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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: UBC92XLT
Hallo liebe Community,

ich bin von Beruf Polizist und habe mir vor wenigen Tagen einen Funkhandscanner "UBC92XLT" bestellt, welcher heute geliefert wurde.
Nun bin ich BOS Mitglied und würde gern meinen Kollegen auch in der Freizeit bei der Arbeit zuhören.

Leider kenne ich mich lediglich mit unserem dienstlichen Funkgerät aus, weiß wie es zu bedienen ist und wie ich im Digitalfunk, Gruppen einstellen kann, Gateways schalten kann bzw. in den DMO Modus wechseln kann. (POL- Einsatzleitzentrale läuft noch Digital) (Handfunkgerät: Motorola MTP850 Tetra)
Das hat aber wenig mit dem Handscanner zutun. Bisher habe ich es geschafft Frequenzen Manuell einzugeben und des Öfteren hört man auch entfernte Stimmen.
Leider rauscht es die ganze Zeit und ein Standortwechsel von ca. 30m hat wenig Erfolg gezeigt.

Könnt ihr mir bei diesem Problem helfen?

MFG
Danger34


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
Hallo Danger,
rate mal, warum du kein Gerät von deiner Dienststelle wie deine Waffe mit nach Hause nehmen darfst? Genau, es ist nämlich nicht gewünscht!

Und genau solche Leute wie du, die heimlich zu Hause den Polizeifunk hören wollen, obwohl sie wissen, dass es verboten ist, erwarten, dass man ihnen hier noch hilft?

Immer wieder das selbe Thema.... die Leute sterben nie aus... selbst unter Polizisten nicht...

Frag doch deinen Chef, ob er dir dein Gerät richtig einstellt? Der ist doch sicherlich ein hilfsbereiter Mensch!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
[quote]Frag doch deinen Chef, ob er dir dein Gerät richtig einstellt? Der ist doch sicherlich ein hilfsbereiter Mensch![/quote]
YMMD! :mrgreen:

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
Mit der Einstellung als Polizeivollzugsbeamter in den Dienst eines bestimmten Bundeslandes, tritt der PVB automatisch in die Stellung eines BOS Angehörigen welcher demnach befugt ist, Polizeifunk zu hören.
Es dürfen allerdings keine anderen mithören.

"§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt."

[color=#4000FF:193cchgz]Die Rechtssprechung sagt:

Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden (§ 86 Telekommunikationsgesetz - TKG). Wer dem zuwiderhandelt kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach § 95 TKG belegt werden. Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.

Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)

Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung).

Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.[/color:193cchgz]

Sonst dürfte ich im Funkwagen auch keinen Polizeifunk hören oder?

Wie dem auch sein, dann will ich halt Flughafenfunk hören.
Stelle die Frequenz ein und es rauscht nur. Rauschsperre auch rein gedreht und es kommen entfernt nur Stimmen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
[quote]"§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. [/quote]
Du zitierst es ja selbst. Wenn Du zu Hause privat am Scanner sitzt, sind die im BOS-Funk verbreiteten Nachrichten
nicht für Dich bestimmt. Also?

73
hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
Auch gerne immer wieder genommen: Bin Polizist und unsere Handgeräte taugen nix. Wie kann ich mit Chinablöller XY unsere Frequenzen korrekt einstellen und damit senden :lol: :lol: :lol: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
Wie dem auch sei, habe ich mir nun eine neue Antenne bestellt. Der gelieferte Gummiknüppel soll sehr schlecht sein.

Ich berufe mich darauf, dass ich zuhören allerdings nicht abhören darf.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
[quote]Ich berufe mich darauf, dass ich zuhören allerdings nicht abhören darf.[/quote]

Tja, dann bist nebst Polizist auch noch Hobbyjurist, wenn du mit derartigen Nuancen argumentierst...

Wenn du dich übrigens mal ordentlich im Forum umgesehen hättest, würdest du verstellen, dass du 1. in der Rubrik Amateurfunk gepostet hast, wo die Fragen zu einem Scanner nicht wirklich reinpassen und 2. Fragen zum Empfang von BOS-Funk generell nicht erwünscht sind. Da ist es völlig unerheblich, ob du nun der Papst oder Polizist bist, oder dich auch nur als einer von beiden ausgibst.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
Hallo Polizist,
Digitalfunk kannst Du mit dem Handscanner nicht empfangen. Er kann nur FM- und AM-Aussendungen empfangen.
Mfg
Michael - DF4DT


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
Naja Michael,

kann man so pauschal nicht sagen. Evtl. gehört seine "Dienststelle" ja zu den TETRA Verweigerern oder sie sind einfach noch nicht umgerüstet. Sonst hätte er vermutlich nach Codeplug o.ä. gefragt :lol: :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
[quote]Auch gerne immer wieder genommen: Bin Polizist und unsere Handgeräte taugen nix. Wie kann ich mit Chinablöller XY unsere Frequenzen korrekt einstellen und damit senden :lol: :lol: :lol: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:[/quote]
Ja, mal ist er eben Fluglotse, dann Feuerwehrmann oder Ordnunghüter auf dem Rummelplatz und nun halt Polizist. Dann freuen wir uns schon auf den Kosmonauten oder den U-Boot-Pilot, der mal eben in seiner gelangweilten Freizeit seinen Kollegen ein bisschen zuhören möchte. Die Lizenz zum Abhören hat ja schließlich schon die NSA.....

Unterhaltungswert liefern uns diese Berufsgruppen jedenfalls reichlich. :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: UBC92XLT
War da nicht mit Flugfunk auch mal was?
Egal, Glückwunsch zum Fehlkauf, ich hoffe das erwachen kommt schnell, dann gibts noch vor Weihnachten einen Analogscanner günstig auf ebay.


  
 

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