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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 40 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
@amdegeode:

Karsten hat recht !

So kommt keine Freude auf !

Du brauchst noch das hier:

http://www.ebay.de/itm/Baustein-2m-PA-4 ... _52wt_1358

Davor noch einen Treiber mit QQE 06/40.

Antenne: HB9CV

Tip: Halt die Antenne weit genug vom Kopf weg.

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
Entschuldigung !

du hast ja recht, war als Blödelei gedacht.

Mach ich nicht mehr.

In Gang bekommen hätte er das Teils sicher nicht, eine käufliche Standard - HB9CV währe beim Tasten vermutlich "zeitlos verdampft"

Grüsse, Alfred.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
Also ich finds ja echt klasse wie ihr euch versperrt aber wer sagt denn das ich nicht demnächst ne Prüfung mache und ne Lizenz bekomme? Einen Rufname durfte ich mir schon reservieren. Ist von nem Freund ders aufgegeben hat und seinen Rufnamen (DG1KBF) abgibt und ich ihn damit übernehmen kann WENN ich die Prüfung bestehe, die aber auch nicht ganz billig ist. Also bin ich demnächst auch offiziel dabei. Ich kann ja dann die Lizenz hier hochladen falls ihr mir das nicht glaubt. Aber trotzdem danke für die Tipps.

Eine Frage hätte ich noch:

Ich bin am überlegen ob ich mir die 5 Meter Antenne in den Garten stellen soll und wollte daher wissen wie weit ich damit komme?
Hardware in Form von Endstufe usw. hab ich alles schon.


@alfred
ich bin Elektroniker für Betriebstechnik und hätte das mit Sicherheit in gang bekommen :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
[quote]Einen Rufname durfte ich mir schon reservieren. Ist von nem Freund ders aufgegeben hat und seinen Rufnamen (DG1KBF) abgibt und ich ihn damit übernehmen kann WENN ich die Prüfung bestehe[/quote]
DG1KBF ist seit dem 30.1.2014 sk – siehe CQ DL 5/14, S. 72. Wenn das wirklich Dein Freund war, ist die Formulierung „ders aufgegeben hat“ schon recht merkwürdig. Und wenn Du Infos dazu hast, wie man sich in DL schon vor der Prüfung ein Rufzeichen „reservieren“ kann, dann immer her damit!

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
[quote]Also ich finds ja echt klasse wie ihr euch versperrt aber wer sagt denn das ich nicht demnächst ne Prüfung mache und ne Lizenz bekomme? Einen Rufname durfte ich mir schon reservieren. Ist von nem Freund ders aufgegeben hat und seinen Rufnamen (DG1KBF) abgibt und ich ihn damit übernehmen kann WENN ich die Prüfung bestehe, die aber auch nicht ganz billig ist. Also bin ich demnächst auch offiziel dabei. Ich kann ja dann die Lizenz hier hochladen falls ihr mir das nicht glaubt. Aber trotzdem danke für die Tipps.
...

@alfred
ich bin Elektroniker für Betriebstechnik und hätte das mit Sicherheit in gang bekommen :-)[/quote]

Ich staune... die Antwort auf deine Frage steht im Prüfungskomplex-Technik.
Irgendwer versucht es hier mit Taschenfüllerei :)

Fred


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
[quote]Einen Rufname durfte ich mir schon reservieren. Ist von nem Freund ders aufgegeben hat und seinen Rufnamen (DG1KBF) abgibt und ich ihn damit übernehmen kann WENN ich die Prüfung bestehe, die aber auch nicht ganz billig ist.[/quote]
Es gibt Sperrfristen für abgelegte Rufzeichen,
eine einfache Übernahme ist nicht möglich ...

Das gilt auch, wenn der ehemalige Inhaber des
Rufzeichens verstorben ist.

Das zu wissen ist übrigens Inhalt der Prüfung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
[quote]Also ich finds ja echt klasse wie ihr euch versperrt aber wer sagt denn das ich nicht demnächst ne Prüfung mache und ne Lizenz bekomme? Einen Rufname durfte ich mir schon reservieren. Ist von nem Freund ders aufgegeben hat und seinen Rufnamen (DG1KBF) abgibt und ich ihn damit übernehmen kann WENN ich die Prüfung bestehe, die aber auch nicht ganz billig ist. Also bin ich demnächst auch offiziel dabei. Ich kann ja dann die Lizenz hier hochladen falls ihr mir das nicht glaubt. Aber trotzdem danke für die Tipps.

Eine Frage hätte ich noch:

Ich bin am überlegen ob ich mir die 5 Meter Antenne in den Garten stellen soll und wollte daher wissen wie weit ich damit komme?
Hardware in Form von Endstufe usw. hab ich alles schon.


@alfred
ich bin Elektroniker für Betriebstechnik und hätte das mit Sicherheit in gang bekommen :-)[/quote]


Moin,
nun ja, das Band kann man nicht wechseln und und mir kann ein anderer Funkamateur versichern, das er sein er seine erste SSB Verbindung über eine Entfernung von gut 40km auf 2m mit mir hatte. Das ging mit der Teleskop-Antenne zwischen uns.
Aber mit den neuen Peilern, womit die BNetzA das ganze Land jetzt gespickt hat, können sie jetzt schon sehr gezielt den Standort vorher schon bestimmen.

Also mal austesten, wenn Du genug Geld hast.

Wir haben hier im Ort 2 Breitbandpeiler von 9kHz-5,7 gHz, auch 8km entfernt noch einer. Die Messstation in Itzehoe und in der Nordheide schaffen bei uns genaue Messungen. Die neuen Peiler sind mit dem Internet verbunden.

Wir sind heute noch mehr als von der Stasi verwanzt und das ist gut so.

Gruß
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
@dl5ym
Nochmal, ich bin Elektroniker FÜR BETRIEBSTECHNIK! (SPS, LOGOSOFT, SCHALTSCHRANK, UV, usw.) Nicht für Fernmeldetechnik oder Funk.

@DO5AGL
Tatsächlich ist der nette Herr verstorben da ich aber seine Frau sehr gut kenne und das schon über ein Jahr her ist denke ich das die Sperrfrist abgelaufen ist. Fals ihr das irgendwo nachschauen könnt dann hättet ihr auch merken müssen das ich im gleichen Ort wohne. Steht auf Ebay und ich schreibs hier nochmal 53909 Zülpich (NRW)

@DE6PET
Woher soll ich das mit der Sperrfrist den wissen wenn ich die Prüfung noch garnicht gemacht habe?

Ich versteh garnicht warum hier alle so AGRO sind. Anstatt mich zu unterstützen und mich für Amateurfunk zu werben wird man hier in Frage gestellt und als Lügner abgestempelt. Also meine Abschlussprüfung werde ich sicher nicht hochladen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
Hier der Beweis für das Rufzeichen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
Du stellst Fragen, die man von jemandem, der vom Fach kommt - und das sollte ein Elektroniker eigentlich sein, nicht so gefragt werden sollten - oder taugt die Ausbildung mittlerweilen auch nicht für mehr als Baugruppen mit Flachbandkabeln auszutauschen?
Und das Misstrauen kommt nicht von ungefähr, da es heute leider sehr trendy ist, irgendwelche Chinaböller auf Amazon zu ordern und damit die Bänder unsicher zu machen - insofern sollte dich das nicht überraschen, dass wir FA versuchen, unsere Frequenzen zu schützen und sicher nicht noch aktiv Beihilfe zum Missbrauch zu liefern; und sowas in der Art hast du mit deiner suggestiven Fragestellung, wer es denn merken würde, ja schon geäussert - also wundere dich mal nicht so.
Und statt gross zu reden und haltlose Behauptungen in die Welt zu setzen, setz dich hin und lerne - das ist der Weg, oder lass es halt sein - das ist einzig deine Entscheidung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
[quote]@DE6PET
Woher soll ich das mit der Sperrfrist den wissen wenn ich die Prüfung noch garnicht gemacht habe?[/quote]
Dann weiß Du es spätestens jetzt: Sperrfrist ist 1 Jahr.

Mit abgelegten Rufzeichen rumzuwedeln macht keinen
besonders guten Eindruck ...

Und von der Sendetaste solltest Du Die Finger lassen,
bis Du die Prüfung bestanden hast und die Zulassung
erteilt ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
@HB9EVI
Also wenns jemand lernen will und so jemanden wie dich vor sich hat, dann hast du recht, kann mans gleich sein lassen.
Und das du den Unterschied zwischen Betriebselektroniker und Fernmeldetechniker nicht kennst dann zeugt das davon das du keine Ahnung hast. WIKIPEDIA machts möglich.

Wisst ihr wenn man so behandelt wird wenn man dem Verein beitreten will dann kann ichs durchaus verstehen das es so viele ohne Lizenz machen.
Bleibt ja anscheinend nichts anderes übrig.

Danke für die HILFE!!!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
Vielleicht kennst du das Sprichwort: wie man in den Wald ruft....
Wenn du hier schon unterschwellig ankündigst, ohnehin machen zu wollen, was du willst, dann rennst du damit bei mir ganz bestimmt keine offenen Türen ein. Erstaunt dich das etwa?
Ich denke, es ist für einen Elektroniker gewiss nicht zuviel erwartet, etwas von c/f=lambda zu wissen, aber wenn ein Informatiker nichts über die Funktionsweise eines Transistors weiss, wundert mich überhaupt nichts mehr.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
MAN ECHT zum hundersten mal ich bin BETRIEBSELEKTRONIKER!!! Kein Fernmeldetechniker, kein Informatiker, kein Funktechniker oder sonst was.
Frag mich was über ne SPS oder Schaltschrankbau. AWL, FUP, KOP, SCHÜTZ, RELAIS, SPS, LOGO und Höchstspannung kannst du mich gerne fragen, aber ich bin KEIN Informatiker!!!

Und das enzigste was mir mit Lambda einfällt ist die Lambda Sonde aber ansonsten habe ich davon keine Ahnung.

Abgesehen davon wollte ich wissen wie ich eine Antenne baue, also Windungen, Material und Länge und nichts über Transistoren!!!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: ICOM IC-202 Antenne?
Ja ich seh schon; das ist kein Vorwurf gegen dich persönlich, aber offenbar taugt die Ausbildung wirklich nichts mehr. Den Informatiker hab ich angeführt, weil ich einige kennen, die keinen blassen Dunst von einem Transistor haben - also läuft offenbar etwas quer bei der Ausbildung.

Nun gut: c=Lichtgeschwindigkeit; f=Frequenz; lambda=Wellenlänge. Ich hoffe dir ist bekannt, das die Länge der Antenne von der Frequenz abhängig ist; üblich an Geräten wie deinem ist z.B. eine lambda/4 - 145MHz entspricht einem lambda von 2.06m, also wäre ein lambda/4-Strahler etwa 51cm lang.
Dann haben wir mal etwas Produktives im Thread.


  
 

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