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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

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Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

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 [ 24 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2016!
Gerade gesehen, hat es sowas denn schon einmal gegeben???
Was haltet ihr davon?

http://www.oevsv.at/modules/news/201409 ... index.html


73´s OE8MPR


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Ich würd da mal zunächst drauf abstellen, dass der genaue Gesetzestext noch nicht vorliegt, also mal die Devise: nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird...
Ansonsten wäre das schon noch happig, wobei eine zeitlich beschränkte Lizenz sicher nicht so ein Drama wäre, das kennen z.B. auch die USA, wobei dort eine Gültigkeit von 10 Jahren besteht...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Hallo,
da wirst du nach 5 Jahren verlängern müssen ...
Fred


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Das stimmt schon, aber das heisst dann auch, dass ausnahmslos eine neue Lizenz beantragen müssen, ev. die Prüfung unter anderen Bedingungen nochmals ablegen müssen, usw...
Das stimmt schon, erst einmal abwarten, was da noch kommt, und auch von ofizieller Seite, jedoch bedeutet das dann auch, dass die Zahl der AFU´s in Österreich noch mehr schrumpfen wird, denn manchen ist dieser "Aufwand" dann zu hoch....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Gerade neulich hat HB9ASB in seinem Blog ein paar Gedanken zur Zukunft des Afus gepostet - u.a. auch die Überlegung von zeitlich limitierten Lizenzen und Wiederholungsprüfungen; da wurde dann auch das Argument vorgetragen, welche Konsequenzen dies für den Afu eines Landes insgesamt hätte - die Frage ist aber viel mehr, WAS für einen Afu wir haben wollen; wollen wir nicht eigentlich Leute im Afu, die etwas vom Hobby verstehen, die sich laufend weiterbilden, sich mit Neuem auseinandersetzen - Stichwort: lebenslanges Lernen - wenn man durch eine obligatorische Requalifizierung das Niveau des Afus heben könnte, wäre das doch eigentlich ganz wünschenswert - es würde uns auch Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit in der Kooperation mit den Regulierungsbehörden zurückbringen, vielleicht würden dann auch neue Bandzuweisungen und Betriebsartfreigaben (siehe Beschränkungen 6m in DL, das Vor- und Zurück mit 70MHz in DL, die vornehm ausgedrückt zurückhaltende Position des Bakoms zu 60m in HB9 etc) anders behandelt.
Du entnimmst aber meinen Aussagen den Konjunktiv und die Überlegung, dass eine Entwicklung in diese Richtung eher auf den Ausbau der Rechte der FA hinauslaufen würde - und natürlich hat die Verlautbarung des OEVSV gerade eine gegenteilige Entwicklung zum Inhalt - die zeitlich beschränkten Lizenzen mal aussenvor gelassen.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
So was in DL und der Amateurfunk wäre tot! Regelmäßige Nachprüfungen....ich lache mich tot. Wenn man so einen Unsinn verzapfen würde, könnte ich nur dazu aufrufen, das Hobby an den Nagel zu hängen oder in die Anarchie auszuweichen. Jeder kann dann machen was und wo er will. Ist doch eh fast straffrei....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
warum möchten einige Leute die Amateurfunker immer noch als Elitäre Einheit sehen ?
Habe mich 1972 ( damals in der Lehre ) durch die Prüfung gehangelt.
Dann sehr viel auf den Bändern QRV gewesen und heut zu Tage fast jeden Tag in sehr vielen Betriebsarten.
Finde OP´s, die ihre eigenen Geräte Planen und Bauen können echt Gut !
Aber muss das jeder können ?
Oder anders rum gefragt .... kann jeder gute Gerätebauer noch CW QSO´s fahren ?
Wer ist denn dann der Bessere OP ?
Was machen die ganzen OP´s, die in der Zwischenzeit Körperliche- und Geistige Probleme bekommen haben ?
Also dann kein weiterer AFU mehr, wegen Behinderung ?

Einengung von AFU wird die Bänder nicht voller machen !

Wenn jamand "Laber" QSO´s nicht mag .... einfach weiter drehen ( am VFO ! ),
5nn QSO´s ... auch einfach weiter drehen,
Digitales F Tasten Funken .... auch weiter drehen ..... usw. usw.
Nur ob man dann noch Leute trifft, die nur nach Eigenen Vorstellungen mit einem Funken ..... Denke, da wird die Luft sehr dünn.

Ich könnte noch zig Bedenken da zu niederschreiben ..... aber warten wir es mal ab, was die Zukunft bringen wird !?

vy 73 de Bert SE2I -- SA2BRN


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Hi Bert .... "Daumen hoch" :!: :!:

Mehr ist dazu nicht zu sagen :!: :!:

Um aber mal auf Threads in der Vergangenheit zurück zu greifen in denen der Führerschein immer mal wieder eine Rolle spielte. Hier in DL haben wir sowas das nennt sich "Besitzstandswahrung" und ein einmal erworbenes Recht kann nicht einfach so aberkannt werden. Beim FS wäre das der Fall wenn Straftatbestände im Spiel sind und selbst da gibt es die "Pappe" irgendwann wieder (auch nach einer "Fahrlässigen Tötung). Wenn wir hier von Prüfungswiderholungen reden sollte man die Fahrzeugführer als erstes im Auge haben. Ein LKW Fahrer muss bspw. ab 50 regelmäßig zur MPU um seine Eignung zum führen eines LKW testen zu lassen, was ist mit den ganzen Leuten 60 + die trotz Zipperlein hier und Wehwehchen da weiterhin ihren PKW durch´s Gelände jagen. Von aktuellen Änderungen der StVo schon seit Jahren nichts mehr mitbekommen und ganz zu Schweigen vom Nachweis der Körperlichen Fitness wäre da wohl eher sowas wie "Regelmäßige Nachprüfungen" angesagt in Verbindung mit einem ärztlichen Nachweis.

Mit AFU Betrieb kann ich niemanden verletzen oder gar töten, mit einem KFZ in den falschen Händen dagegen sehr wohl ... :!: :!:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
[quote]Regelmäßige Nachprüfungen....ich lache mich tot.[/quote]
Gibt es denn überhaupt eine konkrete Information dazu, dass in OE tatsächlich Nachprüfungen oder Wiederholungsprüfungen angedacht sind? Oder ist es eher eine Befristung der Lizenz mit problemloser Verlängerung, um eine regelmäßige Gebührenschöpfung zu vereinfachen? Solange nicht mehr als eine aus dritter Hand berichtete Absicht bekannt ist, kann es wohl alles mögliche sein.

Und wer soll (ob in OE oder DL) überhaupt die Kapazitäten haben, regelmäßige Nachprüfungen abzunehmen?

73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
...kann sich nur um einen Sommerlochstopfer handeln.....so lachhaft, wie es ist.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Warten wir mal ab, was passiert. Der Kommentar als Schlußsatz der Meldung [i:zxpc3mj2]"Wir sind alarmiert und zuversichtlich zugleich, denn eine vergleichbare Einschränkung des Amateurfunkdienstes hat es [b:zxpc3mj2]in der 2. Republik [/b:zxpc3mj2] noch nie gegeben. " [/i:zxpc3mj2] ist eigentlich überdeutlich. Ich denke, die OE-Leute werden sich besser zu wehren wissen, als wenn es uns passieren würde. Ich halte allen die Daumen.
73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Jürgen, DF5WW, recht hast du.
Was ich noch anmerken möchte, die Österreicher haben schon seltsame Anwandlungen. Dies zeigt auch das Hick-Hack ume Multinorm Geräte im CB Bereich.

Ich denke aber auch, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Vorallem, wo ist hier die Sinnhaftigkeit? Meine YL meinte in diesem Zusammenhang "Geldmacherei".

73 de Andy (DK5IAH)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Ja, das mit den Multinormgeräten für CB'ler triffts... die darf man ja glaub ich mit Grenzübertritt nichtmal mit nem Anschlusskabel versehn im Wagen liegen haben, von einschalten ganz zu schweigen... das ist ja schon blamabel was in dieser Sparte verhunzt wurde. Gut möglich dass die nun mit Afu auch so nen Blödsinn durchziehn möchten. Ich dachte immer die Schweizer (mit ihrer allgemeinen Antennen- und Strahlungsphobie) wären schon schlimm, aber im Nachbarland gibt es wohl auch seltsame Geister.
Ok, es wird nichts so heiß gegessen wie gekocht, aber in Luft auflösen wird sich die Geschichte wohl auch nicht.
Zeitlich limitierte Lizenzen gibt es ja in anderen Ländern auch, auch unsere Clubstationscalls (4stellige) sind meines Wissens nach limitiert, aber man bekommt für gewöhnlich sein "altes" auch wieder.

Bleibt erstmal abzuwarten was aus der Geschichte wird, und ich hoffe mal dass sich die Politik hierzulande nichts davon abschaut - genug "Willige" gäbe es auch in unseren Parteien, das wissen wir ja...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Wo ist das Problem?

Im Grunde eine gute Sache und nur eine Frage der Umsetzung.

Wem nutzen "Rufzeichen", wenn sich dahinter kein aktiver Funkamateur (mehr) befindet?
Wo steht, dass die Verlängerung gebührenpflichtig wird?
Wo steht, dass eine neue Prüfung zu absolvieren ist?

Naja, und die Notfunkgeschichte ... geschenkt.

Ansonsten stimme ich Pascal, HB9EVI zu.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: {OE} neues AFU-Gesetz; ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2
Hi Karsten,

ich habe mein Call etwa 16 Jahre nicht genutzt aber schön weiter bezahlt damit ich es ja behalten kann. Hätte auch Kohle sparen können und es zurückgeben aber dann hätte ich jetzt vermutlich nicht mehr DF5WW sondern irgend eines das für CW nur bedingt oder gar nicht brauchbar ist. Warum oder weshalb jemand pausiert oder warum man sein Call behalten möchte sollte man doch demjenigen überlassen der darüber verfügt. In dem Falle der OM die YL selber.

Aber wie gesagt gibt es hier Besitzstandswahrung und so schnell kann da in DL niemand dran drehen .... Da müßten wohl ein Haufen Gesetze geändert werden von denen nicht nur die Funkamateure betroffen wären. Den Aufschrei möchte ich hören :lol: :lol:


  
 

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