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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 85 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
[quote]Ich finde, einen Transverter mit 1W für 159€ einen recht guten Kompromiss....
[url:3ejzp3qe]http://www.dxpatrol.pt/index.php/products[/url:3ejzp3qe][/quote]

Ich habe mir den mal angesehen!

Offensichtlich ist es ein universeller Transverter, der für 50, 70 und 144 MHz geeignet ist. Das natürlich nicht gleichzeitig, die Frequenz hängt von der Bestückung ab. Im Schaltbild ist angegeben, welche Bauteile bei welcher Frequenz anders sind. Will man den für eine andere Frequenz benutzen als geliefert, reicht natürlich nicht nur das Auswechseln der angegebenen Bauteile, man muss auch neu abgleichen.
Den Transverter finde ich reizvoll, man kann ihn relativ leicht auf eigene Bedürfnisse anpassen, z.B. die Pfade für RX und TX voneinander trennen. Der Mischer ADE1 ist von Mini-Circuits. Das ist ein bekannter Hersteller, Datenblatt kein Problem.
Wenn es stört, daß der Transverter "nur" 1 Watt out hat, benutzt man eine kleine (selbstgebaute) Endstufe. Nicht nur Mitsubishi dürfte da was im Programm haben, fertige Hybrids, die mit ganz wenig externer Beschaltung auskommen. Oder, wer erfahrener ist, baut sich selbst einen Verstärker mit einem einzelnen HF-Transistor, der beispielsweise 16 dB macht. Mit einer Yagi hat man dann etwas Reserve bei den zugelassenen 25 Watt EIRP.

DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Mein Transverter aus Deutschland fertig aufgebaut und mit ca 25Watt Ausgangsleistung 255€ der Bausatz glaube ich waren ca 180€. Daten wenn ich ihn die Woche bekomme stelle ich gleich rein.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
[quote]
Den Transverter finde ich reizvoll, man kann ihn relativ leicht auf eigene Bedürfnisse anpassen, z.B. die Pfade für RX und TX voneinander trennen. Der Mischer ADE1 ist von Mini-Circuits. Das ist ein bekannter Hersteller, Datenblatt kein Problem.
[/quote]

Danke für die Einschätzung, ich hatte bisher noch nie einen Transverter.....ich bin nur mal vom Preis ausgegangen...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Kurz was zu Transvertern, ich habe mich mit den Dingern schon öfter beschäftigt.

Für den Anfänger dürfte es am einfachsten sein, einen zu nehmen, der nur einen Anschluss für KW und einen für UKW hat, in dem Fall 70 MHz. Am Ausgang soll möglichst Sendeleistung herauskommen, Antenne sofort anschließbar. Umschaltung RX/TX geht über HF-VOX, PTT vom TRX muss nicht extra herausgeführt werden. Viele solcher Transverter sind direkt für QRP-Geräte 5 Watt geeignet.

Manchmal sind die Wünsche etwas spezieller, z.B. bei einer EME-Anlage, um die ich mich mal kümmerte.
Da benötigt man normalerweise die Pfade getrennt, also zweimal die meist verwendeten 28 MHz und zweimal 70 MHz, um bei dem Frequenzbeispiel zu bleiben. Auch nimmt man die PTT vom Funkgerät oder eine extra erzeugte PTT-Spannung, keine HF-VOX.

Fangen wir beim Empfangszweig an.
Direkt nach der Antenne am Mast hat man einen rauscharmen Empfangsvorverstärker, kombiniert mit einem HF-Relais, mit dem man wirklich Leistung schalten kann.
Bei RX geht dann das Signal von der Antenne über das Relais (in Ruhestellung) über den Vorverstärker direkt in den Empfangseingang des Transverters. Beim Transverter muss somit in Ruhestellung der Empfangszweig mit Strom versorgt sein und TX stromlos.
Beim Kurzwellentransceiver hat man die Zweige für RX und TX aufgetrennt, die Endstufe außer Betrieb gesetzt. Transverterausgang 28 MHz ist fest mit dem Empfangseingang KW-TRX verbunden.

Beim Senden ist es sinngemäß ähnlich.
Beim KW-TRX greift man das TX-Signal vor der Endstufe ab, Größenordnung 10 - 100 mW. In der Gegend arbeiten bessere Ringmischer, ähnlich deren Steuerleistung für LO. Man geht also im Idealfall direkt mit dem Signal vom KW-TRX auf den (Ring)mischer des Transverters ohne was dazwischen.
Am Ausgang 70 MHz TX folgen dann die Verstärker üblicherweise in mehreren Stufen. Der Endverstärker ist dann über ein getrenntes Antennenkabel mit dem Relais RX/TX im Kästchen des Empfangsvorverstärkers verbunden.

PTT-Ablauf, da darf es zu keinen Kollisionen kommen!
Beim Senden muss der Empfangsvorverstärker stromlos sein und auch der Empfangszweig im Transverter. Auch muss sichergestellt sein, daß das Relais RX/TX in Stellung TX steht.
Gängige Praxis ist, daß das Relais RX/TX einen Hilfskontakt hat. Erst wenn dieser meldet, es ist von RX auf TX umgeschaltet, darf der eigentliche Sendevorgang beginnen, der Zweig TX des Transverters und alles dahinter bekommt Strom.
Passt man da nicht auf, kann man schnell was zerschießen. Gerade ältere Endstufen mögen es nicht, wenn man deren Ausgang offen lässt, SWR unendlich ist.

73 de DL2JAS


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Hi,

bei "offenen" Endstufen kann man auch 200 Ohm Abschlusswiderstand fest einbauen . Dann ist zumindes etwas Last immer drann.
Ablaufsteuerung geht mit nem PIC Prozessor auch ganz gut.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
...dann hol ich das Thema mal wieder aus der Versenkung....
[url:15f77s12]http://www.funkamateur.de/nachrichtendetails/items/70-2015-1.html[/url:15f77s12]

...und wieder kein Mobilbetrieb und wieder keine vertikale Polarisation...


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
DARC und Funkamateur melden gerade übereinstimmend, dass ab sofort der Zugang zu 4m wieder erlaubt ist:
Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz
Sendeleistung: 25 Watt ERP
Maximale Bandbreite: 12 kHz
Alle Sendearten
Antennen: horizontale Polarisation
Zeitraum: ab sofort bis 31. August 2015
Der Amateurfunk ist sekundärer Nutzer und hat den Schutz der primären Funkdienste zu gewährleisten.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Für die 4m-Interessenten gibt es zwischenzeitlich einige Transverter, u.a. auch dieser:
[url:1024iboa]http://www.ebay.de/itm/70-to-28-MHz-Transverter-70-28-MHz-4m-10-m-4-meter-70Mhz-28Mhz-Converter-/221755513593?_trksid=p2054897.l4275[/url:1024iboa]

Ich versteh das als ein Transverter mit bis zu 15W für nur 60 bzw. 70€?
Kann das sein?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Hallo

Die Transverter aus dieser Quelle sind für ihren Preis recht gut. Ich habe von ihm einen für 28MHz/144MHz, der ordentliche Messwerte liefert. Anton HB9ASB hat auf seinen alten Funkperlen auch mal einen von hier getestet - leider ist das Archiv des alten Blogs nicht durchsuchbar, so dass ich den Bericht nicht auf Anhieb gefunden hat.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Interessant.....
Ich bin gerade dabei, mir aus Platzmangel einen horizontalen Rundstrahler (Halo) für 70Mhz zu bauen.
Das kost nich viel und man hat ma was zum Probieren....

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Und......?
Schon jemand "Kontakt" auf 70Mhz gehabt?
Jemand zufällig im Rhein-Neckar-Raum QRV?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
So, seit Dienstag ist der Betrieb wieder verboten!
Möchte mal wissen, wie viele QSO´s in DL geführt wurden...
Ebenso würde mich interessieren, ob das Band ein weiteres Mal freigegeben wird und ob die Chance besteht, das wir es dauerhaft nutzen dürfen.
Nun liegen nämlich die eventuell gebauten bzw. gekauften Transverter wieder in der Schublade.
Von den Antennen ganz zu schweigen... :oops:
Gruß


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Naja, im Prinzip spricht ja nichts dagegen, beim nächsten turnusmäßigen Meteoritenschauer um den 12.8.16 das Band wieder paar Tage oder Wochen frei zu geben.
Am Besten wieder ein paar Kilohertz mitten im Bakenbereich und wie immer unter Ausschluß von Mobilisten und Fielddayer.
...und das sich mir ja keiner beschert, das schon 19 europäische Länder regelmäßig auf 70Mhz funken dürfen, davon fünf deutsche Nachbarstaaten.... ;-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
Aaaachchchciiieeeemmmm!!!! Sowas sagt man doch nur hinter vorgehaltener Hand! Wir sind doch Spitzenreiter der komplikation... ääähhhh Kommunikation... :mrgreen:


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 4m in Deutschland ab Juli
[quote]Wir sind doch Spitzenreiter der komplikation... [/quote]
Da fällt mir ein treffendes Beispiel ein:

Im Jahr 2011 plante die Totgeburt DAB nach 17 Jahren einen Neustart.
Dazu wurde auch ein bundesweites Programmpaket auf einem Gleichwellenkanal gestartet.
Gleichzeitig häuften sich die Fälle, das reihenweise tragbare Polizeifunkgeräte "ausfallen".

Nach über einen halben Jahr(!) stellt man fest:
Der Gleichwellenkanal auf DAB war Kanal 5A mit einer Mittenfrequenz 174,928Mhz und 1,5Mhz Breite.
Also genau 200khz über dem obersten 2m-BOS-Kanal.
Immer wenn die Polizei in die Nähe der bis zu 10kW starken DAB-Sender kam, wurden, oh Wunder, die Empfänger zugestopft.
Es dauerte ein dreiviertel Jahr, bis man einen Frequenzwechsel auf DAB-Kanal 5C (178,352Mhz) legalisieren und umsetzen konnte.
Das konnte ja vorher auch niemand ahnen, sind ja schließlich völlig unterschiedliche Frequenzen....

...ich habe irgendwie den dumpfen Verdacht, die gleichen "Artisten" entscheiden auch über unser 4m-Band... ;-)


  
 

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