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Fragen und Antworten zum Thema Funk


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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
Hallo,
Hoheitliche Aufgabe...ok...
Hört sich zunächst ja mal ganz wichtig an.
Aber wenn man bedenkt, daß z.B. der TÜV (privates Unternehmen) für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und den Erhalt der Führerscheine sowie vieler anderer Dingen des täglichen Lebens in Punkto Sicherheit (Produkte, Kernkraftwerke, Achterbahnen etc.) zuständig ist, private Unternehmen Verkehrsüberwachung betreiben dürfen indem sie den Gemeinden Minedesteinnahmen aus ihrer Blitzertätigkeit garantieren, private Unternehmen Medizinprodukte prüfen und zulassen,...usw., dann relativiert sich das. Denn eine Amateurfunkprüfung ist in Sachen Schadenspotenzial bei inkorrekter Abwicklung doch um ein Vielfaches kleiner als die vorgenannten (wenigen) Beispiele von vielen anderen, die es noch so gibt.
Ich glaube auch nicht, daß wenn die BNetzA das aus der Hand gibt sie es ohne bestimmte Auflagen und Regelungen macht. Ich will sagen, nicht jeder, der gerade zufällig im DARC ist und sonst nichts zu tun hat wird Prüfungen abnehmen dürfen ohne entsprechend instruiert worden zu sein und ohne die notwendige Qualifikation mitzubringen.
Also sehe zumindest ich das ziemlich tiefenentspannt.
Vy 73
Wilfried, DJ1WF


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Bei der Amateurfunkprüfung handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Ich sehe das immer sehr kritisch, wenn eine private Organisation Aufgaben übernehmen soll, die der Staat erbringt. Der DARC kann gerne als Beisitzer fungieren, aber die Durchführung der Prüfung muss bei der BNetzA liegen.[/quote]

Abnahme von Prüfungen durch Funkamateure?

Es gibt dutzende Beispiele dafür, auch in europäischen Ländern, dass es bereits so erfolgreich gehandhabt wird.

Der Erhalt einer Zulassung zum Amateurfunkdienst ist abhängig von diesen Kriterien:

a) Nachweis der Kenntnisse in den drei Prüfungsteilen
b) Zuweisung eines Rufzeichens
c) Erstellung eines hoheitlichen Dokuments, was umgangssprachlich als Lizenzurkunde bezeichnet wird.

Zu a) Das heutige Prüfungsverfahren (Multiple Choice) bedingt nicht einmal mehr Fachkenntnisse der Prüfer.

Zu b) Dank der öffentlichen Zugriffsmöglichkeit zur Datenbank der zugeteilten Rufzeichen, kann jeder sich sein Wunschrufzeichen auswählen. Die fortlaufende Ausgabe durch eine zentrale Stelle, wie noch vor mehr als 40 Jahren, erfolgt ja nicht mehr.

Zu c) Mit dem Ergebnis der Prüfung und der Angabe des Wunschrufzeichens erstellt dann die Behörde (BNetzA) die Zuteilungs-Dokumente (Frequenzen, Rufzeichen) und registriert dies für die Gebührenerhebung.

Es ist eine Frage der Interpretation, ob das AFuG und die AFuV es hergeben, dass die Prüfung zum Nachweis der Kenntnisse auch nur durch Personen abgenommen werden kann, die nicht bei der BNetzA beschäftigt sind – nach meiner Auffassung ja.

Vor Jahren, als das Thema schon einmal anstand, gab es meines Wissens nach auch Einwände einiger Beamten-gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter in den Außenstellen der BNetzA; sie würden Arbeit zum Nachweis der Berechtigung der Planstelle verlieren.

Mittlerweile ist durch Ausscheiden und Nichtwiederbesetzung quasi ein Notstand eingetreten: Während man früher für eine Prüfung nur zu der Oberpostdirektion fahren musste, die für das eigene Wohngebiet zuständig ist, also einen meist kurzen Weg hatte, sind heute schon erheblich längere Anreisen nötig.

Ein Prüfungsausschuss sollte aus mindestens 2 Prüfern bestehen, die sich vorher bei der BNetzA für solche Aufgabe bewerben und nach deren Zustimmung als akkreditierte Prüfer gelten. Eine Mitgliedschaft in irgendeinem Club sollte nicht erforderlich sein.

Wie könnte ein Prüfungsvorgang laufen?

Die Zahl der Prüflinge ist bekannt. Die Prüfer bitten die BNetzA um briefliche Zusendung der (unterschiedlichen) Prüfungsfragensätze entsprechend der Zahl der Prüflinge (unterschiedliche Fragen zu generieren ist kein Problem – das machen ja die im Internet angebotenen Simulationen auch).

Jeder Prüfling bekommt zu Beginn der Prüfung einen verschlossenen Umschlag mit den Fragen. Wenn die Mindestquote an richtigen Antworten in der vorgegebenen Zeit erreicht wurde, schicken die Prüfer eine Bestätigung des positiven Ergebnisses (mit Rufzeichenwunsch) an die Behörde.

Vorteile: Kürzere Wege, günstigere Termine (auch Wochenende), geringere Kosten.

Es ist doch merkwürdig, dass es heute schon möglich ist eine US-amerikanische Lizenzprüfung hier in DL abzulegen, die von deutschen Funkamateuren durchgeführt wird, und dann man anschließend bei der Behörde die Umschreibung auf eine deutsche Lizenz machen kann.

Ich hörte von einer deutschen Universität im süddeutschen Raum, in der ein Professor (Funkamateur) nachrichtentechnische Vorlesungen gibt und in Übungen gleich für eine Amateurfunklizenz-Prüfung lernen lässt. Die große Gruppe von Studenten muss sich dann auf einen stundenlangen Weg zu einem der wenigen noch existierenden Prüfungsorte machen…

Da fragt man sich, warum so ein Professor (zusammen mit anderen Funkamateuren) nicht auch eine Lizenzprüfung abnehmen darf, wenn er sogar Prüfungen durchführt, die zu einem akademischen Grad führen?

73 Ulli
DK4VW


  
 
 Betreff des Beitrags:
Moin,
[quote]Bei der Amateurfunkprüfung handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Ich sehe das immer sehr kritisch, wenn eine private Organisation Aufgaben übernehmen soll, die der Staat erbringt. Der DARC kann gerne als Beisitzer fungieren, aber die Durchführung der Prüfung muss bei der BNetzA liegen.[/quote]
wie Wilfried schon geschrieben hat, ist es in anderen, z. T. wirklich sicherheitsrelevanten Bereichen der öffentlichen Verwaltung seit sehr langer Zeit üblich, "hoheitliche" Prüf- und Überwachungsaufgaben an private Institutionen zu vergeben (sog. "beliehenes Unternehmen"). Auch das AFuG und nicht einmal die aktuell gültige AFuV machen die konkrete Vorgabe, daß die Prüfung von einer staatlichen Stelle abzunehmen ist. Wie sollte das auch funktionieren, wenn zur Zeit noch eine Morse-Zusatzprüfung angeboten wird? Soll der Staat extra dafür die Planstelle eines "prüfungsbefugten Telegrafenbeamten" schaffen?
Daraus folgt ganz sicher nicht, daß diese Aufgabe automatisch dem DARC zufallen muß, aber wenn in der AFuV schon die Qualifikationsvoraussetzungen für die Prüfer genannt sind (Zugehörigkeit zur BNetzA ist ausdrücklich keine Bedingung), ist es sicher nicht ganz abwegig, wenn sich die BNetzA Unterstützung von den großen Amateurfunkverbänden holt.

73


  
 
 Betreff des Beitrags: Liest sich auch Klasse
"Eine verantwortliche Clubführung sichert das Fortbestehen unseres Vereins"

"Berechtigte" Selbstzweifel?


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
a) Nachweis der Kenntnisse in den drei Prüfungsteilen
b) Zuweisung eines Rufzeichens
c) Erstellung eines hoheitlichen Dokuments, was umgangssprachlich als Lizenzurkunde bezeichnet wird.

Zu a) Das heutige Prüfungsverfahren (Multiple Choice) bedingt nicht einmal mehr Fachkenntnisse der Prüfer.[/quote]

Hallo Ulli,

da künftige Prüfer (Funkamateure) nachweislich die notwendigen Fachkenntnisse haben, könnte man das Prüfungsverfahren ja auch gleich mit reformieren.

Und wenn es schon MC sein muß, dann sollte es kein 1 aus 4 MC sein, sondern ein X aus 7 MC und bei Rechenaufgaben sollten andere Zahlenwerte zur Anwendung kommen, als die in den Fragenkatalogen bekannten Zahlenwerte.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]
Und wenn es schon MC sein muß, dann sollte es kein 1 aus 4 MC sein, sondern ein X aus 7 MC und bei Rechenaufgaben sollten andere Zahlenwerte zur Anwendung kommen, als die in den Fragenkatalogen bekannten Zahlenwerte.[/quote]

Deine Angst vor neuen Personen, die zu den bisher funkenden Personen hinzukommen, ist ja schon paranoid. Stelle Dir selbst mal die Frage, was Du eigentlich dazu beiträgst, den Amateurfunk attraktiver zu gestalten.
Ein Bootcamp für HAM-Anwärter mit Aufopferung bis hin zur Selbstverstümmelung wäre wohl nach Deinem Geschmack. Oben auf dem Turm die Typen mit Sturmgewehr, unten die kleinen Scheisser, die das Morsen schon in DSL-Tempo beherrschen und nun daran verzweifeln, Faxrollen voll Text per Rauchzeichen aus dem Esbitkocher zu übertragen. Wer es dann noch nicht drauf hat, ein sauberes RTTY-Signal anhand von Feuerstößen aus dem MG zu generieren, fliegt raus....
Wer es aber schafft......der darf dann mit Dir zusammen beim OV-Abend die Weiber benutzen, den Scotch saufen und die Wildschweine grillen... ;-)

[color=yellow:5jnr1wg8]Sollten im vorigen Text Übertreibungen zu erkennen sein, könnte es sich um Vorsatz handeln.[/color:5jnr1wg8]


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Und wenn es schon MC sein muß, dann sollte es kein 1 aus 4 MC sein, sondern ein X aus 7 MC und bei Rechenaufgaben sollten andere Zahlenwerte zur Anwendung kommen, als die in den Fragenkatalogen bekannten Zahlenwerte.[/quote]

Das ist eigentlich unnötig und zum Teil auch nicht durchführbar. Ob 1 aus 4 oder X aus 7 sinnvoll ist, hängt immer von der Formulierung der Fragen und der Auswahlantworten ab. Bei vielen Fragen sind die Antwortalternativen sehr ähnlich, teilweise kommt es auf einzelne Wörter an, so dass man schon den Sachverhalt kennen muss, um richtig zu antworten. Auch gibt es Fragen, die sehr ähnlich formuliert sind, aber jeweils andere Antworten verlangen. Das pure Auswendiglernen funktioniert vielleicht in einigen Teilbereichen, aber eben vorwiegend da, wo es auch ausreicht – also etwa bei den Bandgrenzen oder bei der Benennung verschiedener Antennenformen. (Versuch mal, die mehr als 1000 Fragen und Antworten für Technik A auswendig zu lernen – da ist es weniger zeitaufwendig und einfacher, die technischen Grundlagen zu begreifen.)

Bei den Rechenaufgaben ist es ähnlich: Kleine Unterschiede in der Aufgabenstellung und bei der Antwortauswahl zwingen in den meisten Fällen zum Nachrechnen mit dem richtigen Rechenweg, sonst hat man verloren.

Und andere Aufgaben als im offiziellen Aufgabenkatalog zu stellen, dürfte auf rechtliche Probleme stoßen. Schließlich ist der Aufgabenkatalog dazu da, für alle Prüflinge Prüfungen auf der gleichen Basis anbieten zu können. Die Aufgaben und ihre Lösungen sind mehrfach überprüft und gegengecheckt, auch um Irrtümer bei der Fragestellung zu vermeiden. Du könntest diesen Punkt nur lösen, indem Du Alternativaufgaben ebenso definierst, aber geheimhältst, und das wird nicht funktionieren. Und wozu auch?


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Hallo Karsten,
vor ca 10 Jahren hat sich der DARC sehr kostspielig von einem hauptamtlichen Vorstand getrennt. Dann kam eine Trennung von einer Juristin, die auch nicht kostenlos war. Beide Fälle sind noch zu entschuldigen, Lehrgeld muß man fast immer bezahlen. Doch in Anbetracht dieser Erfahrungen war der letzte Fall mehr als unnötig, ja geradezu grob fahrlässig. Es war auch keine Situation der Kategorie "Gefahr im Verzug" in der man schnell weitreichende Entscheidungen treffen muss. ( Dann sind Fehler auch noch entschuldbar). Es wäre kein Akt gewesen, sich vorher [u:3vrzajui]kompetenten[/u:3vrzajui] arbeitsrechtlichen Rat einzuholen. Ein Vorstand eines so großen Vereins wie es der DARC ist, muss soviel Weitsicht besitzen.

[quote]Ich kann jedenfalls nichts erkennen, was nicht in jeder anderen Firma genauso oder ähnlich gelaufen wäre, wenn man sich von Personal trennen will/muss.

Von daher, was habe ich übersehen?[/quote]

Ja, sogar etwas ganz entscheidendes.
Wenn sich eine Firma rechtswidrig von einem Mitarbeiter trennt, hat die Firma den finanzellen Schaden zu tragen. Angestellte bekommen weiterhin ihren Tariflohn, bei den leitenden Angestellten fallen die Boni eventuell etwas kleiner aus. Die haben es auch in der Regel verursacht, ist also nicht weiter dramatisch.
Bei einem Verein sieht die Sache gänzlich anders aus. Der Vorstand macht einen gravierenden Fehler, die Mitglieder haben den finanziellen Schaden zu tragen. Selbst wenn es für jedes Mitglied nur 1€ pro Jahr sind, es wird ( zu Recht) als ungerecht empfunden. Hier spielt das Gefühl die größte Rolle, nicht der Euro.
Meiner Meinung nach kommt noch etwas hinzu. Der Abstand zwischen Vorstand und Mitglied ist zu groß. Kein Mitglied hat den Vorstand direkt gewählt. Wenn man die Strukturen des DARC auf den Staat überträgt, hätte die Bevölkerung das Recht, Stadträte/Landräte zu wählen. Diese wählen dann den Landtag und die Landtage wählen den Bundestag. Da wäre Frust und Ärger förmlich vorprogrammiert, da die Wähler keinen Einfluss auf die Bundespolitik hätten. Diese Staatsstruktur wäre sicherlich nicht ganz zeitgemäß.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]... Das OV-Leben ist allerdings etwas ganz anderes. Auf Grund der Altersstruktur spielt eine soziale Komponente eine viel größere Rolle als der Amateurfunk selbst. Viele Mitglieder sind funktechnisch gar nicht mehr aktiv oder nur auf den diversen OV-Kanälen zu hören. Diese Mitglieder sind nur noch aus Tradition im Verein. Eine Interessensvertretung brauchen sie nicht mehr. Die Natur sorgt leider dafür, dass die sich Anzahl der Mitglieder stark verkleinern wird und mit dem Nachwuchs sieht es, wie jeder weis, sehr sehr bescheiden aus.... [/quote]Hallo Arnd, die soziale Komponente spielt für ALLE eine Rolle, UFÜ und ÜFÜ (<50<). Das merkt man in gut laufenden OVs sehr deutlich. Die "Traditions-Funker" zahlen zum größten Teil noch ihre BNetzA-Gebühr, aber leider eine zu großer Teil tritt aus dem Verein aus. Das ist ein ziemlicher Widerspruch, den ich als ÜFÜFÜ++ nicht verstehe. Auch ältere OMs/YLs brauchen eine Interessenvertretung und kappen nicht grundlos soziale Kontakte - die wegen der SK rechts und links von ihnen von zu Hause aus weniger werden. Die "älteren Beiträge" sind ebenfalls die gleichen Euro und kommen allen zu gute.

Zur Natur: die SK gleichen wir im Moment locker per Eintritte aus, immer noch, und die steigen auch nicht in's uferlose, sondern es ist ein stetiger Prozeß (per Demographie-Modell durchgespielt). Was uns kaputt macht, sind die Austritte und wie gesellschaftlich allgemein die halbierte Geburtenrate (schlägt auch bei den Eintritten durch, nicht nur neue Technik anderswo). Die höhere rechnerische Lebenerwartung kommt in erster Linie den Jüngeren zu gute, weil dort die Sterberaten sinken und damit mehr Leute überhaupt erst 60 werden. Die rechnerische Lebenserwartung der 65jährigen ist in absoluten Jahren weit weniger gestiegen, als die der heutigen Geburten. Das sind etwas komplexe Zusammenhänge, die in Politik und Medien immer wieder falsch dargestellt werden und eine Überalterung herausheben, die letztlich durch fehlende Geburten UND bessere Lebensqualität ALLER entsteht...[quote] Doch leider gab in dieser Zeit 3 (!!!!) unglaubliche arbeitsrechtliche Fehlentscheidungen, die dem Verein eine Menge Geld gekostet haben. Den ersten Fehler kann man noch entschuldigen und erwarten, dass die nächsten Vorstände aus diesem Fehler gelernt haben. Genau das hat aber leider nicht geklappt. Der letzte Fehler hat dem DARC neben viel Geld auch einige Mitglieder gekostet. [/quote]Ich bin dagegen, das man arbeitsrechtliche Verstöße nicht mehr den Verursachern zuordnet, sondern denen, die daraufhin handeln mußten, Fehler unterschiebt und sie in Bausch und Bogen zu Deppen erklärt. Zum Fall der letzten GF muß man auch einmal der Tatsache in's Auge sehen, das jemand seit >25 Jahren beim Verein angestellt war und vom Alter her "auf der Straße" steht. Ein Vergleich vor Gericht soll beiden Seiten gerecht werden und der enthält auch soziale Komponente. Wenn man das nicht akzeptiert, darf man keine Leute mehr einstellen.

Schaun wir doch mal, wie es mit den Planungszielen weitergeht und helfen mit. 73 Peter

ps keine typo-Korrektur mehr, Gärtner ist gekommen und jetzt ........mitschaffe, schaffe...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Zu a) Das heutige Prüfungsverfahren (Multiple Choice) bedingt nicht einmal mehr Fachkenntnisse der Prüfer. [/quote]

Hallo Ulli,
Fachkenntnisse sind sogar zwingend notwendig. Es kommt immer vor, dass ein Prüfling die Fragestellung nicht ganz versteht und dann muss der Prüfer dies auch erklären können.

Erstaunlicherweise wird gerade bei den Funkamateuren die Schwierigkeit einer Multiple Choise Prüfung total unterschätzt. Sicherlich gibt es Menschen, die in der Lage sind, 1000 Fragen mit den zugehörigen Antworten einfach auswendig zu lernen. Diese würden jede andere Prüfung, bei der es nur um das Abfragen von Wissen geht, genauso ablegen. Wenn dann der Prüfer etwas hinterfragt, kommt diese Arbeitsweise schnell an das Tageslicht. Doch wenn die Prüfungsordnung nur das reine Wissen verlangt, muss der Prüfling bestehen.

Würde man einen Multiple Choise Test mit Qualität der Lizenzprüfung (für jeden möglichen Rechenfehler findet man die passende Antwort) an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen schreiben lassen, wäre der Ärger mit den Eltern wegen des unmenschlich bösen Tests geradezu vorprogrammiert.

Die Krönung wäre ein Test mit nur 4 zweiteiligen Antwortenmöglichkeiten mit der Wahrheittabelle (wahr-wahr/wahr-falsch/falsch-wahr/falsch-falsch). Das wäre für viele eine reinste Kamikaze-Prüfung.

73
Arnd


  
 
 Betreff des Beitrags:
Die Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur zu belassen halte ich schon für richtig. Durch den Regulierungswahn ( siehe Post, Telekom,Bahn ) ist schon genug reguliert worden.
Billiger wurde es für den Endkunden dadurch auch nicht, aber wurde vorher prophezeit.

Auch die Fälle von TÜV und Co zeigen, wie es gehen kann wenn man Produkte testet ( wer zahlt bekommt sein ( auch schlechtes , oder gefährliches ) Produkt in den Markt.

Dem DARC mehr " Befugnisse " einzuräumen halte ich für den schlechtesten Weg.
So wie damals bei mir : Eintritt in die Beamtenlaufbahn.....Vor Ort war ein Mitglied der Gewerkschaft ( BDZ ) und ein Vertreter der ( Debeka )....Wer hat da wohl nicht unterschrieben......Die Angst saß doch im Nacken, wenn man nicht unterschreibt, dann.....


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]vor ca 10 Jahren hat sich der DARC sehr kostspielig von einem hauptamtlichen Vorstand getrennt. [/quote]

Arnd,

das war ein Geschäftsführer, kein Vorstand. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich! Und wenn man jemanden auch nur einmal dafür verantwortlich machen würde, würdest Du keinen mehr finden, der als Vorstand arbeiten würde. Und Du magst Dir nicht vorstellen, was Vorstandsarbeit für den DARC an Zeiteinsatz bedeutet.

Wo Menschen arbeiten geschehen Fehler. Das ist menschlich. Ob die Kosten für die Entlassung dieser 3 Personen vermeidbar waren oder nicht, steht uns überhaupt nicht zu dies zu beurteilen! Ob tatsächlich Fehler gemacht wurden, ist auch noch nicht einmal bewiesen - das wird nur behauptet. Und wenn, siehe oben.

Die Personalauswahl hat auch jeweils ein ganz anderer Vorstand getroffen, als der, den Du zur Rechenschaft ziehen willst. Außerdem sind die Betroffenen abgefunden worden. So ist das nunmal wenn zwei Parteien vor Gericht ziehen. In anderen Firmen werden teils ganz andere Abfindungen gezahlt, besonders auf Geschäftsführer Ebene.

Also man sollte den Ball flach halten, vor allem wenn man die Sache nur von außen beobachtet hat und die Details gar nicht kennt. Und wer wegen der 10 EUR seines Beitrages von einem Jahr die Mitgliedschaft kündigt, hat nur noch einen Vorwand gebraucht und wäre sowieso bald gegangen.


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Erstaunlicherweise wird gerade bei den Funkamateuren die Schwierigkeit einer Multiple Choise Prüfung total unterschätzt. Sicherlich gibt es Menschen, die in der Lage sind, 1000 Fragen mit den zugehörigen Antworten einfach auswendig zu lernen. [/quote]

Und auch die hätten stellenweise ziemlich zu beißen. Beispielsweise bei Komplexen wie den Fragen TG222 bis TG225. Da gibt es jeweils den gleichen optischen Auslöser, was das Memorieren schon ziemlich mühsam macht. Versteht man dagegen die Schaltung, ergeben sich die richtigen Antworten sehr logisch. Und von dieser Sorte findet sich noch manches im Katalog.

Ich halte es nicht für ganz unmöglich, die Fragen und Antworten auswendig zu lernen. Aber damit macht man es sich nur unnötig schwer ;-)


73
Hans


  
 
 Betreff des Beitrags:
Ich hab von einem Fall gehört (über einen befreundeten OM der den kennt) der alle A-Fragen auswendig gelernt hat. Dann irgendwie bestanden, A-Liz abgeholt und gleich danach alles wieder vergessen...

Ok, dass man die eine oder andere Antwort irgendwann auswendig kennt lässt sich nicht verhindern, aber mir zumindest hatte das lernen damals großen Spaß gemacht und die Prüfung war dann "reine Formsache", nach 10 bestandenen Ü-Prüfungen über 95% war ich mir dann doch sicher genug, mich anzumelden...


  
 
 Betreff des Beitrags:
[quote]Deine Angst vor neuen Personen, die zu den bisher funkenden Personen hinzukommen, ist ja schon paranoid. [/quote]

Deine Angst Dir echtes Fachwissen aneignen zu müssen, statt ein paar Fragen auswendig zu lernen, ist offenbar auch paranoid ;)


  
 

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