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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 38 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: PMR als "Wanze"
Hallo Forum,

ich höre seit einigen Wochen eine Dauerabsendung auf PMR Kanal 1.
Und zwar sind es die Gespräche aus dem Kassenbereich einer Tankstelle.
Also 7 Tage die Woche, 24 Stunden steht eine Daueraussendung und man kann alles was in der Tankstelle m Kassenbereich passiert mithören.
Ist sowas eigentlich erlaubt?
Abgesehen davon dass der Kanal ständig belegt ist, anscheinend weiß das Personal gar nicht dass es so überwacht wird.
Deshalb die Frage: Ist das erlaubt?

Jeff


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Es ist nur erlaubt, wenn das Personal Bescheid weiß. Ansonst kann der, der abhört, sehr in Bedrängnis kommen...

gruß
Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Meinst du der der das hört?
Dass ich BOS nicht hören darf ist mir ja klar, aber wenn ich auf PMR die Gespräche der Kassierer und Kunden höre, ist das auch problematisch?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
PMR ist öffentlich. Darfst du also "abhören", wenn es dir Spass macht.

Gemeint ist, dass PMR nicht als "Wanze" verwendet werden darf, wenn die Abgehörten nichts davon wissen. Dann macht sich der, der das Gerät installiert hat, strafbar. Ist genauso wie bei nicht einvernehmlich mit allen Beteiligten vereinbarte Video-Überwachung.

Was DU da nun draus machst, ist Deins....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Ist vermutlich sowieso verboten eine Daueraussendung zu machen. Jetzt mag der eine oder andere evtl. mit Babyphones kommen aber die machen keine Dauersendung sondern arbeiten mit VOX. Zumindest so müsste derjenige, der das PMR an der Tanke installiert hat, das Gerät auch schalten (VOX). Ich denke nicht das sich das mit den Daueraussendungen geändert hat, damals waren für die freien Funkanwendungen bspw. Standmikros nur erlaubt wenn sie keine Feststelltaste hatten .... Gerade um Dauersendungen erst garnicht möglich zu machen. Die es doch wollten haben sich dann mit Streichhölzchen & Co. beholfen :roll:

Was weiter oben steht ist aber zudem auch korrekt, die "Abgehörten" müssen davon wissen und das betrifft natürlich auch die Kunden. Ergo müsste schon ein Schild oder sowas angebracht sein. Kann ja sein das da durchaus Ehrenwerte Absichten vorliegen (Abschreckung von Tankstellenräubern) aber dann wird vermutlich sowieso ein entsprechender Hinweis gut sichtbar da sein :wink: :wink:

Da es aber um PMR geht kann das Signal nicht von allzu weit sein. Versuch doch mal die Tanke ausfindig zu machen und schau Dich mal um. Stehen keine Schilder kannste ja mal die Angestellten fragen ob sie davon wissen, wenn nicht wird vermutlich schnell Schluss sein mit den Dauersendungen :mrgreen: :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Ich möchte auch folgendes in die Runde werfen:

PMR steht für "PRIVATE Mobile Radio". Mir stellt sich die Frage ob es denn überhaupt gestattet ist diese Geräte gewerblich zu nutzen. Ob der Tankstellenbetreiber seine Mitarbeiter wissentlich oder unwissentlich überwachen möchte um im Falle eines Überfalles die Polizei zu alarmieren steht auf einem anderen Blatt.

Für gewerbliche Nutzung zu Zwecken der Kommunikation müsste er doch Betriebsfunk anmelden, der gebührenpflichtig ist.

Wenn er seine Angestellten schützen möchte, sollte er Videoüberwachung in Betracht ziehen.
Gibt es auch drahtlos und gebührenfrei.
Ein Gespräch mit dem Betreiber wäre wohl zu empfehlen. Eventuell kennt er sich nicht aus und ist für bessere Vorschläge offen.

73
Dirk


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Hallo Dirk,

muss er nicht. Allerdings hat er bei Störungen keinerlei Schutz. Mittlerweile kann sogar CB gewerblich genutzt werden. Auf den Autobahnen gibt es gar richtiggehende Werbung. Ist halt "Jedermann Funk" und auch ein gewerblicher ist irgendwo ein "Jedermann" :wink: :wink:

Ich denke eher das der Tanke Besitzer für Betriebsfunk in dem Anwendungsfall erst gar keine Genehmigung bekommen würde aber das ist nur eine Vermutung .... "Ohne ein Gewehr" :lol: :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Jürgen, ich denke eher, wenn er so überwacht und die Angestellten wissen nichts davon, dann könnte er Ärger bekommen! Wenn der Angestellte an der Kasse davon weiß, dann ist es zumindest für den Angestellten okay.

Gruß Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Hallo Jürgen,
danke für die Aufklärung.
Wäre aber schon echt ein HAmmer, wenn die Angestellten nicht vom Treiben Ihres Chefs wüssten.
Aber da gabs ja auch schon Supermärkte die Ihre Mitarbeiter auf dem Klo gefilmt hatten.
Boah da krieg ich so nen Hals!

73
Dirk


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Da PMR eine Funkanwendung für Jedermann ist und kein bestimmter Personenkreis angesprochen wird und somit nicht unter TKG § 89 fällt scheue ich mich davor nicht mal einen Mitschnitt zu veröffentlichen.
[admin: auf Wunsch des Nutzers gelöscht]
Ist eine MP3-Datei.
Was mir aufgefallen ist, da wird wohl sendeseitig eine ALC benutzt, also scheint es kein simples PMR-Gerät als Sender zu sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Fahr, oder geh doch mal hin und frage das Kassenpersonal, ob sie wissen, dass sie Live übertragen werden.
Herauszufinden, wo die Aussendung herkommt, dürfte ja nicht so schwierig sein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Ich war heute mal da und habe die Kassiererin darauf angesprochen daß sie akustisch überwacht wird und das ganze per Funk übertragen wird.
Sie meinte daß wäre ihr egal, es hängen ja auch überall Kameras rum auf denen sie zu sehen sei.
Sie habe ja nichts zu verbergen.

Bin immer noch irgendwie sprachlos.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Das erstaunt dich nun aber nicht wirklich?
Der Zweck heiligt die Mittel - denk mal über die nun wieder reflexartig hochkommende Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung. Zwar weiss jeder, dass es keine absolute Sicherheit gibt, trotzdem ist jeder bereit, seine Freiheiten immer wieder von Neuem für Sicherheit zur Disposition zu stellen. "Ich habe ja nichts zu verbergen" - das zeigt nur die Dummheit, wie die Leute daherreden ohne mal genau nachzudenken.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
Vielleicht mal die Kunden ansprechen wenn die raus kommen ... Ich habe gehört Sie haben so und soviel gezahlt .


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: PMR als "Wanze"
"Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit." (Benjamin Franklin)


MfG
Munzel


  
 

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