Amateurfunk Forum - Archiv

Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Arten der verarbeiteten Daten:

- Meta-/Kommunikationsdaten (siehe Abschnitt „Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles“)

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte
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Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Meta- und Kommunikationsdaten von Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

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 [ 123 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Hallo zusamamen,
im aktuellen DL Rundspruch steht nichts von einer Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk. Was das lokale Rundspruchteam noch hinzugefügt hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Ein neues Amateurfunkgesetz bzw. eine neue Durchführungsverordnung ist eigentlich ein Dauerthema. Der DARC Vorstand hat hierzu auch immer ausführlich darüber berichtet. Zum ersten Mal in der Vorstandsinfo am 21.09.2010. In einer weiteren am 09.02.2011. Diese sind DARC Mitgliedern öffentlich zugänglich unter (Login nicht vergessen): http://www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/ Auch in der CQ-DL wird immer auf neue Vorstandsinfos hingewiesen.
Auf der Besprechung während der Ham Radio 2011 zwischen Runder Tisch Amateurfunk und der BNetzA wurden wir davon informiert, dass man noch nicht recht weitergekommen sei, aber wie im Februar 2011 mitgeteilt, wird der erste Referentenentwurf wohl bis Jahresende vorliegen. Daraufhin hat der DARC Vorstand eine Arbeitsgruppe neues AfuG ins Leben gerufen und als Portalmeldung und in der CQ-DL darüber informiert. Die Suche nach der entsprechenden CQ-DL Ausgabe spare ich mir mal. Hier die Portalmeldung vom 04.09.2011:

"Arbeitsgruppe "Neues AFuG" gegründet
04.09.11

Ende August wurde durch den Vorstand eine neue Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit Vorschlägen zu einem neuen Amateurfunk-Gesetz befassen soll. Sie soll basierend auf dem aktuellen AFuG Formulierungen erarbeiten, die in ein zu erwartendes "Neues AFuG" einfließen können. Im Endergebnis soll ein Vorschlag des DARC geschaffen werden, der im RTA eingebracht und dort weiter behandelt wird.

In dieser Gruppe arbeiten bisher mit : Dr. Walter Schlink, Christian Entsfellner, Ulfried Ueberschar und Kurt Meerkötter. Weitere Mitarbeiter werden in den kommenden Tagen benannt. Die Hinzunahme weiterer Experten, auch nur zu einzelnen Teilbereichen, wird durch den Sprecher der Arbeitsgruppe im Einvernehmen mit dem Vorstand geregelt."

In weiteren Vorstandsinformation am 28.03.2012 und am 30.05.2012 wurde über den Fortschritt der AfuG Novellierung informiert. Nach unserem Kenntnistand hat das BMWi und die BNetzA nach Mai 2012 eine Gesetzesänderung nicht mehr aktiv verfolgt. Aus diesem Grund gab dann auch keine entsprechenden Vorstandsmeldungen mehr. Wir waren auch zu jedem Zeitpunkt über verschiedene Informationsquellen über die Vorgänge in BMWi und BNetzA informiert. Von einer Planung für eine Afu Allgemeinzuteilung, wie im Funktelegramm geschrieben, ist mir nichts bekannt und ich kenne auch kein Schriftstück hierzu.

vy 73
Christian, DL3MBG
Mitglied in DARC Vorstand


  
 
 Betreff des Beitrags:
Abgesehen davon wäre das auch nicht so ohne weiteres möglich, hier eine Allgemeinzuteilung zu machen. Der Amateurfunk ist in internationalen Regularien festgelegt und Deutschland hat diese übernommen. Allein wäre das schon ein Verstoß gegen die CEPT. So leicht kann man aus einem international geregelten Funkdienst keine Anwendung des NömL machen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Abgesehen davon wäre das auch nicht so ohne weiteres möglich, hier eine Allgemeinzuteilung zu machen. Der Amateurfunk ist in internationalen Regularien festgelegt und Deutschland hat diese übernommen. [/quote]

Man könnte aber das AfuG abschaffen. Insofern ist davon abzuraten sich einfach zurück zu lehnen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
Leute, ich verstehe den Aufriß nicht. Da werden Quellen zitiert in denen die Abschaffung des AfuG sowie eine Allgemeinzuteilung in den Raum gestellt wird. Das ist schonmal FALSCH!

Poliert mal eure Brille - oder besorgt euch mal eine! Da steht ganz klar [b:22zn2b53]"NICHT":

[/b:22zn2b53]Zitat des Artikels:
"Weiter heißt es in dem Schreiben des BMWi: "Überlegungen und Arbeitspapiere mit dem Ziel, das Gesetz über den Amateurfunk und die zugehörige Verordnung abzuschaffen und durch eine so genannte 'Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk' zu ersetzen, sind mir [b:22zn2b53][u:22zn2b53][color=red:22zn2b53]nicht[/color:22zn2b53][/u:22zn2b53][/b:22zn2b53] bekannt"."

Woher nehmt ihr also die Weisheiten, wider besseren Wissens zu propagieren, daß man sowas PLANT? Man sollte doch mal ein bißchen auf dem Teppich bleiben und OFFIZIELLE Quellen KORREKT zitieren!


  
 
 Betreff des Beitrags:
http://www.qslonline.de/hk/download/AfuG_MdB.pdf


  
 
 Betreff des Beitrags:
Expärten sind immer gut für was besonderes, vielfach sind sie auch besonders be.......


  
 
 Betreff des Beitrags:
... sollte heissen: ...besonders begabt aussergewöhnliches zu leisten.....

Ein Schelm der Böses dabei denkt...


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,
[quote]Abgesehen davon wäre das auch nicht so ohne weiteres möglich, hier eine Allgemeinzuteilung zu machen. Der Amateurfunk ist in internationalen Regularien festgelegt und Deutschland hat diese übernommen. Allein wäre das schon ein Verstoß gegen die CEPT. So leicht kann man aus einem international geregelten Funkdienst keine Anwendung des NömL machen.[/quote]
nunja, in den meisten Nachbarländern gibt es kein eigenständiges Amateurfunkgesetz; in der Schweiz zum Beispiel ist der Amateurfunkdienst innerhalb des Fernmeldegesetzes (bei uns TKG, früher FAG) geregelt.
M. W. sind die Schweiz und auch alle Nachbarländer ohne Spezial-AFuG auch noch Vollmitglied der ITU/CEPT, das kann also offenbar kein Argument sein.

Ganz nüchtern betrachtet, betrifft eine "Allgemeinzuteilung" ja auch nur die Frequenzzuteilung, und bedeutet nicht, daß damit eine "Jedermann-Funkanwendung" ohne Funkdienst-Status entsteht, beispielsweise hat bei uns auch der mobile Seefunkdienst inzwischen eine Allgemeinzuteilung. Die internationalen ITU-Regularien (Prüfung, Lizenzklassen, etc..) ließen sich innerhalb einer entsprechenden TKG-Ergänzung+Verordnung ohne weiteres erfüllen.
Die andere Frage, ob das aus Sicht der DL-Funkamateure wünschenswert ist, werden die meisten Betroffenen wohl allerdings mit nein beantworten..

73


  
 
 Betreff des Beitrags:
Belgien, OE, HB9 und HA haben ein eigenes Gesetz für den Afu,


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Belgien, OE, HB9 und HA haben ein eigenes Gesetz für den Afu,[/quote]

Für OE trifft das zu, für HB9 nicht: dort gibt es wie oben beschrieben ein Fernmeldegesetz, darauf basierende Verordnungen regeln dann u. a. auch die Amateurfunkangelegenheiten (es gibt auch keine spezielle Amateurfunkverordnung):
[url:240f9c1y]http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00689/01560/index.html?lang=de[/url:240f9c1y]
Bei Belgien möchte ich mich nicht festlegen, würde aber den Text mit den Amateurfunkbestimmungen eher als "Ministerialverordnung" einstufen..


  
 
 Betreff des Beitrags:
Art. 13 FKV Störungen des Fernmeldeverkehrs oder des Rundfunks
1 Das BAKOM [u:3vu9lb92]versucht[/u:3vu9lb92] auf Verlangen, die Ursache einer Störung zu ermitteln.
2 Liegt die Ursache der Störung darin, dass die störende oder die gestörte Anlage nicht dem Stand der Technik entspricht oder dass eine Anlage nicht vorschriftsgemäss be-nützt wurde,[u:3vu9lb92] verrechnet [/u:3vu9lb92]das BAKOM der Betreiberin oder dem Betreiber der Anlage oder der Konzessionärin eine Gebühr für die entstandenen Ermittlungskosten.
3 Entsprechen die Anlagen dem Stand der Technik, [u:3vu9lb92]so entscheidet das BAKOM über die zu treffenden Massnahmen.[/u:3vu9lb92] Entspricht die gestörte Anlage nicht dem Stand der Technik, so muss die Betreiberin oder der Betreiber der gestörten Anlage selbst für die Beseitigung der Störung sorgen.

Das ist einer der Unterschiede zwischen Funkdienst (Schützenswert) versus Funkanwendung...

§123/124 Grundgesetzt wäre jetzt mein nächstes Stichwort, was für den Erhalt eines eigenständigen AfuG spricht...dazu gab es in den 80ern ein schönen Artikel in der CQDL...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Das ist einer der Unterschiede zwischen Funkdienst (Schützenswert) versus Funkanwendung...
[/quote]
Nochmal: auch bei Wegfall des AFuG würde der Amateurfunk seinen Status als internationaler Funkdienst nicht verlieren. Gerade weil formal alles beim alten bleiben kann und keine internationalen Irritationen drohen, ist eben ungeachtet aller "offiziellen" Dementis durchaus Wachsamkeit angebracht; Karsten hat weiter oben ja schon darauf hingewiesen.
[quote]§123/124 Grundgesetzt wäre jetzt mein nächstes Stichwort, was für den Erhalt eines eigenständigen AfuG spricht...dazu gab es in den 80ern ein schönen Artikel in der CQDL...[/quote]
Der Hinweis auf §123/124 GG dürfte nicht viel helfen, da das aktuelle AFuG aus 1997 stammt. (Den Artikel zur Historie hatte ich kürzlich schon im anderen Thread verlinkt.)


  
 
 Betreff des Beitrags:
Bitte belegen Sie Ihre Annahme das sich nichts ändert.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[color=#FF0000:1er6u69q][admin: auf Wunsch des betroffenen OM entfernt][/color:1er6u69q]

Muß den jeder Mist, der irgendwo aufgebracht wird, derart durchgehechelt werden, obwohl Leute mit Kontakt zur BNetzA es bereits aufgeklärt haben ??


@do3hs: auch wenn Deutsch nicht jedermanns Sache ist: mache bitte wenigsten kurze Sätze mit Punkt am Ende. Einfach mal tief durchatmen, bevor Du den nächsten Satz anfängst, wenn möglich auf neuer Zeile. Deine Posts muß man mehr erraten als lesen.

73 Peter


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Bitte belegen Sie Ihre Annahme das sich nichts ändert.[/quote]

Das ist witzig: jetzt soll ich etwas belegen, was ich nicht behauptet habe.


  
 

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