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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

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Widerspruchsrecht

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 105 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
Ja, es geht los und macht Spaß :D

Die Zulassungsurkunde kam übrigens aus Dortmund.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
[quote]Ja, es geht los und macht Spaß :D

Die Zulassungsurkunde kam übrigens aus Dortmund.[/quote]

Dann könnte man als Dortmunder Prüfling die bei Erfolg doch gleich mitnehmen, oder?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
Wenn die Prüfung in Dortmund wäre: Ja! Ist sie aber nicht, also: Nein!

Was evtl. geht: Nach bestandener Prüfung anrufen und fragen, ob man vorbei kommen kann, um die Zulassungsurkunde abzuholen. So habe ich das früher mit meinen Kursen gemacht: Vor dem Prüfungstermin mit Dortmund gesprochen und Termin ausgemacht, dann morgens zur Prüfung nach Mülheim und direkt danach nach Dortmund gefahren und Zulassungen beantragt. Da war Dortmund aber ach die für uns örtlich zuständige Außenstelle. Heute sind die für ganz DL zuständig, was die Urkundenausstellung angeht.

Wie sagte so schön mal der Schulleiter meiner Söhne: Nur redenden Mnschen kann geholfen werden!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
[quote]Wenn die Prüfung in Dortmund wäre: Ja! Ist sie aber nicht, also: Nein![/quote]

Stimmt, ich habe Dortmund und Köln miteinander verwechselt. Kann ja mal passieren. :D

[quote]
Was evtl. geht: Nach bestandener Prüfung anrufen und fragen, ob man vorbei kommen kann, um die Zulassungsurkunde abzuholen. So habe ich das früher mit meinen Kursen gemacht: Vor dem Prüfungstermin mit Dortmund gesprochen und Termin ausgemacht, dann morgens zur Prüfung nach Mülheim und direkt danach nach Dortmund gefahren und Zulassungen beantragt. Da war Dortmund aber ach die für uns örtlich zuständige Außenstelle. Heute sind die für ganz DL zuständig, was die Urkundenausstellung angeht.

Wie sagte so schön mal der Schulleiter meiner Söhne: Nur redenden Mnschen kann geholfen werden![/quote]

Keine schlechte Idee. Dortmund läge ohnehin auf dem Weg...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
[quote]Was evtl. geht: Nach bestandener Prüfung anrufen und fragen, ob man vorbei kommen kann, um die Zulassungsurkunde abzuholen.[/quote]
In Köln wurden die Prüflinge bei meiner E nach A-Prüfung explizit darauf hingewiesen daß es nichts bringt da anzurufen. Allerdings gab es den Hinweis, auf der Seite der BNetzA nach seinem Wunschrufzeichen zu schauen.
Wenn es dort auftaucht kann man Betrieb machen, selbst wenn die Zulassung noch nicht bei einem angekommen ist.
Die Eintragung bei der BNetzA ist ausschlaggebend, nicht das Papier in der Hand!
Sonst hätten alle nach bestandener Aufstockung ja keinen Betrieb mehr machen dürfen: Zulassung E wurde "Ungültig" gestempelt, Zulassung A war ja noch nicht da. Der Prüfer meinte, man stehe in der Rufzeichenliste, also darf weiter (als DO-) Betrieb gemacht werden bis das neues Call da auftaucht.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
[quote][quote]JRelais auftasten klappt jedenfalls prima und das Programmieren ist nicht allzu schwierig. Aber ich darf ja leider noch nicht auf Sendung gehen...

[/quote]

:lol: :lol: :lol: Relais auftasten [b:3h5vpqa6]"IST AUF SENDUNG GEHEN"[/b:3h5vpqa6] .... warte doch lieber die paar Tage noch ab ... Wäre doch unschön wenn mit der Zulassung zum Amateurfunkdienst auch gleich ein Betriebsverbot für 3 Monate oder sowas ins Haus flattert.

Klar ist man ungeduldig aber man muss auch warten können. :wink: :wink:[/quote]

/Sarkasmus an
Ja oder ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe, oder gar eine Gefängnisstrafe und öffentliches auspeitschen am Pranger :twisted:
/Sarkasmus aus

Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf, ich glaube kaum das da ein Hahn nach kräht wenn er einmal ein Relais aufgetastet hat... :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
Schön das Du als einzigster hier im Thread das nicht verstehst und einen der "älteren" Beiträge hier wieder herauskramt. Queeny hat das schon so verstanden wie es gemeint war und für Dich gilt das es sehr wohl jemanden interessiert ob jemand illegal ein Relais auftastet. Zum einen wäre das die BNetzA und zum anderen wären das die Relaisbetreiber. Manche von denen haben richtige Peilgruppen um solche Leute aufzuspüren.

Dann krähen auch die Hähne danach und sogar die von der "Kirche im Dorf" ..... Scheint aber heute ein Hobby zu sein geltendes Recht mit Absicht zu brechen und auch noch stolz darauf zu sein. :twisted: :twisted:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
Ich glaube, es ging einzig und allein darum, den Widerspruch zwischen "keinen Sendebetrieb machen" und "Relais auftasten" aufzuzeigen.

Das ist zwar illegal und nervig, aber wird bei bei ganz wenigen, kurzen solchen Versuchen kaum zu einem erfolgreichen Anpeilen und schon gar nicht zu Strafen im fünfstelligen Bereich führen.

Bei solchen Kleinigkeiten mit der Illegalität zu argumentieren halte ich auch nicht gerade für sehr überzeugend, wenn ich gleichzeitig lese, wie viele "legale" Funker beispielsweise keine Selbsterklärung abgegeben haben. Dann schon eher mit dem eigentlichen Aspekt, der da eine Rolle spielt: Es nervt und es ist störend für Betreiber und Nutzer.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
Erfasst :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
Ohje, da habe ich ja eine Debatte losgetreten. Mein befreundeter OM hat für mich lediglich getestet, ob ich mit meinem Neuerwerb von meinem Heimat-QTH aus wenigstens ein, zwei Relais erreichen kann. Ich wohne im ersten Stock mit einem Wald mit hohen Bäumen wenige Meter vom Haus entfernt. Mir war es wichtig, dass das klappt, sonst hätte ich das Gerät sofort zurückgeschickt. Mittelfristig schaffe ich mir was anderes an, aber vorläufig muss ich mich mit dem kleinen Baofeng zufriedengeben.

Übrigens scheint es hier (in Berlin) eine Art Volkssport zu sein, ein Relais aufzutasten und dann nichts zu sagen, wie ich feststellen musste. Den Einen oder Anderen nervt das sicher, aber bisher geschah dies nur, während gerade kein Betrieb war.

Wie dem auch sei, glücklicherweise kam mit der Zulassung kein Bußgeldbescheid mit ins Haus geflattert.

Ansonsten wäre ich dankbar, wenn mir jemand ein kleines Mobilgerät (2 m, 70 cm, gerne auch Kurzwelle) empfehlen könnte, muss nicht das neuste Modell sein. Ich möchte mir eine möglichst platzsparende Ausrüstung zusammenstellen, die ich mit zu unserem Wohnwagen und auch auf Reisen nehmen kann.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
Nix losgetreten .... Hab Spaß am AFU und mach recht viel Betrieb ... :D :D


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
[quote]Ich glaube, es ging einzig und allein darum, den Widerspruch zwischen "keinen Sendebetrieb machen" und "Relais auftasten" aufzuzeigen.

Das ist zwar illegal und nervig, aber wird bei bei ganz wenigen, kurzen solchen Versuchen kaum zu einem erfolgreichen Anpeilen und schon gar nicht zu Strafen im fünfstelligen Bereich führen.

Bei solchen Kleinigkeiten mit der Illegalität zu argumentieren halte ich auch nicht gerade für sehr überzeugend, [/quote]

Danke, genau das war meine Intention. Meiner Meinung nach sollte man nicht immer gleich mit der BNetzA Keule schwingen, zumal die in dem Fall eh nichts unternehmen würde...

Stattdessen sollte man sich lieber freuen, das ein neues Mitglied in der Gemeinde der Funkamateure zu begrüßen ist!

An dieser Stelle [i:2smg1g8a]"Herzlichen Glückwunsch an Queeny"[/i:2smg1g8a] für das bestehen der Prüfung!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
@ Hanseat

Falls Du es überlesen haben solltest standen meine Glückwünsche zur bestandenen Lizenz schon wesentlich weiter oben als Deine 4 Postings hergeben ... Was die BNetzA im Fall des Falles unternimmt wäre zwar deren Sache aber sicherlich nicht die Deine- Sprich, Du kannst den illegalen nicht garantieren das nichts passiert ...

Hummel Hummel :twisted:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
[quote]@ Hanseat
Du kannst den illegalen nicht garantieren das nichts passiert ...

Hummel Hummel :twisted:[/quote]

Das will ich auch gar nicht, aber ich erzähle auch nicht das Schauermärchen vom Schwarzen Mann!

Die Antwort auf Hummel Hummel sollte dir ja bekannt sein, in diesem SInne ;)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Endlich geschafft
So, bin zurück aus Köln und zwar mit dem Amateurfunkzeugnis Klasse E. :mrgreen:

So wie ich es verstanden habe, war ein Wiederholer da, einige Aufstocker zu A und einige Klasse E-Anwärter. Bis ich mein Zeugnis bekommen habe (und damit von dannen gezogen bin) gab es offenbar keine Durchfaller.

Die Anträge zur Zulassung werden vor der Prüfung bei der Anmeldung eingesammelt und nach Dortmund geschickt. Dauer dort wohl um die 14 Tage.

Was ein wenig nervt, ist der Ort der Prüfung. Verkehrstechnisch ziemlich miserabel erreichbar, jedenfalls per Auto. Erst gurkt man ewig durch den Verkehr und dann sucht man noch mal eine halbe Stunde lang irgendeinen Parkplatz da.

Nun geht es zur nächsten Stufe, aufstocken zu Klasse A. Vielleicht ja schon wieder am 30.10. in Köln, mal sehen... :-)


  
 

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