Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


Impressum

Verantwortlich für dieses Angebot gemäß § 5 TMG / § 55 RStV:
Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

Michael Ott
Dorpater Straße 11
70378 Stuttgart
Deutschland



Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
- Sicherheitsmaßnahmen.

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Vom Websiteinhaber angepasst
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke




 [ 54 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
[quote]... was zwar von der Kühlung richtig, von der Gefahr des Kurzschlusses durch irgendwelche leitfähigen Teile nicht besser gelöst ist: da gehört ein Berührschutz über den Transistor.[/quote]

CE ist halt nun mal kein Gütesiegel für gefühlte Qualität, sondern lediglich die Erklärung, dass die Mindestanforderungen für das Inverkehrbringen in den gemeinsamen EU-Markt erfüllt sind. Und da gehört der Gummi über dem Ding nicht dazu, auch wenn es sich eigentlich so gehört.

73,


  
 
 Betreff des Beitrags:
Im Fernsehen gezeigt: zur Hüft-OPs die Zertifizierung der einzusetzenden Prothese. Die Reporter haben sich ein Phantasieprodukt zusammengeschrieben und sind nur mit den Papieren bei "benannten Stellen" vorstellig geworden. Es ist sehenswert (und haaresträubend). Es muß nicht einmal ein Modell vorgelegt werden, es wird nichts hinterfragt, hauptsache die Kohle stimmt und schon ist "zertifiziert" (es war eine Stelle im östlichen Ausland, evtl. Ungarn, aber ich bin mir nicht sicher).

Ich weiß leider den Titel der Sendung nicht, wurde vor ein paar Tagen auf einem der Info/Digital-Kanäle ARD oder ZDF wiederholt. Falls ihr mal drüber stolpert, es ist sehenswert und seitdem ......... mich wundert garnichts mehr.

Zu unseren Problemen - Frage: muß die "benannte Stelle" im Zertifikat nicht per Nummer aufgeführt werden und zumindest z.T. die Nummer auch zu dem CE Stempel ?? Kann aber sein, daß ich das falsch in Erinnerung habe.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Frage: muß die "benannte Stelle" im Zertifikat nicht per Nummer aufgeführt werden [/quote]

Nur dann, wenn eine benannte Stelle an der Zertifizierung beteiligt war. Die Hinzuziehung einer benannte Stelle ist jedoch nicht für alle Produktgruppen zwingend vorgeschrieben. Bei Medizinprodukten ist es z.B. mur bei der Einstufung in die Risikoklasse II und III ein Muss. Bei Funkanlagen nach Richtlinie 1999/5/EG immer.

Bei den meisten anderen Produktgruppen erlauben die anzuwendenden Richtlinen bei vorhandenem Know-how zur CE-Kennzeichnung dem Unternehmer, die Konformitätserklärung selbst zu erstellen. Für ein Netzteil gelten z.B. die Niederspannungsrichtlinie und die EMV Richtlinie. Die Einschaltung einer benannten Stelle ist nicht vorgeschrieben.

Nähere Info über die Durchführung der Konformitätsprüfung für die jeweilige Produktgruppe hier bei der EU: [url:1f9qmryd]http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/professionals/manufacturers/notified-body/index_de.htm[/url:1f9qmryd]

73,


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Bei den meisten anderen Produktgruppen erlauben die anzuwendenden Richtlinen bei vorhandenem Know-how zur CE-Kennzeichnung dem Unternehmer, die Konformitätserklärung selbst zu erstellen. Für ein Netzteil gelten z.B. die Niederspannungsrichtlinie und die EMV Richtlinie. Die Einschaltung einer benannten Stelle ist nicht vorgeschrieben.[/quote]

Völlig richtig. Deswegen ist die CE-Kennzeichnung / Konformitätserklärung nichts anderes, als würden wir uns die HU/AU-Berichte für unsere Autos selber schreiben und auf dem Nummernschild einen Smilie anbringen.
Die CE-Plakette ist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt wird. Interessant wird es erst dann, wenn so ein Gerät dann doch nicht das tut, was es soll (z.B. enorm störende Plasmaglotzen).


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags:
Man kann nicht alles über einen Kamm scheren. Ich habe bei einem Blutdruckmeßgerät von Panasonic eine ausführliche Beschreibung der Konformitätstests (vermutlich durch Panasonic selbst), die sich aber vermutlich ein "Normalverbraucher" nicht durchliest. Amüsant -- bei 100mW auf WLAN 2,4GHz soll ich 70cm Abstand einhalten. Ich möchte mal wissen, wer sich so etwas kleingedruckt durchliest. Mir hatte nur die ausführliche Beschreibung imponiert, deshalb gelesen ...... (außerdem kommt WLAN bei mir "nicht in die Tüte").

OT: der Blutdruckmesser ist für das Handgelenk und ufb. Ich hatte schon Marke "billig" und weggeworfen, von Panasonic der zweite (der erste hatte nach ~10Jahren Probleme mit dem aufpumpen), deren Meßtechnik und -logik ist einwandfrei - vergleiche ab und an direkt beim Doktor.

Das FS-Beispiel: die haben ein "Personen-verfremdetes" Interview gebracht: die benannte Stelle ein Hinterhof, kein Labor, nichts. Der OM dort hätte sofort für ein paar Hunderter die Hüftgelenksprothese zertifiziert -- nur nach wenigen Minuten Durchsicht der Papiere.

Es gibt halt "so'ne" und "solche", und die Frage "wer zertifiziert die Zertifizierer" verläuft sich in der Politik.
73 Peter (@Dl4ZAO: danke für die Info)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bei dem Netzteil isses offensichtlich CE Klopapier...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Bei dem Netzteil isses offensichtlich CE Klopapier...[/quote]

Nicht unbedingt, dieser saloppe Schluss ist nicht passend.

Wenn die Niederspannungs-Richtlinie, nach der der Hersteller des Netzteils prüft und Konformität erklärt, nicht explizit eine Abdeckung des Regeltransistors fordert, ist seine CE-Konformitäts Erklärung vollkommen korrekt.

Es geht einzig darum, was in den Richtlinien gefordert ist, nicht was Emil Kasulzke in seiner ihm eigenen Weisheit für wünschenswert und notwendig hält.

Nochmal: CE ist kein Gütesiegel, genausowenig wie BIO.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Es geht einzig darum, was in den Richtlinien gefordert ist, nicht was [b:3pzbpivd]Emil Kasulzke[/b:3pzbpivd] in seiner ihm eigenen Weisheit für wünschenswert und notwendig hält. [/quote]

Bitte das Fettgedruckte durch "die anerkannten Regeln der Technik" ersetzen.
Davon abgesehen ist es schon mehr als grenzwertig, wenn irgendwo an frei zugänglichen Teilen undefiniert Spannung ansteht (der Einwand mit metallenen Regalen oder Gestellrückwänden war völlig berechtigt). Mir käme so eine Kiste nicht ins Haus.


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags:
[b:3fdkgkem] "die anerkannten Regeln der Technik" [/b:3fdkgkem] ...... es ist ganz interessant, was unter http://de.wikipedia.org/wiki/Anerkannte ... er_Technik zu lesen ist. Ich habe vor der Enter-Taste zum Post-Absenden dort geblättert und meinen Text dann wieder geputzt. Ich wollte mich eigentlich darauf berufen, daß die Regeln niedergeschrieben sein müssen, aber so einfach scheint es auch nicht zu sein. Ich glaube, ich tendiere eher zu Emil Kasulzke, wenn es um meine eigene Sicherheit geht. Für die Zertifikate ...... da steht Emil wohl hoffnungslos draußen vor der Tür. :-) ..

Mal wieder eine interessante Diskussion. 73 Peter

Nachtrag: www.brass-vdi.de/pdf/regeln_der_technik.pdf gefunden, muß noch fertig lesen, auch lesenswert.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Davon abgesehen ist es schon mehr als grenzwertig, wenn irgendwo an frei zugänglichen Teilen undefiniert Spannung ansteht
[/quote]

Durch entsprechende Hinweise in der Bedienungsanleitung ("vor dem Einschalten auf Beschädigungen prüfen", "für den Werkstatteinsatz","kein Kinderspielzeug", "frei aufstellen") wird hier der Hersteller/Importeur vorbeugen können. Das Wissen, daß bei einem Labornetzgerät frei zugängliche Teile (dazu zählen schließlich auch die beiden Anschlußklemmen) unter Spannung stehen können (hier ist es eben keine undefinierte, sondern Kleinspannung), wird man bei einem entsprechend sachkundigen Anwender ("Werkstatteinsatz") voraussetzen können.
Im übrigen dürfte wohl der nicht abgedeckte Transistor bei diesem China-Kleinod das geringste Problem darstellen; anscheinend gehört die Variante mit CE-Plakette und PE am Gehäuse schon zu den Luxusausführungen dieses Gerätes, es wurden/werden offenbar auch Exemplare mit "Schutzklasse 0" verkauft..

Vgl. z. B.:
[url:2j6ghoj9]http://www.zeitech.de/bilder/produkte/gross/McPower-RNG-1501-USB-einstellbares-DC-Labornetzteil-mit-USB-Stromausgang_b3.jpg[/url:2j6ghoj9]
[url:2j6ghoj9]http://www.eevblog.com/forum/projects/simple-power-supply-hack/[/url:2j6ghoj9]


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Es gibt so viele Baustellen, dass das Thema hier schon fast lächerlich wirkt. Z.B. wirklich gefährliche Chinaware wie ja schon df4kv aufgezeigt hat.
Hier mal mein dienstältestes Netzteil:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Nochmal: CE ist kein Gütesiegel.
[/quote]
...sondern lediglich ein "Verwaltungszeichen", wie es so schön bei Wikipedia beschrieben ist...

Ich arbeite in einem großen Chemiekonzern in Ludwigshafen, und jedes Elektrogerät, das ins Werk kommt, wird einer eigenen (elektrischen) Konformitätsprüfung unterzogen.
Regelmäßig fallen dabei Geräte durch, weil z.B.
- der Schutzleiterwiderstand >0,3 Ohm ist
- der Fehlerstrom >3,5mA ist
- Schutzleiterkabel ohne Zahnscheiben angeschraubt sind
- nicht alle (metallische) Gehäuseteile (sauber) geerdet sind
- Kabel ohne Aderendhülsen verschraubt sind.
- aussen keine Angaben über eine Austauschsicherung oder die Gesamtleistung ist
- Geräte mit gestecktem Netzkabel mehr als 10A brauchen
- die Schweizer meinen, sie bräuchten bei uns keine Konformitätserklärung
- die Amis manchmal auch.

...und alle hatten ein CE-Zeichen....

Gelegentlich fallen ältere wie auch neuer Geräte nachträglich auch durch die hauseigene EMV-Prüfung für Industriegeräte nach EN 61000-6-x


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Davon abgesehen ist es schon mehr als grenzwertig, wenn irgendwo an frei zugänglichen Teilen undefiniert Spannung ansteht l[/quote]

Nach dieser gefühlten Grenzwertigkeit sind konsequenterweise auch Taschenlampen Batterien als grenzwertig einzuordnen.

Ich dachte immer über Moral lässt sich trefflich streiten. Dass auch über das persönlich sittliche Empfinden gegenüber geltenden Technik-Normen dabattiert wird, ist eine ganz neue Erfahrung.

Das Ganze hat schon Züge einer Geisterdiskussion. Jeder kann schließlich die Qualität kaufen, die er sich persönlich als Norm setzt und leisten will.

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
@wulf:
[quote]Hier mal mein dienstältestes Netzteil:[/quote]
Tja. Niemand hat behauptet, daß technisch unzulängliche Konstruktionen der Neuzeit vorbehalten sind.

@df4kv:
[quote]hier ist es eben keine undefinierte, sondern Kleinspannung[/quote]
Die Spannung ist undefiniert, weil weder 0V noch die Ausgangsspannung, sondern die Rohspannung.

@Dl4ZAO:
[quote]Nach dieser gefühlten Grenzwertigkeit sind konsequenterweise auch Taschenlampen Batterien als grenzwertig einzuordnen.

Ich dachte immer über Moral lässt sich trefflich streiten. Dass auch über das persönlich sittliche Empfinden gegenüber geltenden Technik-Normen dabattiert wird, ist eine ganz neue Erfahrung.[/quote]

Bei jeder Entwicklung ist der schlechtestmögliche Betriebsfall zu berücksichtigen, der hier darin bestünde, daß ein leitfähiger Gegenstand an den Transistor kommt und zu einem Erdschluß führt. Das kann Probleme bereiten und darauf sollte der Entwickler Rücksicht nehmen.
Sittliches Empfinden spielt möglicherweise hinein, wenn man bei der Geräteentwicklung nicht nur eine Gut-genug-Strategie fährt.
Eine sehr ähnliche konstruktive Unzulänglichkeit an einem Netzgerät hatte bei einem früheren Arbeitgeber für das Ableben eines sehr teuren Meßverstärkers gesorgt.

[quote]Jeder kann schließlich die Qualität kaufen, die er sich persönlich als Norm setzt und leisten will. [/quote]
Man kann niemanden hindern, sowas zu kaufen. Wenn es aber schon an einem Plastedeckel für 2ct hängt...

Es ist für mich interessant, daß Amateurfunker gerade über solche Sachen, die auch ihre Ausrüstung beschädigen können, derart lax hinweggehen. Derartige Ignoranz wundert mich.


MfG
Munzel


  
 
 Betreff des Beitrags:
Solange nix passiert is alles "sicher"... ;)

Sicherheitsgurte im Auto...die kamen auch erst nach dem genug Leute tot waren.

3-polige Steckdosen-Hausverkabelung ..die kam auch erst nach genug Unfällen..

Und hier haben wir ein Gerät wo "Labor " drauf steht, also erhöhte Anforderung. Dann fehlt dann ne Plastikkappe für 10 cent...

Sicher kann man nicht alles 100% gegen alle mögliche Störfälle absichern, aber hier ist es doch eindeutig.


  
 

Sitemap Elektronikforum Elektroshop PostgreSQL Forum