der Bundesnetzagentur beantragen und
die prüfen dann, ob die gewünschte Betriebsfrequenz Deines Relais
zu den Relais in der Umgebung passt, aber ein Verbot gibt es nicht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]Mike Du bist der einzige hier drinnen der das rechtliche erkannt hat.
Man kann 144 bis 146 z.B. in simplex nutzen wie man will.
Stören darf man keinen, man frägt ja...ist die Frequenz frei.
Ethik und Moral sei dahingestellt.
Und man findet garantiert diverse Partner zum Gespräch.[/quote]

Hallo Markus,
Glückwunsch zum gelungenen Einstieg! Querulantisch, egoistisch und rücksichtslos, genau die Eigenschaften, die der Amateurfunk dringend braucht! Also wundere dich nicht, wenn man dir in selber Art entgegen tritt!

Fast schon fraglich, wie der Amateurfunk so viele Jahre überstehen konnte, ohne so einen Typ wie dich...

Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
@Newcomer
Ich hatte es an anderer Stelle schon geschrieben:
Es muss ja nicht alles in Gesetze gepackt werden was der Anstand gebietet.
Beispiel:
Es wäre nicht verboten wenn ich bei dir zu Besuch wäre in deine Küche oder ins Wohnzimmer zu kacken.
Macht man aber nicht, denn dafür gibt es einen speziellen Bereich (das Bad bzw. Klo) deiner Wohnung.
Wenn man Essen macht tut man das in der Küche, schlafen im Schlafzimmer, baden im Bad.
Für alles gibt es in der Wohnung Bereiche wo man sich austoben kann.
Genauso gibt der Bandplan für jede Betriebsart einen Bereich her.

Warum hält man sich nicht einfach an die Empfehlung und gut ist?
Nur Deppen schlafen in der Küche, kacken im Wohnzimmer und machen Essen auf dem Klo.
Ist alles nicht verboten! Aber Deppen bleiben sie trotzdem wenn sie sich nicht an die "Empfehlungen" halten.

Für dich mal eine Empfehlung(!)
Lies dir das mal durch und versuche es zu verstehen.
http://bit.ly/1svQMNm

P.S.
[quote]Nach bestandener Fahrprüfung darf ich nicht überall hinfahren ?
MMhh, das ist mir neu. Das wusste ich noch garnicht.[/quote]
Dann hast du bei der Führerscheinprüfung genausowenig aufgepasst wie bei der FA-Prüfung.
(Falls du beides gemacht haben solltest)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]Nach bestandener Fahrprüfung darf ich nicht überall hinfahren ?
MMhh, das ist mir neu. Das wusste ich noch garnicht.

Mit dem Relaisverbot hält es sich so. Nach bestandener AFU Prüfung ist man berechtigt
144 bis 146 Mhz in allen möglichen Betriebsarten zu nutzen....... [/quote]Wieder mal einer der Generation "Ich darf alles". Jetzt fehlt nur noch ein Zitat vom Grundgesetz. In der Regel hat man vor der Afu- und anderen Prüfungen eine Kinderstube hinter sich gebracht, aber wir hatten auf dem Gebiet schon gnügend Posts. An sich hat man spätestens nach der Pubertät erkannt, daß es nicht nur eigene Rechte gibt, sondern andere die gleichen Rechte haben. Mit der Prüfung bestätigt man an sich, daß man die Spielregeln gelernt hat, miteinander Rechte auszuüben, ohne sich gegenseitig auf die Füße zu treten.

Entweder fehlt Dir noch die Prüfung oder Kinderstube / Puberrtät.

Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Peter , DB6ZH

nein , die Kinderstube fehlt mir nicht.
Ein Jurist muss über Leichen gehen, Ethik und Moral sollen Fremdwörter sein.


  
 

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