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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 49 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
[quote]Diesbezüglich kenne ich so einige OMs der DO-Klasse, die keine größere Lizenz brauchen/wollen und ne Menge fachliches Wissen haben, Antennen und sogar Transceiver und Tuner etc. in sehr hoher Qualität selbst bauen, Aktivitäten wie Outdoor-Funk-Touren, Fielddays, Jugendarbeit, gemeinsames Antennen aufbauen und so für ihre Vereine und Kumpels veranstalten.
Dagegen kenne ich auch viele Inhaber der großen Lizenz, die von "Tuten und Blasen" keine Ahnung haben, selbst zum Löten eines Mikrofonsteckers einen Bekannten fragen müssen. Nur, weil jemand eine Lizenz großer Klasse inne hat, ist er noch lange kein "Vorzeige-Funkamateur"!!!![/quote]Ich kenne auch Leute, die ohne Lizenz mehr Ahnung haben und keine Lizenz überhaupt wollen / brauchen. Wir hatten am 1.7.2009 9,8% E-Liz mit 41 Jahren Altersschnitt und 90,2% A-Liz mit 55 Jahren Altersschnitt. Wenn man den gleichen Dummbeutel-Anteil annimmt, sind rein rechnerisch schon mal 9x so viele Dummbeutel bei der A-Liz, wie bei der E-Liz. Andererseits sind es aber auch 9x 14 Jahre mehr Lebenserfahrung in der A-Klasse, alles inklusive der 9x mehr Dummbeutel. Wenn ich es jetzt zu Deinen Gunsten runde, könnten sich aktuell etwa weitere 7.000 DO-Liz gegenüber den 61.000 A-Liz über die Ungerechtigkeiten des Lebens, Verteilung des Wissens und der Dummbeutel etc. aufregen -- abzüglich der 200± , die es bereits gemacht haben, falls sie sich nicht wiederholen wollen. Erzähl doch mal was, was noch nicht gesagt wurde .......
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
@Anfänger
[i:25apmbi3]Dagegen kenne ich auch viele Inhaber der großen Lizenz, die von "Tuten und Blasen" keine Ahnung haben, ....
[/i:25apmbi3]Tuten und Blasen, was ist das für eine Betriebsart? Analog oder digital? QRP oder QRO?
73 de Thomas, DH1TS


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
[quote]Meiner Meinung nach müssen die Bänder nicht belebt werden, das wäre genauso als würde man heutzutage bei der Überbevölkerung auf der Erde anordnen, das wir alle mehr Nachwuchs produzieren müssen, weil jemand Angst hat, der Mensch könnte bald aussterben. [/quote]

Aber genau das wird doch gemacht. Wir sterben aus! Siehe die Demografie-Debatte. Deshalb wird die Rente auf 43% gesenkt und auf 67 Jahre erhöht ...

[quote]Wenn ich es jetzt zu Deinen Gunsten runde, könnten sich aktuell etwa weitere 7.000 DO-Liz gegenüber den 61.000 A-Liz über die Ungerechtigkeiten des Lebens, Verteilung des Wissens und der Dummbeutel etc. aufregen -- abzüglich der 200± , die es bereits gemacht haben, falls sie sich nicht wiederholen wollen. Erzähl doch mal was, was noch nicht gesagt wurde .......[/quote]

Genial! :)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
@Anfänger: nochmal wegen dem DX auf 80m... in welchem Mode hörst du jeden Abend bis nach LU, PY oder so? SSB? CW? PSK?

Ich merk von Contesten jedes Wochenende recht wenig. Abundzu mal einer, ja, aber nicht so dass es merklich "stören" würde. Man kann ja auch mal mitmachen... oder auf die WARC-Bänder sich verkrümeln... Ich bin übrigens auch einer der dank Familie, Haus & Hof und Beruf meist bestenfalls am Wochenende merklich QRV ist, bzw. häufig nur abends...
Ich mache wirklich nicht bei vielen Contesten mit, aber dass mich jemand Beleidigt & "ausgeschlossen" hat ist mir noch nicht passiert. Falls man mal versehentlich einen QSO-Partner dranbekommt der nur contesten will kann man ihm ja nen Rapport geben und sucht eben weiter. Aber wütend auf alles schimpfen was mal contestet... ?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
[quote]Falls man mal versehentlich einen QSO-Partner dranbekommt der nur contesten will kann man ihm ja nen Rapport geben und sucht eben weiter. Aber wütend auf alles schimpfen was mal contestet... ?[/quote]

Manche finden eben was sie suchen um ihre Vorurteile zu bestätigen. Und wenn gar nichts mehr geht, dann holt man die 80m Kilowatt-Runden als Universal-Totschlagargument aus dem Keller ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
vielleicht geht's ihm ja um ssb... Ich habe mich ein Mal (!) breitschlagen lassen an einem WPX SSB teilzunehmen und das war für mich schon eine grenzwertige Erfahrung, die ich nie mehr wiederholt habe. :D Da weiß man wieder was man an Telegrafie hat! Man dreht sich sein Filter so weit zusammen bis man ein lauschiges Plätzchen für sich alleine hat und kann sich da dann nach Herzenslust vergnügen. Es geht halt nichts über Schmalband-Betriebsarten.

Klar kommt es auch in cw mal vor dass sich da plötzlich ein anderer breitmacht aber so etwas passiert halt mal, auch wenn es das eigentlich nicht sollte. Es gibt aber auch die Typen, die im dichtesten Contestgetümmel di 7.031 mit einem stereotypen "sota hi" von allen Contestern freihalten. Nun ja, wenn's schön macht ...

Ich bin halt nun mal ein Contester und steh auch dazu, das schliesst jedoch gutes Benehmen und Hamspirit nicht zwingend aus.

Ich mach jetzt mal ganz offensiv Werbung, speziell für MM oder M2: Wer einmal in einem Team von Gleichgesinnten 48 Stunden mitgefunkt, mitgekämpft und mitgelitten hat erlebt das Hobby von einer ganz anderen Seite. Funken im Team ist ein tolles Erlebnis, zusätzlich lernt man viele Dinge, die man noch nicht kannte; findet neue Freunde, arbeitet an Antennen, die man nicht so häufig zu sehen bekommt; lernt zu improvisieren und erweitert seinen Horizont.

Ich kann mich noch gut erinnern als ich vor knapp 7 Jahren über Nacht eine Einladung als Gast-Op von einer der großen Stationen im Norden bekam. Ich saß im Flieger nach Kopenhagen und hatte schon ein wenig Bammel ob meine bescheidenen Fähigkeiten denn wohl genügen werden oder ob ich mich nach Kräften blamieren würde. Es wurde eine tolle Erfahrung die mich danach im Laufe der Jahre zu Events gebracht hat, von denen ich vorher nicht mal zu träumen gewagt hatte.


73, Jo


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
Nun .... es gibt Begnadete Techniker mit die 18 Jahre jung sind und 85 Jährige OP´s, die heute mit der Modernen Technik kaum noch klar kommen und da für lieber lange QSO´s auf ihren angestammten Frequenzzen fahren. In meinem bisherigen Leben habe ich feststellen können, das gut 70 bis 80 % der OP´s nur gerade mal 10 % ihrer Funkgeräte kennt und benutzt.
Wer ist nun der Bessere Funkamateur ?
Ich denke ....... Jeder !
Jedem seinen Spaß an seinem Hobby.
Mir käme es garnicht in den Sinn, irgend welche OP´s für ihre Frequenzen, Betriebsarten usw. zu reklamieren.
Natürlich Nervt es, wenn eine halbe Stunde lang kein Rufzeichen genannt wird, betrunkene sich sehr unangenehm auf den Frequenzen verhalten ....... aber wenn sein Umfeld mal auf sein Fehlverhalten hin weisst, dann dürfte es sich von selber Regulieren ( bis auf wenige AUsnahmen ! ).

Aber wenn man mal eine gewisse Zeit als SWL gearbeitet hat, kennt man viele Tricks, um auch unter den Blödesten Bedingunggen noch ein QSO fahren zu können oder ein Pileup zu knacken, ohne Stunden lang die E.-Werke reich zu machen ;-)
Ich würde es als sehr Vorteilhaft ansehen, vor einer Liz. Prüfung den Nachweiss als SWL zu beurkunden.
Es müssen ja nicht Tausende von QSL Karten sein.
Eine bestimmte ANzahl zu erhalten kann ja wohl kein Hindernisgrund sein !?
Oder hängt QSL Moral mit Betriebstechnik ewta zusammen ? ;-)

Fahre gerne QSO´s ...... egal ob Neuling oder älterer OP ..... jeder hat was zu erzählen, bzw. seine Interessen.
Man kann nur Positiv da zu lernen.

vy 73 de Bert SE2I


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
[quote]
Aber genau das wird doch gemacht. Wir sterben aus! Siehe die Demografie-Debatte. Deshalb wird die Rente auf 43% gesenkt und auf 67 Jahre erhöht ...
[/quote]
Wobei man der Gerechtigkeit halber aber auch sagen muß, daß schon die Grundannahme falsch ist. 1910 war Deutschland [i:277jt0l9]wesentlich[/i:277jt0l9] größer als heute und hatte nur 65Mio. Einwohner.
Die beiden "Abhilfen" bräuchte man auch nicht, würde man die Arbeitnehmer nicht von steigenden Unternehmensgewinnen völlig abkoppeln.


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
[quote]Wobei man der Gerechtigkeit halber aber auch sagen muß, daß schon die Grundannahme falsch ist. 1910 war Deutschland [i:2jp120i2]wesentlich[/i:2jp120i2] größer als heute und hatte nur 65Mio. Einwohner.
Die beiden "Abhilfen" bräuchte man auch nicht, würde man die Arbeitnehmer nicht von steigenden Unternehmensgewinnen völlig abkoppeln[/quote]

Frankreich hat weniger als die halbe Einwohnerdichte von Deutschland und steht auch nicht auf der roten Liste ... ;)

Zur Abhilfe: Es würde ja genügen sie nicht von der Produktivität abzukoppeln.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
Ich mache DX hauptsächlich in SSB.
Ich habe die Erfahrung, das viele garnicht mehr wissen, wie das richtig geht. Einfach nur ne fette PA anschalten und ins Mikro reinbrüllen is nich ;-) Nur ist das leider die Art und Weise, wie das heute meist gehandhabt wird.

Und mal ganz im Ernst.....Die Bänder sind voll, Tag für Tag, warum sollte der Amateurfunk aussterben? In DL wirds vielleicht weniger, hier kommen kaum Junge Leute nach, in Ländern wie Japan oder USA ist das aber eine ganz andere Situation. Amateurfunk findet nicht nur in DL statt, ich verstehe nicht, warum da immer so ein Theater drum gemacht wird, für mich ist das total unbegründet.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
[quote]Ich mache DX hauptsächlich in SSB.
Ich habe die Erfahrung, das viele garnicht mehr wissen, wie das richtig geht. Einfach nur ne fette PA anschalten und ins Mikro reinbrüllen is nich ;-) Nur ist das leider die Art und Weise, wie das heute meist gehandhabt wird.[/quote]

http://www.dx-code.org/
http://dx-code.org/g3sxw.pdf
http://www.idiompress.com/books-up-two.html


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
[quote]Ich mache DX hauptsächlich in SSB.
Ich habe die Erfahrung, das viele garnicht mehr wissen, wie das richtig geht. Einfach nur ne fette PA anschalten und ins Mikro reinbrüllen is nich[/quote]

Woher nimmst Du die Erfahrung und wie geht es denn richtig? :?:
vy73 DJ7ZZ


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
Was ist denn das für eine sinnlose Fragestellung???? Ich habe vor knapp 20 Jahren für die Lizenzprüfung lernen müssen, wie man sich verhält und wie Funkverkehr funktioniert. Ihr etwa nicht????


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
[quote]Was ist denn das für eine sinnlose Fragestellung???? Ich habe vor knapp 20 Jahren für die Lizenzprüfung lernen müssen, wie man sich verhält und wie Funkverkehr funktioniert. Ihr etwa nicht????[/quote]Dann erläutere mal Deine Methode während eines Pile-ups mit "up 5" erfolgreich ein QSO durchzuführen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: und Plötzlich kann man kein QSO Mehr fahren ! .... mit
Ich persönlich nehme an pile-ups garnicht Teil. Denn ein "Hallo 5/9 bye bye" ist für mich kein QSO.

Ich möchte mit anderen OMs reden, vollständige Sätze, etwas über Person, Situation, Ausrüstung etc. erfahren, Erfahrungsaustausch und Anregungen, gemeinsame Interessen....oft ergeben sich die tollsten Dinge in einem Gespräch, es entsteht in glücklichen Fällen so etwas wie Freundschaft - und DAS ist für mich der Sinn des Amateurfunks.

Stefan


  
 

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