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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

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 [ 7 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Sinnvolle Aufrüstung für Maas AHT-6-UV?
Hallo,

nachdem ich heute die Prüfung (Klasse E) erfolgreich abgelegt habe, möchte ich
die Zeit bis zur Zulassung damit überbrücken, schon mal das ganze Thema Hardwaretechnisch
weiter aufzubereiten.

Folgendes befindet sich bereits im Besitz:

Maas AHT-6-UV Handfunkgerät VHF/UHF (im Originallieferumfang)
+ Zusatzakku Wouxun BLO-007 7,4V/3200mAh
+ Lautsprechermikrofon KEP-117


Wie bereits im Betreff angegeben, möchte ich das Gerät etwas erweitern. Ich stelle mir vor,
das ich wohl erstmal hauptsächlich das ganze im KFz betreiben möchte
(ich pendel ein Großteil des Jahres so ca. 450 km/Wochenende). Da ich da ganz flexibel mit den benutzten
KFz bin, strebe ich eine Lösung an, die es mir ermöglicht, das ganze mit so wenig Handgriffen wie möglich
umbauen zu können (Es stehen unterschiedliche Fahrzeuge zur Verfügung).

Mir ist bewusst, das eine Magnetfußantenne ggf. ein Problem mit der Geschwindigkeit hat,
aber ich denke, mit Tempo 120 sollte das machbar sein, oder?

Ich habe mir dazu folgende Erweiterung rausgesucht (bei WIMO)
+ LA-144: 2m-PA 60W für Handfunkgeräte
+ DIAMOND MR-77 Duoband-Magnetfußantenne

Macht das Sinn, oder gibt es da ggf. Alternativen zu?
Das ganze sollte sich natürlich in einen gewissen geldlichen Rahmen halten. Ich habe zwar keine Probleme Geld
zu investieren, jedoch sehe ich auch nicht ein, in einem neuen Hobby erstmal hunderte von Euros zu investieren,
ohne zu wissen, wohin die Reise letztendlich gehen wird. Auch wäre es mir lieb, das ganze bereits auf das vorhandene
Gerät aufzubauen. Ich weiss es gibt jede Menge tolle Geräte, aber mir widerstrebt es, Geräte einfach aufzugeben.

Für den Einsatz als Handfunkgerät, wäre es wahrscheinlich sinnvoll, die Originalantenne des Gerätes auszutauschen.
Vielleicht hat da ja jemand einen wertvollen Ratschlag, welche Antenne sich da eignet.

Vielen Dank
Kai


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Sinnvolle Aufrüstung für Maas AHT-6-UV?
Moin Kai,

herzlichen Glückwunsch zu der bestandenen Prüfung. Es ist ja nett, daß Du hier gleich Anschluss suchst. Zum Thema: Unter Verwendung Deines eigenen Verstandes solltest Du Die von Dir gestellten Fragen mühelos selbst beantworten können.

Viel Spass beim Hobby!


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Sinnvolle Aufrüstung für Maas AHT-6-UV?
Vielen Dank für die Glückwünsche.

Bisher dachte ich, das ein Forum (egal ob in der richtigen oder virtuellen Welt) ein Ort des Austausches (Erfahrungen, Ideen) oder der Hilfe ist. So ist
jedenfalls die herkömmliche Definition eines Forums.

Scheinbar habe ich da wohl falsch gedacht. Ich werde wohl nie begreifen, warum es Foren gibt, deren einziges Ziel es ist, den Ratsuchenden mit Ratschlägen wie: Denk doch selber nach zu beglücken. Somit wird ein Forum doch eigentlich ad absurdum geführt.

Wie dem auch sei, ich will natürlich nicht irgendwo in einem sich entwickelten Forum durch meine scheinbar falsche Ansicht über Ziele und Zwecke stören.

Daher ziehe ich dann mal meine Frage zurück und wünsche dann auch viel Spass.

MfG
Kai

PS: Ich weiss nicht, ob man den Account einfach löschen kann, daher bitte an einem Admin meinen Account löschen. Danke.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Sinnvolle Aufrüstung für Maas AHT-6-UV?
[quote]
nachdem ich heute die Prüfung (Klasse E) erfolgreich abgelegt habe, möchte ich
die Zeit bis zur Zulassung damit überbrücken, schon mal das ganze Thema Hardwaretechnisch
weiter aufzubereiten.
[/quote]
Concratulation zum bestandenen Funkexamen ;-)

[quote]
Ich habe mir dazu folgende Erweiterung rausgesucht (bei WIMO)
+ LA-144: 2m-PA 60W für Handfunkgeräte
+ DIAMOND MR-77 Duoband-Magnetfußantenne

Macht das Sinn, oder gibt es da ggf. Alternativen zu?
[/quote]
Die Magnetfußantenne ist sicherlich eine gute Investition. Der Magnet ist nicht zu klein, die Antenne nicht zu lang, ich denke, Tempo 120 macht
die Antenne locker mit.
Für den angedachten Leistungsverstärker sehe ich aus mehreren Gründen weniger Sinn:
Du wirst wahrscheinlich hauptsächlich Relaisbetrieb machen, die Relais sind normalerweise auch mit 5W recht gut zu erreichen.
Ein FM-Handgerät mit 60W auszurüsten heißt, du kommst in Ecken, die du selbst nicht hörst. Es ist durchaus möglich, das du damit ungewollt entfernte Relais auf dem gleichen Kanal "störst", weil du nur das stärkere auf dem jeweiligen Kanal hörst.

Dann wäre da noch die EMV-Geschichte:
Seit 1996, spätestens 2000 dürfen in ein PKW nur Sender fest eingebaut werden, wenn der Hersteller dazu eine Freigabe erteilt hast.
Im Beispiel der VAG-Gruppe (VW, Audi, Seat, Skoda) heißt das erst mal:
Pauschal 10W auf jeder Frequenz und jeder Antennenstandort.
Für den einzelnen PKW muß man explizit beim Hersteller nachfragen.
Im Falle meines Seat-Leon war das Ergebniss erfreulich:
KW bis 100W, 4m bis 20W, 2m bis 50W, 70cm bis 20W, die Antenne nur Dachmitte oder Dach hinten.
Alles darüber sowie Mobilfunk: 10W

Natürlich ist dein Handgerät nicht fest eingebaut und würde streng genommen nicht darunter fallen, aber bei 60W würde ich mir schon ein paar Gedanken machen,
besonders wenn sie von einem Magnetfuß ohne "echtes" Gegengewicht abgestrahlt werden.

Zu guter Letzt kommt noch die Bedienung während der Fahrt.
Gerade die Maas/Wouxun/Baofeng/Fenshui/Pinguin-Generation ist schon mit zwei Händen fummelig zu bedienen, und beim Fahren bleibt dir oft nur eine Hand, wenn überhaupt.

Meine Empfehlung für deinen Fall:
Fang mal nur mit Magnetfuß und Zigarettenanzünderkabel an und probiere, wie sich der Relaisbetrieb macht.
Sollten die 5W wider Erwarten doch mehr Frust als Lust machen, würde ich eher zu einem einfachen gebrauchten FM-Mobilgerät in der Preisklasse bis 150€ tendieren.

[quote]
Scheinbar habe ich da wohl falsch gedacht. Ich werde wohl nie begreifen, warum es Foren gibt, deren einziges Ziel es ist, den Ratsuchenden mit Ratschlägen wie:
Denk doch selber nach zu beglücken. Somit wird ein Forum doch eigentlich ad absurdum geführt.
[/quote]
Schon richtig gedacht:
In Foren lernt man manchmal Tipps und Sachen, die in keiner Prüfung vorkommen ;-)
Du solltest lediglich vorher suchen, ob es dieses Thema bereits gab und/oder beantwortet wurde.
In manchen Foren kommt man auf den Scheiterhaufen, wenn das Thema erst vor drei Jahren zuletzt behandelt wurde, in anderen Foren bekommt jeder Neuling seine Antwort ;-)

Achim


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Sinnvolle Aufrüstung für Maas AHT-6-UV?
Hallo

Die MR-77 ist ganz ok, vorallem wenn man den Preis berücksichtigt; 120km/h hält sie in der Tat aus ohne zu verrutschen, der Magnet ist ordentlich kräftig - leider ist meine bei einem Transport im Kofferraum abgebrochen; ich hab dann den Sockel modifiziert und einen Alu-Strahler draufgepackt.

PA würd ich mit HFG vergessen - wozu auch; das führt den Zweck eines HFG ad absurdum - zudem wie schon im vorherigen Post EMV-Thematik nicht vergessen; besser dann dereinst einen Mobiltransceiver einbauen - oder besser und sinnvoller - eine ordentliche KW-Station - nur Relay-Betrieb wird dir mit der Zeit sicher zu langweilig werden.

73
Pascal


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Sinnvolle Aufrüstung für Maas AHT-6-UV?
Hallo und vielen Dank,

so habe ich mir Antworten vorgstellt ;-)

Gerade für einen Neuling hört sich alles in der Theorie immer toll an, aber die praktische Erfahrung ist da wesentlich wertvoller.

Ich werde den Ratschlag annehmen, ersteinmal nur die Antenne zu nutzen und dann einfach mal schauen, was passiert ;-)

In der Zwischenzeit werde ich mich dann mal darum kümmern, was denn im KFz eingebaut werden darf um ggf. gewappnet zu sein, wenn es denn
zu weiteren Aufrüstungen, wie z.B. ein Mobilgerät, kommen sollte.

MfG
Kai


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Sinnvolle Aufrüstung für Maas AHT-6-UV?
Hallo,

kann mich den Vorrednern nur anschließen.
Schau, daß du ein günstiges gebrauchtes Mobilgerät, á la FT 7800, 7900 bekommst.
Abgesehen von der besseren Bedienbarkeit kann eis bei einer Handfunke schon gerne mal zu thermischen Problemen kommen, wenn du mit Bordspannung arbeitest.
Für Unterwegs bietet sich meist ohnehin nur Relaisbetrieb an. Schau deshalb, daß das Gerät entweder genügend Speicherplätze hat oder die Möglichkeit 2 Eckfrequenzen zu definieren, in denen du den Suchlauf aktivieren kannst, mit entsprechender Frequenzshift.

Ich weiß von einem OM, der fast die gesamten Relaisfrequenzen auf den Speichern einprogrammiert hat, um während der Fahrt problemlos 2m und 70cm zu scannen.

Was die Leistung betrifft, so kommst du auch bereits mit 5-10W, selbst mit einer Magnetfußantenne, abhängig vom Relais, schon sehr weit.

Was den Magnetfuß betrifft, abhängig von der Länge der Antenne, nimm lieber eine Nummer größer. Wenn geht das Antennenkabel möglichst kurz bis zur Durchführung in den Innenraum halten. Selbst wenn dann der Fuß mal nachgeben sollte, kann er nicht allzuweit fliegen.

73
Peter


  
 

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