Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 378 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]Es wäre vernünftiger, bis zur Lösung des Problems den JT65 Betrieb außerhalb des Bandplans ruhen zu lassen, aber das ist wohl bei einigen (es ist trotz "halb Europa eine Minderheit der Funkamateure) zu viel verlangt.[/quote]
Das könnten die, die hier an dieser Diskussion beteiligt sind, durchaus vereinbaren. Die Frage ist nur, ob das zur Lösungsfindung und -umsetzung wirklich beiträgt. Ich glaube es eher nicht. Ist das Problem weg (durch Inaktivität) gibt es ja kein Problem mehr, welches unbedingt gelöst werden müsste! Fraglich ist dabei doch auch, ob die anderen Länder der Region 1 überhaupt mitmachen.

Warum kann man nicht hergehen und sich (von mir aus auch befristet) darauf einigen, Problem ist erkannt, an einer internationalen Lösung wird gearbeitet, solange wird der Betrieb geduldet (obwohl in der Region 1 nicht Bandplan konform), sofern dort niemand gestört wird. Ein Anspruch auf diesen Frequenzbereich (3,576 - 3,580 MHz) erwächst aus der Duldung (Gewohnheitsrecht) ausdrücklich nicht! Der Handlungsdruck, eine Lösung zu finden und umzusetzen, bleibt.

Das Thema betrifft ja nicht nur die CW oder JT65 Nutzer sondern alle FA in der Region 1, wie DF5WW ja schon treffend festgestellt hat.
[quote](die Bandpläne für Digi sollen künftig für alle 3 Regionen angeglichen werden)[/quote]
Die Beteiligten hier werden das eh nicht lösen können. Vielleicht kann man aber einen tragfähigen Vorschlag in Richtung der Stellen machen, die dieses Problem tatsächlich angehen und lösen können!

Wasch mich, aber mach mich nicht nass, funktioniert nicht!

PS: Vielleicht funktioniert der Betrieb von CW und JT65 in diesem Bandsegment ja auch störungsfrei. Hat man davor evtl. Angst es könnte funktionieren?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Hallo Jürgen,

im Normalfall stören die schmalbandigen JT65 und die noch schmalbandigeren JT9 Signale dort im Regelfall niemanden denn wenn man das Band beobachtet spielt sich der übliche CW Betrieb (außer QRP) doch wesentlich tiefer ab. In den üblichen CW Kontesten wird sowieso kaum ein JT Modler dort Betrieb machen weil wg. der ganzen QROOO Stationen einfach unmöglich und selbst die "Bandplanregulierten" Digi Bereiche werden bei solchen Kontesten eben mal gerade "okkupiert" .... auf Bändern mit Bakenbereichen sogar bis dort hinein ....

Auch ein nettes Bsp. sind die RTTY Konteste. Auch da geht es schnell mal unter die 3580 und keine "S.u" stört sich dran bzw. keiner der CW OP´s gibt Gas weil die RTTY Leute die Punkte machen wollen durchaus in der Power ebenbürtig sind .... Auch da geht´s dann im übrigen bis in die Bakenbereiche so denn je Band vorhanden ....

Wenn man ein wenig Toleranz übt geht das alles ohne Probleme zusammen. Die JT´ler machen während der Konteste keinen Betrieb (wozu auch), die CW´er keinen Betrieb über 3560 außer den QRP Leuten und die RTTY Leute gehen mal bis 3570 hinunter ... Ging bisher alles auch ohne selbsternannte Bandwächter und Hilfssheriffs ...

Wie gesagt für die "Übergangszeit" bis zu einer weltweiten Anpassung der Bandpläne durchaus annehmbar aber dann bitte auch kein CW mehr im Digibereich und kein RTTY mehr im CW Bereich ... Auch wenn die CW´er ja eigentlich früher immer überall durften (im jeweils kompletten Band) ... Aber auch das lässt nach :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Ich finds eh unnötig hier so ein Kindergarten zu veranstalten...
Ist genug Platz da für alle und kann so weiter laufen bis die endgültige Regelung fertig ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Hallo Jürgen,

ich beobachte jetzt schon seit über 2 Stunden diesen Bereich. Auf 3,57808 MHz arbeitet eine CW QRP Station schon seit dem gesamten Beobachtungszeitraum. In der gesamten Zeit hat sich ihr keine JT65 auch nur genähert! Siehe Bild.
[attachment=1:1w1b7n46]101120147.jpg[/attachment:1w1b7n46]
Das nenne ich Ham Spirit. So langsam kommt bei mir das Gefühl auf, hier geht es ausschließlich um "Besitzstandswahrung" und um sonst nichts. Wobei dieser Begriff völlig absurd ist, da hier niemand etwas besitzt, Bandplan hin oder her.

Ich finde die ganze Diskussion mittlerweile mehr als abstrakt. Die, die sich hier am meisten beschweren, sind von der Situation überhaupt nicht betroffen.

Im Übrigen verhält sich der OM, um den es hier geht, auch nicht Bandplan konform, unabhängig von seinen absichtlichen Störaktionen. Wer bei meiner Antennenanlage (6,70 Vertikalantenne mit -8 dB "Gewinn" im 80 m Band) Vollanschlag (9 +40 dB) erzielt, kann nicht mit QRP unterwegs sein oder er wohnt in der Nachbarschaft. Wohnt er aber nicht!
[attachment=0:1w1b7n46]101120145.jpg[/attachment:1w1b7n46]
Das ganze Problem ist gar keins. Das Problem besteht nur theoretisch in den Köpfen einiger Weniger.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Hi KCZ

Da hast Du sicher Recht aber der Kindergarten der dann lieber absichtlich stört liest hier zwar evtl. mit aber äußert sich nicht oder liebt eher das stören an sich ..... Die Diskussion darüber ist m.A. nach eher kein Kindergarten und ein paar Vorschläge zur "Regelung" gab es ja schon und auch einige Versuche von "Gestörten" auf andere Frequenzen auszuweichen. Solange das nicht Regionen übergreifend geklärt ist sollte man den paar Leuten zugestehen die Frequenzen zu nutzen die in der Software vorgegeben sind. Auch wenn man diese jederzeit ändern kann heißt das ja nicht das man dann auch "Betrieb" machen kann. Der sähe dann so aus das aus der guten alten Regel "Im Amateurfunk wird 90 % gehört und 10 % gesendet" eher wird "Es wird 100 % gesendet aber man hört niemanden weil die alle woanders sind" ....

Wie gesagt ist in den Kontestfreien Zeiten und wenn gerade mal keine DXpedition mit 30 kHz Split unterwegs ist Platz genug für alle und auch für die JT9/65 unbd SIM PSK Leute die sich mal gerade erdreistet haben 6 kHz vom CW Bereich okkupiert zu haben .... Wobei mich nur letztgenannter Mode etwas anpisst weil von ON OM´s verbrochen die ja zur R1 gehören ... Aber auch da mal eben ins Kissen gebissen und Toleranz gezeigt und wenns mich arg anpisst geh ich zum Nachbarn, der hat einen Boxsack den ich verprügeln kann ... Spart mir die Kosten für eine fette Endstufe um andere auch wirklich effizient stören zu können :lol: :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote][...]Im Übrigen verhält sich der OM, um den es hier geht, auch nicht Bandplan konform, unabhängig von seinen absichtlichen Störaktionen. Wer bei meiner Antennenanlage (6,70 Vertikalantenne mit -8 dB "Gewinn" im 80 m Band) Vollanschlag (9 +40 dB) erzielt, kann nicht mit QRP unterwegs sein oder er wohnt in der Nachbarschaft. [...] Das ganze Problem ist gar keins. Das Problem besteht nur theoretisch in den Köpfen einiger Weniger.[/quote] @Bei mir in der Regel S9 +30dB. Das entspricht 500 - 1000 Watt Sendeleistung an einem gut funktionierenden Dipol.
@In den USA macht auch keiner ein Problem daraus.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]Das ganze Problem ist gar keins. Das Problem besteht nur theoretisch in den Köpfen einiger Weniger.[/quote]
Da täuschst Du Dich aber. Wenn es kein Problem gäbe, hätte Bert den Thread nicht aufgemacht.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]Ich werde auf Deine Borniertheit nur noch einmal eingehen und dann kannst Du Dir Deine Antworten an mich sparen.[/quote]

Keine Sorge, auf so einem Niveau diskutiere ich mit Dir sowieso nicht weiter.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]... Gestört fühlt sich doch wirklich niemand außer den selbsternannten Sheriffs die dann aber in der Tat gegen ein Gesetz oder eine Vollzugsordnung verstoßen wenn sie denn auf einer belegten Frequenz absichtlich stören .... [/quote]@DF5WW et al: Hallo Jürgen, es ist ja im Prinzip alles andere als ein großes Problem, insofern gebe ich Dir ja recht. Mir stinkt es nur gewaltig, daß ausgerechnet diejenigen hier ein Theater anzetteln, die auf der Frequenz nichts verloren haben. Wenn die paar Hanseln ihr JT65 dort machen und ansonsten die Klappe halten, bzw. ihre Zeit zu einer Lösung investieren, anstelle Rechthaberei, wären wir nicht schon auf der 8. Seite von dem Zirkus.

Diese ganze Rechthaberei von "absichtlich stören" gestehe ich zumindest nicht den Verursachern zu. Es kann nicht sein, daß jemand den Bandplan gezielt und bewußt nicht einhält, mit eigenen Interpretationen sein Recht dazu ableitet, und sich dann über Gegenreaktionen aufregt -- auch wenn diese total überzogen sind. Das Problem existiert ja nicht nur bei JT65 im 80m Band. Ich hatte zum Einstieg bereits geschrieben, daß ich mit der gleichen Begründung ("Recht") dort auch RTTY machen kann.

Ich bin weder Sheriff noch Nutzer in dem Bereich, mich stört die Ellenbogen-Manier, mit der hier "Recht gesprochen" wird. Wenn ich im Glashaus sitze, werfe ich nicht mit Steinen.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Und solche Aussagen bringen mich langsam auf die Palme. Liegt das vielleicht an mangelnden technischem Verständnis?
[quote]... ,daß ich mit der gleichen Begründung ("Recht") dort auch RTTY machen kann. [/quote]
Da macht kein Mensch RTTY, weil es nicht notwendig ist. Mir zeigen solche Argumentationen nur, dass sich diejenigen, die so argumentieren, noch nie mit JT65 beschäftigt haben. Es gibt gar keine Veranlassung mit RTTY in diesem Bereich zu arbeiten, weil ich RTTY überall bandplankonform arbeiten kann. Ich kann die Arbeitsfrequenz (Mittenfrequenz) selbst festlegen. Da bin ich völlig frei welche Frequenz ich nutze, bei JT65 nun mal nicht, da wird die Arbeitsfrequenz (DIAL Frequenz) durch die Software [b:lf0e6y8v]VORGESTEUERT[/b:lf0e6y8v] und das weltweit (IARU Region 1, 2 und 3)! Ist das denn so schwierig zu verstehen? Auf anderen DIAL Frequenzen ist kein einziger FA, nicht einer!

Jetzt bitte (bitte) nicht mehr mit dem VFO anfangen, da würden sich einige wieder die "Krone der Unkenntnis" über JT65 aufsetzen. Bei JT65 ist das Ändern der Dial Frequenz [u:lf0e6y8v]nicht[/u:lf0e6y8v] vorgesehen, sonst funktioniert es nicht!
[quote]Ich bin weder Sheriff noch Nutzer in dem Bereich ...[/quote]
Aha!

Es geht hier noch nicht mal darum den "Bandplan unkonformen" Betrieb zu rechtfertigen, sondern auf die spezielle Situation in diesem Fall hinzuweisen. Diese Situation ist mit anderen und ähnlich gelagerten Situationen nicht (unbedingt) vergleichbar obwohl das Ergebnis ja das gleiche ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Mei - VORGEGEBEN - da lachen doch die Hühner - 3576 ist halt KEIN JT-xx vorgesehen - dafür gibt es den VFO - und man sollte den Schreiberlingen wieder mal das schreiben - denn JT-XX Jünglinge glauben an die vorgegebenen Frequenzen.

Sorry - diese Diskussion wird mal wieder endlos und nur weil der Bert sich seinen Frust von der Seele schrieb - gut das es noch andere Betriebsarten gibt, wo man persönlicher QSO fahren kann (ich hab letzt doch mal JT laufen gehabt und dachte - naja - QSO fahren ist das wirklich nicht - meine Meinung).

DF1LX Peter - Smilies bitte dementsprechend der eigenen Laune setzen -


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
@DF1LX

[quote]... ich hab letzt doch mal JT laufen gehabt ... [/quote]
Hast Du es auch mal per VFO auf anderen Frequenzen versucht?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Gib es auf Jürgen, sie verstehen es nicht. :?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
Hallo Karsten,

ist wohl besser! :-)

Hier in Nordhessen sagt man: "Mit Zäjen (Ziegen) ackern!" :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: DK2SC ... HAM Spirit ?? zu beobachten auf 80m momentan
[quote]..... Da macht kein Mensch RTTY, weil es nicht notwendig ist. Mir zeigen solche Argumentationen nur, dass sich diejenigen, die so argumentieren, noch nie mit JT65 beschäftigt haben. Es gibt gar keine Veranlassung mit RTTY in diesem Bereich zu arbeiten, weil ich RTTY überall bandplankonform arbeiten kann. Ich kann die Arbeitsfrequenz (Mittenfrequenz) selbst festlegen. Da bin ich völlig frei welche Frequenz ich nutze, bei JT65 nun mal nicht, da wird die Arbeitsfrequenz (DIAL Frequenz) durch die Software [b:1mb96zp6]VORGESTEUERT[/b:1mb96zp6] und das weltweit (IARU Region 1, 2 und 3)! Ist das denn so schwierig zu verstehen? Auf anderen DIAL Frequenzen ist kein einziger FA, nicht einer! ......... [/quote]Ich weiß, wie JT65 funktioniert und habe außerdem das Argument schon beim ersten Mal vor 5 Tagen verstanden. Es ist seit Afu's- Zeiten immer das gleiche Argument: die alten Surplusgeräte nicht umstimmbar, andere Quarze nicht erhältlich, der Prinz von Arkadien darf nur auf dieser Frequenz, ....... eine endlose Kette bis zum "ich war zuerst da". Ich muß zum Beispiel deshalb auf 3576 RTTY machen, weil ich eine alte Oma am Südpol sitzen habe, deren RX-Mechanik eingefroren ist und nicht mehr um zu stimmen ist. JT65: weil ein einzelner Programmierer so programmiert hat, dreht sich jetzt die ganze Welt um dessen Code und kann nicht mehr anders, als Bandpläne zu mißachten ................ Ist doch toll, wie unser Experimentalfunk funktioniert.

Wir können diese Gründe gut und gerne abhaken, sie sind trotz neuer Technik uralt und abgekaut bis zum geht-nicht-mehr. Ich schreibe es noch einmal: Wer den Bandplan mißachtet, muß nicht bei Gegenreaktionen (auch überzogenen) Zeter und Mordio schreien. Das ist einfach nur erbärmlich. Einmal laut fluchen verstehe ich noch, aber ...... nur zur Erinnerung: mein Einstieg war nach >20 Posts inkl. etlicher "Begründungen" (inzwischen #120), warum alle mit JT65 auf 3576 die besseren Funkamateure sind. DAS stört mich mehr als das bißchen JT65 auf der falschen QRG.

73 Peter


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum