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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
Hallo,

ich hätte mal ein paar konkrete Fragen zur Prüfung. Vielleicht findet sich jemand der mir diese beantworten kann. Vielen Dank.

1. Ich habe vor bis April nächsten Jahres mit der Prüfung durch zu sein (nicht zu früh da ich mich mir mit dem lernen nicht zu viel Stress machen will). Wann sollte ich mich am besten für die Prüfung anmelden?

2. Ich möchte E und A auf einmal machen um nicht wegen A noch mal zu einer Prüfung fahren zu müssen (Zeit genug hab ich ja :wink: ). Geht das?

3. Wenn ich E schaffe A aber versiebe wird dann E anerkannt?

4. Kann ich Einfluss auf den Prüfungsort nehmen und wenn ja wie?

Gruß Orome.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote]Hallo,

ich hätte mal ein paar konkrete Fragen zur Prüfung. Vielleicht findet sich jemand der mir diese beantworten kann. Vielen Dank.

1. Ich habe vor bis April nächsten Jahres mit der Prüfung durch zu sein (nicht zu früh da ich mich mir mit dem lernen nicht zu viel Stress machen will). Wann sollte ich mich am besten für die Prüfung anmelden?
[color=#BF0000:2g5i72fr]
Vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Termin sollte man sich anmelden.[/color:2g5i72fr]

2. Ich möchte E und A auf einmal machen um nicht wegen A noch mal zu einer Prüfung fahren zu müssen (Zeit genug hab ich ja :wink: ). Geht das?

[color=#BF0000:2g5i72fr]Geht nicht, entweder man meldet sich für die Prüfung zur Klasse E an oder für die Klasse A. A und E sind nur in den Prüfungsteilen "betriebliche Kenntnisse" und "Vorschriften" identisch. Nur im Prüfungsteil "Technik" wird zwischen A und E unterschieden.[/color:2g5i72fr]

3. Wenn ich E schaffe A aber versiebe wird dann E anerkannt?

[color=#BF0000:2g5i72fr]Nein, siehe 2.[/color:2g5i72fr]

4. Kann ich Einfluss auf den Prüfungsort nehmen und wenn ja wie?

[color=#BF0000:2g5i72fr]Ja wird im Antragsformular angegeben, es gibt feste Prüfungsstandorte unter denen man auswählen kann.[/color:2g5i72fr]

[color=#BF0000:2g5i72fr]Wenn Du alleine büffeln möchtest, empfehle ich Dir unsere beliebte Lehrgangs-DVD. Wie Du sie bekommst, steht unter http://www.darc.de/i01 in der Rubrik "Ausbildung". Diese DVD enthält unteranderem die Fragenkataloge, Übungsprogramme, Videos, Bandpläne und viele andere nützliche Tips.[/color:2g5i72fr]
Gruß Orome.[/quote]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
Ich empfehle Dir diese Prüfungs-Apps:
http://bueffeln.net/Apps/Detail.aspx?ti ... 0fb264e9db
bzw.
http://bueffeln.net/Apps/Detail.aspx?ti ... 9de6b9e698

Damit kannst Du bei jeder Gelegenheit lernen und Prüfungssimulationen durchlaufen.
Zur Erläuterung dann noch parallel :
https://www.darc.de/uploads/media/Lichtblick-A.pdf
bzw.
https://www.darc.de/uploads/media/Lichtblick-E.pdf

Für das Lernen würde ich mir einen kürzeren Zeitraum nehmen. Du solltest schon auf das Ziel fixiert sein. Sobald die Prüfungssimulationen erfolgreich und mit gutem Abstand zur erlaubten Fehlerrate funktionieren, solltest Du Dich schnellstmöglich anmelden. Ich konnte die Prüfungsantworten für die Klasse E fast im Schlaf. Die Anzahl der Fragen ist überschaubar; man kann diese locker mehrfach durcharbeiten.
Der Technikteil für Klasse A ist wesentlich anspruchsvoller. Viele Fragen, Berechnungen oder Skizzen ähneln sich und in der Regel muß man nachrechnen und gut überlegen.

Eine Übersicht über die Termine gibts hier:

http://www.afup.a36.de/aktuell/termine.html

Du kannst dort anrufen (Empfehlung Köln) und fragen, was Du alles machen mußt.

Noch ein Tip:

https://www.youtube.com/watch?v=VMAfg-6KkTk


Vy 73 Dk5LH Hartmut


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote]Ich empfehle Dir diese Prüfungs-Apps:
http://bueffeln.net/Apps/Detail.aspx?ti ... 0fb264e9db
bzw.
http://bueffeln.net/Apps/Detail.aspx?ti ... 9de6b9e698[/quote]
Mit einem iOS-Gerät sind auch diese Apps sehr gut geeignet:
https://itunes.apple.com/de/app/amateur ... 77913?mt=8
https://itunes.apple.com/de/app/amateur ... 09170?mt=8

Wiederholen unter Windwos geht mit dem [url=http://www.oliver-saal.de/software/afutrainer/download.php:3mwhxm9t]Hamradiotrainer[/url:3mwhxm9t] sehr schön, und natürlich sind die Bücher und der Online-Kurs von [url=http://www.dj4uf.de/:3mwhxm9t]DJ4UF[/url:3mwhxm9t] zum Erarbeiten des Stoffs echte Klassiker..

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote][quote]
2. Ich möchte E und A auf einmal machen um nicht wegen A noch mal zu einer Prüfung fahren zu müssen (Zeit genug hab ich ja :wink: ). Geht das?

[color=#BF0000:1g02rpyv]Geht nicht, entweder man meldet sich für die Prüfung zur Klasse E an oder für die Klasse A. A und E sind nur in den Prüfungsteilen "betriebliche Kenntnisse" und "Vorschriften" identisch. Nur im Prüfungsteil "Technik" wird zwischen A und E unterschieden.[/color:1g02rpyv]

[/quote][/quote]

Hab ich das richtig verstanden das ich mich auch gleich für A anmelden kann ohne vorher E gemacht zu haben?

Wenn ja klammere ich den Technikteil von E (zumindest für die Prüfung) aus und konzentriere mich voll auf A mit "betriebliche Kenntnisse" "Vorschriften" und "Technik", oder?

Gibts irgendwo eine Liste mit den möglichen Prüfungsorten?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
Bislang geht das so das man sich gleich für A anmelden kann ... Es war mal die Rede davon das diese Geschichte geändert werden sollte (erst E und danach A aber beides auch an einem Tag möglich) aber über die Planung ist man bei der BnetzA bislang nicht heraus gekommen ....

Zusammen mit dieser geplanten Änderung sollte auch die Gebührenordnung geändert werden (günstiger) aber das alles liegt schon gute 2 Jahre zurück. Am Anfang hatte man diesbezüglich sogar auf Vorabzahlung der Gebühren verzichtet und erst nach Abschluss der Prüfung eine Rechnung geschickt aber mittlerweile ist man wieder zurück auf Vorauskasse und Prüfungen direkt auf A immer noch möglich ...

Solange es denn noch geht geh gleich auf A ... Betriebstechnik und Vorschriften-/Gesetzeskunde ist gleich ... Unterschied bei der Technik steht 300 Gesamtfragen (Klasse E) zu etwa 1100 Gesamtfragen für Klasse A ..... :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote]

Gibts irgendwo eine Liste mit den möglichen Prüfungsorten?[/quote]

Ja, auf dem Anmeldeformular für die Prüfung, aktuell sind das Berlin, Dresden, Erfurt, Eschborn, Hamburg, Hannover, Köln, Saarbrücken, Nürnberg, Reutlingen, München

Das Anmeldeformular gibt es unter [url:3a650jzy]http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeundFormulare/AntragZulassungAmateurfkPruefg130429.pdf;jsessionid=0FB1E96484E04312102A4164D7CB99BE?__blob=publicationFile&v=4[/url:3a650jzy]

[quote]Unterschied bei der Technik steht 300 Gesamtfragen (Klasse E) zu etwa 1100 Gesamtfragen für Klasse A [/quote]

Bange machen gilt nicht! Das ist nur die reine Fragenzahl, hat aber nichts mit den Inhalten zu tun!

Beispiel: Bei Klasse E gibt es kaum Fragen zu Kondensatoren und Induktivitäten, aber man muss es trotzdem lernen um Filter und Schwingkreise zu verstehen. Bei Klasse A sind dann die Grundlagen zu L und C auch im Fragenkatalog. Es ist aber kein Mehraufwand beim Lernen soweit man unter Lernen "Verstehen und richtig anwenden!" versteht. Wer auswendig lernt, muss entsprechend mehr lernen, hat aber nichts davon, weil er bzw. sie nichts verstanden hat ;-).

Ansonsten gibt es einen Kurs, der zum Zeitfenster des Themenstarters passt: [url:3a650jzy]http://www.funken-lernen.de[/url:3a650jzy]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote]Wer auswendig lernt, muss entsprechend mehr lernen, hat aber nichts davon, weil er bzw. sie nichts verstanden hat ;-).[/quote]
Dieser Strategie beugt die hohe Zahl von Fragen auch noch auf andere Weise vor: Viele Fragen tauchen gleich mehrfach mit leicht unterschiedlichen Werten und Ergebnissen, aber den gleichen Auswahlmöglichkeiten bei den Antworten auf. Wer dann das Prinzip nicht verstanden hat und die Aufgaben nicht rechnen kann, packt ziemlich schnell daneben, wenn er den auswendig gelernten Wert nicht exakt der richtigen Aufgabenvariante zuordnet.

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote]
Dieser Strategie beugt die hohe Zahl von Fragen auch noch auf andere Weise vor: Viele Fragen tauchen gleich mehrfach mit leicht unterschiedlichen Werten und Ergebnissen, aber den gleichen Auswahlmöglichkeiten bei den Antworten auf. Wer dann das Prinzip nicht verstanden hat und die Aufgaben nicht rechnen kann, packt ziemlich schnell daneben, wenn er den auswendig gelernten Wert nicht exakt der richtigen Aufgabenvariante zuordnet.[/quote]


Wer versucht, das alles auswendig zu lernen, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen. Mal abgesehen davon, dass der Aufwand, das zu verstehen, deutlich geringer ist als der für das Auswendiglernen.
So, wie die Prüfungsfragen angelegt sind, bleibt eigentlich nicht viel anderes übrig als die Technik zu verstehen und das alles ausrechnen zu können. Sonst kann man auch kein Kreuzchen setzen.

Einige Fragen aus der Technik in Klasse E sind auch in der Klasse A enthalten.

Das zweistufige Verfahren finde ich auch nicht schlecht. Ich habe das so gewählt: Zuerst die Auswendiglernerei (Betriebstechnik, Vorschriften), dann die eigentliche Technik. Ist bei überschaubarem Zeitrahmen auch ganz empfehlenswert.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote]1. Ich habe vor bis April nächsten Jahres mit der Prüfung durch zu sein (nicht zu früh da ich mich mir mit dem lernen nicht zu viel Stress machen will). Wann sollte ich mich am besten für die Prüfung anmelden?[/quote]
Zwei Monate vorher mal bei der Bundesnetzagentur anrufen und anfragen,
welche Prüfungstermine bei Dir in der Umgebung anstehen.

[quote]2. Ich möchte E und A auf einmal machen um nicht wegen A noch mal zu einer Prüfung fahren zu müssen (Zeit genug hab ich ja :wink: ). Geht das?[/quote]
Das geht nicht. Du mußt Dich zur Prüfung vorher für E oder A entscheiden.

[quote]3. Wenn ich E schaffe A aber versiebe wird dann E anerkannt?[/quote]
Wenn Du E geschafft hast bleibt die Dir erhalten, auch wenn Du irgendwann
später mal bei der Aufstockung auf A durchfällst. Also kein Risiko ...

[quote]4. Kann ich Einfluss auf den Prüfungsort nehmen und wenn ja wie?[/quote]
Bei der Bundesnetzagentur anrufen und fragen, welche Prüfungstermine bei
Dir in der Umgebung anstehen.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
Hier: http://www.afup.a36.de/aktuell/termine.html
gibt es die aktuellen Prüfungsorte und Termine.
Unter "Prüfungen" kann man auch die Prüfung selbst simulieren.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
Hallo,
Um wieviel Uhr findet die Prüfung in Köln statt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote]Um wieviel Uhr findet die Prüfung in Köln statt.[/quote]
Um 10 Uhr.
Plane aber reichlich Zeit ein, bis der letzte sein Ergebnis erhält kann es schonmal 13-14 Uhr werden.
Und vorher rechtzeitig da sein, die Parkplatzsuche kann sehr Zeitaufwendig sein.
Besser mit der KVB anreisen.
Linie 1 bis Maarweg, dann ca. 5 Minuten zu Fuß.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
Und? Darf man gratulieren?

73

Dirk


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Prüfungsort auswählen? A und E zusammen? Anmeldefrist?
[quote][quote]Um wieviel Uhr findet die Prüfung in Köln statt.[/quote]
Um 10 Uhr.
Plane aber reichlich Zeit ein, bis der letzte sein Ergebnis erhält kann es schonmal 13-14 Uhr werden.
Und vorher rechtzeitig da sein, die Parkplatzsuche kann sehr Zeitaufwendig sein.
Besser mit der KVB anreisen.
Linie 1 bis Maarweg, dann ca. 5 Minuten zu Fuß.[/quote]

Richtig ist, dass es um 10 Uhr losgeht.

Das Tempo bestimmst aber Du, ich hatte um 11:15 Uhr mein Zeugnis in den Händen und konnte gehen - und ich war nicht der Erste.


  
 

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