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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 59 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Noch etwas Peter / DB6ZH

wir hören während des Studiums oft den Link von DB0ZU ,
und fragen uns ob man dafür wirklich eine Prüfung braucht.

Ein Staatsanwalt und ein Richter benutzt den Link um sich
Nachts bis spät in Mitternacht zu amüsieren.
Welch ein Blödsinn dort verzapft wird.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
noch etwas Peter / DB6ZH

Wir hören des Öfteren in der Uni den Link von DB0ZU,
und wundern uns wozu man zur Teilnahme am Amateurfunk
überhaupt eine Lizenz braucht.

Unsere Dozenten, wie Richter und Staatsanwälte benutzen den
Link meistens Abends bis spät in die Mitternacht um sich zu amüsieren.

Nichtmal 5 Prozent der Gespräche die dort stattfinden haben Amateurfunkqualität.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Ich denk mal, Norbert Blüm trifft mit seinem letzten Buch schon des Pudels Kern über die deutsche Juristerei...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]noch etwas Peter / DB6ZH

Wir hören des Öfteren in der Uni den Link von DB0ZU,
und wundern uns wozu man zur Teilnahme am Amateurfunk
überhaupt eine Lizenz braucht.

Unsere Dozenten, wie Richter und Staatsanwälte benutzen den
Link meistens Abends bis spät in die Mitternacht um sich zu amüsieren.

Nichtmal 5 Prozent der Gespräche die dort stattfinden haben Amateurfunkqualität.[/quote]Solche Sprüche sind einfach nur noch traurig, wenn man damit sich als Uni-Besucher outed. Eine Antwort auf Deine Frage hast Du im dritten Post von DO1MDE korrekt bekommen. "Wir wundern uns" auch oft genug, wie man mit solcher Geisteshaltung eine Eintrittskarte zur Uni bekommt. Daß Dozenten, Richter und Staatsanwälte bis Mitternacht dem Zugspitzrelais zu hören, und als Juristen über Leichen gehen ......... solch' dummes Zeug kannst Du auch bloß noch im Internet bringen - am besten Twitter oder Facebook mit Gleichgestrickten. Ich hoffe, daß an der Uni noch ein paar Juristen abschließen, die ihre Kenntnisse nicht nur durch Zuhören auf dem Zugspitzrelais erworben haben.

Für wie blöd hältst Du eigentlich Deine Mitmenschen ?? Ich muß leider zugeben, daß ich schon blöd genug war, überhaupt zu antworten.
und tschüss, Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]Ein Jurist muss über Leichen gehen, Ethik und Moral sollen Fremdwörter sein.[/quote]
Ich dachte bisher, das gelte für Juristen nur während der Arbeitszeit.
Dass man als Jurist aber generell und auch im Zwischenmenschlichen im Privatleben ein sozialer Außenseiter sein muß, das hätte ich in meinen pessimistischsten Vorstellungen von diesem Berufsstand nicht zu träumen gewagt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]Ein Beispiel:
Die Dame fährt auf die Zugspitze, am Montag kurz vor Beginn des Rundspruches beginnt sie ein
QSO auf der Ausgabe ( Simplex ) 145.725 , sie findet auch einen Partner der mit ihr spricht.
5 Minuten vor Rundspruch kommt eine Durchsage: Bitte freihalten der Frequenz..bla bla bla,

dann kann sie sogar sagen, momentmal, die Frequenz ist schon von mir besetzt und ich bin
im QSO, bitte macht euren Rundspruch wenn die Frequenz frei ist.

Das ist eine völlig legale Sache. Sie nutzt das Relais NICHT, sondern sendet simplex, das darf sie.

Markus[/quote]

So ein Unsinn. Relaisbetreiber erhalten von der BNetzA eine Frequenzzuteilung für Empfang und Sendung. Dieses Daten ergeben sich aus dem Einflussbereich, damit man ohne Überreichweite keine Störungen auf anderen Relais verursacht. Es macht ja auch keinen Sinn, wenn man eine Verbindung mit anderen Funkamateuren suchst.

Das Beispiel [ QSO auf der Ausgabe ( Simplex ) 145.725 ] hinkt, denn sie kann das nicht hören und das Relais ist dann eh stärker.

Also: dieser Troll hat keine Ahnung ... .

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]noch etwas Peter / DB6ZH

Wir hören des Öfteren in der Uni den Link von DB0ZU,
und wundern uns wozu man zur Teilnahme am Amateurfunk
überhaupt eine Lizenz braucht.
[color=#0000FF:3lq2agao]Wenn solche ansonsten ja "hochgebildeten" Leute das Zugspitzrelais als alleiniges Beispiel des Amateurfunks ansehen dann kann man nur den Kopf schütteln....dann ist es mit der Bildung bzw. Weitsichtigkeit nicht allzuweit her. Dann sollte man diese Hanswürste mal fragen ob sie wissen was eine DXpedition ist - jemals Funkbetrieb mit den Leuten auf der ISS mitgehört oder angeschaut haben - oder einen richtig großen Funkwettbewerb miterlebt haben. Sich absolut nicht kundig machen was es ansonsten noch alles gibt - aber dann "wundern"....[/color:3lq2agao]

Unsere Dozenten, wie Richter und Staatsanwälte benutzen den
Link meistens Abends bis spät in die Mitternacht um sich zu amüsieren.
[color=#0000FF:3lq2agao]...wenn sie sonst nichts anderes zu tun haben und man sich daran aufgeilt, empfehle ich, nebenbei zu masturbieren - das macht den Kopf frei..[/color:3lq2agao]


Nichtmal 5 Prozent der Gespräche die dort stattfinden haben Amateurfunkqualität.[/quote]
[color=#0000FF:3lq2agao]Dein Geschreibsel auch nicht[/color:3lq2agao]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Da braucht Ihr nun nicht beleidigt zu sein weil ich Euch die Gestzeslage bzgl der IARU Empfehlungen
dargelegt habe. Quasi 144 bis 146 MHZ kann jeder lizenzierte Funker nutzen wie er will.
Na ja, einer schreibt da von einer Verbindung mit der ISS per Funk, was soll denn da tolles dran sein ?
Der Alex Gerst hatte JEDEN Tag Verbindung zur Erde, Skype mit Bild...ect......nicht so eine NULL-ACHT
15 Rauschverbindung auf 144 Mhz. Das hat doch keine Qualität, und auch keine Zukunft.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
http://www.ralf-gunkel.de/dso/trolle/trollfutter2.jpeg

;))


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]http://www.ralf-gunkel.de/dso/trolle/trollfutter2.jpeg

;))[/quote]
Don't feat the Troll. :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
.....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]
Na ja, einer schreibt da von einer Verbindung mit der ISS per Funk, was soll denn da tolles dran sein ?
Der Alex Gerst hatte JEDEN Tag Verbindung zur Erde, Skype mit Bild...ect......nicht so eine NULL-ACHT
15 Rauschverbindung auf 144 Mhz. Das hat doch keine Qualität, und auch keine Zukunft.[/quote]

Es behauptet ja auch niemand, daß Amateurfunk grundsätzlich besser zur Kommunikation geeignet ist als kommerzielle Anwendungen, die mit Milliardenbudgets gefüttert werden.
Aber gerade das Beispiel ISS zeigt doch, daß nahezu alle dort ehemals und aktuell Tätigen ein Amateurfunkrufzeichen haben.
Wenn das alles so hinterwäldlerisch und rückständig und schlecht wäre, warum treiben die denn den Aufwand um eine Lizenz zu bekommen und diese auch zu benutzen? Warum ist denn dort eine Digital-ATV Anlage an Bord? Warum nehmen Trägerraketen immer wieder Amateurfunknutzlasten ins All wenn das eh alles Schnee von gestern ist? Fragen über Fragen...
Wie bei vielen Dingen kommt es immer darauf an was man daraus macht.
Natürlich kann man den Amateurfunk benutzen, um sich gegenseitig auf Relais anzupöbeln oder im 80m Band radikale Parolen zu verbreiten und Signale unter S9+60 zu ignorieren, und so weiter.
Man kann ihn aber auch als experimentelle Plattform benutzen, um Forschung zu betreiben, Anwendungen zu entwickeln und so weiter.
Und man kann ihn benutzen um komplett aus eigener Kraft, also ohne wackelige Infrastruktur ohne die die ganzen modernen Endgeräte lediglich ein paar hundert Gramm unbrauchbarer Elektronikschrott wären, weltweite Verbindungen herzustellen. Wie oft gab es in diversen Ländern Katastrophen, wo die Infrastruktur innerhalb kürzester Zeit zusammengebrochen ist und Funkamateure die ersten waren, die überhaupt eine Kommunikation in die betroffenen Gebiete hergestellt haben?
Mit einer Rolle Draht, einem Akku und einem Kurzwellengerät kann man sich von jedem Winkel der Welt bemerkbar machen. Versuche das mal mit einer Allnet Flat, wenn die nächste Basisstation nicht läuft.
Hier reichte ja manchmal schon ein Ereignis wie Sylvester, um die Mobilfunknetze so zu überlasten das nichts mehr ging. Man mag sich gar nicht vorstellen was passiert wenn es mal ein wirkliches Problem gibt. Die gefühlte 24/7 Verfügbarkeit ist trügerisch, auch wenn die Internetkiddies das gern als gottgegeben voraussetzen. So lange es läuft...ok. Aber wehe wenn nicht, dann scheint mir manch einer gar nicht mehr lebensfähig zu sein weil dann plötzlich einfachste Dinge nicht mehr googlebar sind und Facebook trotz Flatrate plötzlich kaputt ist.
Ich würde den Amateurfunk nicht so abqualifizieren, denn er ist bedeutend mehr als belangloses Gequassel auf Relais.
Auch heute werden in dem Umfeld noch Entwicklungen getätigt.
Vielleicht nicht so spektakulär, aber man muß ja auch nicht jeden Tag die Relativitätstheorie neu erfinden.
Vy 73
Wilfried, DJ1WF


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
Naja, wenn der Mobilfunk überlastet ist und es würde nichts mehr gehen, kein Mensch würde
auf den Amateurfunk zurückgreifen.
Und welche Mühe soll denn das sein diese Lizenz zu machen, da ist keine Hürde mehr.
In Polen wenn man z.B. im richtigen Laden ein CB Funkgerät kauft dann wird einem sogar
eine polnische Funklizenz zum Kauf angeboten. Kostet 100 Euro.
Kannst dann in Deutschland umschreiben lassen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
hallo

mit verlaub, schau mal auf dieser seite links oben in die ecke.

[b:1yyullfw][size=150:1yyullfw]amateurfunkforum[/size:1yyullfw][/b:1yyullfw]

geh doch in ein forum wo man keine moral hat, zu deinen juristen zum beispiel.
ich kann leute sowas von gut leiden, die gesetze nur dazu benutzen, um dazwischen die lücken zu finden.
die triffst du dann dort: www.arschlochforum.com


73


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Relaisverbot rechtens ?
[quote]...geh doch in ein forum wo man keine moral hat, zu deinen juristen zum beispiel....
http://www.arschlochforum.com
...[/quote]

you made my day! LMAO LMAO LMAO

Edit: schreibe zu diesem Beispiel-"Fakt" nachher noch einen "Schwank aus meiner Jugendzeit"...


  
 

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