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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

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Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 7 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Funk für Wasserrettung
Hallo liebe Leute,

ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt (und die Frage an der richtigen Stelle platziert ist): ich suche Funkgeräte für den Wasserrettungsdienst im Binnenbereich abseits des BOS-Funks.

Die Funkgeräte sollen primär drei Zwecke erfüllen: 1) sollen sie als Rückfallebene für den BOS-Funk dienen, 2) sollen sie im Rahmen von ad hoc Lagen unsere Kommunikations- und damit Handlungsfähigkeit optimieren und letztlich 3) sollen sie unserer Jugendabteilung als Einstieg in das BOS-Funkwesen dienen. Das alles soll im Rahmen des Wasserrettungsdienstes in einem eher ländlich geprägten Raum nahe einer Großstadt geschehen.

Leider bin ich im Funkwesen abseits der BOS-Geschichte nicht wirklich zu Hause und habe keinen abschließenden Überblick über den Markt und hoffe daher auf eure Hilfe.

Die Anforderungen sehen wie folgt aus:

- möglichst einwandfreie Sprachqualität
- möglichst große Reichweite (mind. 15 Km bei ländlichem bis städtischem Gebiet)
- Kein unnötiges Schnickschnack
- Größe der Handfunkgeräte ist nebensächlich
- ca. 6 Handfunkgeräte, ca. 2 Feststationen zum Einbau (KFZ DIN Schacht, Bootsmontage)
- Kosten: Qualität vor Quantität. Und Qualität hat seinen Preis. Der Stückpreis sollte jedoch deutlich unter jenem von BOS-Geräten liegen (max. 300 bis 400 Euro/Handgerät)

Natürlich habe ich bereits ein wenig recherchiert und trage einmal die Erkenntnisse zusammen, bitte korrigiert und ergänzt mich.
- PMR-Funk scheidet aus. Getestete Geräte (Kenwood 2302) konnten unsere Anforderungen (Reichweite + Sprachqualität) nach sehr kurzer Zeit nicht erfüllen.
- CB-Funk wurde nicht getestet, nach einem Einlesen würde ich das auch eher ausschließen.
- weitere Funkarten (u.a. LPD) scheiden auch eher aus.

Was bleibt noch? Es scheint, dass lediglich der Betriebsfunk unsere Erfordernisse (Reichweite + Sprachqualität) erfüllen kann. Sehe ich das richtig? Nach einem Einlesen in die Materie wären an dieser Stelle weniger organisatorische Fragen hinsichtlich Beantragung, legaler Nutzung etc. von Interesse als vielmehr eure praktischen Erfahrungen: Wie verhält sich der Betriebsfunk in Fragen der Reichweite, Sprachqualität, Anschaffungskosten (losgelöst von der Beantragung)? Welche Geräte bzw. Hersteller könnten für den o.g. Preis oder günstiger empfohlen werden? Gibt es rund um den Betriebsfunk noch Besonderes zu beachten?

Ich freue mich auf eure Antworten :)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk für Wasserrettung
Hallo!

Die Rubrik Amateurfunk ist schlecht gewählt, da es sich hier nicht um eine AFu-Anwendung handelt.

[color=#BF00FF:8vduwldj]Die Anforderungen sehen wie folgt aus:
- möglichst einwandfreie Sprachqualität[/color:8vduwldj]

das erfüllen alle Betriebfunkgeräte (Vertex/Motorola/Hytera...)

[color=#BF00FF:8vduwldj]- möglichst große Reichweite (mind. 15 Km bei ländlichem bis städtischem Gebiet)[/color:8vduwldj]

Das ist stark abhängig von der Position der einzelnen Funkstellen. Da aber auch städtisches Gebiet erwähnt wurde, alle Funkstellen untereinander kommunizieren sollen und eine Funkverbindung unbedingt sichergestellt sein soll, bleibt nur die Errichtung einer Relaisfunkstelle an einem exponierten Standort (Hochhaus, Berggipfel, Schornstein etc.). Damit verlassen wir aber den Bereich einer einfachen, selbst zu verwaltenden Funkanwendung. Das geht damit in den professionellen Bereich, da solche Relais installiert werden müssen und einer gewissen Wartung unterliegen. Da würde man auf Betriebsfunkdienstleister zugreifen....

[color=#BF00FF:8vduwldj]- Kein unnötiges Schnickschnack[/color:8vduwldj]

haben Betriebsfunkgeräte eh nicht

[color=#BF00FF:8vduwldj]- Größe der Handfunkgeräte ist nebensächlich[/color:8vduwldj]

das ist auch gut so

[color=#BF00FF:8vduwldj]- ca. 6 Handfunkgeräte, ca. 2 Feststationen zum Einbau (KFZ DIN Schacht, Bootsmontage)
- Kosten: Qualität vor Quantität. Und Qualität hat seinen Preis. Der Stückpreis sollte jedoch deutlich unter jenem von BOS-Geräten liegen (max. 300 bis 400 Euro/Handgerät)[/color:8vduwldj]

analoge, sehr gute Betriebsfunkgeräte gibt es für 250-300 Euro (z.B. Vertex). Das Problem sehe ich eher bei der Relaisfunkstelle. Das ist in Deinem Fall die größere Hürde im ganzen System.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk für Wasserrettung
Danke für das Feedback - man sieht, dass ich mich noch stärker in die Materie einlesen muss. Welche Adresse wäre denn für Betriebsfunk empfehlenswert?

Der Hinweis zur Relaisstation gibt mir zu denken. Vorrangig soll der Betriebsfunk einen ländlich geprägten Bereich abdecken, als Zusatz wäre auch eine Abdeckung des Stadtbereichs (Berlin) von großem Vorteil. Der Stadtbereich wäre gewissermaßen nice-to-have, jedoch keine muss-Anforderung. Technisch müsste es im Grunde durchführbar sein, da es allein im Stadtgebiet genügend (kommerzielle) Anwender gibt (Taxiunternehmen, ÖPNV, ...). Es gibt im Umkreis mehrere erhöhte Punkte bzw. Bauten, die meines Wissens bereits für (Mobil)Funk und andere Übertragungsdinge genutzt werden. Dahingehend werde ich mich zwangsläufig noch mit der Bundesnetzagentur auseinandersetzen. Schließlich soll das Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Evtl. noch eine kurze Frage zu möglichen Kosten: Wo würde man sich in etwa preislich bewegen, wenn man auf einen Betriebsfunkdienstleister in Sachen Relais zurückgreifen würde?

Über die reinen Kosten hinsichtlich der Relais-Erfordernisse habe ich noch eine Frage zu den Handfunkgeräten und eurer Einschätzung hierzu. In der näheren Auswahl befinden sich:

- Motorola DP 1400 (analog/digital) ca. 300 Euro/ Stück
- Hytera PD 785 (analog) ca. 400 Euro/ Stück
- Hytera Hytera TC-620 (analog) ca. 160 Euro/ Stück
- Vertex Standard VX-451 (analog) ca. 300 Euro/ Stück
- Kenwood TK-3302E-CPL UHF (analog) ca. 250 Euro/ Stück

Feststationen:
- PT-8200 TEAM VHF 2m Band Betriebsfunk ca. 300 Euro/ Stück

Ich habe lediglich mit der Fa. Motorola im BOS-Bereich Erfahrung, alle anderen Hersteller und deren Produkte sind mir nicht bekannt. Habt ihr da evtl. Erfahrungswerte bzw. wüsstet, wer Erfahrungswerte haben könnte? Das würde mir sehr weiterhelfen!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk für Wasserrettung
[quote] Danke für das Feedback - man sieht, dass ich mich noch stärker in die Materie einlesen muss. Welche Adresse wäre denn für Betriebsfunk empfehlenswert? [/quote]

da hoffe ich auf Wortmeldungen von Leuten, die da mehr in der Materie stecken.

[quote]Der Hinweis zur Relaisstation gibt mir zu denken. Vorrangig soll der Betriebsfunk einen ländlich geprägten Bereich abdecken, als Zusatz wäre auch eine Abdeckung des Stadtbereichs (Berlin) von großem Vorteil. Der Stadtbereich wäre gewissermaßen nice-to-have, jedoch keine muss-Anforderung.[/quote]

Sicher ist, dass sich [u:ckda98c5]sichere[/u:ckda98c5] Verbindungen (selbst im Flachland) über 15km von Handfunkgerät zu Handfunkgerät nicht herstellen lassen. Mobil zu Mobil kann....muss aber nicht immer gehen. Bei Bebauung/Stadtbereich sind 15km utopisch. Ein Relais halte ich daher für unabdingbar.

[quote] Wo würde man sich in etwa preislich bewegen, wenn man auf einen Betriebsfunkdienstleister in Sachen Relais zurückgreifen würde? [/quote]

leider keine Idee. Da müssen andere helfen...

[quote]Über die reinen Kosten hinsichtlich der Relais-Erfordernisse habe ich noch eine Frage zu den Handfunkgeräten und eurer Einschätzung hierzu. In der näheren Auswahl befinden sich:

- Motorola DP 1400 (analog/digital) ca. 300 Euro/ Stück
- Hytera PD 785 (analog) ca. 400 Euro/ Stück
- Hytera Hytera TC-620 (analog) ca. 160 Euro/ Stück
- Vertex Standard VX-451 (analog) ca. 300 Euro/ Stück
- Kenwood TK-3302E-CPL UHF (analog) ca. 250 Euro/ Stück
[/quote]

Das Hytera PD785 ist ein Monoband analog UND digitales Gerät. Das habe ich selbst für den Amateurfunk. Das Gerät ist vollprogrammierbar, bzw. ohne entsprechenden Codeplug (also aus dem Karton) völlig blöd und unbenutzbar. Die Programmierung ist nach meiner Einschätzung von Laien nicht zu schaffen, da es ein Vielzahl von Parametern gibt, die anwendungsspezifisch sind. Da kann man viele Dinge gar nicht wissen. Ansonsten ein Top-Gerät mit gigantischem Funktionsumfang und robuster Verarbeitung.

Das Vertex VX-451 ist analog und wird ebenfalls über Software programmiert. Erheblich weniger kompliziert, aber evtl. trotzdem kaum von Laien zu schaffen. Aber die Programmierung nimmt üblicherweise der Händler oder Dienstleister vor. Ich habe selbst ein Vertex VX-354 und attestiere dem Gerät eine gute Robustheit. Das halte ich für Profianwendungen für geeignet. Das dürfte für das VX-451 ebenfalls zutreffen. Zudem ist es recht günstig.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk für Wasserrettung
Hallo WRD0815

15 km mit einem HFG wird auch mit Relais schwierig. Auf der Wasseroberfläche kommt es zu Reflexionen, das hat z.B. beim Elbehochwasser zu Problemen im BOS Funk geführt. Für Betriebsfunk sind laufende Kosten für die Genehmigung erforderlich, wie hoch die sind kann ich leider nicht sagen.
Soweit ich weiß hat die DLRG hat aber auch Frequenzen im Betriebsfunk.
Aber warum nutzt ihr nicht das neue digitale BOS Netz? Normalerweise ist ja auch die Wasserrettung Zugangsberechtigt und bei uns in Bayern gibt es auch extra TMO Gruppen für die Wasserrettung im Landkreis. Da könnt ihr auch mit der Polizei und Feuerwehr kommunizieren damit keiner von denen mit dem Boot über eure Taucher fährt.
Vorteil ist auch keinerlei laufende Kosten für die Urkunde.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk für Wasserrettung
Auf Ebay gabs öfter "ex-dlrg" Bosch Kanal-Funkgeräte um 150 Mhz rum. Musst mal gucken ob die noch "erlaubt" sind.
Sonst wärs die preiswerteste Möglichkeit für hochwertige Geräte.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Funk für Wasserrettung
[quote]
Ansonsten ein Top-Gerät mit gigantischem Funktionsumfang und robuster Verarbeitung.
[/quote]
Die Robustheit scheint bei Betreibsfunkgeräte üblich zu sein, wie ich die Erfahrung machte....
Bruchfest, staubdicht, wasserdicht bis mindestens 1m/30min und die Lautsprecher sind auffallend laut und klar.
Mein kleines Vertex macht schon 1W NF-Leistung, was relativ viel ist. Das Motorola macht noch mehr.


[quote][quote] Welche Adresse wäre denn für Betriebsfunk empfehlenswert? [/quote]

da hoffe ich auf Wortmeldungen von Leuten, die da mehr in der Materie stecken.
[/quote]

Ich weiß nicht, ob die Anfrage noch aktuell ist:
Gute Erfahrungen habe ich gemacht mit:

Funkfachhandel Lemp Leipzig
[url:37lmfu7e]http://www.funkhandel.com/Home[/url:37lmfu7e]

Dectronic GmbH Bonn
[url:37lmfu7e]http://www.detronic.eu/home/[/url:37lmfu7e]

Bei beiden jeweils ein Handgerät gekauft.

Achim


  
 

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