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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Postversender zu doof zum ausliefern...
Hi,
Hermes war jetzt schon zum 3. Mal Mittags da, hab mein Paket immer noch nicht bekommen...
Früher sind die auch mal auf ner Spätrunde vorbei gekommen und haben an die berufstätigen Leute ausgeliefert. Sind die jetzt zu blöde zu merken das zu der Zeit keiner da ist ???
Wie lange wollen die noch mein Pakt durch die Gegend fahren ?
Nicht jeder hat ne alte Oma im Haus die tagsüber alles annehmen kann...

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Hallo Uwe,

hab' mit denen ähnliche Erfahrungen gemacht.

Ich habe Hermes nun so ne Bestätigung geschickt, dass sie alles beim Nachbarn abgeben sollen.
(Da ist jemand den ganzen Tag) und seitdem klappt das ganz gut.

73 de Franz


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Hab extra einen Zettel mit Klarsichthülle aufn Briefkasten gemacht..die dürfen auch beim Nachbarn abgeben. Aber dazu muss der auch da sein...kann eben vorkommen das alle unterwegs sind....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
[quote]Hab extra einen Zettel mit Klarsichthülle aufn Briefkasten gemacht..die dürfen auch beim Nachbarn abgeben. Aber dazu muss der auch da sein...kann eben vorkommen das alle unterwegs sind....[/quote]

Die haben eben ihre vorgegebenen Routen und Zeiten.....und können nicht auf jeden Einzelwunsch eines Kunden eingehen. Ich habe das "Glück" daß ich Schichtarbeit habe und bin daher doch oft selbst zuhause wenn der Postler klingelt.....zusätzlic ist meine YL zuhause - und ich hab auch noch einen Nachbarn der Pakete entgegennimmt.
Ansonsten mußt halt zur nächstgelegenen Hermes-Stelle und Dein Paket selbst abholen. Dürfte ja nicht allzuweit entfernt sein, oder?
In unserem Kaff gibt es für jeden Paketdienst eine Annahmestelle bei der man dann seinen Kram abholen kann.

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Bei Hermes wechseln oft die Fahrer. Manche sind daran interessiert, ihre Pakete schnell abzuliefern und klingeln das ganze Haus rauf und runter, andere, zumeist die Neuen, schreiben Zettel.

Aber wo ist das Problem? Auf dem Benachrichtigungszettel kann man unterschreiben, dass er das Paket vor der Tür ablegen soll. Der Zettel hat extra einen Klebestreifen, um ihn am Briefkasten zu befestigen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
[quote]Hi,
Hermes war jetzt schon zum 3. Mal Mittags da, hab mein Paket immer noch nicht bekommen...
Früher sind die auch mal auf ner Spätrunde vorbei gekommen und haben an die berufstätigen Leute ausgeliefert. Sind die jetzt zu blöde zu merken das zu der Zeit keiner da ist ???
Wie lange wollen die noch mein Pakt durch die Gegend fahren ?
Nicht jeder hat ne alte Oma im Haus die tagsüber alles annehmen kann...

73 de DL3FOX Uwe[/quote]

Hallo Ue,
hattest Du eine Benachrichtigung im Briefkasten?
Bei mir passiert es regelmäßig das laut Internet Sendungsverfolgung ich
nicht angetroffen wurde aber keine Benachrichtigung vorlag.
Der Auslieferungsfahrer war einfach zu spät drann. Das kam auch schon auf 3 aufeinander folgenden
Tagen vor. Eine Beschwerde bei Hermes bringt nichts, da kommen nur Textbausteine......


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Hallo Uwe,
Hermes lieferte bei mir bisher immer zuverlässig. Wenn man niemand das Paket annehmen kann, ist es für die Zusteller, die Subunternehmer sind doch sehr schlecht. Die bekamen 50 Cent pro Paket für die Zustellung. Eine Zustellung zu einer Annahmestelle, z.B. Tankstelle ist dann für den Fahrer einfacher, er bringt und holt ab ... . Und die Sendungsverfolgung zeigt die Ankunft an ... .

Ein Paket von Neumarkt ging dieses Jahr vor Ostern bis nach Regensburg. Da wurde dann gefeiert und am Mittwoch danach kam das Paket, das 23kg wog, hier an und wurde im Flur abgestellt. Da war das mehr als 1000 km unterwegs und DHL schafft das auch nicht schneller.

73
Gerhard


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Hi Gerhard,

da kann ich Dir voll Zustimmen. Mit Hermes nie Probleme. Weder als Empfänger noch als Versender. Mit DHL aber schonmal folgendes gehabt: Funkgerät verkauft, eingepackt, versendet und Verfolgungs Nummer erhalten. Dem Erwerber die VN geschickt und ich selbst nutze die Sendungsverfolgung auch bis das Paket eingetroffen ist. Letzter Stand der Dinge war das sich das Paket in der Zustellung befindet. Der Käufer hats auch gelesen, sich gefreut und mit Blick zum Fenster heraus auf den DHL Boten gewartet. Der fuhr an der Einfahrt zum Anwesen des Käufers aber einfach vorbei (Haus lag etwa 50 m von der Hauptstr. entfernt) und am nächsten Tag stand in der SV "Paket auf dem Rückversand weil Empfänger unbekannt" ..... Alle Adressdaten korrekt und der Empfänger bekannt aber der Zusteller zu blöd oder einfach zu faul ......

Hab das Ding dann nach Rückerhalt per Hermes verschickt und alles war gut. Braucht manchmal einen Tag länger als DHL aber bei mir ist mittlerweile Hermes erste Wahl wegen der Zuverlässigkeit. Das man dabei auch noch spart ist ein nützlicher Nebeneffekt --- :lol: :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
@FOX Uwe ...

Evtl. einfach mal dem zuständigen Hermes Lieferer mitteilen das man das Paket bei Nachbar A oder B abgeben kann ... Unsere Zusteller hier fragen automatisch bei den nächsten Nachbarn oder, bei Mehrfamilien Anwesen, im Haus nach ... Was Du da hast ist vermutlich "DAW" (Dösbaddel AT WORK)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
[quote]SV "Paket auf dem Rückversand weil Empfänger unbekannt" ..... Alle Adressdaten korrekt und der Empfänger bekannt aber der Zusteller zu blöd oder einfach zu faul ......[/quote]

Siehst, genau so ging es mir eben bei HERMES. Habs ja weiter oben schonmal geschrieben. Hausnummer (!) nicht auffindbar! Das Haus ist BJ 1968 - also kein Neubau - und eine Doppelhaushälfte, somit auch nicht freistehend in der Prärie. Hausnummer ist seit Erbauung die selbe. Paket ging zweimal zurück nach Berlin - bis alles geklärt war und er Ersatz bekommen hat, waren 14 Tage rum.

Bei der Haussanierung habe ich dann die Hausnummer 1,10 m groß an die Fassade pinseln lassen. Hermes-Gedenk-Hausnummer sozusagen.

Ein anderer Deutscher Paket Dienst hat bei mir mal - laut Aussage - auf der Terasse - bei Winter und Schneefall - "zugestellt" und der Fahrer (!) hat im Namen des Nachbarn auch noch selbst unterschrieben. Das Paket war nicht da, die Unterschrift falsch (Unterschriftenprobe, das ging knapp an einer Anzeige vorbei). Ersatzleistung an den Versender, der mir das dann nochmal neu zugesetellt hat. Was mit dem ursprünglichen Paket passierte, ist bis heute ungeklärt.

Ich denke, daß jedem mal ein Lapsus passieren kann - auch darf, bei den Mengen. Aber es gibt schon Dinge, die sind so offensichtlich, die verbieten sich einfach. Daß man z.B. die HN 60 und 64 findet (und das auch protokolliert!), jedoch die 62 nicht existent wäre, obwohl da ein Haus steht an dem Platz, ist doch schon grenzwertig ;->

73 Jörg


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Nach 4 Zustellversuchen und Ehrenrunde beim Nachbarn doch noch angekommen...
Hätte das Paket 2 Tage früher in den Händen haben können.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Dachte es geht um die Post hier... bei mir kommt es fast immer vor das meine Packerl entweder über den Gartenzaun fliegen oder ich es mir von der Post abholen darf. Die super Öffnungszeiten sind von 14-18 Uhr Mo - Fr. :evil:
Dazu kommt ich muss mit den Bus fahren der nur einmal die Stunde kommt und dann wann er will.
Wenn sie es gleich in die Postfiliale neben den Bahnhof liefern würden wäre die Verbindung 100x besser und die öffnungszeiten auch gut.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Moin,
Hier bei uns mit Hermes auch nicht besser… Hatte letztens was bestellt und wartete auf meine Lieferung ewig. Dann durch Zufall die Mail gefunden das das Paket ein Dorf weiter seit 4 Tagen im Tabakladen liegt. Kein Zettel im Briefkasten. Hier waren jedoch 3 Leute die ganze Zeit @Home. Leider muss der Fahrer bei uns ca. 50m laufen- und jenes noch leicht bergauf.
Ich bekomme schon Horror wenn beim Onlineversender „HERMES“ steht. (meine persönliche Meinung)

Besseres Beispiel mit DHL.
In Griechenland – Athen letztens einen Tranceiver vormittags bestellt, bezahlt per PayPal, Gerät ging am gleichen Tag gegen 17:00 raus und war nächsten Vormittag gegen 10 bei mir. Richtig schön mit Track & Trace nachvollziehbar. Erst bis Leipzig , dann nach Berlin, dann zu mir. Und ja: Gerät neu, volle ICOM Europe zwei Jahre Garantie. Hab dazu noch ein paar hundert € gespart. Aber ist ein anderes Thema.

Gruß Alex


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
No Name:
Bei der Post gibts ein Formular zum ausliefern in Zweigstellen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Postversender zu doof zum ausliefern...
Hallo,

kommt einfach immer darauf an, wie die lokal zuständigen "Zusteller" drauf sind.
Hermes Versand klappt im Bereich Herne recht gut. München Nord eine mittlere Katastrophe.

Bei DHL hatte ich bis jetzt keinerlei Beanstandungen. Gut, ich nutze die Möglichkeit des Ersatzzustellortes, damit das Paket nicht wieder in der Filiale mit den speziellen Öffnungszeiten landet. Auch habe ich noch den Vorteil den Zusteller persönlich zu kennen. Ist halt auf dem Dorf so.

Zu dem Thema war übrigens vorgestern ein interessanter Beitrag, irgendwo im TV. Tenor: viele Pakete werden deshalb nicht ordnungsgemäß zugestellt, da die Anzahl der zuzustellenden Pakete pro Zusteller so hoch liegt, daß es kaum bis gar nicht bewältigt werden kann. Deshalb gibt es "sofort" einen Benachrichtigungsschein in den Briefkasten.

73
Peter


  
 

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