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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 32 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
okay...jetzt tut sich was, nachdem IDLE Haken raus is....und fängt auf einmal gleich 2min an zu senden...muss mich wohl doch mal einlesen...verstehe im Moment nur Bahnhof


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
Setz erstmal den Schieberegler für die TX Intervalle auf 0 (kein senden) und dann check mal nach und die ganzen Einstellungen (incl. PTT) durch. Schonmal ein gutes Zeichen das RX zu gehen scheint denn ich sehe ja was im Wasserfall :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
alles klar, funktioniert....hatte überlesen, dass es gar keinen QSO Modus gibt...ist also ein reines Bakenprogramm, stimmt´s? Guten Rutsch dann schonmal!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
Richtig, reines Bakenprogramm zur Auswertung der erzielberen Reichweiten mit kleinsten Leistungen. Für QSO wären andere Modes eher geeignet (JT9, JT65) und auch bei denen kann man natürlich sehen wo man gehört wurde, aber halt dann beim PSK Reporter Netzwerk als oder auf dem VK3AMA Hamspot.net als Spot aber mit Chatfunktion um bspw. Skeds auszumachen oder um zu melden wo man gerade versucht cq zu rufen [url:2fowtvay]http://hamspots.net/[/url:2fowtvay] ... oben in der Navigationsleiste unter Digimodes schauen :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
[quote]
Wie oben schon angesprochen ist das Timing wichtig. Zum permanenten nachstellen der PC Uhr verwende ich auch heute noch Dimensions 4 mit einem eingestellten Abfrageintevall von 5 Minuten, selbst wenn ich keine Digimodes mehr mache. Man hat so aber immer die korrekte Zeit auf dem PC was natürlich auch für das loggen wichtig ist.[/quote]

...oder unter unixoiden Systemen wie Linux einfach den NTP-Dämon starten, der synchronisiert die Kiste ebenfalls. Unter openSUSE im Yast bequem unter der Zeiteinstellung erreich- und aktivierbar.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
Eine rechtliche Frage zu dem Thema habe ich dann auch noch:

Inwieweit kollidiert man bei der Betriebsart mit der AFuV? Die definiert in §1, Absatz 6:

[quote] „Funkbake“ eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt;[/quote]

Und sagt dazu in §13, Absatz 1:

[quote]Der Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten Rufzeichenzuteilung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes. Diese Funkstelle darf nur an dem in der Rufzeichenzuteilung aufgeführten Standort unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen betrieben werden.[/quote]


Meiner laienhaften Interpretation nach dürfte WSPR in Deutschland doch nach dieser Verordnung gar nicht ohne spezielle Genehmigung aktiv betrieben werden dürfen? Oder ist das automatische Aussenden des Programms WSPR nicht automatisch genug, weil es immer noch manuell vom Nutzer gestartet wird (wobei das bei einer echten Bake ja auch der Fäll wäre...)?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
Eine automatische Station in dem Sinne ist nur eine unbemannte Station - wenn du mit deinem Rufzeichen Betrieb machst - welche Betriebsart auch immer - hast du dich in der Nähe der Station aufzuhalten - insofern kommen die angeführten Paragraphen nicht zum Zug, da du die Station ohnehin während des Betriebs unter Aufsicht zu halten hast.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
[quote]Eine automatische Station in dem Sinne ist nur eine unbemannte Station - wenn du mit deinem Rufzeichen Betrieb machst - welche Betriebsart auch immer - hast du dich in der Nähe der Station aufzuhalten - insofern kommen die angeführten Paragraphen nicht zum Zug, da du die Station ohnehin während des Betriebs unter Aufsicht zu halten hast.[/quote]

Ich habe mittlerweile auch diesen Thread dazu gefunden:

ftopic12082.html

Da wird quasi Anwesenheitspflicht gefordert. Das ist für mich zwar nachvollziehbar, aber woher kommt diese Information oder Beschränkung? Aus der AFuV selber doch nicht, jedenfalls habe ich nichts Näheres dazu gefunden. Hat die BNetzA jemals dazu eine Aussage gemacht oder ist das eine Interpretation des DARC oder woher kommt das?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
Wie es in DL ist, kann dir nicht sagen. In HB9 sagt das Afugesetz, dass der Operateur immer anwesend zu sein hat, ansonsten gilt die Station als automatische Station und bedarf einer separaten Bewilligung.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
Hi Bonobo,

in dem Thread ging es eher um eine CW Bake und ob man eine solche einfach so im Bakenbereich unter eigenem Call betreiben darf. Da es dort aber um den Bakenbereich an sich geht wäre eine Koordination mit dem intl. Bakenprojekt sinnvoll. Das was in dem Thread die Abschweifung auf WSPR betrifft war nur die Begründung das man durchaus eine "nicht automatisch arbeitende" und "nicht ferngesteuerte" Station betreiben darf.

Die Auslegung ergibt sich aus Deinem Zitat der Vorschrift selbst die Du weiter oben gepostet hast. Dort wird ausdrücklich von automatisch oder ferngesteuert arbeitenden Stationen gesprochen die einer gesonderten Genehmigung bedürfen, entfallen diese Punkte so entfällt auch die Pflicht zu einer gesonderten Genehmigung.

Bei WSPR Aussendungen und Anwesenheit sehe ich keinerlei Probleme die Frage wäre nur was mit den ganzen "Remote Stationen" ist die ja sowohl unbemannt als auch ferngesteuert (Remote) arbeiten. Die bräuchten eigentlich eine "gesonderte Rufzeichenzuteilung" für den in der Rufzeichenzuteilung angegebenen Standort ..... Würde bedeuten das niemand, der eine Remote Station errichtet weil er zuhause keine Antennen bauen kann, über selbige mit eigenem Call arbeiten dürfte weil halt eben eine "fernbediente" Station die eines eigenen zugeteilten Rufzeichens bedürfte.

Grübel :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
Hmm, komisch... in HB9 sind Remote-Stationen lediglich meldepflichtig, allerdings kann dies jeder OM selbst machen und erhält die Erlaubnis dazu ohne weitere Umstände und ohne separates Rufzeichen - das Bakom ist diesbezüglich sehr unkompliziert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
War ja auch jetzt keine Feststellung das die Remotes auch tatsächlich wie automatisch oder fernbediente Stationen gehandhabt werden. Das ist nur so eine Überlegung wenn man sich den Text der Vorschrift durchliest die Bonobo da gepostet hat. Aber wenn man stur danach gehen würde müsste es halt so sein .... Deshalb auch das "Grübel" unter dem Thread :wink: :wink:

Ich betreibe keine Remote Station weil ich zum einen nicht wirklich die Möglichkeiten hätte und zum anderen weil ich mit meinen Antennen im Dachboden eigentlich ganz prima zurecht komme, wenn auch kein 80/160 mehr möglich ist aber da lasse ich mir was einfallen (große Magloop) wenn die anderen Bänder DXCC technisch alle über 100 sind :mrgreen: :mrgreen:

Aber das wird jetzt O.T. von daher "back to thread" :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
[quote]
Die Auslegung ergibt sich aus Deinem Zitat der Vorschrift selbst die Du weiter oben gepostet hast. Dort wird ausdrücklich von automatisch oder ferngesteuert arbeitenden Stationen gesprochen die einer gesonderten Genehmigung bedürfen, entfallen diese Punkte so entfällt auch die Pflicht zu einer gesonderten Genehmigung.[/quote]

Die Frage ist für mich aber, was "automatisch" in der AFuV bedeutet. Ist eine zeitlich durch den Rechner gesteuerte, dauerhafte oder regelmäßige Aussendung nicht auch automatisch, wenn der Betreiber daneben sitzt? Genau das passiert doch bei WSPR, sogar ziemlich exakt nach der Definition der Baken zur Feldstärkebeobachtung.
Die Frage nach der Anwesenheit ist doch eher mit dem Begriff "ferngesteuert" adressiert. Ein Automatismus hat aber doch mit der Anwesenheit des Nutzers/Überwachers nichts zu tun, sondern mit der Steuerung durch eine Maschine.

Gibt es irgendwo eine Aussage der BNetzA dazu?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
Moin und ein frohes, neues Jahr!

Genaues rechtliches kann ich jetzt dazu nicht beisteuern.
Wenn aber eine WSPR-Aktivität vom OM gestartet wird, dann würde ich schon erwarten, dass er zumindest kurzfristig selbst und "vor Ort" im Shack eingreifen kann. Eine "automatisch betriebene Station" im Sinne von Repeatern und Baken sind ja doch in aller Regel abgesetzt betriebene, automatisch und somit eigenständige Anwendungen. Gut, der Verantwortliche muss bei besonderen Situationen eingreifen können, das ist Voraussetzung der Genehmigung.

Selbst (damals) bei Packet Radio konnte/kann man nicht immer so direkt steuern, WANN der eigene TX aktiv wurde. Bakenbetrieb war möglich, und wenn man einen Connect hatte oder mehrere davon, gab es natürlich auch keine weitere Möglichkeit, als OM genau zu definieren wann der eigene TX auf Sendung ging. Das erledigte ja schon das AX25-Protokoll.

Selbst wenn der OM entscheidet: JETZT will ich einen Connect zu... oder JETZT will ich dies und das aus der Mailbox und DIESEN neuen Artikel abrufen, war das TX-Handling ja an TNC etc. delegiert. Ergo an die Software dahinter oder dazwischen.

Von daher sehe ich ausreichend Parallelen, dass das Arbeiten mir WSPR nichts so besonderes ist wie auch andere digitale Betriebsarten auf KW. Zwar ist es etwas anderes als die direkte Entscheidung, JETZT per willentlichem Knopfdruck meinen TX zu aktivieren wie bei CW, SSB, SSTV, RTTY und dergleichen.

Nur meine vielleicht nicht -ausgereiften- Gedanken dazu!

73 DL4OBG


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: WSPR mit fldigi - geht nicht
ich mach dann mal mit PSK, RTTY und JT65 weiter....hi.... Frohes Neues!


  
 

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