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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

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- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

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Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

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Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1,
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Lohnt der Umstieg auf SDR TRX
Hallo in die Runde meine Frage bezieht sich auf den Umstieg auf SDR TRX. Mir wird aktuell sehr vom Flex3000 erzählt nur positiv. Kann mir jemand aufzählen was kann der SDR mehr als mein Kenwood TS590 (der würde dann ersetzt werden) auser nur am PC Steuerbar. Freue mich auf Tipps.

73 do9hja Jan frohe Ostern


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi,

SDR ist nettes Bandscope..nötig zum funken ist sowas nich.
Probiers einfach mal bei nem Bekannten aus. SDR ist nix für jeden...
Gibt auch die "ich will Knöpfe an nem Funkegrät haben" Fraktion ;)

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was spricht gegen ein richtiges Funkgerät mit Knöpfen und einem ZF-Ausgang, den man per DVB-T-Stick sampelt?

Mache ich mit meinem IC-745 so: Die 74 MHz 1. ZF wird über einen hochohmigen Pufferverstärker herausgeführt und der DVB-T-Stick empfängt dann die ZF.

Vorteil: Minimaler Eingriff in's Gerät und hohe Bandbreiten bei der Bandbeobachtung (bis 2 MHz), was aber durch die Bandfilter im Funkgerät limitiert wird. Außerdem hat man noch einen zweiten vollwertigen Empfänger am PC. Der TRX kann weiterhin standalone betrieben werden.

Nachteil: Beim Drehen am VFO-Knopf wandert der komplette Bereich mit und auch der 2. RX wird verstimmt.

Ein Flex Radio ist zwar leistungsfähig, aber mir wäre dass dann doch zu wenig Funkgerät und zu viel Computer. Der Elecraft KX3 ist da die perfekte Symbiose aus beiden Welten...

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Mir geht es darum ist es eine wirkliche Verbesserung Empfänger etc oder einfach nur ein gutes Funkgerät mit gewissen Spielerreien.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was heißt hier besser?

Du musst Dir im Klaren sein, dass SDR intern digital arbeiten. Das heißt, dass bei jeder Digitalisierung durch die Quantisierung Informationen verloren gehen. Ein analoges Signal beinhaltet schließlich "Zwischenzustände", die zwischen zwei Quantisierungspunkten des A/D-Wandlers liegen. Hat man genug Quantisierungspunkte, sprich Auflösung in Bit, dann wird der Effekt immer kleiner bis man ihn nicht mehr wahrnimmt, aber es bleibt trotzdem Informationsverlust!

Ein 24 Bit ADC kann eben nur 2^24 verschiedene Zustände digitalisieren. Das sind immerhin noch rund 16,7 Millionen. Ein SDR-Empfänger muss damit allerdings einen Dynamikbereich von mind. 120db abbilden können, damit der Empfänger brauchbar ist.

Wie Du siehst, steht und fällt alles mit den verwendeten AD-Wandlern und deren Abtastrate (in der Regel mind. 2x höchste Nutzfrequenz gemäß Shannon-Kotelnikov-Theorem). - SDR heißt also nicht per se, dass es auch ein guter Empfänger ist.

Ist allerdings die HF erst einmal digital, lassen sich clevere Algorithmen darauf loslassen wie zum Beispiel eine schnelle Fourier-Transformation, die dann die Spektrumanzeige erzeugt oder Filter-Algorithmen, die eine nahezu unendliche Steilheit haben können, aber auch für angenehmen Klang etwas rundere Filterflanken usw...

Ein SDR entwickelt sich also mit der Software weiter und je mehr Rechenleistung man zur Verfügung hat, desto mehr kann man mit der gesampelten HF machen. Man kann zum Beispiel auch ein ganzes Amateurfunkband gleichzeitig aufzeichnen, wenn die Hardware das hergibt...später wieder abspielen usw.

Ein gravierender Nachteil soll Dir aber nicht verschwiegen werden: SDR-Empfänger haben alle eine Empfangslatenz, welche Durch Pufferung der Datenströme in der Hard- und Software und durch die Verarbeitungszeit im Computer zustande kommt. Mitunter ist das, was Du da aus den Lautsprechern hörst schon mehr als 2 Sekunden alt... Eine schnelle Umschaltung (QSK) ist im Morsebetrieb hier nicht mehr möglich.

Anders sieht es bei in Hardware gegossenen Algorithmen aus. Die FPGAs oder DSP-Chips sind so schnell, dass für den Menschen keine merkliche Verarbeitungszeit vorhanden ist. Stellt man ein solches Gerät (Elecraft KX3) aber mal direkt neben ein analoges Gerät und hört sich auf beiden Geräten das gleiche CW-Signal an, meint man das wäre gleichzeitig. Würde man zusätzlich beide Lautsprecherausgänge auf einen Zweistrahl-Oszi legen, würde man sehen, dass der KX3 minimal dem analogen Gerät hinterher hängt...das ist aber so wenig, dass wir es nicht bemerken. Mit so einem schnellen Gerät ist auch QSK möglich.

Ich an Deiner Stelle würde beim TS-590S bleiben. Der digitalisiert zwar nicht an der Antenne, sondern "nur" auf der ZF und macht dort dann digitale Verarbeitung und gibt Dir das in Software berechnete Ergebnis wieder über einen DAC und NF-Verstärker aus, aber im Prinzip arbeiten alle Geräte mit ZF-DSP "softwarebasiert". Lediglich das Drumherum wie Abstimmung, Mischung geschieht auf dem herkömmlichen Wege, was bei Direktsamplern auch noch in Software passiert.

Der TS-590S ist ein Gerät mit sehr ordentlichen technischen Daten. Ich würde den Vorerst nicht gegen einen SDR ohne echte Mensch-Schnittstelle (Frontplatte mit Knöpfen) eintauschen wollen.

vy 73!

Sven


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hi
Kauf dir beides und verkauf das wieder was dir weniger zusagt... ;)
Von der Empfangsleistung her ist ein guter "Analogempfänger" ausgereift. Das geht mit SDR auch noch nicht besser. SDR ist noch lange nicht ausentwickelt, da wird noch einiges kommen.

Solange würde ich den 590 behalten ;)

Ich möchte auch was das OHNE extra PC läuft.

73 de DL3FOX Uwe


  
 
 Betreff des Beitrags:
Schliesse deinen TS 590 doch am PC an , dann siehste das selbe
wie mit dem Flex Radio. Internet Remote Control geht auch dann.

Der grosse Nachteil bei einem Flex Radio, wenn der PC stört ,
( zb Schaltnetzteil) ist "schluss mit lustig" , man braucht IHN .

Plug and Play ist auch NICHT beim Flex !

Alle Verbindungen müssen mit Ferritkerne abgeblockt werden.
Ein befr. OM hat ca 10 Stück verbaut am Flex und das Problem ist noch immer nicht ganz weg. (HF auf der Modulation)

Fazit: Geschenkt noch zu teuer !

73 de Charly


  
 
 Betreff des Beitrags:
Frag doch einen OM, der einen Flex besitzt, ob Du übers Internet zugreifen kannst - der Kasten ist doch sicher voll fernsteuerbar und dann kannst Du parallel gegen den 590er testen. Einerseits, ob die Bedienung über den PC Dir behagt und wie der RX ist (ok - das ist natürlich schwieriger, weil nicht die gleiche Antenne verwendet wird).

Persönlich habe ich einen SDR Empfänger hier - aber der liegt nur rum weil ich selbst die Bedienung über PC nicht mag - aber wie gesagt, das sind subjektive Betrachtungen.
Der 590er ist leider nicht ohne weiteres über die ZF anzuschliessen (aber es gibt Anleitungen auf der TS590er Resource Seite dafür).

Ich würde eher einen zusätzlichen direktsampler SDR Empfänger (z.B. den AFEdri - je nach Ausrüstung unter 500 Dollar) kaufen und damit den "Verlust" beim Verkauf kompensieren - der 590er wird derzeit um 1100 Euro gebraucht angeboten. Aber es kommt darauf an, was Du genau machen möchtest - vermutlich wird es sogar noch einen neuen PC erfordern, der den Flex steuert (die Aussagen auf der Herstellerseite sollten mindestens erfüllt werden)


  
 
 Betreff des Beitrags:
dachte der 590er hat einen IF out, dann würde ich das lassen, die alten Flex kisten sind auch nicht mehr stand der technik zum einen Firewire, dann das Sampling verfahren.

Ich würde mir auch kein neues Radio zulegen, wie schon genannt, das Aferdi SDR dazu und gut.
Wenn es dir dann gefallen sollte, kann man immer noch wehseln, ich höre mit meinen SDR´s auch nicht mehr wie mit meinen alten IC765.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Doch, ein vernüftiger Super ist eindeutig besser als ein 0V2. Ausserdem hat der Quarzfilter ;)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Was bisher noch gar nicht betrachtet wurde, ist die Stromaufnahme der SDR-Empfänger.

Haben wir in allen denkbaren Situationen immer genug Strom für die SDR-Technik zur Verfügung?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Für Notfunk nehm ich den K2 ..viel besser geht nich bei 120 mA ;))


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Für Notfunk nehm ich den K2 ..viel besser geht nich bei 120 mA ;))[/quote]

Den nehme ich nur und ausschließlich - seit über 10 Jahren.


  
 

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