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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

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Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 30 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
[b:18w7os3i][i:18w7os3i]Die US- Fernmeldebehörde hat im Februar 2014 dem Funkamateur James R. Winstead, KD5OZY, aus Coleman, Texas, eine Geldstrafe von 7000 Dollar auferlegt.
Dem OM konnte nachgewiesen werden, dass er wiederholt absichtlich andere Funkamateure auf der Frequenz 7195 kHz gestört hatte.
[b]Dagegen wirkt die Bnetz in Deutschland wie ein zahnloser Papiertiger….!!!![/b:18w7os3i][/i:18w7os3i]
[/b]
„ Nachzulesen im Funk Telegramm, Ausgabe April 2014, Seite 8“

[b:18w7os3i]Warum gewährt man Störern hier in Deutschland eigentlich Narrenfreiheit ?????[/b:18w7os3i]


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
[quote]
[b:1dq9xkzh]Warum gewährt man Störern hier in Deutschland eigentlich Narrenfreiheit ?????[/b:1dq9xkzh][/quote]

Weil in dieser Weicheier-Republik der Störer auf Kosten der Steuerzahler ein psychiatrisches Gutachten erstellen lässt,
welches ihm eine schwere Kindheit bescheinigt (verursacht dadurch, dass er nicht immer die neuesten Wolfskin-Klamotten,
das neueste Apple-Handy und die neuesten Adidas-Schuhe hatte) und er jetzt seine Krankheit ausleben muss.

Anschliessend wird noch das Sozialamt verklagt und verdonnert, ihm entsprechende Gerätschaften zu besorgen und zur
Verfügung zu stellen.

Das ist halt der kleine Unterschied zwischen uns und den USA :(


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
Na, wenn das so einfach in dieser Bananenrepublick ist, versuche ich mal folgendes:
Meine Eltern haben mir als Kind verboten, mit zwei Konservendosen, einem Stück gespannter Schnur, ein Schnurtelefon zu bauen.
Dabei wollte ich doch so gerne mit dem Nachbarjungen über die Konservendosen sprechen.
Also lass ich mir bei einem Psychologen ein Attest geben, dass ich deswegen kräftig einen an der Waffel habe und nun einen Störzwang habe.
Kriege ich dann vom Soziamt einen neuen KW Transceiver, z.B. FT 2000 D von Yaesu ????
Wenn ja, dann habe ich gerade einen gewaltigen Trieb in mir, den Piepton zu drücken.....hechel....hechel.... :shock: :shock:

73 DL5ABF Tom :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
[quote]Na, wenn das so einfach in dieser Bananenrepublick ist, versuche ich mal folgendes:
Meine Eltern haben mir als Kind verboten, mit zwei Konservendosen, einem Stück gespannter Schnur, ein Schnurtelefon zu bauen.
Dabei wollte ich doch so gerne mit dem Nachbarjungen über die Konservendosen sprechen.
Also lass ich mir bei einem Psychologen ein Attest geben, dass ich deswegen kräftig einen an der Waffel habe und nun einen Störzwang habe.
Kriege ich dann vom Soziamt einen neuen KW Transceiver, z.B. FT 2000 D von Yaesu ????
Wenn ja, dann habe ich gerade einen gewaltigen Trieb in mir, den Piepton zu drücken.....hechel....hechel.... :shock: :shock:

73 DL5ABF Tom :-)[/quote]

Hi Tom,
ganz so einfach ist es leider nicht, so oder ähnlich geht es ja vielen ... :(

Du musst auffallen :!: :!: wie z.B. diese permanten Störer auf dem Band, evtl. mal versuchen, das Haus des Nachbarn ständig mit Schnur umwickeln, immer und immer wieder, oder seinen Garten permanent mit Konservendosen zumüllen, aber wirklich ständig.
Weil Dein traumatisches Erlebnis aus der Kindheit sitzt ja so tief, dass Du das ständig tun musst...

Und den FT-2000 D vom Sozialamt gibts sowieso nur wenn Du Hartz 4 - Empfänger bist, wenn Du in Lohn und Brot stehst, haste leider keine Chance :(

73 de Franz :-)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Wenn du Migrant wärst, könntest du ne Migrationshilfe von rund 2000 Euro beantragen. Aber soooo wird das nix.


  
 
 Betreff des Beitrags: Es wundert keinen mehr.
Net soviel Aufregen, bringt nichts.

Jeder kann doch kaufen, ohne Nachweiß.....naja kein Wunder das manche Subjekte vor lauter Mist machen.

Das alte FAG wäre wieder angebracht, das es keine OWI ist sondern eine Straftat......


  
 
 Betreff des Beitrags:
Das Problem ist natürlich auch, dass man ganz schön viel zu schreiben und zu tun hätte, bevor so ein Bußgeld erhoben werden kann. Und das will man ja nicht. Schöner ist es dort tätig zu sein, wo das Geld von den Klienten freiwillig in die Kasse gepumpt wird.

In Deutschland werden daher lieber Gebühren erhöht und neue Gesetze in leichter zu kontrollierenden Bereichen gemacht, statt derlei Verstöße zu ahnden, die die geordnete Bürokratie eh nicht stören.

73
Stefan


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Geldstrafe für Funkamateur aus den USA
Dann wird es leider nichts mit dem FT2000 vom Soziamt. :( :(

Ja, ich stehe in Lohn und Brot. Gehe jeden Tag brav zur Arbeit, bezahle meine Steuern und heiße nicht Uli Hoeness.
Migrant bin ich auch nicht, Hartz 4 bekomme ich auch nicht und ein Attest bekomme ich auch nicht so schnell, weil ich kein Störer auf den Bändern bin.
Triebe habe ich auch nicht auszuleben.....hmm......das klingt, als sei ich ein armer Hund. 8) :D

Auf dem Deisterrelais 2 Meter- 145.787,5 Mhz hört man oft einen Störer, der seinen Trieben nachgeht. Dumm nur, dass es die Bnetz nicht interessiert. In den USA sind sie uns dann wieder weit voraus. Da gibt es 7000 Dollar Geldstrafe und der Trieb verschwindet wie von Geisterhand.
Ich frage mich, wo der Amateurfunk in DL noch hinführen soll ?
In die Chaos - CB Funkzeit der 80er Jahre ?? :shock:

73 DL5ABF Tom :roll:


  
 
 Betreff des Beitrags:
Haben auch vor einigen Jahren mal ständig einen Störer gehabt, den haben wir sogar gepeilt, bis fast vor die Haustür.

Telefon und Mail mit BnetzA, juckt kein Schwein.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Haben auch vor einigen Jahren mal ständig einen Störer gehabt, den haben wir sogar gepeilt, bis fast vor die Haustür.

Telefon und Mail mit BnetzA, juckt kein Schwein.[/quote]


Dann sind wir schon beim Chaos CB-Funk der 80er Jahre angelangt.
Wird es jetzt besser oder noch schlechter ???
Schade nur, dass sich nicht der Verein einsetzt ( wie hieß er doch gleich )....
Ach, geht nicht. Die haben keine Zeit. Die sind schon mit Beitragserhöhungen beschäftigt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
[quote][b:27o1oxj0]Warum gewährt man Störern hier in Deutschland eigentlich Narrenfreiheit ?????[/b:27o1oxj0][/quote]

Weil der Amateurfunk in den USA staatlich und in der Öffentlichkeit einen ganz anderen Stellenwert genießt und den Funkamateuren dort erheblich mehr Privilegien gewährt werden.
In Deutschland wird dem Amateurfunk öffentlich dagegen kaum eine Bedeutung beigemessen.... er ist selbst vielfach nur Störquelle. :?


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
[quote][quote][b:1u5w474c]Warum gewährt man Störern hier in Deutschland eigentlich Narrenfreiheit ?????[/b:1u5w474c][/quote]

Weil der Amateurfunk in den USA staatlich und in der Öffentlichkeit einen ganz anderen Stellenwert genießt und den Funkamateuren dort erheblich mehr Privilegien gewährt werden.
In Deutschland wird dem Amateurfunk öffentlich dagegen kaum eine Bedeutung beigemessen.... er ist selbst vielfach nur Störquelle. :?[/quote]

Da stimme ich dir völlig zu.
Früher war der Amateurfunk in DL etwas ganz besonderes.
Heute wird der Amateurfunk in der Öffentlichkeit und von der staatlichen Seite nicht mehr ernst genommen. ( Beispiel: Gedanken zur Abschaffung des AFU-Gesetzes )
Dabei ist der Amateurfunk äußerst wichtig. Gründe dafür gibt es genügend.
Kontaktpflege zu Nachbarländern, Ausländergeplänkel gibt es nicht, da wir alle dem gleichen Hobby nachgehen und unsere Interessen uns verbinden....usw.
Ist denn das heute alles nicht mehr wert und unnötig geworden ???
Darf denn jetzt jeder Idiot stören was das Zeug hält, ohne dabei Konsequenzen zu erfahren ???
Leider ist auch der Ausdruck HAMSPIRIT aus vielen Köpfen verschwunden. Oder man hat davon noch nie etwas gehört. Es ist schade, wie sich der Amateurfunk mit großen Schritten Rückwärts bewegt.


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
Was der Geist des Amateurfunk ist, kann man in diesem kleinen Film sehen.
Einfach auf den Link klicken.
Vielleicht kennt ja der eine oder andere den noch nicht. :-)

http://www.youtube.com/watch?v=JziENuJ8eQw

73 DL5ABF Tom :-)


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
[quote]Was der Geist des Amateurfunk ist, kann man in diesem kleinen Film sehen.
Einfach auf den Link klicken.
Vielleicht kennt ja der eine oder andere den noch nicht. :-)

http://www.youtube.com/watch?v=JziENuJ8eQw

73 DL5ABF Tom :-)[/quote]


***Erleben Sie eine wunderbare Zeitreise in die Vergangenheit des Amateurfunks ohne Mobiltelefon und Internet.***

Naja - ich bin ganz sicher daß der Amateurfunk "so wie er heute ist" nichts mit der Existenz von Handy und Internet zu tun bzw. gemein hat.
Die-/derjenige der tatsächliches Interesse am Amateurfunk hat, macht die Lizenz und widmet sich dann diesem "Hobby" - die-/derjenige der kein Interesse hat macht keine Lizenz und hat mit dem Amateurfunk nichts am Hut.
Die-/derjenige der "geil auf Smartphone/Internet" ist wird sich dann sicherlich zu nahezu 100% seiner Freizeit diesen Medien widmen und dem Afu daher auch nichts wegnehmen...

Die Zeiten ändern sich eben nunmal - und somit auch die Menschen, der Alltag, die Gesetzgebung. Der Film ist echt stark und vermittelt hervorragend mit welchem Ernst und mit welcher Wichtigkeit die Sache betrieben wurde....klasse!
Aber - Freizeit der Leute, Akzeptanz in der Bevölkerung, Ehrgeiz der Menschen, Egoismus vieler Leute, Klassendenken, Wichtigmacherei, Ellenbogenverhalten, Neid, Konkurrenzkampf.....einfach alle zwischenzeitlich sehr, sehr geändertes Alltagsverhalten der Menschen (..in allen Sparten!).....in inzwischen über 60 vergangenen Jahren hinterlassen natürlich ihre Spuren.

..."where do we go next"?
:wink:
73 Mike


  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 7000 Dollar Strafe für Funkamateur in den USA
[quote]***Erleben Sie eine wunderbare Zeitreise in die Vergangenheit des Amateurfunks ohne Mobiltelefon und Internet.***
[/quote]
.. die natürlich erst mit diesem Klassiker (1961) komplett ist:

[url:15alfncd]http://www.youtube.com/watch?v=pg03Dm4y1ao[/url:15alfncd]

73


  
 

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