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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Jetzt hört doch endlich mal auf, von den angeblich zu hohen Hürden zu schwadronieren. Wie Hans schon treffend gesagt hat: die Leute stehen nicht dicht gedrängt vor der zu engen Tür 'Amateurfunk'. Sie noch weiter zu öffnen wird keineswegs mehr Teilnehmer bringen, es wird nur schlussendlich dazu führen, dass die gewährten Privilegien zur Disposition gestellt werden. Warum wollt ihr das nicht verstehen?
Warum gibt es wohl kein Selbstbau- oder Modifikationsrecht für CB-Geräte - weil zu deren Betrieb kein Nachweis der Eignung erbracht werden muss. Wer also die Tür zum Afu unbegrenzt aufstossen will, führt das im ganzen Funkspektrum einmalig gewährte Privileg des Selbstbaus für den FA ad absurdum.
Julian hat es ja schon gesagt: Amateurfunk ist ein technisches Hobby, und wer sich nicht mit den technischen Grundlagen beschäftigen will, ist einfach am falschen Ort und soll halt bei seinen Smartphone, PMR- oder CB-Geräten bleiben. Es wird auf lange Sicht niemandem gedient, ständig die Anforderung zu reduzieren. Mit dem gleichen Argument könnte man ja auch sagen, dass zuviele Neulenker bei der Prüfung durchrasseln, oder Medizinstudenten das Staatsexamen nicht packen, weil alles viel zu anspruchsvoll - aber wem ist mit einem Absenken der Anforderungen schlussendlich gedient - ganz bestimmt weder Sicherheit im Strassenverkehr noch den von unqualifizierten Ärzten behandelten Patienten.
Es gibt in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gewisse Mindestanforderungen, die wir ohne zu diskutieren akzeptieren und niemals in Abrede stellen würden, warum muss hier dann immer wieder von den angeblich übertriebenen Anforderungen im Afu geredet werden.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Jetzt hört doch endlich mal auf, von den angeblich zu hohen Hürden zu schwadronieren. Wie Hans schon treffend gesagt hat: die Leute stehen nicht dicht gedrängt vor der zu engen Tür 'Amateurfunk'. Sie noch weiter zu öffnen wird keineswegs mehr Teilnehmer bringen, es wird nur schlussendlich dazu führen, dass die gewährten Privilegien zur Disposition gestellt werden.[/quote]
Das sehe ich nicht so ...

Ich habe speziell für neue Interessenten drei CB-Geräte welche ich ausleihe,
um sie überhaupt erstmal in die Lage zu versetzen, legal allein senden und
testen zu dürfen, ohne gleich einen Katalog mit mindestens 800 Fragen vor
der Nase zu haben.

Als Funkamateur widerstrebt es mir zwar sehr, dafür das 11 Meter CB Band
zu verwenden und gleich über 2 Meter ins Boot zu kommen wäre viel besser,
aber einen einfachen Einstieg in Form einer - wie auch immer gearteten -
"Sprechlizenz" gibt es für den Amateurfunk in Deutschland leider nicht.

In der Schweiz scheint es mit einer vereinfachten Lizenz große Probleme zu
geben, in den USA gibt es die Lizenz offensichtlich ganz locker und hier in
Deutschland traut sich der DARC nicht ran ... :|


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Hi,
natürlich muss der Technikteil bleiben bei den grossen Lizenzen...davon kann man nicht abgehen.
Den muss man auch nicht weiter runter fahren, finde ich soweit ok.
Aber nur zum PTT drücken braucht man eben auch nicht sooo viel Wissen...

Wenn ich später mal LKW fahren will kan ich ja auch erst mal PKW Führerschein machen.

Mir feht da einfach eine vernünftige Lizenzstaffelung.
In Amerika geht ja wohl.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Amateurfunk ist ein technisches Hobby, und wer sich nicht mit den technischen Grundlagen beschäftigen will, ist einfach am falschen Ort und soll halt bei seinen Smartphone, PMR- oder CB-Geräten bleiben.[/quote]
Das sehe ich anders, denn Amateurfunk besteht nicht nur aus Technik ...

Die Bastelerlaubnis muß für technikaffine Funkamateure selbstverständlich
erhalten bleiben und dafür gibt es ja extra die E und A Lizenzen mit der
ganzen Technikprüfung.

Aber:

Manche Funkamateure laufen einfach mit Funkpeilsendern als sportliche
Betätigung durch den Wald, andere Funkamateure mögen den Aspekt der
Völkerverständigung per Funk lieber und wieder andere möchten sich
vielleicht auf diese Art sozial in einer Gruppe einbringen.

Das sind alles Beispiele für Amateurfunk, für die eine vereinfachte Prüfung
ohne Selbstbaugenehmigung der Technik vollkommen ausreichen würde.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Manche Funkamateure laufen einfach mit Funkpeilsendern als sportliche
Betätigung durch den Wald, ... [/quote]
Dazu braucht man aber keine Lizenz, das kann jeder machen.
Da reicht einer mit Lizenz der die "Füchse" betreibt und hunderte ohne Lizenz können mit den Empfängern durch den Wald laufen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Dazu braucht man aber keine Lizenz, das kann jeder machen.
Da reicht einer mit Lizenz der die "Füchse" betreibt und hunderte ohne Lizenz können mit den Empfängern durch den Wald laufen.[/quote]
Man kann sowas auch auf "CB-Funk" machen, dann brauchen
wir keine Amateurfunk Fuchsjagten mehr, graben uns selbst
das Wasser ab und stampfen unser Hobby einfach ein ... :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
@PET: nochmals zur xten Wiederholung: es gibt in HB9 keine Lizenzklasse unterhalb E - HB3-Novice-License - was genau der deutschen DO-Zulassung entspricht, mit dem Unterschied, dass mit HB3 kein Senderbau und Modifikation derselben erlaubt ist. Ich hoffe, dass ist jetzt endlich mal bei allen angekommen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Also warum sollte man für Amateurfunkfuchsjagden eine Prüfung ablegen wenn man mit Empfängern rumläuft?
Das wurde doch als Grund genannt für eine Senkung der Prüfungsanforderung.
Noch einfacher als ohne Prüfung geht ja wohl nicht. ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]es gibt in HB9 keine Lizenzklasse unterhalb E - HB3-Novice-License - was genau der deutschen DO-Zulassung entspricht, mit dem Unterschied, dass mit HB3 kein Senderbau und Modifikation derselben erlaubt ist.[/quote]
Dann seid ihr in der Schweiz natürlich schlechter dran als wir in Deutschland ... :(

Könnte man die schweizer "HB3-Novice-License" nicht einfach auf eine deutsche
"E-Lizenz" übertragen lassen?

Wenn das anerkannt wird, wäre das Problem mit dem eingeschränkten Selbstbau
für Schweizer gelöst ... :)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Natürlich kannst du die Zulassungen HB3 für DO austauschen, aber wozu soll das dienen, wenn der DO-OM in HB9 stationiert bleibt, hat er sich auch mit der DO-Lizenz an die HB3-Vorschriften innerhalb der Schweiz zu halten.
Zudem ist es mit den Afu-Zulassungen wie mit den Führerausweisen - der ausländische Ausweis muss innerhalb einer gewissen Frist in eine nationale Zulassung ausgetauscht werden - du kannst nicht unbeschränkt mit einer deutschen Lizenz von einem offiziellen Schweizer Wohnort Betrieb machen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Natürlich kannst du die Zulassungen HB3 für DO austauschen, aber wozu soll das dienen, wenn der DO-OM in HB9 stationiert bleibt, hat er sich auch mit der DO-Lizenz an die HB3-Vorschriften innerhalb der Schweiz zu halten.[/quote]
Würde also umgekehrt bedeuten, daß ein deutscher Funkamateur
mit E-Lizenz seine selbstgebauten Geräte in der Schweiz gar nicht
einsetzen darf, obwohl seine CEPT-Lizenz dort auch gilt?

Was kochen denn die Schweizer für eine eigenartige Suppe für sich
selbst zusammen ... :? ...?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
Das heisst genau das; eine weitere, kleine Besonderheit ist: kein 3cm-Band für die Novice-License in HB9...
Schlussendlich gab es zwar eine Harmonisierung mit den Prüfungen und den Afu-Zulassungen; allerdings schreiben die Länder weiterhin eigene Gesetze/Verordnungen betreffend des Amateurfunks - und da sieht halt die schweizerische Verordnung vor - kein Selbstbau- oder Modifikation von Sendern - sinnig - unsinnig - wer weiss das schon, aber es ist halt einfach so.
Dafür haben wir in HB9 keine stumpfsinnige Beschränkung der maximal zulässigen Bandbreite - was z.B. AM auf KW-Bändern != 10m erlaubt. SV hat immer noch CW-Pflicht für die Zulassungen, die Betrieb auf KW erlauben. OE hat maximal 200W für die A-Klasse, und das erst nach 2 Jahren Bewährung.
So hat jedes Land seine eigenen Unsinnigkeiten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Würde also umgekehrt bedeuten, daß ein deutscher Funkamateur
mit E-Lizenz seine selbstgebauten Geräte in der Schweiz gar nicht
einsetzen darf, obwohl seine CEPT-Lizenz dort auch gilt?

Was kochen denn die Schweizer für eine eigenartige Suppe für sich
selbst zusammen ... :? ...?[/quote]
Die Lizenz gilt im Gastland, der Verwender muss sich aber an die dortigen Betriebsvorschriften halten. Das ist in jedem Land so, das die CEPT-Regelungen akzeptiert. Die Variationsbreite ist ziemlich groß, und mehr Rechte als ein Einheimischer bekommt man nirgendwo. In manchen Staaten darfst Du beispielsweise mit einer Klasse-A-Lizenz nur auf VHF/UHF Betrieb machen, falls Du keinen Morsekenntnis-Nachweis in der Zulassung eingetragen hast.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Schon gemerkt, die 80er sind 25-35 Jahre her, ich wiederhole es noch einmal, die Zeiten haben sich geändert. Damals hatte YL kein Handy, Whatsapp und Co um Männe unterwegs zu erreichen. Deshalb bestand eine gewisse "Notwendigkeit" die Prüfung zu machen.
[/quote]
Es ist also heute niemandem mehr zumutbar auf ein Ziel hin zu lernen? Lächerlich.

Zur Motivation der Damen in den achtziger Jahren nur soviel: Einerseits wollten die YLs und XYLs mit ihren OMs, aber vor allem auch miteinander kommunizieren. Die stärkste Motivation war aber, es den Herren der Schöpfung zu beweisen, dass sie diese schwierige Prüfung bestehen. Übrigens lernen auch heute sicher noch viele Newcomer mit den Unterlagen von DJ4UF für die Prüfung.
Der DARC-OV in meinem Heimatort, nicht mein OV, macht seit Jahren intensiv Ausbildung und führt jedes Jahr einige erfolgreich zur Prüfung und in den DARC. Weil die Mitgliedschaft im DARC nämlich Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist. So hat dieser OV seinen Mitgliederbestand mittlerweile auf über 50 Mitglieder verdoppelt. Unter den Auszubildenden sind Jugendliche die absolute Ausnahme, Männer jenseits der 30 überwiegen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Mal wieder der Gedanke an die Prüfung
[quote]Der DARC-OV in meinem Heimatort, nicht mein OV, macht seit Jahren intensiv Ausbildung und führt jedes Jahr einige erfolgreich zur Prüfung und in den DARC. Weil die Mitgliedschaft im DARC nämlich Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist. So hat dieser OV seinen Mitgliederbestand mittlerweile auf über 50 Mitglieder verdoppelt.[/quote]
Hier in Hannover (H13) geht es zum Glück sehr viel liberaler
zu und jeder kann mitmachen, egal ob Mitglied oder nicht.

Auch bei den wöchentlichen Treffen und Veranstaltungen
fragt niemand, ob man im DARC ist oder nicht.

Denn als Ziel geht es ja in erster Linie um die Förderung des
Amateurfunks und nicht um Mitgliederaquise für den DARC.

[b:xnx16hw3]Aber egal wie man es nun genau macht:[/b:xnx16hw3]

Hauptsache man erschließt irgendwie neue und zeitgemäße
Wege, denn langes büffeln nur auf eine Prüfung hin - wie in
alten Zeiten - ist heutzutage nicht mehr angesagt, zumal
es ja um ein [u:xnx16hw3]Hobby[/u:xnx16hw3] geht und nicht um die Schule, die Uni,
das Sudium oder den Beruf.

[b:xnx16hw3]Meine Denkweise:[/b:xnx16hw3]

Ganz einfach dem Nachwuchs eine simple Lizenz ermöglichen
und dann sollen sie auf zwei Meter rumprobieren bis das Band
glüht ... :!:

Momentan ist da nur Totentanz und alles ist besser als tot
zu sein ... :?


  
 

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