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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 40 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
[quote]Nachtrag: am 27.8.2010 wurde hier im Forum ein Beitrag von DC2CG unterschrieben mit DM1AE, das Call ist ebenfalls 2007 und heute nicht aktiv. Was soll der Unsinn ??[/quote]
Gute Frage ...

Ich schließe mich der Frage an ...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
Und wo gehts jetzt um das Radio ?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
...das frage ich mich allerdings auch.
Es scheint für Einige wesentlich wichtiger zu sein sich über Nebensächlichkeiten
zu echauffieren als beim Thema zu bleiben.
Es ist offensichtlich unwahrscheinlich schwierig zu akzeptieren (oder zu begreifen???), daß die Forenregeln festlegen was als Nick zulässig ist und was nicht.
Von einem Zwang, ein gültiges eigenes Rufzeichen oder einen echten im Ausweis vermerkten Vor-und Zunamen zu verwenden konnte ich zumindest nichts lesen.
Also frage ich mich, was soll die ewige Diskussion darum herum?
Gibt es keine wirklichen Probleme?

Was das Radio angeht...
wenn es etwas taub ist, könnte evtl. eine Vorstufe eine deutliche Verbesserung bringen.
EInfach mal nach PA0RDT suchen, so ein Vorverstärker ist schnell zusammengelötet. Und wenn das Radio keinen BFO und eine 455kHZ ZF hat, könnte man mit einem 455kHz Keramikschwinger und einer Handvoll Bauteile drumherum einen Oszillator bauen, der auf der ZF Ebene einen Hilfsträger erzeugt um SSB zu demodulieren.

Vy 73
Wilfried, DJ1WF (echt, selbst erarbeitet und registriert)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
[quote][quote]Nachtrag: am 27.8.2010 wurde hier im Forum ein Beitrag von DC2CG unterschrieben mit DM1AE, das Call ist ebenfalls 2007 und heute nicht aktiv. Was soll der Unsinn ??[/quote]
Gute Frage ...

Ich schließe mich der Frage an ...[/quote]

Peter (oder besser DO7PC), der Unsinn hier begann bereits mit Deinem ersten Beitrag im Thread. Wir sind nicht mehr in der Ostzone und die letzten Opas von der Gestapo sind auch schon beerdigt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
[quote].... Peter (oder besser DO7PC), der Unsinn hier begann bereits mit Deinem ersten Beitrag im Thread. Wir sind nicht mehr in der Ostzone und die letzten Opas von der Gestapo sind auch schon beerdigt.[/quote]Ich antworte trotzdem noch einmal darauf: Mir ist es völlig wurscht, ob jemand ein DO-Call oder ein GST-Call benutzt (um es mal krass zu bringen) - die sind alle erarbeitet, wie alle anderen auch. Daran jemanden fest zu machen (bzw. zu beurteielen), fällt mir nicht im Traum ein. Was ich aber total Sch.......ade finde, ist, wenn jemand mit einem Nick als Call derartigen Hokuspokus veranstaltet. Es ist ein [b:irg9sa3a]Amateurfunk[/b:irg9sa3a]-Forum und unter Funkamateuren ist die Nutzung des eigenen Calls üblich. Das Call entspricht der Verwendung seines Namens - zu dem man normalerweise auch steht. Wenn jemand kein aktives Call hat, soll er sich halt ein Pseudonym zulegen und nicht irgendwo aus der Kiste ein Call raus suchen. Durch die inzwischen mehrfache Vergabe der Calls (nach SK oder Rückgabe) gibt es sonst das totale Chaos. Es gibt nun mal auch ungeschriebene Regeln, wegen mir Sitten und Gebräuche, an die man sich halten kann, ohne ständig auf GG, StGB oder BGB zu verweisen. Anscheinend meint jeder im Internet im Sinne der freien Meinung einen Haufen hinterlassen zu können und bei der leisesten Kritik auf zu jaulen, daß andere in nicht lieb haben und völlig intolerant sind.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
Hallo Peter,
ich verstehe was Du meinst.
Im Grunde ist das ja auch nicht verkehrt, wenn man das für sich so lebt.
Aber egal ob es Sinn macht oder nicht, man muß sich doch nicht immer selbst beschränken. Das ist eine Krankheit, die auch auf den Bändern um sich greift. Es gibt klare Regularien, dennoch meinen einige Funkamateure sich berufen zu fühlen, zusätzliche Beschränkungen für sich und Andere durchsetzen zu müssen.
Solange der Forenbetreiber wie in diesem Fall wie auch der Gesetzgeber im richtigen Leben als auch die Regulierungsbehörde im Funkbereich den Teilnehmern die Wahl läßt, warum soll man den Spielraum nicht nutzen? Es ist jeder alt genug Gründe für und wider Klarnamen/Call...Fake-Call (Forum) usw. für sich zu finden und dem entsprechend zu handeln. Manchmal hat so ein Pseudonym ja auch einen Grund (bei mir z.B. der Bezug zum Laser-ATV). So lange niemand ein Call benutzt, welches einer anderen Person zugeordnet, ist ist es doch ok.
Insofern würde ich das Ganze entspannt sehen. Alles Andere produziert nur unnötigen Streß, und braucht man den wirklich?
Vy 73
Wilfried


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
[quote].... So lange niemand ein Call benutzt, welches einer anderen Person zugeordnet, ist ist es doch ok. [/quote]Hallo Wilfried, das wäre im Prinzip 100pro ok, wenn wir nicht inzwischen die Calls mehrfach vergeben würden. Ich bin nicht so super pingelig und erwarte nicht, daß jeder meine Handhabung übernehmen müßte. Es kann jedoch passieren, daß auf einmal ein altes Call auftaucht, von dem man jetzt nicht weiß - ist er es jetzt oder nicht. Sorry, aber als Gruftie muß ich damit rechnen. Der TO rumort jetzt mir drei relativ alten Calls im Forum und das finde ich einfach reichlich übertrieben und geschmacklos.

Ansonsten reagiere ich in aller Regel auf die Inhalte der Posts und nicht, ob jemand Hugo, Fritz oder DLLL4711UHAHO als Nick hat.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
Super. Jetzt siehst du, was dabei rauskommen kann, wenn die Mehrheit den Unsinn pflegt und sich überall mit Call anmeldet, statt mit neutralem Nick. Weite Kreise der Interessensgemeinschaft sorgen selbst dafür, dass Mißbrauch getrieben werden kann. Wobei ich hier nicht von "geschmacklos" reden möchte, eher von ungeschickt.

Persönliche Daten gehören auf Plattformen, wo sie geschützt sind (etwa wie auf QRZ.com), sonstwo haben sie nichts verloren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
Es wird eine Frage A gestellt und man antwortet darauf (wenn man eine ordentliche Antwort weiss) mit Antwort A.

Das ist der Sollzustand und so einfach, wie Schnee gelb zu pinkeln.

Hier aber wird erstmal auf den Nickname geschaut, dieser analysiert, bewertet, sogar nach Calls gegoogelt um dann an der Fragestellung vorbei kompletten Mist zu posten. In dieser Disziplin ist man hier im Forum weltweit führend, warum auch immer.......

Vielleicht kommt es auch nicht von ungefähr, dass ein großer Anteil der Funkamateure in DL alleine (oder mit 40 bei Mama) lebt, hässliche Frauen hat, überheblich und unfreundlich ist, von Nachbarn komisch angesehen wird und eine Aussenwirkung wie ein Depp hat. Klar kommt diese Spezies nur im OV (bis man es auch dort zum Krach geschafft hat) und auf 80m.

Beruhigend ist, dass der überwiegende Teil der von mir als auffällig bezeichneten Funkamateure sich in Foren tummelt und nicht aktiv funkt. Denn dort ist gottseidank zu 98% alles OK, und man kann normal mit ihnen kommunizieren. Vielleicht ist diese Rasse in Freiheit zu besserem Sozialverhalten fähig.... Gibt es in der Tierwelt ja auch häufig :lol:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
http://qrzcq.com/call/DC2CG

Scheint doch wirklich ein Marcel zu sein, oder kann man sich in QRZ und QRZCQ ohne Nachweis einer Zulassung anmelden?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
Manch mögen es vielleicht nicht glauben, aber ich habe 2008 als DO8MSD angefangen, habe 2009 meine A Prüfung gemacht und DL8MSD bekommen! Es gab allerdings Probleme mit so einem langen Rufzeichen, also habe ich DM1AE 2010 genommen, 2012 wurde daraus DC2CG, war alles Kontest erprobt, Hobbyaufgabe 2013, wiedereinstieg ist geplant, DD für Dresden 1 der erste und MX für Maximilian (Sohn)

Ich wollte einen alten Funkfreund kontaktieren DO5JB, DC2CG Zugang nicht mehr möglich!

Viel Zeit und Geld in das Thema Elektromobilität investiert, das alte Radio brachte mich wieder dazu, nach Feierabend, Drähte zu Spanen um zu sehen, was auf 7 MHz zu hören ist...Jedenfalls haben ich jetzt einen Dachrinnen Dipol angschlossen, was meiner YL nicht gefällt, aber deutliche Empfangsverbesserung brachte....außerhalb von Familie und Berufsalltag ist es doch ein schönes Hobby, man kann CW einigermaßen gut hören und ich dachte immer man kriegt das nie hin daraus was zu hören....

73, marcel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
[quote].... So lange niemand ein Call benutzt, welches einer anderen Person zugeordnet, ist ist es doch ok.[/quote]
Interessante Einstellung ...

Ich dürfte mich also z.B. auch DL3VW nennen, nur weil das Rufzeichen noch frei ist?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
[quote][quote].... So lange niemand ein Call benutzt, welches einer anderen Person zugeordnet, ist ist es doch ok.[/quote]
Interessante Einstellung ...

Ich dürfte mich also z.B. auch DL3VW nennen, nur weil das Rufzeichen noch frei ist?[/quote]
Du darfst auch Donald Duck oder die VIN Deines Autos als Nickname wählen.
Die eine Welt ist die Reale, die andere ist das Netz.


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
@Marcel, dann haben wir ja einiges geklärt. Etwas ungewöhnlich, aber .............. dann versuch Dein Glück als DD1MX möglichst bald, sonst brauchst Du selber noch eine Datenbank für Deine Calls :-) .
73 Peter

@Radio: jeder benimmt sich, wie er kann und stellt sich entsprechend im Forum (anonym) dar. So ähnlich stelle ich mir anonyme Selbsthilfegruppen vor, aber weniger ein Amateurfunk-Forum.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Empfang auf 40m mit alten VEB Radio
[quote]So ähnlich stelle ich mir anonyme Selbsthilfegruppen vor, aber weniger ein Amateurfunk-Forum.[/quote]
So sehe ich das auch, denn irgendwelche Rufzeichen vorzutäuschen und
so gut wie möglich zu trixen um möglichst anonym bleiben zu können ist
im Amateurfunk nicht üblich.

Absolut nicht mein Ding, denn diese Plattform möchte ja ein Amateurfunk-
Forum sein und kein Forum für Täuscher, Trixer und anonyme Existenzen.

Daher versuche ich hier aus dem Forum so schnell wie möglich wieder raus
zu kommen und warte momentan nur noch auf die Bestätigung des Admin,
zu meiner Bitte um Löschung meines Accounts ...


  
 

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