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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

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Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

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Widerspruchsrecht

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

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 [ 19 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: pmr über 0,5watt ohne lizenz
hi
mein erster post hier, hab gegoogelt aber leider nichts zu genau meiner frage gefunden.

ich besitze ein baofeng uv-5r plus. bin mir sicher viele von euch werden das ding besser kennen als ich und das obwohl ichs besitze.
in den angaben steht mitunter drin:

Frequenzbereich: 136-174 / 400-479.995 MHz
Ausgangsleistung: 4 /1Watts;

also nehme ich an im pmr-bereich (446,0-446,1) sendet das gerät mit 1 watt.
ich kann den bereich in 2,5khz schritten abtasten und somit auch eventuellen walkie talkies ausweichen und demnach keinen stören, weder amateurfunker noch walktietalkie nutzer

ich brauche übrigens die 0,5 watt mehr, da die 0,5W von walkietalkies bei weitem nicht ausreichen für die distanz und das terrain welches ich zu überbrücken habe (urbanes gelände)

dürfte ich also in diesem bereich senden oder darf ich das nicht weil mein gerät hier den grenzwert um 0,5watt übersteigt?
und wenn nein: wieso?


  
 
 Betreff des Beitrags:
Tach kn8ex....

Die Sendeleistung hat mit dem Frequenzbereich nichts zu tun....4/1 Watt heißt lediglich daß die Sendeleistung in zwei Stufen schaltbar ist.

..ob Du die 0,5 Watt "mehr brauchst" ist kein Argument - wenn Die BNetzA auf der Matte steht kannst Du ja mal versuchen, denen das zu erklären.
Für Dich ist die sendeseitige Inbetriebnahme dieses Gerätes schlicht und einfach verboten - und selbst wenn Du im Besitze einer gültigen Amateurfunklizenz wärst, dürftest Du dennoch im PMR-Bereich mit diesem Gerät nicht senden.

Wieso man mit dem Gerät da nicht senden darf? Weil´s einfach so ist und die Gesetzgebung das so vorschreibt - da muß man nicht krampfhaft nach Begründungen oder Gesetzeslücken suchen.
Für PMR gibt es PMR-Geräte, für Freenet eben Freenetgeräte, für Betriebsfunk gibt es Betriebsfunkgeräte undsoweiter......

Du kannst Dich aber auch gerne mit Deinem Anliegen an die BNetzA wenden. Die stehen Dir sicherlich gerne Rede und Antwort.

http://www.bundesnetzagentur.de

73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags:
also wird kommunikation nur denen gewährt die bereit sind zu zahlen und zwar nicht nur für die geräte die sie brauchen sondern auch für den staat in form der amateurfunklizenz
und ist man zwar bereit zu zahlen, aber dies nicht zu genüge, bekommt man nur eine stark eingeschränkte sendeleistung damit die überbrückte distanz ja nicht zu groß wird

schon immens dass der staat formlose dinge in so einer weise versucht zu kontrollieren

gibt es alternativen?
reicht cb-funk aus um distanzen von 700m-1000m im urbanem gelände zu überbrücken? (das darf ja anscheinend 4w ausgangsleistung haben)
oder im schlimmsten fall: was kostet die amateurfunk prüfung E (also nur die teilnahme an der prüfung)


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]gibt es alternativen?
reicht cb-funk aus um distanzen von 700m-1000m im urbanem gelände zu überbrücken? (das darf ja anscheinend 4w ausgangsleistung haben)[/quote]

Mit CB darfst Du mit bis zu 4 Watt in AM/FM senden, in SSB mittlerweile sogar mit 12 Watt. Das sollte für Deine Zwecke genügen. Die Geräte sind eben etwas teurer als PMR-Equipment.

[quote]oder im schlimmsten fall: was kostet die amateurfunk prüfung E (also nur die teilnahme an der prüfung)[/quote]

Prüfung samt Zeugnis Klasse E kostet 80 Euro. Damit darfst Du aber noch nicht funken. Für die Zulassung samt Rufzeichen werden noch einmal 70 Euro fällig.


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
ok vielen dank, hab mich entschieden

wenn die prüfung+zulassung 150 euro kostet PLUS zeit und fahrtgeld zu dem prüfungsort PLUS hardware...

da kaufe ich mir leichter n cb-handfunkgerät für 150 euro und rede mit lkw-fahrern


  
 
 Betreff des Beitrags:
Zum einen reicht auch PMR und Freenet (bei freier Sicht) um 700 - 1000 m Distanz zu überbrücken. Müsste man im gegebenen Fall ausprobieren...

CB Handfunke mit 4 Watt (bei Akkubetrieb eher die Hälfte) um mit LKW Fahrern zu quatschen ??? Eher heute nicht mehr. Die üblichen "Brummikanäle" sind annähernd leergefegt und wenn Du Glück hast und dicht bei der Autobahn wohnst kannst Du u.U. mal einen Polen oder Russen erwischen.

kn8ex erweckt im übrigen den Eindruck eines amerikanischen Amateurfunkrufzeichens. Wird nicht so gerne gesehen wenn sich jemand mit "fremden Federn" schmückt ...

P.S.

Mit meinem "Babyfeng" UV3-R erreiche ich in der Low Power Stellung (500 mW) nahezu alle aus unserem OV aus meiner (Dach) Wohnung. Weiteste Distanz ca. 8 Km. Gut, eine etwas längere Antenne steckt drauf (darf man bei PMR nicht) aber 700 - 1000 m sollten mit einem guten PMR Gerät (Midland, Motorola) durchaus machbar sein.

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
eins meiner uralten motherboards hatte den code kn8ex, dass das ca in rufzeichenform ist, ist keine absicht

das mit den lkwfahrern war eher als witz gedacht, das gerät muss hauptsächlich herhalten um mich mit freunden zu unterhalten die in der stadt wohnen (und ich recht hochgelegen ca 1-2km luftlinie), allerdings wohnen sie mitten in der innenstadt und ich müsste trotz meiner lage immer noch durch schätzungsweise 3-4 häuserblocks plus restdistanz von immer noch 1-1,5km funken
ausserdem soll es kommunikation auf der autobahn ermöglichen

mit pmr können wir uns zwar auf geringe distanz auf der autobahn unterhalten doch zuhause bringt es nichts, bereits verschiedene modelle versucht, alle giengen wieder zurück an den absender

ca 1 km neben mir steht eine relaisstation von amateurfunkern, aber da das ja anscheinend so ein spaß ist mit lizenz besorgen lasse ich das hochfrequente funken gleich


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]also wird kommunikation nur denen gewährt die bereit sind zu zahlen und zwar nicht nur für die geräte die sie brauchen sondern auch für den staat in form der amateurfunklizenz
und ist man zwar bereit zu zahlen, aber dies nicht zu genüge, bekommt man nur eine stark eingeschränkte sendeleistung damit die überbrückte distanz ja nicht zu groß wird

schon immens dass der staat formlose dinge in so einer weise versucht zu kontrollieren...[/quote]

Geistiges Grundrauschen oder Bierzeltniveau nachts um 2:00 Uhr?
Möchtest du auch noch die Geräte geschenkt haben?

*kopfschüttel*


  
 
 Betreff des Beitrags:
Naja, bei Betrieb aus einem Stadtgebiet ins 2 km entfernte Umland kommen auch Leistungsfähigere Geräte die von "Genehmigungsinhabern" betrieben werden an Ihre Grenzen.

Der Gesetzgeber hat sich im übrigen etwas dabei gedacht Frequenzen verschiedenen Diensten und Anwendungen zuzuteilen. Wäre dem nicht so und jeder könnte tun was er wollte gäbe es nurnoch Chaos .....

Auch nicht auf´s hochgelobte Ausland ansprechen, da sind die Zuteilungsvorschriften u.U. noch viel schlimmer.

Für Kommunikation auf der Autobahn bei "Gruppenfahrten" sollte PMR reichen. Nicht mit einer festen Gummiantenne im Auto aber es gibt ein Gerät an dem ist fest ein ca. 5m langes Kabel und eine kleine Magnetfussantenne angebracht. Die Antenne aussen am Fahrzeug erhöht die mögliche Reichweite enorm ....

Zum Quaken von Zuhause die einfachste und sicherste Lösung ... Gruppenchat (mit Headset) via Skype. Internet hat jeder und ihr habt den Vorteil das euch nicht jeder Babyphone Besitzer zuhören kann denn PMR wird auch (eher sogar vermehrt) dazu genutzt .....

Mit PMR bist Du im übrigen in fast ganz Europa legal unterwegs ......

cu :wink: :wink:


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]also wird kommunikation nur denen gewährt die bereit sind zu zahlen und zwar nicht nur für die geräte die sie brauchen sondern auch für den staat in form der amateurfunklizenz
und ist man zwar bereit zu zahlen, aber dies nicht zu genüge, bekommt man nur eine stark eingeschränkte sendeleistung damit die überbrückte distanz ja nicht zu groß wird

schon immens dass der staat formlose dinge in so einer weise versucht zu kontrollieren

gibt es alternativen?
reicht cb-funk aus um distanzen von 700m-1000m im urbanem gelände zu überbrücken? (das darf ja anscheinend 4w ausgangsleistung haben)
oder im schlimmsten fall: was kostet die amateurfunk prüfung E (also nur die teilnahme an der prüfung)[/quote]


[i:1e96i0rr]Du scheinst da grundsätzlich was falsch verstanden zu haben.
Der Amateurfunkdienst ist ein "technisch-wissenschaftlicher Experimentalfunkdienst" - und die Amateurfunklizenz "kostet nicht nur", sondern erfordert ein ordentliches Wissen auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik, Vorschriften und Gesetzeskunde - und diese Gebiete werden in einer Prüfung abgefragt und müssen in ausreichendem Maße richtig beantwortet werden - sonst geht da nichts mit Lizenz und so..

Wenn Du mit Deinen Kumpels babbeln willst oder während einer langweiligen Langstrecken-Autobahnfahrt mit Deinen Bekannten im anderen Fahrzeug schwafeln möchtest ist die Amateurfunklizenz das denkbar falscheste für Dich.
Für solche Zwecke gibt es den CB-Funk, PMR, Freenet oder "Schmartfones" mit Flatrate.....

73 Mike

[/i:1e96i0rr]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: pmr über 0,5watt ohne lizenz
Du darfst das Gerät kaufen, anmachen, hören und alles andere. AUßER: senden.
Gruß
Number One


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: pmr über 0,5watt ohne lizenz
[quote]das gerät muss hauptsächlich herhalten um mich mit freunden zu unterhalten die in der stadt wohnen[/quote]nutze VoIP bzw W-Lan. :wink:
Abgesehen davon wird PMR446 auch gerne ins Internet als Livestream gesendet so das alle die deutsch sprechen mithören....


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: pmr über 0,5watt ohne lizenz
[quote]
Abgesehen davon wird PMR446 auch gerne ins Internet als Livestream gesendet so das alle die deutsch sprechen mithören....[/quote]
Wo?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: pmr über 0,5watt ohne lizenz
Wie meinst du das?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: pmr über 0,5watt ohne lizenz
Als Frage auf folgende Aussage von dir:
[quote]Abgesehen davon wird PMR446 auch gerne ins Internet als Livestream gesendet so das alle die deutsch sprechen mithören....[/quote]


  
 

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