Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 52 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Heute beherrsche ich die "Königsdisziplin", das Fliegenfischen relativ gut. Mir würde im Traum nicht einfallen, alle Sportfischer (Angler) die das nicht können herabzuwürdigen und das Fliegenfischen wie eine Monstranz vor mir her zu tragen. [/quote]

Fliegenfischen, Dynamitfischen, Hochseefischen, ... - ist doch alles nur Angeln. :P

Was ich jetzt aber wirklich ziemlich niederträchtig finde, ist, ohne jedewede Hintergründe zu kennen, die Initiatoren der Weltkulturerbe-Geschichte niederer Beweggründe zu bezichtigen. Schon um solche Ignoranten Lügen zu strafen kann man nur hoffen, dass die Initiative Erfolg hat. Aber vermutlich wollten sich sämtliche Initiatoren aller Weltkulturerbe-Projekte nur "ein persönliches Denkmal" setzen.

Wenn Du so ein Problem damit hast CW nicht zu können, dann lerne es gefällgst, statt hier unqualifiziert Gift zu verspritzen!

Die Digimiode F-Tastendrückerei muss wirklich sehr frustrierend sein. Anders sind solche Einlassungen wirklich nicht zu erklären.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
Hallo zusammen und einen schönen 2. Advent,

die Diskussion ist ist wieder typisch für Foren aller Art: Es wird eine Frage gestellt und es geht keiner vernünftig und wertfrei darauf ein.

Die Frage lautete:
Darf ein E - Lizensierter auf seinem zugelassenen Frequenbereich CW - QSO`s fahren ?

Die Antwort lautet:
Ja!

Die Begründung dazu:
Die Regulierungsbehörde macht uns keine Vorgaben in Bezug auf Modulations- bzw. Betriebsarten. In der Anlage 1 der AfuV (http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_ ... _1_22.html) ist geregelt, wer (Inhaber welcher Zulassungsklasse) auf welchen Frequenzen (stehen dort ausgelistet) mit welcher Leistung (ist von Band zu Band unterschiedlich, teilweise auch innerhalb der Bänder variierend) welche Bandbreiten (auch abhängig von Band bzw. Frequenz) belegen darf. Es gibt keinerlei Einschränkungen, was die Modulatiosnarten angeht!

Jetzt kommen meine wertenden Kommentare:
Ich möcht nicht verhelen, dass mir der ein oder andere Einwurf hier gefällt. Am besten finde ich: "Gebt nicht die Asche sondern das Feuer weiter". Denn die Begeisterung für CW kommt nicht durch dumme Sprüche und das Herziehen über die "Nicht-Könnenden" -was ja ausreichend zitiert wurde, wobei ich aber zum Teil die deutliche Distanz der Zitierenden vom Zitat vermisse -, sondern durch das Vorleben der Betriebsart und das Vermitteln der Vorzüge von Telegrafie (wesentlich: Einfache Sender und Empfänger, große Reichweite in Bezug auf die Leistung, frequenzökonomisch)!

Ich meine subjektiv zu empfinden, dass die Begweisterung für CW (seit der Abschaffung der CW-Prüfung als Zugangsvorraussetzung) zugenommen hat und freue mich über jeden, dessen Rufzeichen mit DO, DN oder HB3 (oder ähnlichem Entsprechungen aus anderen Ländern) beginnt, den ich in CW höre. Auch wenn es langsam oder holprig ist. Wenn einem so viel schönes wird beschert, dann ist das einen Anruf wert :D !

Was mir noch aufgfallen ist: "... sie müssen aber den Bandplan einhalten." ist formal quatsch, denn den Bandplan einhalten müssen nur Mitglier eines IARU-Mitgliedsverbandes, weil sie sich mit ihrem Beitritt zu jeweiligen Verband dazu verpflichtet haben. Dies ist auch eine Verpflichtung im gesetzlichen Sinne und die Nichtbeachtung kann (in Deutschland!) nicht von der BNetzA verfolgt werden. Hier ist der Verband gefragt, seine Mitglieder immer wieder darauf hinzuweisen, welchen Si und Zweck die Bandpläne haben. Im übrigen sind die Bandpläne Empfehlungen der IARU, die allerdings sehr sinnvoll sind und jeder wäre verrückt, der sich nicht dran hält. Auf den meisten Bändern (insbesondere auf Kurzwelle) sieht diese Empfehlung übrigens vor, das CW im ganzen Band erlaubt ist (mit wenigen Ausahmen wie z.B. Relais-Ausgaben, Sat-Frequenzen etc.). Das konnt man im vergangenen CQ WW DX-Contest auch wieder vielfach live erleben!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Denn die Begeisterung für CW kommt nicht durch dumme Sprüche und das Herziehen über die "Nicht-Könnenden" -was ja ausreichend zitiert wurde, ... Ich meine subjektiv zu empfinden, dass die Begweisterung für CW (seit der Abschaffung der CW-Prüfung als Zugangsvorraussetzung) zugenommen hat und freue mich über jeden, dessen Rufzeichen mit DO, DN oder HB3 (oder ähnlichem Entsprechungen aus anderen Ländern) beginnt, den ich in CW höre[/quote]

Korrekt, wobei es nicht gegen die "Nicht-Könnenden" sondern gegen die "Nicht-Können-Wollenden" gerichtet ist.

[quote]und so dachte ein Vorstand des DARC darüber:[/quote]

Ja und? Und wieso krass?
Krass sind die Leistungsverweigerer (die Nicht-Können-Wollenden aber Machen-Dürfen-Wollenden), die aber leider frustriert feststellen müssen, dass zum Machen eben auch das Können gehört, was man - oh schreck - aber leider nicht geschenkt bekommen kann. Und dann wird der Teil eben madig gemacht, als unmodern verspottet und die Protagonisten (siehe aktuell "eigenes Denkmal setzen", etc) werden verunglimpft.

Und was Bert als TO angeht: Man muß ja nicht jede (unmaßgebliche und markige) Einzelmeinung zum Gesetz erheben. Aber wenn man Spaß an solchen Debatten hat und es einem sonst langweilig ist ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Ja natürlich dürfen sie das,sie müssen aber den Bandplan einhalten.
JT 65 darf nicht gestört werden,ganz wichtig !


73 P.Pinkus[/quote]
...wobei das nun aber wieder 2 völlig verschiedene Schuhe sind.
CW darf ich laut Bandplan eigentlich fast überall machen, absichtlich stören jedoch nirgendwo.....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Das war PSK31 ;)[/quote]

Hihi....CW geht doch inzwischen auch per PC und F-Tasten **hinterfotziggrins**

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
@Frank DH8DAP

Was mich an dieser ganzen CW Debatte tierisch nervt, ist die Tatsache, dass diese ach so "heilige Kuh" von einigen wenigen ständig durchs Dorf getragen wird, der Amateurfunk von denen [u:2i2q8rv5]nur[/u:2i2q8rv5] auf CW reduziert wird. Es gibt auch andere Spielwiesen.

[b:2i2q8rv5]Du sollst keine andere Betriebsart außer CW neben Dir haben![/b:2i2q8rv5]

Ich kann es nicht mehr hören!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]@Werner

Ok, in Zukunft wird nicht mehr gemorst, sondern gegerkt! :lol:

Wenn ich so einen Satz lese,
[quote]Richtige Funkamateure schreien nicht, sie benutzen die Königsklasse im Amateurfunk und pflegen die Betriebsart CW
Das geht aber nur mit einer grossen Lizens[/quote]
wird mir übel! Manche sitzen auf sehr hohen Wolken!

Autofahrer, die nicht die alte Klasse 1 (Motorrad) und die alte Klasse 2 (LKW) haben sind keine richtigen Autofahrer![/quote]

Hallole..
Es lohnt sich doch gar nicht, sich über so einen Kram aufzuregen. Schau - wenn er die Königsklasse in Rechtschreibung belegt hätte, wüßte er auch wie man "Lizens" schreibt :mrgreen:
Ich finde CW schön - macht mir Spaß eine zeitlang zuzuschauen wenns einer richtig kann und seine Finger in hoher Geschwindigkeit mit einer gewissen Leichtigkeit auf der Tasie sausen läßt - das hat was.
....ich "schreie aber lieber", hihi! :wink:

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Schau - wenn er die Königsklasse in Rechtschreibung belegt hätte, wüßte er auch wie man "Lizens" schreibt :mrgreen: [/quote]

Korrekt!

Skitt's law ;) : "any post correcting an error in another post will contain at least one error itself"

"macht mir Spaß eine [b:f8h4bgfi][color=#FF0000:f8h4bgfi]z[/color:f8h4bgfi][/b:f8h4bgfi]eitlang zuzuschauen [b:f8h4bgfi][color=#FF0000:f8h4bgfi]wenns[/color:f8h4bgfi][/b:f8h4bgfi] einer richtig kann und seine Finger in hoher Geschwindigkeit mit einer gewissen Leichtigkeit auf der Tas[b:f8h4bgfi][color=#FF0000:f8h4bgfi]i[/color:f8h4bgfi][/b:f8h4bgfi]e"


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Was mich an dieser ganzen CW Debatte tierisch nervt, ist die Tatsache, dass diese ach so "heilige Kuh" von einigen wenigen ständig durchs Dorf getragen wird, der Amateurfunk von denen [u:2gt01tbr]nur[/u:2gt01tbr] auf CW reduziert wird. ... Ich kann es nicht mehr hören![/quote]

Jede Kritik an CW ist Blasphemie! :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Jede Kritik an CW ist Blasphemie! :mrgreen:[/quote]
Genau so schätze ich Dich auch ein! Etwas kontraproduktiv deine Herangehensweise und sehr kurzsichtig!

CW Only geht mir mittlerweile echt auf die Nerven, ein Grund es nicht zu lernen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote][quote]Jede Kritik an CW ist Blasphemie! :mrgreen:[/quote]
Genau so schätze ich Dich auch ein! Etwas kontraproduktiv deine Herangehensweise und sehr kurzsichtig!

CW Only geht mir mittlerweile echt auf die Nerven, ein Grund es nicht zu lernen![/quote]

Zu so einem Streit gehören immer Zwei. Denkt mal drüber nach und kommt wieder runter.

73 de Martin DO1MF


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
CW geht mit einem Quarz und einem Transistor.. ;)
Als Betriebsart für QRP Geräte und einfachen Eigenbau wird es immer einen Stellenwert haben.
Für die " Kultur" wars auch wichtig. Inzwischen wirds ja nicht mehr im Kommerzebreich verwendet.
CW mit Computer finde ich auch was schräg...richtig gehts nur mit den Ohren und Handtaste ;)
Ok..El-Bug lass ich noch gelten ;)

Soll jeder machen was im gefällt, gibt ja genug Möglichkeiten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Nun ..... ich hatte hier in diesem Forum folgenden Satz gelesen :

[i:24yut2z3]Richtige Funkamateure schreien nicht, sie benutzen die Königsklasse im Amateurfunk und pflegen die Betriebsart CW
Das geht aber nur mit einer grossen Lizens[/i:24yut2z3]

Deshalb meine Frage ...... sorry ;-)

vy 73 de Bert SE2I[/quote]

Das klingt, als wärst Du an jemanden geraten, der mental eher einem Gartenzerg-Zähler im Kleingartenverein nahe steht als einem so vielfältigen Hobby wie dem Amateurfunk.
Amateurfunk ist vor allem Experimentierfunk. Mit dem obigen Satz kann man schön zum Ausdruck bringen, dass man das nicht verstanden hat, sondern sein Hobby lieber nach dem System [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Maschen-Draht-Zaun:24yut2z3]Maschen-Draht-Zaun[/url:24yut2z3] betreibt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]Pinkus hat geschrieben:

Richtige Funkamateure schreien nicht, sie benutzen die Königsklasse im Amateurfunk und pflegen die Betriebsart CW
Das geht aber nur mit einer grossen Lizens

Spar dir sowas bitte zukünftig.

Grüße
Michael[/quote]
Für die ursprüngliche Aussage hat der Autor ja auch einen Rüffel der Administration erhalten!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Darf man mit einer E - Liz. CW auf den erlaubten QRG´s w
[quote]
Das klingt, als ...[/quote]

... wenn Bert zu viel lange Weile hat.

Der zitierte Beitrag stammt aus dem Mai:
ftopic20575.html

Wenn man einen Beitrag aus dem Mai hervorkramen muss, kann man wohl zu diesem Schluss kommen, nicht wahr?
Wobei man annehmen kann, dass der Beitrag ironisch oder provokativ gemeint war. Einfach mal aus dem Zusammenhang gerissen eine blöde Frage stellen, und schon wird man gut unterhalten ...


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum